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Fleisch

Anfängerthread zu Anleihen

Empfohlene Beiträge

Andreas R.

Kann aber auch sein, dass der andere einfach ebay-mäßig 90,61 % geboten hat und deswegen ne Vollzuteilung gekriegt hat. :P

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vanity

Und vielleicht wurden die anderen Käufer auch nur mit 40% bedient, wer weiß? Allein am Volumen erkennst du ja nicht, wie viele Käufe es waren ....

Die Theorie dürfte eher nicht zutreffen: Die drei Umsätze vor Diddis Ausführung waren alle bezahlt Brief. Kein Makler wird wohl eine Teilausführung (bezogen auf die Geldseite) machen, wenn im Brief genügend Material passend vorhanden ist. Eher werden noch passende Kauforder zu einer Ausführung zusammengezogen. Da zwischen den einzelnen Ausführungen einige Minuten liegen, erscheint mir folgendes Szenario als am wahrscheinlichsten:

 

Jemand stellt 60k (Summe der Umsätze von 11:xx bis 12:yy) zu 90,6 in den Brief, die werden durch die eintreffenden Kauforders zu 90,6 sukzessive weggefrühstückt. Als Diddis Order eintrifft, sind nur noch 4k übrig, die er dann auch als Teilausführung (bG, da 6k verbleiben) bekommt. Schätze auch, dass durch die Limitänderung die Order erst verzögert an der Börse vorlag (wobei ich die Erfahrung gemacht, dass eine Orderänderung sofort sichtbar wird, wenn der Makler auf Zack ist - es also keine Verzögerung in der Weiterleitung gibt).

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Günter Paul

Ich habe ähnliche Erfahrungen mit den Stuttgartern gemacht und meine Zeit ist zu kostbar , als dass ich mich bei der Börsenaufsicht oder sonst wo beschweren würde.....

Abhilfe habe ich interessanterweise dadurch geschaffen , dass meine Stuttgartorders alle zur Tagesgültigkeit von meiner Bank gestellt werden , nicht mehr bis Ultimo...und seitdem funktioniert das.... :rolleyes:

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Warlock

Wie sieht es mit Korrelationen zwischen Unternehmens- und Staatsanleihen aus? Gibt es hier grundlegende, quasi Allgemeinwissen, Erkenntnisse?

 

Falls die beiden Anleihegruppen nicht miteinander korrelieren wie ist die Korrelation zum Aktienmarkt?

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otto03

Wie sieht es mit Korrelationen zwischen Unternehmens- und Staatsanleihen aus? Gibt es hier grundlegende, quasi Allgemeinwissen, Erkenntnisse?

 

Falls die beiden Anleihegruppen nicht miteinander korrelieren wie ist die Korrelation zum Aktienmarkt?

 

Quellen ohne Ende:

 

https://media.pimco.com/Documents/PIMCO_Quantitative_Research_Stock_Bond_Correlation_Oct2013.pdf

http://jfec.oxfordjournals.org/content/4/4/537.short

http://pragcap.com/conventional-correlation-between-stock-and-bond-markets-returns

http://blogs.wsj.com/moneybeat/2013/07/25/why-arent-stocks-and-bonds-moving-in-opp

http://seekingalpha.com/article/1582722-stocks-and-bond-yields-are-positively-correlated-right-not-so-fast

 

etc etc etc

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kafkaesk93
· bearbeitet von kafkaesk93

Wie sieht es mit Korrelationen zwischen Unternehmens- und Staatsanleihen aus?

Habe keine berechnete Korrelation gefunden aber ein blick auf die Charts genügt um mit ja zu antworten. :-

post-21474-0-21024400-1415114820_thumb.png

Gibt es hier grundlegende, quasi Allgemeinwissen, Erkenntnisse?

Die Faustregel ist: Korrelation im allgemeinen hoch, bei Rezession weiten sich die Spreads aus. Je geringer die Bonität desto ausgeprägter ist dieses Phänomen.

 

Gruß kafkaesk93

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Warlock

Vielen Dank, habe sowas schon vermutet, aber Fragen kostet ja nichts, dafür gibts hier ja die Anleihenkenner.

 

Noch eine Frage: Ich habe immer mal wieder darüber nachgedacht ein Teil der Liquidität vom Tagesgeldkonto (so 10k) in einen Anleihen-EFT mit Bundesanleihen umzuschichten, der Renditevorteil läge etwa bei 1,2%-1,4%. Der Verkauf eines ETF geht ja in ein paar Sekunden, wo sind die Risiken?

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bondholder

Noch eine Frage: Ich habe immer mal wieder darüber nachgedacht ein Teil der Liquidität vom Tagesgeldkonto (so 10k) in einen Anleihen-EFT mit Bundesanleihen umzuschichten, der Renditevorteil läge etwa bei 1,2%-1,4%. Der Verkauf eines ETF geht ja in ein paar Sekunden, wo sind die Risiken?

Wie willst du von der ETF-Rendite der Vergangenheit profitieren, wenn du den ETF in dem Zeitraum gar nicht im Portfolio hattest?

Bitte lesen:

Jetzt in aktive Anleihefonds oder ETFs mit Anleihen hoher Bonität investieren?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

der Renditevorteil läge etwa bei 1,2%-1,4%.
Sorry, aber wo bekommt man noch so hohe Renditen? (wenn dann mit langlaufenden Anleihen, das passt dann aber überhaupt nicht zum Tagesgeld)

 

wo sind die Risiken?
Steigende Zinsen (=Kursverluste bei den Anleihen, insbesondere bei den langlaufenden).

 

EDIT:

Wie willst du von der ETF-Rendite der Vergangenheit profitieren
Genau das hatte ich auch vermutet, die Renditen stammen aus der Vergangenheit und da hatten wir fallende Zinsen (=steigende Kurse).

 

Stefan

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bondholder
der Renditevorteil läge etwa bei 1,2%-1,4%.
Sorry, aber wo bekommt man noch so hohe Renditen? (wenn dann mit langlaufenden Anleihen, das passt dann aber überhaupt nicht zum Tagesgeld)

Das funktioniert ganz einfach:

Zeitmaschine besteigen, sich ein paar Jahre in die Vergangenheit zurückbeamen lassen, Bundesanleihen kaufen. Fertig!

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Warlock

Also ich habe das wohl falsch oder unzureichend erklärt.

 

Tagesgeld bei der Bank of Scotland: 0,8%

 

Umlaufrendite bei einem EFT mit Bundesanleihen: 2,18%

 

Die Differenz zwischen beiden Größen sollte doch zusätzliche Rendite sein? Oder ist die Umlaufrendite des ETF nicht die effektive Verzinsung? Ich verstehe das als die Summe der Rendite aus Kupon und Kursentwicklung der Anleihen.

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Ramstein

Umlaufrendite bei einem EFT mit Bundesanleihen: 2,18%

Du bist doch lange genug dabei, um diese Frage zu kennen: Welcher ETF konkret?

 

 

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Umlaufrendite bei einem EFT mit Bundesanleihen: 2,18%

Welche Informationen liefert diese Kennzahl ("Umlaufrendite" bei einem ETF) und was hat das mit der Wertentwicklung des ETFs (ETF-Kursveränderung plus Ausschüttungen) zu tun?

 

Zitat von der iShares-Website:

Umlaufrendite: Die laufende Rendite einer Anleihe bezeichnet die jährlichen Kuponzahlungen, geteilt durch den aktuellen Kurs. Bei iShares ETFs wird die laufende Rendite aus dem Durchschnitt der zugrunde liegenden Anleihen ermittelt, wobei die laufende Rendite nach der Gewichtung der Anleihe im Fonds berücksichtigt wird. Die laufende Rendite kann auch als Einkommensrendite bezeichnet werden.

(Ich kenne diese Kennzahl unter dem Namen "Current Yield".)

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freesteiler
· bearbeitet von freesteiler

erst müssen Verlustverrechnungstopf und Freibetrag ausgeschöpft sein, erst dann greift die fiktive Quellensteuer. zu welchem Zeitpunkt im Jahr ist ja egal nur am Jahresende der Saldo ist wichtig. (falls du das gemeint haben solltest.)

 

Ich greife das nochmal kurz auf, weil ichs doch noch nicht so richtig kapiert habe:

Heißt das, es gibt eine Stelle in der Steuererklärung, die für fiktive Quellensteuer gedacht ist?

Beispiel: Ich erhalte 200€ Zinsen Anfang des Jahres von einer Anleihe mit fiktiver Quellensteuer, die voll auf den Freibetrag angerechnet werden. Mir bleiben 600€ Freibetrag. Mitte des Jahres ist der Freibetrag dann vollständig ausgeschöpft. Ich erhalte noch eine Zahlung für 200€ ohne fiktive Quellensteuer. Davon gehen jetzt 25%+Soli weg. Auf den ersten Blick wäre es also sinnvoll, wenn die Zahlung Anfang des Jahres nicht vom Freibetrag weggerechnet worden wäre, weil man dadurch quasi 15% verschenkt hat. Gibt es dafür einen Verrechnungstopf oder eine Stelle in der Steuererklärung, oder erhält man die fiktive Quellensteuer später automatisch zurück?

Wollte mir das eigentlich bei PBA einfach mal anschauen nächstes Jahr, aber jetzt hab ich auch noch Ypf, die einen relativ hohen Coupon haben, da will ich nix verschenken :blushing: .

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reckoner

Hallo,

 

Heißt das, es gibt eine Stelle in der Steuererklärung, die für fiktive Quellensteuer gedacht ist?
Bei meiner Bank (comdirect) gibt es 8 ausgewiesene Töpfe (intern muss es noch mindestens einen mehr geben, oder es muss immer wieder komplett neu saldiert werden - anderes Thema).

 

Und bei diesen 8 Töpfen gibt es einmal "angerechnete ausländische Quellensteuer" und dann auch noch "anrechenbare ausländische Quellensteuer". Ich könnte mir nun vorstellen, dass die Quellensteuer bei noch nutzbarem Sparer-Pauschbetrag in den zuletzt genannten Topf gebucht wird (hatte ich aber noch nie, daher nur eine Vermutung, aber wofür gibt es den 2. Qellensteuer-Topf sonst?).

Ob das dann später wieder irgendwie verschoben wird (am Jahresende?), oder diese Quellensteuer erst über die Steuererklärung angerechnet werden kann, kann ich mangels Erfahrung auch nicht sagen.

 

Stefan

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otto03

Hallo,

 

Heißt das, es gibt eine Stelle in der Steuererklärung, die für fiktive Quellensteuer gedacht ist?
Bei meiner Bank (comdirect) gibt es 8 ausgewiesene Töpfe (intern muss es noch mindestens einen mehr geben, oder es muss immer wieder komplett neu saldiert werden - anderes Thema).

 

Und bei diesen 8 Töpfen gibt es einmal "angerechnete ausländische Quellensteuer" und dann auch noch "anrechenbare ausländische Quellensteuer". Ich könnte mir nun vorstellen, dass die Quellensteuer bei noch nutzbarem Sparer-Pauschbetrag in den zuletzt genannten Topf gebucht wird (hatte ich aber noch nie, daher nur eine Vermutung, aber wofür gibt es den 2. Qellensteuer-Topf sonst?).

Ob das dann später wieder irgendwie verschoben wird (am Jahresende?), oder diese Quellensteuer erst über die Steuererklärung angerechnet werden kann, kann ich mangels Erfahrung auch nicht sagen.

 

Stefan

 

 

Meines Wissens verfällt nicht angerechnete Quellensteuer am Ende des Kalenderjahres, wer keine Steuern zahlt kann auch nichts angerechnet bekommen, bedauerlicherweise werden diese Beträge entgegen den normalen Verlusttöpfen nicht ins Folgejahr verschoben.

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freesteiler

Hmm, knifflig. Aber tritt das Problem denn nicht auch auf, wenn ihr kurz davor Stückzinsen bei einem Kauf bezahlt habt?

Wenn man beispielsweise einen Tag vor Coupontrennung kauft, hat man dann ja einen gefüllten allgemeinen Verlusttopf, von dem die Couponzahlung erstmal weggerechnet wird (und man keinen Vorteil von der fiktiven Quellensteuer hat), genauso wie wenn noch Freibetrag vorhanden ist. Oder funktioniert das da anders?

 

Im Zweifelsfall muss ich halt den Freibetrag vor der Couponzahlung auf den aktuellen Verbrauch reduzieren und danach wieder erhöhen, das geht bei der DiBa ja bequem online. Aber etwas mühsam wäre das schon. Bei Google findet man auch nur Mist :angry: .

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zoni
· bearbeitet von zoni

erst müssen Verlustverrechnungstopf und Freibetrag ausgeschöpft sein, erst dann greift die fiktive Quellensteuer. zu welchem Zeitpunkt im Jahr ist ja egal nur am Jahresende der Saldo ist wichtig. (falls du das gemeint haben solltest.)

 

Ich greife das nochmal kurz auf, weil ichs doch noch nicht so richtig kapiert habe:

Heißt das, es gibt eine Stelle in der Steuererklärung, die für fiktive Quellensteuer gedacht ist?

Beispiel: Ich erhalte 200€ Zinsen Anfang des Jahres von einer Anleihe mit fiktiver Quellensteuer, die voll auf den Freibetrag angerechnet werden. Mir bleiben 600€ Freibetrag. Mitte des Jahres ist der Freibetrag dann vollständig ausgeschöpft. Ich erhalte noch eine Zahlung für 200€ ohne fiktive Quellensteuer. Davon gehen jetzt 25%+Soli weg. Auf den ersten Blick wäre es also sinnvoll, wenn die Zahlung Anfang des Jahres nicht vom Freibetrag weggerechnet worden wäre, weil man dadurch quasi 15% verschenkt hat. Gibt es dafür einen Verrechnungstopf oder eine Stelle in der Steuererklärung, oder erhält man die fiktive Quellensteuer später automatisch zurück?

Wollte mir das eigentlich bei PBA einfach mal anschauen nächstes Jahr, aber jetzt hab ich auch noch Ypf, die einen relativ hohen Coupon haben, da will ich nix verschenken :blushing: .

 

Annahme: Freibetrag 801 EUR, 200 Zinsen werden vom Freibetrag abgezogen, davon 25% =50 EUR Steuern abgerechnet, ganz normal, DAVON werden 30EUR (=15%) in den Topf Quellensteuer eingestellt. Wenn du deine 801 EUR Freibetrag ausgeschöpft hast, geht's weiter im Topf Quellensteuer: Angenommen, du hast nach Ausschöpfung des Freibetrages nochmal 120 EUR Zinsen, dann bleibt dank der fiktiven Quellensteuer (4*30EUR), das ganze steuerfrei. Du kannst das nicht "versenken", nur wenn deine Zinsen geringer sind als der Freibetrag am Jahresende. Es ist vollkommen egal WANN im Jahr das jeweils ist, Es wird dann die Steuer neu berechnet, ich bekomme Duzende solcher Steuerberechnungen pro Jahr ins Depot gestellt. So ist das auf jeden Fall bei mir. ob es da etwas spezielles in der Steuererklärung gibt, weiß ich nicht. Hoffe, es war jetzt verständlicher ausgedrückt. Verschieben kann man den Topf nicht ins nächste Jahr! VG

 

 

 

 

 

 

Hmm, knifflig. Aber tritt das Problem denn nicht auch auf, wenn ihr kurz davor Stückzinsen bei einem Kauf bezahlt habt?

Wenn man beispielsweise einen Tag vor Coupontrennung kauft, hat man dann ja einen gefüllten allgemeinen Verlusttopf, von dem die Couponzahlung erstmal weggerechnet wird (und man keinen Vorteil von der fiktiven Quellensteuer hat), genauso wie wenn noch Freibetrag vorhanden ist. Oder funktioniert das da anders?

 

Im Zweifelsfall muss ich halt den Freibetrag vor der Couponzahlung auf den aktuellen Verbrauch reduzieren und danach wieder erhöhen, das geht bei der DiBa ja bequem online. Aber etwas mühsam wäre das schon. Bei Google findet man auch nur Mist :angry: .

 

Das ist der Steuerspartrick, Stückzinsen kaufen und bei Zinszahlung fiktive Quellensteuer anrechnen lassen. Achtung: Funktioniert nur bei Zinszahlung, nicht bei Verkauf und Kassieren der Stückzinsen.

 

deshalb kurz vor Coupontrennung kaufen :thumbsup:.

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freesteiler

Ah ich verstehe, der Quellensteuertopf füllt sich also, obwohl man nichts gezahlt hat und spätere Erträge werden dann erstmal mit diesem Topf verrechnet. Das heißt für mich also, die Bank kümmert sich drum. Danke :thumbsup: .

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Meines Wissens verfällt nicht angerechnete Quellensteuer am Ende des Kalenderjahres, wer keine Steuern zahlt kann auch nichts angerechnet bekommen, bedauerlicherweise werden diese Beträge entgegen den normalen Verlusttöpfen nicht ins Folgejahr verschoben.
Nein, auch "nicht angerechnete Quellensteuern" werden bescheinigt, den Punkt gibt es ausdrücklich in den Steuerbescheinigungen, und auch in der Anlage KAP kann man das extra eintragen.

Wenn man im betreffenden Jahr keine Steuern hatte, auch nicht bei anderen Banken, dann stimme ich dir aber zu, die Quellensteueranrechnung verfällt.

 

Aber tritt das Problem denn nicht auch auf, wenn ihr kurz davor Stückzinsen bei einem Kauf bezahlt habt?
Nein, das ist grundsätzlich anders und kein Problem, gebucht werden in dem Fall ja die Beträge.

 

Nur bei der Quellensteuer im Zusammenhang mit dem Sparer-Pauschbetrag gibt es die Besonderheit, dass die Zahlung praktisch doppelt steuerfrei ist, und das ist imho das Problem. Einmal aufgrund des Sparer-Pauschbetrag und ein weiteres mal aufgrund der bereits gezahlten Quellensteuer. Und wenn dann die eine Steuerfreiheit entfällt (weil der Sparer-Pauschbetrag anderweitig verbraucht wurde), dann muss die Quellensteuergeschichte wieder auf den Tisch.

Ich bleibe dabei, dass es speziell dafür den 2. Quellensteuertopf gibt (ggf. nur bankintern, sieht der Kunde dann nicht, aber es sollte ihn geben - ohne Gewähr natürlich, ich hab' schon so seltsame Steuerabrechnungen gesehen, da glaube ich nicht mehr dran, dass die Banken das alles korrekt machen, comdirect ist aber vorbildlich).

 

Das ist der Steuerspartrick, Stückzinsen kaufen und bei Zinszahlung fiktive Quellensteuer anrechnen lassen.
Und wo ist da der Gewinn? Ich bekomme doch nur die von mir kurz vorher gezahlten Stückzinsen steuerfrei zurück. Klar, es ist besser als den Kupon zu versteuern, aber einen nennenswerten Gewinn sehe ich da nicht (allenfalls leichte Kursverschiebungen, denn die Steuern beeinflussen den Kurs auch etwas, da es Anlager mit hoher Belastung gibt, aber auch welche ganz ohne Steuern).

EDIT: OK, bei fiktiven Quellensteuern gibt es den zusätzlichen Gewinn, aber nicht für Käufer direkt vor der Kuponzahlung. Denn genau dort reagiert der Kurs entsprechend, die fiktiven Quellensteuern wirken ähnlich wie ein Dividendenabschlag.

 

Ah ich verstehe, der Quellensteuertopf füllt sich also, obwohl man nichts gezahlt hat
Das stimmt ja nicht, die Quellensteuer musst du doch zahlen (von fiktiver Quellensteuer mal abgesehen). Stimmt doch, es geht ja um fiktive Quellensteuer (hatte ich überlesen). Fiktive Quellensteuern werden aber nicht anders behandelt wie wirklich gezahlte Quellensteuern, daher stimmen meine sonstigen Aussagen trotzdem.

 

Stefan

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Trauerschwan

Ein Bekannter von mir arbeitet bei Ineos und beim letzten Gespräch habe ich nach dem Unternehmen geguckt, weil es mich interessiert hat.

 

Jedenfalls habe ich danach versucht die Marktkapitalisierung via finanzen.net herauszubekommen, um einen Größenvergleich zu BASF zu haben, aber da Ineos gar nicht gelistet ist, ging das nicht. finanzen.net hat mir bei der Suche allerdings einige Anleihen ausgespuckt.

 

Ich möchte mir sehr gerne einen Prospekt durchlesen, aber Google und die Ineos Homepage haben mir nicht weiterhelfen können. Wäre daher sehr froh, wenn mir jemand bei der Suche behilflich sein könnte. Es handelt sich um folgende Anleihe:

 

Ineos Group Holdings-Anleihe: 6,500% bis 15.08.2018 [WKN: A1HKPP / ISIN: XS0928189777]

 

 

Schöne Grüße und vielen Dank im Voraus, Trauerschwan

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bondholder

Ich möchte mir sehr gerne einen Prospekt durchlesen, aber Google und die Ineos Homepage haben mir nicht weiterhelfen können. Wäre daher sehr froh, wenn mir jemand bei der Suche behilflich sein könnte. Es handelt sich um folgende Anleihe:

 

Ineos Group Holdings-Anleihe: 6,500% bis 15.08.2018 [WKN: A1HKPP / ISIN: XS0928189777]

 

Ein Fall für www.bourse.lu:

INEOS XS0928189777 prospectus.pdf

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Trauerschwan

Ich möchte mir sehr gerne einen Prospekt durchlesen, aber Google und die Ineos Homepage haben mir nicht weiterhelfen können. Wäre daher sehr froh, wenn mir jemand bei der Suche behilflich sein könnte. Es handelt sich um folgende Anleihe:

 

Ineos Group Holdings-Anleihe: 6,500% bis 15.08.2018 [WKN: A1HKPP / ISIN: XS0928189777]

 

Ein Fall für www.bourse.lu:

INEOS XS0928189777 prospectus.pdf

 

Herzlichen Dank! :thumbsup:

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nickelich

Doppelte Kindersicherung, Mindestanlagesumme 100.000 bei der Ineosanleihe WKN A1HKPP !

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Trauerschwan

Doppelte Kindersicherung, Mindestanlagesumme 100.000 bei der Ineosanleihe WKN A1HKPP !

 

Ja, das habe ich gesehen (finanzen.net etc geben das falsch an oder ich habe es misinterpretiert) und ich wollte einfach aus Neugierde den Prospekt angucken :)

 

 

Und ich habe direkt eine weitere Frage: Darf ein Unternehmen seine eigenen ausgegebenen Anleihen jederzeit an der Börse zurückkaufen?

 

Zur Info: Ich habe eine kleine Position IAG Aktien und frage mich, ob das Unternehmen nach dem Verkauf der Niob-Mine (einen Teil) ihre® eigenen Anleihen "mal eben" zurückkaufen darf. IAG würde sich dadurch schließlich nicht nur den 6,5% Kupon sparen, sondern momentan auch die Anleihen bei ca. 75-80% anstelle der 100% bekommen. Vermutlich habe ich zu einfach gedacht :unsure:

 

Vielen Dank im Voraus!

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