Message Dezember 4, 2010 Hallo. Heute habe ich von der Fondsdepot Bank eine Kündigung zum 14.01.2011 für mein VL Depot bekommen. Darin heißt es, dass sie meine Fondsanteile zum Ende des Vertrages verkaufen werden und ich den Erlös bekomme. Können die einen VL Vertrag so einfach kündigen? Wie soll ich so den Ablauf der Sperrfrist erreichen an dem es eigentlich eine Zulage gegeben hätte? Zur Vorgeschichte: Im Februar 2010 habe ich ein Schreiben erhalten, indem man mich über einige Änderungen in den AGB informiert, unter anderem dass zukünftig Änderungen der AGB nurnoch online erfolgen werden. Dem habe ich widersprochen, da ich weiterhin eine Information per Post wünsche. In dem Schreiben gab es keine Information darüber, dass der Vertrag gekündigt wird wenn ich widerspreche. Was tun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 4, 2010 Was tun? Kommt darauf an, was Dir wichtiger ist. Das Depot oder ein echter Brief? Ich bin mir sicher, dass die von der Kündigung Abstand nehmen, wenn Du deren aktuelle AGB akzeptierst. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Dezember 4, 2010 Was hast Du angenommen passiert denn,wenn Du der AGB Änderung nicht zustimmst?Die Bank wird bestimmt nicht sagen,"Du willst nicht,also machen wir nicht" Die wird sich schon dabei was gedacht haben,warum sie diese ändern.Du bist nicht damit einverstanden,also kündigen sie Dir. Wenn Du weiterhin dein Konto behalten willst,würde Ich Montag Vormittag mal anrufen.ob sie die Kündigung zurücknehmen unter der Voraussetzung,das Du die AGB annimmst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Dezember 4, 2010 Wenn Du weiterhin dein Konto behalten willst,würde Ich Montag Vormittag mal anrufen.ob sie die Kündigung zurücknehmen unter der Voraussetzung,das Du die AGB annimmst. Wie kann es sein, dass eine Bank die Kunden somit erpressen kann? Wenn ich das Ende der Sperrfrist erreichen will um die Zulage zu bekommen muss ich allem zustimmen was die wollen? Angenommen die stellen dann online eine erhebliche Gebührenänderung rein die ich automatisch annehme sobald ich nicht innerhalb von 4 Wochen widerspreche, habe ich nur die Möglichkeit zuzustimmen oder das Konto aufzulösen? Die sind doch mit mir ja genauso wie ich mit denen einen Vertrag über eine Laufzeit von 7 Jahren eingegangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Dezember 4, 2010 ja so ist es,Du hast die Wahl - annehmen oder gehen.Die Bank macht die Regeln und wenn Du damit nicht einverstanden bist,musst Du dir eine andere Bank suchen. Deine Anteile kannst Du bestimmt auch auf ein anderes Depot übertragen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Dezember 4, 2010 welche Passagen in den AGB haben sie denn geändert ? Etwa nur die mit der Postzustellung ? Kann ich mir kaum vorstellen. Um welche Bank handelt es sich eigentlich ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Dezember 4, 2010 welche Passagen in den AGB haben sie denn geändert ? Etwa nur die mit der Postzustellung ? Kann ich mir kaum vorstellen. Um welche Bank handelt es sich eigentlich ? Um die Fondsdepot Bank, wie geschrieben. Es wurde noch einiges mehr geändert, Preisverzeichnis etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
speedy_speed Dezember 5, 2010 · bearbeitet Dezember 5, 2010 von speedy_speed @Message Die Sache ist doch ganz einfach... Banken und Broker sind gesetzlich verpflichtet bei Änderungen (bspw. der AGBs) die Kunden zu informieren und auch über das Kündigungsrecht und gesetzlich zustehenden Einspruchsmöglichkeiten ausdrücklich hinzuweisen. Wenn du nun widersprichst, hat das fast immer zur Folge dass dir die Bank kündigt! Bankdienstleistungen sind ein Massengeschäft. Wenn die Bank einen Widerspruch akzeptieren würde, müsste sie mit jedem Kunden der widersprochen hat eine individuelle AGB aushandeln. Und das macht keine Bank. Also kündigt man den Kunden die widersprechen. Es soll ja Leute geben, die wegen jeder Kleinigkeit erst mal prophylaktisch widersprechen ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu ein. Anschließend ist die Verwunderung und das Gejammer groß. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Dezember 5, 2010 Bankdienstleistungen sind ein Massengeschäft. Wenn die Bank einen Widerspruch akzeptieren würde, müsste sie mit jedem Kunden der widersprochen hat eine individuelle AGB aushandeln. Und das macht keine Bank. Also kündigt man den Kunden die widersprechen. Nein, müssten sie sich. Sie müssten einfach nur die Bedingungen so lassen wie sie bei Abschluss des Vertrages für beide Seiten durchaus tragbar waren. Nun will man in Zukunft die Kunden nurnoch online über alle evtl. Änderungen informieren und es kann durchaus mal sein, dass ich nicht alle 4 Wochen ins Kundenportal gucke. Es soll ja Leute geben, die wegen weder Kleinigkeit erst mal prophylaktisch widersprechen ohne sich über die Konsequenzen im klaren zu ein. Anschließend ist die Verwunderung und das Gejammer groß. Der Vertrag wird von der Bank einseitig zu meinen Lasten geändert. In dem Änderungsschreiben stand nicht drin, was ein Widerspruch für Konsequenzen haben wird. Als Kunde muss man sich also alles gefallen lassen, danke für die Information. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 5, 2010 · bearbeitet Dezember 5, 2010 von el galleta In Deinen AGB steht, dass die Bank - genau wie Du - jederzeit kündigen kann. Ich verstehe Dein Gejammer nicht. Die AGB-Änderung ist nur der Anlass, kündigen könnten sie Dich auch so. Das hast Du unterschrieben. EDIT: https://www.frankfurter-fondsbank.de/public/nav/6a3/6a370eff-3774-ab01-73d2-82700266cb59.htm saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anneliese_Braun Dezember 5, 2010 wie Kann sowas denn passieren? Bin bei der Raiba, geht das da auch so einfach? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 5, 2010 · bearbeitet Dezember 5, 2010 von el galleta wie Kann sowas denn passieren?Bin bei der Raiba, geht das da auch so einfach? Ja. Beispiel: § 19 Abs. 1 AGB (http://www.raiba-aburg.de/page.cfm?id=1205&CFID=28345389&CFTOKEN=35980119&rand=1291550729469) EDIT: Ups, kaum da, schon gebannt. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas Dezember 5, 2010 Das war ein Spam-Account zusammen mit LAST-WARNING Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Dezember 5, 2010 In Deinen AGB steht, dass die Bank - genau wie Du - jederzeit kündigen kann. Ich verstehe Dein Gejammer nicht. Die AGB-Änderung ist nur der Anlass, kündigen könnten sie Dich auch so. Das hast Du unterschrieben. EDIT: https://www.frankfurter-fondsbank.de/public/nav/6a3/6a370eff-3774-ab01-73d2-82700266cb59.htm Ich wollte schon sagen, auf die AGB brauchst du garnicht verweisen da für mich ja noch die alten gültig sind, aber tatsächlich hat die Bank auf der Internetseite nur die alten AGB veröffentlicht, nicht aber die neuen die wohl seit April 2010 gültig sind. Theoretisch könnte die Bank also soviele Abschlüsse wie möglich durch irgendeine Sonderaktion generieren, dann nach ein paar Wochen mit einer gravierenden AGB oder Preisänderung kommen, sodass alle wieder kündigen und so jeweils die Depotgebühren für die ganze Laufzeit einsacken, da diese ja auch bei vorzeitiger Auflösung komplett fällig werden. In dem Schreiben und in den AGB finde ich auch keinen Hinweis darauf, dass ich im Falle einer Kündigung die Anteile zu einer anderen Bank übertragen kann. Muss dies nicht möglich sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Dezember 5, 2010 · bearbeitet Dezember 5, 2010 von Chemstudent In Deinen AGB steht, dass die Bank - genau wie Du - jederzeit kündigen kann. Ich verstehe Dein Gejammer nicht. Die AGB-Änderung ist nur der Anlass, kündigen könnten sie Dich auch so. Das hast Du unterschrieben. EDIT: https://www.frankfurter-fondsbank.de/public/nav/6a3/6a370eff-3774-ab01-73d2-82700266cb59.htm Ich wollte schon sagen, auf die AGB brauchst du garnicht verweisen da für mich ja noch die alten gültig sind, aber tatsächlich hat die Bank auf der Internetseite nur die alten AGB veröffentlicht, nicht aber die neuen die wohl seit April 2010 gültig sind. Also man sollt schon wissen bei welcher Bank man überhaupt ist. Du hast bisher immer von der Fondsdepot Bank geschrieben. El galleta hat - wohl versehentlich - auf die Frankfurter Fondsbank verwiesen. Das sind zwei verschiedenen Institutionen. Fondsdepotbank: http://www.fondsdepotbank.de/privatkunden/formulare.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Message Dezember 5, 2010 Da hat er wohl einen Fehler gemacht und ich hab ihn übersehen, da ich bei beiden Banken bin und Heute schon beide Webseiten besucht habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 5, 2010 El galleta hat - wohl versehentlich - auf die Frankfurter Fondsbank verwiesen. Das hab ich tatsächlich falsch verstanden. Aber es macht in der Sache keinen Unterschied: Es besteht auch da grundsätzlich ein "jederzeitiges" Kündigungsrecht der Bank. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada Dezember 9, 2010 Hallo zusammen! Ich lese bereits seit längerer Zeit bei Wertpapier-Forum mit und habe in der Vergangenheit viele wertvolle Infos gefunden. Dafür erst einmal herzlichen Dank! Aufgrund des aktuellen Beitrags habe ich mich zur Anmeldung entschlossen. Mir ist Anfang Dezember 2010 auch die Kündigung der Fondsdepot Bank in Haus geflattert. Meine Vorgeschichte ist die gleiche wie bei "Message". Ich habe den geänderten AGB der Fondsdepot Bank widersprochen. Allerdings nicht in Gänze, sondern nur in Bezug auf die Neuregelung, dass zukünftig AGB-Änderungen online erfolgen werden. Damit bin ich nicht einverstanden. Auch ich wünsche, wie seinerzeit vereinbart, weiterhin eine Information per Post. Die seitens der Fondsdepot Bank ausgesprochene Kündigung hat nunmehr folgende Konsequenzen für mich: Verlust der Arbeitnehmersparzulage Verkauf von in meinem Depot verwahrten Fondsanteilen ist steuerlich nachteilig: Verlustbehaftete Positionen sind größtenteils außerhalb der Spekulationsfrist, so dass Verluste steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Für Positionen mit Gewinn wird im Zeitpunkt des Verkaufs Abgeltungssteuer einbehalten. Ich halte das Vorgehen der Fondsdepot Bank für äußerst fragwürdig. Zudem bin ich mir nicht sicher, ob der Fondsdepot Bank wirklich ein rechtswirksames Kündigungsrecht zusteht. Immerhin schließt die Fondsdepot Bank in ihren Sonderbedingungen für VL-Verträge ein Kündigungsrecht der Kunden aus. Dies stellt eine m. M. n. eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Insofern könnte man argumentieren, dass auch der Fondsdepot Bank kein Kündigungsrecht (vor allem aus so banalem Grund) zusteht. But IANAL. Gruß sgcada Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Dezember 9, 2010 Ich kann das garnicht nachvollziehen,warum Ihr so einen Stress wegen der Benachrichtigung macht. Auch die Fondsdepot-Bank ist doch eine Onlinebank,also hast Du doch einen Onlinezugang mit einem Postfach.Sollte die Bank Dir etwas zusagen haben,wirst Du deine Nachrichten doch wohl abrufen können. Ich habe ein Depot bei der Frankfurter Fondsbank.Auch die haben Ihre AGB im letzten oder diesem Jahr geändert und die Info dazu lag im Postfach. Von denen habe Ich,außer den Zugangsdaten,noch nie was zugeschickt bekommen. Du hast Dich doch dafür entschieden,um Kosten zu sparen,deine Fondsverwaltung einer Onlinebank zu geben.Wenn die Ihre Kommunikation jetzt auf online umstellt,darfst Du dich auch nicht beschweren. Solltest Du aber mehr Wert auf schriftlich und direkten Kontakt legen,mußt Du zu einer Filialbank wechseln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Dezember 9, 2010 Generell nochmal zu den AGB: Man ist ja kein Sklave, aber die Bank macht die Regeln - wenn sie Widersprüche akzeptieren würde, hätte sie lauter unterschiedliche, kundenspezifische AGB und damit wäre das Prinzip der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ad absurdum geführt. Ihr bleibt letzten Endes kaum etwas übrig als zu kündigen, gerade weil viele Dinge wie Benachrichtigungen etc. vollautomatisiert laufen und jede Ausnahme Kosten, Implementierungsaufwand und Fehlerquellen bedeuten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada Dezember 9, 2010 Generell nochmal zu den AGB: Man ist ja kein Sklave, aber die Bank macht die Regeln - wenn sie Widersprüche akzeptieren würde, hätte sie lauter unterschiedliche, kundenspezifische AGB und damit wäre das Prinzip der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ad absurdum geführt. Ihr bleibt letzten Endes kaum etwas übrig als zu kündigen, gerade weil viele Dinge wie Benachrichtigungen etc. vollautomatisiert laufen und jede Ausnahme Kosten, Implementierungsaufwand und Fehlerquellen bedeuten. Das subsumiere ich jetzt mal unter dem Stichpunkt unternehmerisches Risiko. Wenn die Bank der Meinung ist, die AGB zu ändern, dann setzt sie sich damit durchaus der Gefahr aus, eine Vielzahl unterschiedlicher AGB zu haben. Da geht es ihr im Regelfall nicht anders als anderen Unternehmen auch. Ich glaube nicht, dass alle Kunden bei der Telekom oder Vodafone die gleichen AGB haben.:- Zudem sehe ich nicht, worin der Implementierungsaufwand bei der postalischen Zustellung von AGB-Änderungen besteht. Schließlich hat die Bank das ja in der Vergangenheit auch schon gemacht. Und ich glaube nicht, dass das jemand händisch gemacht hat, denn unterschrieben war die Briefe der Fondsdepot Bank noch nie. Nichts für ungut, aber ich sehe das anders. Man muss sich schließlich nicht alles gefallen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Dezember 9, 2010 Nichts für ungut, aber ich sehe das anders. Man muss sich schließlich nicht alles gefallen lassen. Nee, muss man nicht. Aber dann muss man auch nicht rumweinen, wenn man die Folgen nicht will. Hast du eigentlich wirklich ernsthaft angenommen, die würden für dich extra-AGBs weiterführen? Hier mal der umgekehrte Fall: ich bin vor Jahren mal in paypal reingerutscht, was mir bald darauf schon wieder Leid tat. Ich habe per Email, per Brief und per Einschreibebrief gekündigt: alles ohne erkennbare Wirkung. Mein account bestand weiter und ich habe ständig Mitteilungen bekommen. Dann haben sie mir mal eine AGB-Änderung zugestellt, die automatisch in Kraft treten sollte, wenn ich nicht widerspräche. Das war es doch! Habe ich natürlich gemacht (zur Sicherheit nochmals per Einschreiben), jetzt habe ich Ruhe. Warum sollte das bei dieser Fondsbank anders laufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada Dezember 9, 2010 Ich kann das garnicht nachvollziehen,warum Ihr so einen Stress wegen der Benachrichtigung macht. Auch die Fondsdepot-Bank ist doch eine Onlinebank,also hast Du doch einen Onlinezugang mit einem Postfach.Sollte die Bank Dir etwas zusagen haben,wirst Du deine Nachrichten doch wohl abrufen können. Wie gut das funktioniert erlebe ich gerade wieder! Mein Versuch vor Depotschließung noch etwaige Dokumente herunterzuladen und sichern, wird seitens der Fondsdepot Bank wie folgt quittiert: Posteingang Bearbeitungshinweis Es stehen keine InfoManager-Postfächer zur Verfügung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sgcada Dezember 9, 2010 Nee, muss man nicht. Aber dann muss man auch nicht rumweinen, wenn man die Folgen nicht will. Hast du eigentlich wirklich ernsthaft angenommen, die würden für dich extra-AGBs weiterführen? Du hast natürlich Recht, dass grundsätzlich die Gefahr einer Kündigung besteht, wenn man einer AGB-Änderung widerspricht. Allerdings bin ich im vorliegenden Fall nicht davon ausgegangen, da ich ja den neuen AGB nicht generell widersprochen habe, sondern nur in Bezug auf die Bekanntgabe von AGB-Änderungen in elektronischer Form. Naja, auf jeden Fall habe ich der Fondsdepot Bank erst einmal untersagt, etwaige Fondspositionen zu meinem Nachteil (steuerlicher Aspekt!) zu veräußern und einen Sperrvermerk mit sofortiger Wirkung zu löschen, damit ich einen Depotübertrag veranlassen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag