Danji November 15, 2010 Hallo Leute, folgendes: mal angenommen ich habe ca 800 Gewinn mit einem Wertpapier dieses Jahr gemacht. Ist es jetzt sinnvoll das Wertpapier im Dezember zu verkaufen um den Freibetrag auszunutzen und dann im Januar wieder neu einzusteigen? Oder soll ich es durchlaufen lassen? (Ich geh von weiter steigenden Kursen aus) Gruß Danjih Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker November 15, 2010 Verlieren kannst du eigentlich nur die Orderkosten, wenn du den FSA bisher noch nicht genutzt hast würde ich aufjedenfall dieses Jahr noch realisieren und nächstes Jahr wieder einsteigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaffeetasse November 15, 2010 Verlieren kannst du eigentlich nur die Orderkosten, wenn du den FSA bisher noch nicht genutzt hast würde ich aufjedenfall dieses Jahr noch realisieren und nächstes Jahr wieder einsteigen. wieso nicht direkt heute verkaufen und wieder einsteigen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 15, 2010 Verlieren kannst du eigentlich nur die Orderkosten, wenn du den FSA bisher noch nicht genutzt hast würde ich aufjedenfall dieses Jahr noch realisieren und nächstes Jahr wieder einsteigen. wieso nicht direkt heute verkaufen und wieder einsteigen? Von einem WP-Winner darf man diese Frage eigentlich nicht erwarten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaffeetasse November 15, 2010 höh? ich hab noch nie etwas gewonnen und noch nie ne steuererklärung gemacht ... schliesse ich aus deinem post richtig: am letzten handelstag des jahres verkaufen und am ersten des folgejahres zurückkaufen funktioniert, um den freibetrag zu nutzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman November 15, 2010 · bearbeitet November 15, 2010 von Akaman höh? ich hab noch nie etwas gewonnen und noch nie ne steuererklärung gemacht ... schliesse ich aus deinem post richtig: am letzten handelstag des jahres verkaufen und am ersten des folgejahres zurückkaufen funktioniert, um den freibetrag zu nutzen? Nöö. Sondern: in diesem Jahr verkaufen. Und nachkaufen, wann es beliebt. Aber in einer Weise, die es dem Finanzamt unmöglich macht, Gestaltungsmissbrauch nachzuweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 15, 2010 Hallo, wieso nicht direkt heute verkaufen und wieder einsteigen? Richtig, das brächte schon den gewünschten Effekt. Und ob das dann Gestaltungsmißbrauch ist, wird das Finanzamt nicht mehr beurteilen können, da es davon gar nichts erfährt. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 15, 2010 · bearbeitet November 15, 2010 von John Silver Wenn Du von weiter steigenden Kursen ausgehst, ist es am sinnvollsten, wenn Du dieses Jahr am gleichen Tag verkaufst und wieder kaufst. Eine knappe Stunde zwischen Kauf und Verkauf langt "dicke" damit das Finanzamt nicht ggf. mosert (aber selbst das dürfte bei den Summen eher theoretischer Natur sein). Wie schon Skywalker richtig schrieb, kostet das zwar Orderkosten, sichert aber den Pauschbetrag von diesem Jahr, falls keine weiteren Kapitalertragsteuern anfallen (Dann verringert sich dieser natürlich um diese). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman November 15, 2010 Man kann nachkaufen, wann es beliebt. Auch zum Beispiel vorher. Wenn man das Geld hat. Besonders empfehlenswert, wenn man von konstant steigenden Kursen ausgeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 15, 2010 Man kann nachkaufen, wann es beliebt. Auch zum Beispiel vorher. Wenn man das Geld hat. Besonders empfehlenswert, wenn man von konstant steigenden Kursen ausgeht. Es ist aber kein Nachkauf laut Sachverhalt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Danji November 15, 2010 O.K. Leute, vielen Dank für die schnellen und klaren Antworten Danji Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman November 15, 2010 Es ist aber kein Nachkauf laut Sachverhalt. ok . Also meinetwegen Wieder- oder Neukauf. (Aber wenn er vorher zukauft ...?) Aber dafür hat der Wein 91 Parkerpunkte! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 15, 2010 · bearbeitet November 15, 2010 von John Silver Es ist aber kein Nachkauf laut Sachverhalt. ok . Also meinetwegen Wieder- oder Neukauf. (Aber wenn er vorher zukauft ...?) Aber dafür hat der Wein 91 Parkerpunkte! Gut, damit hast Du natürlich alle Vorteile auf Deiner Seite! Trotzdem der Vollständigkeit halber: Das Steuerrecht geht von der LIFO (Last-In-First-Out) Folge im allgemeinen Umlaufvermögen aus (§6 EStG). Hier handelt es sich aber um Kapitalerträge die unter §20 EStG fallen. Und hier steht in §20 (4) Satz 7 EStG Mein Link das vom FiFo Verfahren ausgegangen wird. Somit hat Akaman natürlich (auch) recht. Man kann nachkaufen und dann verkaufen und erzielt den gleichen Effekt, da ja theoretisch bzw. steuerlich die "alten" Stücke zuerst verkauft werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag