ek1 November 18, 2010 · bearbeitet November 18, 2010 von ek1 Hallo zusammen, meine Frau hat im Jahr 2000 eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Beitragsfreiheit ( B ) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Rente ( R ) abgeschlossen. Läuft bis 2031. Mittlerweile ist die Gute verbeamtet (in der Schule seit über 5 Jahren). Ich habe hier im Forum und sonst im Netz einiges gelesen, dass es eben BUs und Dienstunfähigkeitsversicherungen (DUs) gibt und die Klauseln, die enthalten / nicht enthalten sein sollten. Allerdings werden in den Bedingungen bei ihrem Vertrag Beamten gar nicht erwähnt. Daher meine Fragen: 1. Ist das gut oder schlecht? 2. Wenn schlecht, kann man eine BU in eine DU umwandeln? 3. Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass es immer weniger DUs gibt --> was soll ein Beamter dann sonst machen? Wenn ich noch Infos beisteuern soll, bitte einfach fragen :-) Danke und Gruß ek1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 18, 2010 Du kannst da nichts umwandeln. Wenn in den Bedingungen keine Beamten-Klausel enthalten ist, wird man sie auch nicht nachträglich reinschreiben. Die BU gilt auch für Beamte. Die DU ist nur eine BU mit einer speziellen Beamten-Klausel. Wenn diese fehlt, heißt das nicht, dass man kein Geld bekommt. Mit einer guten DU-Klausel bekommt man aber automatisch Geld, wenn der Dienstherr Dich dienstunfähig schreibt. Ohne die Klausel musst Du eben wie jeder andere Arbeitnehmer eine Untersuchung der Versicherung über Dich ergehen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid November 18, 2010 · bearbeitet November 18, 2010 von billy-the-kid meine Frau hat im Jahr 2000 ... Mittlerweile ist die Gute verbeamtet (in der Schule seit über 5 Jahren). Und warum fragst du nicht den Versicherer direkt? Es dürfte schließlich öfter vorkommen, dass jemand zuerst einen Vetrag abschließt und später verbeamtet wird. Aber bitte zügig, falls etwas geht, dann mit Fristen. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ek1 November 19, 2010 Danke für die Antworten. @ImperatoM Gut zu wissen. Dann ist halt die Frage, ob man als Beamte eher dienstunfähig oder berusfunfähig wird und damit, ob eine DU eben doch nicht mehr Sinn macht. @billy-the-kid ganz ehrlich --> mangelnde Sachkenntnisse, keine Erfahrung im Umgang mit solchen Sachen und den Wunsch nach unabhängiger persönlicher Beratung --> die ersten beiden Punkte sind "in Arbeit". Viele Grüße ek1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 20, 2010 @ImperatoM Gut zu wissen. Dann ist halt die Frage, ob man als Beamte eher dienstunfähig oder berusfunfähig wird und damit, ob eine DU eben doch nicht mehr Sinn macht. Man wird schneller dienstunfähig - was z.B. auch daran liegen kann, dass der Staat gerade ein Eigeninteresse daran hat, wenn er bspw. gerade zu viele Beamte hat. Dagegen schützen sich aber die meisten Versicherer mittlerweile mit Zusatzklauseln zur DU und speziellen Formulierungen. Insgesamt halte ich es nicht für nötig, die BU zu wechseln, nur weil man keine DU-Klausel hat. Wenn es klappt, ist es aber andererseits sicher nicht nachteilig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag