bernstedter November 18, 2010 hi, ich bin grad am überlegen ob ich den halben anteil vom patrimoine verkaufe und mir dafür noch ein 4. fonds hole, ich habe den patri im feb. gekauft und grade im jahresbericht gelesen das der letzte "rechnungstag" der 31. dez. sein müsste (wenn denn werktag) also wenn ich das bis dez. noch mache dann müsste ich doch auch um den ganzen steuerkram drumherum kommen oder? oder wie sieht das generell aus wenn ich nur hälfte von einen fonds verkaufe? ich bedanke mich schonmal im voraus für eure antworten (= Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 18, 2010 hi, ich bin grad am überlegen ob ich den halben anteil vom patrimoine verkaufe und mir dafür noch ein 4. fonds hole, ich habe den patri im feb. gekauft und grade im jahresbericht gelesen das der letzte "rechnungstag" der 31. dez. sein müsste (wenn denn werktag) also wenn ich das bis dez. noch mache dann müsste ich doch auch um den ganzen steuerkram drumherum kommen oder? oder wie sieht das generell aus wenn ich nur hälfte von einen fonds verkaufe? ich bedanke mich schonmal im voraus für eure antworten (= Dann fällt keine Thesaurierung an, die in jedem Fall separat zu erklären wäre. Ob das ein halber Fondsanteil ist, spielt keine Rolle, man müsste dann allerdings bei Thesaurierung auch nur den Wert für einen halben Anteil versteuern. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bernstedter November 18, 2010 ah ok danke, weil dann würde ich das auf jedenfall noch dieses jahr machen. hab noch nie eine steuererklärung gemacht, und da wäre es ja gut wenn ich jetzt noch drumherum komme Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice November 18, 2010 · bearbeitet November 22, 2010 von Blujuice Wenn deine gesamten Kapitalerträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen oder dein gesamtens zu versteuerndes VermögenEinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, musst du auch keine thesaurierten Erträge angeben. Nur wenn keiner der beiden Fälle zutrifft, sparst du dir Aufwand, wenn du den Patrimoine noch dieses Jahr verkaufst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bernstedter November 18, 2010 hi, ja ne ich lieg noch voll drin in meinen freistellungsauftrag! ja danke für die hinweise Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 19, 2010 Wenn deine gesamten Kapitalerträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen oder dein gesamtens zu versteuerndes Vermögen unter dem Grundfreibetrag liegt, musst du auch keine thesaurierten Erträge angeben. Nur wenn keiner der beiden Fälle zutrifft, sparst du dir Aufwand, wenn du den Patrimoine noch dieses Jahr verkaufst. Vermögensteuer ist derzeit in D ausgesetzt Ich würde auch in diesen Fällen, dokumentieren, dass man Erträge gehabt hat, damit man bei einer Veräußerung die Thesaurierungen nicht nachversteuern muss und nachweisen kann, dass alles versteuert wurde bzw. w/ Unterschreiten der FB steuerfrei war. Gruß Taxadvisor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag