Tony Soprano November 17, 2010 Guten Morgen, ich hätte da mal eine Frage. Man kann ja eine Riester-Rente in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen und hat damita ja noch zusätzlich neben den Zulagen einen Steuervorteil. Geht das bei einer Privat-Rente eigentlich auch, die nicht Riester-gefördert ist? Das ich da keine Zulagen bekomme, ist mir klar, mir geht um den Sonderausgabenabzug. Geht um diese Variante: http://www.debeka.de/produkte/versichern/lebens_rentenversich/privatrente/index.html Falls diese Frage schon irgendwo erläuter worden ist, tut mir das leid, habe aber nichts genaues gefunden. Ich hoffe, das ich nur nicht zu blöd zum suchen war. Vielen Dank schon mal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee November 17, 2010 Geht das bei einer Privat-Rente eigentlich auch, die nicht Riester-gefördert ist? Das ich da keine Zulagen bekomme, ist mir klar, mir geht um den Sonderausgabenabzug. Bei seit 2005 abgeschlossenen Verträgen nicht mehr, bei älteren eher theoretisch (=die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug für übrige Vorsorgeaufwendungen ist oft schon durch den AN-Anteil an KV, PV und ALV erreicht). Dafür wird die klassische Lebens- bzw. Rentenversicherung bei Auszahlung im Gegensatz zur Riesterrente nicht voll versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noggin November 17, 2010 ich hätte da mal eine Frage. Man kann ja eine Riester-Rente in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen und hat damita ja noch zusätzlich neben den Zulagen einen Steuervorteil. Meines WIssens nicht ganz richtig. Es geht entweder der Steuervorteil oder die Zulage. Ich denke, dass bei der "Günstigerprüfung" durch das Finanzamt im Falle des Steuervorteils die Zulage hiervon abgezogen wird. Im Endeffekt geht also immer nur eins..entweder Steuervorteil....oder Zulage. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag