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Kobil-Caan

Aktienverluste aus 2010 ins nächste Jahr schieben

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Kobil-Caan

Hallo Leute,

 

ich habe im Jahr 2010 Verluste auf zwei verschiedenen Depots erwirtschaftet :D. Aktienkauf/Aktienverkauf innerhalb von 2010.

Nun würde ich gerne die Verluste mit ins nächste Jahr nehmen und bin mir nicht sicher ob ich das Verfahren korrekt verstanden habe.

 

1. Jahrersteuerbescheinigung erhalte ich ja generell?

 

2. Keine Verlustbescheinigung beantragen? (ansonsten wars das mit dem Übertrag)

 

3. Wie lange wird denn so ein Verlusttopf fortgeführt? (gibt es feste Fristen z.B. 5 Jahre oder gilt dieser "unbegrenzt")

 

4. Soll heißen im Prinzip einfach die Verluste laufen lassen und kein anderes Formular außer der Jahressteuerbescheinigung anfordern?

 

Grüße

 

KC

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WarrenBuffet1930
· bearbeitet von WarrenBuffet1930

Hallo Leute,

 

ich habe im Jahr 2010 Verluste auf zwei verschiedenen Depots erwirtschaftet :D. Aktienkauf/Aktienverkauf innerhalb von 2010.

Nun würde ich gerne die Verluste mit ins nächste Jahr nehmen und bin mir nicht sicher ob ich das Verfahren korrekt verstanden habe.

 

1. Jahrersteuerbescheinigung erhalte ich ja generell?

 

2. Keine Verlustbescheinigung beantragen? (ansonsten wars das mit dem Übertrag)

 

3. Wie lange wird denn so ein Verlusttopf fortgeführt? (gibt es feste Fristen z.B. 5 Jahre oder gilt dieser "unbegrenzt")

 

4. Soll heißen im Prinzip einfach die Verluste laufen lassen und kein anderes Formular außer der Jahressteuerbescheinigung anfordern?

 

Grüße

 

KC

 

1. Ja

 

2. Nicht beantragen.

 

3. Keine Ahnung, mind. aber Fortschreibung 1 Jahr.

 

4. Ja, die Bescheinigung muss nicht angefordert werden. Siehe 1.

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Kobil-Caan
· bearbeitet von Kobil-Caan

Vielen Dank :).

 

Grüße

 

KC

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reckoner

Hallo Kobil-Caan,

 

zu 1: würde ich so pauschal nicht sagen, kommt wohl auf die Bank an.

 

zu 2: Ja, wenn du keine Verlustbescheinigung beantragst, wird bankintern vorgetragen. Und im anderen Fall erhälst du eben diese Bescheinigung und es wird ggf. beim Finanzamt vorgetragen (Feststellungsbescheid). (ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden)

 

zu 3: Aktuell gibt es keine Begrenzung, sowohl bankintern als auch beim Finanzamt wird unendlich vorgetragen. Der Gesetzgeber ist aber imho unberechenbar ...

 

zu 4: Ja, eine Verlustbescheinigung braucht man eigentlich nur, wenn entweder mit Depots bei anderen Banken verrechnet werden soll, oder wenn die jeweilige Bank in Zukunft nicht mehr genutzt wird.

 

MfG Stefan

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