Kobil-Caan November 22, 2010 Hallo Leute, ich habe im Jahr 2010 Verluste auf zwei verschiedenen Depots erwirtschaftet . Aktienkauf/Aktienverkauf innerhalb von 2010. Nun würde ich gerne die Verluste mit ins nächste Jahr nehmen und bin mir nicht sicher ob ich das Verfahren korrekt verstanden habe. 1. Jahrersteuerbescheinigung erhalte ich ja generell? 2. Keine Verlustbescheinigung beantragen? (ansonsten wars das mit dem Übertrag) 3. Wie lange wird denn so ein Verlusttopf fortgeführt? (gibt es feste Fristen z.B. 5 Jahre oder gilt dieser "unbegrenzt") 4. Soll heißen im Prinzip einfach die Verluste laufen lassen und kein anderes Formular außer der Jahressteuerbescheinigung anfordern? Grüße KC Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WarrenBuffet1930 November 22, 2010 · bearbeitet November 22, 2010 von WarrenBuffet1930 Hallo Leute, ich habe im Jahr 2010 Verluste auf zwei verschiedenen Depots erwirtschaftet . Aktienkauf/Aktienverkauf innerhalb von 2010. Nun würde ich gerne die Verluste mit ins nächste Jahr nehmen und bin mir nicht sicher ob ich das Verfahren korrekt verstanden habe. 1. Jahrersteuerbescheinigung erhalte ich ja generell? 2. Keine Verlustbescheinigung beantragen? (ansonsten wars das mit dem Übertrag) 3. Wie lange wird denn so ein Verlusttopf fortgeführt? (gibt es feste Fristen z.B. 5 Jahre oder gilt dieser "unbegrenzt") 4. Soll heißen im Prinzip einfach die Verluste laufen lassen und kein anderes Formular außer der Jahressteuerbescheinigung anfordern? Grüße KC 1. Ja 2. Nicht beantragen. 3. Keine Ahnung, mind. aber Fortschreibung 1 Jahr. 4. Ja, die Bescheinigung muss nicht angefordert werden. Siehe 1. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kobil-Caan November 22, 2010 · bearbeitet November 22, 2010 von Kobil-Caan Vielen Dank . Grüße KC Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 22, 2010 Hallo Kobil-Caan, zu 1: würde ich so pauschal nicht sagen, kommt wohl auf die Bank an. zu 2: Ja, wenn du keine Verlustbescheinigung beantragst, wird bankintern vorgetragen. Und im anderen Fall erhälst du eben diese Bescheinigung und es wird ggf. beim Finanzamt vorgetragen (Feststellungsbescheid). (ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden) zu 3: Aktuell gibt es keine Begrenzung, sowohl bankintern als auch beim Finanzamt wird unendlich vorgetragen. Der Gesetzgeber ist aber imho unberechenbar ... zu 4: Ja, eine Verlustbescheinigung braucht man eigentlich nur, wenn entweder mit Depots bei anderen Banken verrechnet werden soll, oder wenn die jeweilige Bank in Zukunft nicht mehr genutzt wird. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag