Granini November 15, 2011 · bearbeitet November 15, 2011 von Granini In der Ausbildung sollte man noch nicht über Riester nachdenken, da gibt es zu viele Unsicherheitsfaktoren. Wenn du zudem nur ein geringes Gehalt hast, dann würde ich Riester erst recht nicht machen, weil die Zulagen später dein Gehalt für die Rente schmälern. Spar die 4 Prozent vom Brutto lieber ohne Riester. Da hast du mehr davon. Dem ersten Satz stimme ich zu, danach kommt ziemlicher Unsinn. Wenn er die 4% ohne Riester spart soll ihm das dann später nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden oder wie? Schnell auf die Cayman Inseln wegschaffen oder wie? Abgesehen davon, weiß doch keiner wieviel er mal verdienen wird, da kann man doch nicht jetzt schon ausgehen, von Grundsicherung leben zu müssen. Zumal es die vlt. in 40 Jahren gar nicht mehr gibt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
StockJunky November 15, 2011 Ein Grund wäre, dass Riester deinen Rentenanspruch reduziert. Man sollte also abwägen, ob der Riester-Zuschlag die geminderte Rente auch wirklich so deutlich outperformed. Da dürften sich einige die Augen reiben, wenn sie sich das mal wirklich zuende durchrechnen. Das verstehe ich nicht. Wieso reduziert Riester den Rentenanspruch? Kannst du das mal bitte genauer erklären? Man kann es so zusammen fassen: Die Rente berechnet sich anhand vom Brutto-Einkommen. Der Riester-Sparanteil reduziert das Brutto-Einkommen aber, sodass später auch eine geringerer Rentenanspruch besteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 15, 2011 Naja, wenn er genug verdient, dass er keinen Kredit braucht, ist natürlich ein Bausparvertrag sinnlos. Davon gehe ich aber nicht aus, wenn er eine Riesterförderung für eine Immobilie sucht. Wer einen Kredit braucht, soll das ganze über Kredit finanzieren. Das ist flexibler, transparenter, besser vergleichbar und deswegen im allgemeinen billiger. Bausparverträge sind höchstens dann interessant, wenn man den Kredit ohne Bausparvertrag gar nicht erhalten würde. Solche Finanzierungen halte ich für höchst fragwürdig. Diese Peanuts bräuchte er in diesem Fall nämlich nicht :-) Bei einem Grenzsteuersatz von 40% und 2100 Einzahlung/Tilgung pro Jahr ist der Sonderausgabenabzug immerhin 1400 pro Jahr, die zur Ansparung oder zur Tilgung eines Kredits genutzt werden können. Ich finde das ist nicht zu vernachlässigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun November 15, 2011 Man kann es so zusammen fassen: Die Rente berechnet sich anhand vom Brutto-Einkommen. Der Riester-Sparanteil reduziert das Brutto-Einkommen aber, sodass später auch eine geringerer Rentenanspruch besteht. Meines Wissens reduziert Riester nur das Steuer-Brutto, nicht aber das sozialversicherungspflichtige Brutto, und nur letzteres ist für den Rentenanspruch relevant. Verwechselst Du vielleicht Riester mit betrieblicher Altersvorsorge? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
StockJunky November 15, 2011 In der Ausbildung sollte man noch nicht über Riester nachdenken, da gibt es zu viele Unsicherheitsfaktoren. Wenn du zudem nur ein geringes Gehalt hast, dann würde ich Riester erst recht nicht machen, weil die Zulagen später dein Gehalt für die Rente schmälern. Spar die 4 Prozent vom Brutto lieber ohne Riester. Da hast du mehr davon. Dem ersten Satz stimme ich zu, danach kommt ziemlicher Unsinn. Wenn er die 4% ohne Riester spart soll ihm das dann später nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden oder wie? Schnell auf die Cayman Inseln wegschaffen oder wie? Abgesehen davon, weiß doch keiner wieviel er mal verdienen wird, da kann man doch nicht jetzt schon ausgehen, von Grundsicherung leben zu müssen. Zumal es die vlt. in 40 Jahren gar nicht mehr gibt... Nein, es geht mir nicht um die steuerliche Behandlung, sondern darum, dass Riester den Rentenanspruch mindert. Ansonsten ist der einzige "Vorteil" von Riester die staatliche Förderung, die aber gerade langfristig nicht ins Gewicht fällt. Dafür zahlst du aber höhere Abschlusskosten, reduzierst deine Flexibilität und schränkst deine Produktauswahl zugunsten von Zulagen ein. Zudem kannst du dir später nur die Hälfte deiner Ersparnisse sofort auszahlen lassen und bist damit faktisch nicht mehr frei in der Entscheidung, wie du über dein Geld verfügen möchtest. Vererbung, verschenken oder investieren ist damit dann ebenfalls nicht mehr möglich. Die höhe deiner Auszahlung bestimmt du ebenfalls nicht, sondern deine Versicherung. Wenn du also im Alter feststellst, dass du doch nicht so fit bist, wie du gern wärst, oder du dir einen höheren Standard leisten willst und kannst, stehst du mit Riester ziemlich schlecht da. Folglich ist es besser, das Geld direkt selbst zu sparen und jeder Zeit alle Möglichkeiten offen zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor November 15, 2011 Man kann es so zusammen fassen: Die Rente berechnet sich anhand vom Brutto-Einkommen. Der Riester-Sparanteil reduziert das Brutto-Einkommen aber, sodass später auch eine geringerer Rentenanspruch besteht. Äh - falsch!? Eine Entgeltumwandlung mindert das Bruttoeinkommen. Riester wird aber in der Regel aus dem Nettoeinkommen gezahlt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
StockJunky November 15, 2011 Man kann es so zusammen fassen: Die Rente berechnet sich anhand vom Brutto-Einkommen. Der Riester-Sparanteil reduziert das Brutto-Einkommen aber, sodass später auch eine geringerer Rentenanspruch besteht. Meines Wissens reduziert Riester nur das Steuer-Brutto, nicht aber das sozialversicherungspflichtige Brutto, und nur letzteres ist für den Rentenanspruch relevant. Verwechselst Du vielleicht Riester mit betrieblicher Altersvorsorge? Hm du hast recht. Ich meinte eigentlich den Riesterfaktor, aber der scheint sich auf alle Renten auszuwirken, unabhängig ob man riestert oder nicht. Das habe ich offenbar missverstanden. Man kann es so zusammen fassen: Die Rente berechnet sich anhand vom Brutto-Einkommen. Der Riester-Sparanteil reduziert das Brutto-Einkommen aber, sodass später auch eine geringerer Rentenanspruch besteht. Äh - falsch!? Eine Entgeltumwandlung mindert das Bruttoeinkommen. Riester wird aber in der Regel aus dem Nettoeinkommen gezahlt! Ja du hast recht. (s. o.) Damit wäre das für mich aber ein weiterer Grund, das Geld lieber direkt privat zu sparen und nicht in Riester zu investieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor November 15, 2011 Ja du hast recht. (s. o.) Damit wäre das für mich aber ein weiterer Grund, das Geld lieber direkt privat zu sparen und nicht in Riester zu investieren. Ich war mal wieder zu langsam mit dem lesen bis zum schreiben. Meiner Meinung nach kann man privates sparen und Riester gut kombinieren - wenn man das nötige Klimpergeld dafür monatlich übrig hat. Andernfalls muss man halt für sich selbst entscheiden wo man die Prioritäten setzt. Das kann ja im Einzellfall sehr unterscheidlich aussehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound November 16, 2011 Nochmal zum Riester Banksparplan: -bekomme ich die selbe Förderung wie beim WohnRiester, dh ~150pP +300pKind? -kann ich vermögenswirksame Leistungen auch auf den Banksparplan auszahlen lassen? -kann ich zu jeder Zeit des angesparte Vermögen inc der staatlichen Zulagen aus dem Banksparplan nutzen? -gibt es beim Banksparplan auch diese "fiktive Wohnkonto"? Irgendwie ist es ja relativ einfach, an jeder Ecke Infos über WOhnRiester zu bekommen. Aber über Riester Banksparen sind die Infos doch sehr rar gesäht... Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 16, 2011 Nochmal zum Riester Banksparplan:Irgendwie ist es ja relativ einfach, an jeder Ecke Infos über WOhnRiester zu bekommen. Aber über Riester Banksparen sind die Infos doch sehr rar gesäht... Danke Also in diesem Forum gibts an vielen Ecken Infos zur Riester Banksparplänen. Ein paar Infos gibts extern bspw. auch hier: http://www.riester-rente-ratgeber.de/riester-banksparplan.html -bekomme ich die selbe Förderung wie beim WohnRiester, dh ~150pP +300pKind? - natürlich-kann ich vermögenswirksame Leistungen auch auf den Banksparplan auszahlen lassen? - nein -kann ich zu jeder Zeit des angesparte Vermögen inc der staatlichen Zulagen aus dem Banksparplan nutzen? - nein -gibt es beim Banksparplan auch diese "fiktive Wohnkonto"? - nein Allerdings kommt mir eher der Verdacht, dass du gar nicht wirklich Willens warst, dich zum Thema zu informieren. Frage 1 ist eine generelle Frage zur Riester Rente, die beantwortet sogar Wikipedia. Frage 2 sei genehmigt, zumal die AVWL für zusätzliche Verwirrung sorgen und das Thema VWL unnötig verkomplizieren. Frage 3 ist ebenfalls eine generelle Riester Frage, das funktioniert mit keinem Riester Vertrag. Die einzige Konstellation ist die Entnahme für Wohneigentum, das wiederum ist eine generelle Wohn Riester Frage. Frage 4 zeugt ebenfalls nicht von tiefgehender Rechnerche, das Wohnförderkonto gibt es grundsätzlich nur bei Wohn Riester. In dem Zusammenhang aber praktisch ebenfalls bei jeder Variante. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 17, 2011 Irgendwie ist es ja relativ einfach, an jeder Ecke Infos über WOhnRiester zu bekommen. Die Frage ist, was du mit Wohnriester meinst. Meinst du nur Bausparverträge? Tatsächlich umfasst Wohnriester ein ganzes Paket von Möglichkeiten: 1. Du kannst einen normalen Riestervertrag (z.B. einen Banksparplan) als Eigenkapital zur Finanzierung einer Immobilie verwenden 2. Du kannst einen Kredit aufnehmen und den Kredit fördern lassen 3. Du kannst einen Bausparvertrag verwenden und während der Anspar- und Tilgungszeit fördern lassen (verhält sich wie eine Kombination aus 1. und 2.) Ich bin ein wenig unschlüssig, ob du die Fragen ganz allgemein stelltst (die Antwort dazu hat Polydeikes dir geschrieben) oder mit Ziel einer Immobilienfinanzierung: -kann ich zu jeder Zeit des angesparte Vermögen inc der staatlichen Zulagen aus dem Banksparplan nutzen? Für die eigene Immobilie schon. Du kannst ihn aber auch einfach weiterlaufen und dir am Ende als Riester-Rente auszahlen lassen. Und du kannst ihn steuerschädlich kündigen (das Geld abzüglich Kosten und Förderung bekommst du wieder) -gibt es beim Banksparplan auch diese "fiktive Wohnkonto"? Wenn du den Banksparplan zu Gunsten einer geförderten Immobilie auflöst, dann kommt der Betrag des Banksparplans auf das Wohnförderkonto. Du kannst zusätzlich dazu einen geförderten Kredit aufnehmen, der dann auch gegen das Wohnförderkonto gerechnet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound November 17, 2011 Also meine Fragen sind zwar tatsächlich eher allgemein gehalten, aber ich habe folgendes im Hinterkopf (irgendwie ist mein Beitrag beim Zusammenlegen der Threads hier auch verloren gegangen...): Ich versuche gerade für mich herauszufinden, ob sich ein Riester-Vertrag für mich lohnt - wenn ich mir sicher bin, dass ich irgendwann Wohneigentum erwerben möchte. Es geht mir nicht darum jetzt schon einen privaten Rentenvertrag abzuschließen, der dann so bis zur Rente bespart wird und dann auszahlbar wird. Mir geht es wirklich rein darum, ob es Sinn macht jetzt schon einen Vertrag zu schließen, um jetzt bereits Förderung für ein irgendwann anstehendes Wohneigentum zu bekommen. Vor allem stellt sich mir die Frage, ob die Nachteile des Riestern (nachgelagerte Versteuerung, ggf Reduktion des Rentenanspruchs, Standortbindung) durch die Vorteile (staatlichen Zulagen + Steuerbegünstigungen) wieder wettgemacht werden? Und falls ja frage ich mich dann, welche Form von Riester-Vertrag dann die bessere Variante dafür ist. Ist es ein Banksparplan, der gleichzeitig kostengünstiger und flexibler ist (keine Abschlussgebühren/Verwaltungskosten usw)? ty Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 17, 2011 Ich versuche gerade für mich herauszufinden, ob sich ein Riester-Vertrag für mich lohnt - wenn ich mir sicher bin, dass ich irgendwann Wohneigentum erwerben möchte. Es geht mir nicht darum jetzt schon einen privaten Rentenvertrag abzuschließen, der dann so bis zur Rente bespart wird und dann auszahlbar wird. Mir geht es wirklich rein darum, ob es Sinn macht jetzt schon einen Vertrag zu schließen, um jetzt bereits Förderung für ein irgendwann anstehendes Wohneigentum zu bekommen. Vor allem stellt sich mir die Frage, ob die Nachteile des Riestern (nachgelagerte Versteuerung, ggf Reduktion des Rentenanspruchs, Standortbindung) durch die Vorteile (staatlichen Zulagen + Steuerbegünstigungen) wieder wettgemacht werden? Und falls ja frage ich mich dann, welche Form von Riester-Vertrag dann die bessere Variante dafür ist. Ist es ein Banksparplan, der gleichzeitig kostengünstiger und flexibler ist (keine Abschlussgebühren/Verwaltungskosten usw)? ty Und du gehst davon aus, dass andere das für dich mal eben in drei Sätzen beantworten können? Sry, da fehlt mir jedes Verständnis für. Zumal das ganz unterschiedliche Themen sind. 1) lohnt sich Riester ... förderquoten kann man auch als Laie berechnen (gibt es genug Infos im Forum) 2) nachgelagerte Besteuerung ... kann man ebenfalls als Modell rechnen, gibt es genug Material dazu, bspw. auf verlinkter Seite und hier im Forum (sogar mit Excel File) 3) Reduktion des Rentenanspruchs - wtf? Wo soll die herkommen? 4) Standortbindung - Wie soll das irgendwer außer dir selbst für dich beantworten können? Du hast dich ja noch nicht mal zu den Ausnahmeregelungen informiert. 5) Welche Variante für Wohn Riester - Das ist individuell und auch dazu steht bspw. ein Artikel auf der verlinkten Seite. --- Insgesamt überrascht mich die zunehmende Dreistigkeit im Forum ein wenig. Hilfe wirklich zu brauchen oder zu faul zu sein google oder die Suchfunktion zu nutzen, das sind für mich 2 sehr unterschiedliche Paar Schuhe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound November 17, 2011 Nein, ich wälze nach und nach schon das ganze Forum und google, aber für Einsteiger scheint die Thematik schwer auf einmal erfassbar zu sein (zumindest für mich). Daher auch meine offenbar teils "banalen" Fragen. Ich habe folgendes im gefunden: Einen Betrag von mindestens 10.000 EUR bis höchstens 50.000 EUR darf der Anbieter nach Zustimmung der Zentralen Zulagenstelle (BfA) während der Ansparphase an Sie auszahlen zinslos und unversteuert. Spätestens im zweiten Jahr nach dem Erwerb des selbst genutzten Wohneigentums müssen Sie mit der Tilgung des Darlehens in monatlich gleichen Raten beginnen und bis zur Vollendung Ihres 65. Lebensjahres damit fertig sein. Möglicherweise habe ich einen Denkfehler, aber: heißt das, dass man sich diesen Betrag leihen kann - unabhängig von seiner Einzahlung? Oder nur maximal den Betrag, den man bisher eingezahlt hat? (und ich versuche mir die Fragen selbst du beantworten...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 18, 2011 In dem Fall wäre es wohl besser die Finger von etwas zu lassen, das man nicht versteht, oder? Wo auch immer du die Passage ausgegraben hast, das ist die modifizierte Entnahme und gilt schon lange (seit 2008) nicht mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
meistercarlos November 18, 2011 · bearbeitet November 18, 2011 von meistercarlos @membersound also ich war vor kurzer zeit vor einer ähnlichen situation wie du gestanden. habe mir auch selbst viel wissen über riester angeeignet und den rest gefragt. und da ist polydeikes schon so etwas wie ein "riester-fuchs" muss man sagen allein schon in seiner signatur wenn du die ganzen themen von riester liest und auch diesen hier Riester müsstest du fast alles beantwortet bekommen. den rest kann man fragen. und ich muss sagen, ich bin auch erst ca. 3 wochen hier aber habe bisher immer eine antwort oder einen rat bekommen. manche "schubsen" dich auch in eine richtung und dann kannst du dich wieder selbst einarbeiten in das thema. und ja das thema riester ist für einen laien, jedenfalls wie ich einer bin, schwer zu verstehen. du musst auch für DICH entscheiden lohnt sich riester, will ich riester. pauschal kann man das nie sagen.für mich wäre es schon wegen dieser passage bei wohnriester ein minuspunkt: "Bei Verkauf oder Vermietung einer Wohn Riester geförderten Immobile müssen die staatlich gewährten Zulagen in voller Höhe zurück gezahlt werden. Ausnahmen: Die bereits gewährte Wohn Riester Förderung wird innerhalb von 4 Jahren in ein neues selbst bewohntes Eigentum oder in einen Riester Vertrag eingezahlt. Wird das Eigenheim aus berufsbedingtem Umzug zeitweise vermietet, muss die Wohn Riester Förderung nicht zurück erstattet werden, wenn Sie bis zum 67. Lebensjahr die Selbstnutzung wieder aufnehmen." da kann man bestimmt wieder was entgegensetzten. deswegen meinte ich DU musst mit dem produkt zufrieden sein, dich damit im fall der fälle dein ganzes leben auseinandersetzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zocker November 23, 2011 Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung stellt der Altersvorsorge ein denkbar schlechtes Zeugnis aus: Mitunter muss ein Versicherter über 100 Jahre alt werden, damit sich die Police richtig lohnt. Die vor zehn Jahren gestartete Riester-Rente zur ergänzenden Altersvorsorge schneidet nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) enttäuschend ab. Die mit der Einführung verbundenen Erwartungen seien in keiner Weise erfüllt worden, lautet die Bilanz der DIW-Forscher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 23, 2011 Die DIW Studie habe ich heute schon zerpflückt. Da wäre ich ganz vorsichtig damit, solchen Studien blindlings zu vertrauen. Ein bisschen bedauerlicherlich das Ergebnis, wenn man sich angeschaut hat welch Rang und Namen wohl dabei waren (ua. BdV Cheffe Kleinlein ...). Die Erkenntnis, dass Riester als Langlebigkeitsabsicherung konzipiert wurde, ist wirklich bahnbrechend. Wenn sich jemand tatsächlich für das Thema interessiert, PN an mich für den Link zur Kritik an der Darstellung ggü. den Medien. Ich persönlich halte nicht viel von "wissenschaftlichen Studien", deren Ergebnis jeder Mensch mit gesundem Verstand schon kennt, bevor die Studie überhaupt begonnen wurde ... Und wenn man mal ein wenig auf die Hintergründe schaut, sollte man auch nicht die "kleine Anfrage der LINKEN" außen vor lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound November 23, 2011 Ich habe mich mittlerweile mal über einen Kontakt meins Dads beraten lassen. Er macht alles bei LBS und Sparkasse, also von Riestern bis Bausparen usw. Das hat mir fürs allgemeine Verständnis schon echt viel gebracht, auch wenn es natürlich keine unabhängige Beratung war. Ich hatte in den letzten Wochen aber auch das Forum hier viel durchforstet, und einige Dinge eigentlich anders verstanden. Deshalb schreib ich einfach mal, was mir noch unklar ist, vielleicht kann hier jemand bestätigen, was richtig ist: 1. Unterschied riestergeförderter Banksparplan <-> Wohnriester: Der Berater meinte: Banksparplan ist immer nur Ansparen bis zur Rente und dann auszahlen. Wenn man riestern zur Finanzierung nutzen will, geht ausschließlich Wohnriestern. Was stimmt? Ich hatte in Erinnerung, dass auchd as Geld aus einem Riester-Banksparplan für die Immobilienfinanzierung genuzt werden kann (mit den Vorteilen, dass es dort keine laufenden Kosten oder Abschlussgebühren gibt). 2. In der Regel läuft die Finanzierung einer Immobilie mit Riester so ab: man nimmt zB ein tilgungsfreies Darlehen auf. Finanziert mit dem Darlehen das Haus, und zahlt monatlich die anfallenden Zinsen. Weiterhin hat man einen riestergeförderten Bausparvertrag, den man bis 40% ansparen muss. Danach wird er zuteilungsreif, man bekommt 60% Darlehen (mit einem Effektivzins von 1,5%) und löst damit das tilgungsfreie Darlehen ab. Jetzt hat man "nur" noch das 60%-Darlehen mit niedrigem Zins zurückzuzahlen. Mein Frage: ist das der gängige Weg zur Finanzierung mit Riester? Bzw ist das ein guter Weg? Und wie kann das, dass es dort einen Effektivzins von 1,5% gibt? Ich hab extra noch 2x nachgefragt, ob das wirklich der effektive Zins wäre. 3. Kosten: beim Wohnriester fallen also Abschlusskosten iHv 1% der Bausparsumme an, außerdem 18/anno für Kontoführung, Verwaltung usw. Ist das viel, oder wenig? Oder vertretbar? 4. "Der gewährte Steuervorteil ist nicht Zulagenabhängig." Stimmt das? Ich hatte in Erinnerung, dass der Steuervorteil umso höher ausfällt, je geringer die staatliche Förderung ist. 5. Es gibt ein jährliches Treffen mit dem Berater, um auf Gehaltsschwankungen zu reagieren und den entsprechenden Zahlungsbetrag anzupassen, um die maximale Förderung zu erhalten. Macht jährliche Anpassungen überhaupt Sinn? Oder ist es nicht sinnvoller, sich einfach auf den vollen Betrag von 2100 (abzüglich Zulagen) zu einigen, und das dann immer Laufen zu lassen? Danke vielmals für eure Hilfe! (und bitte nicht schlagen, wenn irgendwas wieder trivial sein sollte ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 23, 2011 · bearbeitet November 23, 2011 von polydeikes 1. Unterschied riestergeförderter Banksparplan <-> Wohnriester: Der Berater meinte: Banksparplan ist immer nur Ansparen bis zur Rente und dann auszahlen. Wenn man riestern zur Finanzierung nutzen will, geht ausschließlich Wohnriestern. Was stimmt? Ich hatte in Erinnerung, dass auchd as Geld aus einem Riester-Banksparplan für die Immobilienfinanzierung genuzt werden kann (mit den Vorteilen, dass es dort keine laufenden Kosten oder Abschlussgebühren gibt). Was du angespart hast, kannst du zur Immofinanzierung entnehmen. Ist eben ein Darlehen an dich selbst, geht grundsätzlich erstmal mit jeder Riester Variante. Riester Bausparer hingegen sind eben Bausparer mit Riester Förderung. D.h. du kannst ein Darlehen mit Riester Förderung abbezahlen. 2. In der Regel läuft die Finanzierung einer Immobilie mit Riester so ab: man nimmt zB ein tilgungsfreies Darlehen auf. Finanziert mit dem Darlehen das Haus, und zahlt monatlich die anfallenden Zinsen. Weiterhin hat man einen riestergeförderten Bausparvertrag, den man bis 40% ansparen muss. Danach wird er zuteilungsreif, man bekommt 60% Darlehen (mit einem Effektivzins von 1,5%) und löst damit das tilgungsfreie Darlehen ab. Jetzt hat man "nur" noch das 60%-Darlehen mit niedrigem Zins zurückzuzahlen. Mein Frage: ist das der gängige Weg zur Finanzierung mit Riester? Bzw ist das ein guter Weg? Und wie kann das, dass es dort einen Effektivzins von 1,5% gibt? Ich hab extra noch 2x nachgefragt, ob das wirklich der effektive Zins wäre. Also effektiv ist der Effektivzins wohl eher nicht 1,5 % . Der effektive Zins des Darlehens mag 1,5 % sein. Allerdings sind da Abschlussgebühren für den Vertrag an sich, die entgangenen Zinsen in der Ansparphase etc. sicherlich nicht mit drin ... Kannst du nur als Modell rechnen lassen und dann mit zinsen-berechnen.de kontrollieren ... 3. Kosten: beim Wohnriester fallen also Abschlusskosten iHv 1% der Bausparsumme an, außerdem 18€/anno für Kontoführung, Verwaltung usw. Ist das viel, oder wenig? Oder vertretbar? Wohn Riester ist Wohn Riester ... genauer gesagt das Eigenheimrentengesetz. Der Riester Bausparvertrag ist ein Produkt, welches man im Rahmen der Wohn Riester Regelung nutzen kann. Für das Produkt fallen Abschlusskosten an, bei manch Gesellschaften auch Kontoführungsgebühren. Vergleichen kannst du das mit allen anderen Bausparverträgen. Riester Bausparen ist aber nicht Wohn Riester ... ist nur eine Variante. Es gibt bspw. auch Riester Darlehen oder eben auch die Entnahme von Vertragsguthaben etc. pp. ... Steht aber eigentlich alles idiotensicher auf verlinkter Seite ... 4. "Der gewährte Steuervorteil ist nicht Zulagenabhängig." Stimmt das? Ich hatte in Erinnerung, dass der Steuervorteil umso höher ausfällt, je geringer die staatliche Förderung ist. Einfach mal auf verlinkter Seite lesen oder einen Riester Rechner (Empfehlung AWD Riester Rechner) bemühen ... 5. Es gibt ein jährliches Treffen mit dem Berater, um auf Gehaltsschwankungen zu reagieren und den entsprechenden Zahlungsbetrag anzupassen, um die maximale Förderung zu erhalten. Macht jährliche Anpassungen überhaupt Sinn? Oder ist es nicht sinnvoller, sich einfach auf den vollen Betrag von 2100€ (abzüglich Zulagen) zu einigen, und das dann immer Laufen zu lassen? Letzteres macht für dich natürlich Sinn, aber nicht für den Berater. Der will dir bei Kaffee und Kuchen doch gern noch andere tolle Produkte vorstellen, damit dir auch keine Chancen, Förderungen, Boni etc. entgehen ... das wäre ja sonst fatal ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound November 23, 2011 zu 1: Banksparplan: wenn ich dann quasi ein Darlehen an mich selbst vergebe, ist das zinslos, richtig? Kann ich dann gleichzeitig ein Riester-Darlehensvertrag abschließen, und dort die Tilgung+Zulagen zahlen, bis das Darlehen getilgt ist? Und solange den Banksparplan aussetzen, um danach dann ein meinen Banksparplan mein eigenes zinsloses Darlehen zurückzahlen? Oder ist das quasi das, was ein Wohnriester Bausparvertrag macht? Wenn ich für die komplette Zeit der Immofinanzierung die staatlichen Zulagen nutzen will, dann könnte ich die Finanzierung theoretisch nur auf ein einziges Standbein stellen. Nämlich eines, das zulagenberechtigt ist. Was mich nun beim Riester-Bausparen irgendwie verwirrt: Angenommen, ich habe 40% Ansparung erreicht. Dann muss ich das Bauspardarlehen innerhalb kurzer Zeit (bei der LBS zB 6 Jahre) zurückzahlen. Dh das Darlehen kann schonmal gar nicht so groß sein, dass es als einziges Finanzierungsstandbein fungiert. Was wiederum bedeutet, dass ich wahrscheinlich noch auf andere Darlehensformen setzen müssten. Dadurch, dass das Bauspardarlehen aber in kurzer Zeit (inc der Zulagen) abbezahlt werden muss, habe ich anschließend ja gar keine Möglichkeit mehr meine Restschulden mit Hilfe von Riester zu tilgen. Somit würde ich von den Zulagen im Bezug auf Darlehenstilgung ja nur eine bestimmte Zeit profitieren, und nicht auf die volle Laufzeit der Immo. Habe ich einen Denkfehler? Daher rührt auch meine Frage ganz oben: ob es unter diesem Gesichtspunkt nicht besser ist, ein Riester-Darlehen (mit längerer Laufzeit, und nach Möglichkeit als Hauptteil der Finanzierung) abzuschließen, - kombiniert mit Entnahme von Vertragsguthaben eines zB Banksparplans - um bis zur Schuldenfreiheit von den Zulagen zu profitieren? Danke danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 23, 2011 Wunderbar, jetzt kommen wir zu echten Fragen. Nehmen wir mal an, du hast 100 Geldeinheiten (GE) auf deinem RBanksparplan und möchtest diese nun nutzen. Bis 2008 (bis Einführung Wohn Riester) hättest du die entnommenen 100 GE bis zum Rentenbeginn wieder zurückzahlen müssen. (natürlich ungefördert, die Rückzahlung) Das musst du heute nicht mehr. Allerdings gehen auch diese Entnahmen auf das fiktive, mit 2 % verzinste Wohnförderkonto. Wenn du also bspw. 37 bist (30 Jahre bis Rente) und die 100 GE entnimmst, wächst das Wohnförderkonto auf 181,14 GE an. Eine solche Ansparvariante mit Riester ist also nur bedingt sinnvoll. Es kann effektiver sein das EK durch einen ungeförderten Bausparvertrag zu hebeln, oder eben einfach ein Darlehen aufzunehmen, wenn dieses benötigt wird. Wie auch immer, es muss jeweils an konkreten Zahlen gerechnet werden. Wenn ich für die komplette Zeit der Immofinanzierung die staatlichen Zulagen nutzen will, dann könnte ich die Finanzierung theoretisch nur auf ein einziges Standbein stellen. Nämlich eines, das zulagenberechtigt ist. Das ist richtig. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Was mich nun beim Riester-Bausparen irgendwie verwirrt: Angenommen, ich habe 40% Ansparung erreicht. Dann muss ich das Bauspardarlehen innerhalb kurzer Zeit (bei der LBS zB 6 Jahre) zurückzahlen. Dh das Darlehen kann schonmal gar nicht so groß sein, dass es als einziges Finanzierungsstandbein fungiert. Was wiederum bedeutet, dass ich wahrscheinlich noch auf andere Darlehensformen setzen müssten. Dadurch, dass das Bauspardarlehen aber in kurzer Zeit (inc der Zulagen) abbezahlt werden muss, habe ich anschließend ja gar keine Möglichkeit mehr meine Restschulden mit Hilfe von Riester zu tilgen. Somit würde ich von den Zulagen im Bezug auf Darlehenstilgung ja nur eine bestimmte Zeit profitieren, und nicht auf die volle Laufzeit der Immo. Habe ich einen Denkfehler? Nein, das ist nicht unbedingt ein Denkfehler. Es ist auch legitim diese Frage nicht selbst beantworten zu können. Die Problematik mit den 7 Jahren ansparen, 7 Jahre tilgen ist typisch für ältere Bausparverträge. Das schlimmste dabei sind die oft hohen Tilgungsraten, die können einem schnell mal Probleme bereiten. ABER ... hier bei Riester ist das etwas anders. Es gibt wie bei ungeförderten Verträgen auch bei Riester Bausparkombikredite. Diese sind für Riester zweckmässig, ohne Riester nur bedingt. Infos zu Bausparkombikrediten gibts auch auf verlinkter Seite. In Kurzform, man hat eigentlich vom Handling her ein normales Darlehen, nutzt aber einen Bausparer um die Finanzierung abzulösen. Nun sollte man noch wissen, dass LBS nicht gleich LBS ist. Je nachdem in welcher Region du bist, hast du unterschiedliche Konditionen. Von daher und mangels weiteren Angaben kann ich dir wenig zum LBSler sagen. Bei den LBS Bausparkombis sind allerdings die Beleihungswerte meines Erachtens alle mit 72 % gedeckelt. D.h. ein Haus mit 200.000 Euro Preis und 50.000 Euro Nebenkosten könntest du nur bis max. 144.000 tsd. Euro finanzieren. Das dürfte in den wenigsten Fällen möglich sein. Die Alte Leipziger bietet aber bspw. bis zu 90 % Beleihungswert an. Auch bei Bausparverträgen mit Riester Förderung führt ein hoher Beleihungswert zu tendentiell schlechteren Konditionen. Die Laufzeit ist bei den Kombis auch weniger das Problem, 19 Jahre oder 24 Jahre sind möglich (+- Monate je nach Variante) ... wer in der Zeit nicht tilgen kann, sollte es eh besser lassen. --- Daher rührt auch meine Frage ganz oben: ob es unter diesem Gesichtspunkt nicht besser ist, ein Riester-Darlehen (mit längerer Laufzeit, und nach Möglichkeit als Hauptteil der Finanzierung) abzuschließen, - kombiniert mit Entnahme von Vertragsguthaben eines zB Banksparplans - um bis zur Schuldenfreiheit von den Zulagen zu profitieren? Das ist eine Frage, die man mit allem Zahlenmaterial und allen Fakten vergleichen muss. Das kann und möchte ich an dieser Stelle nicht tun. Allerdings gibt es eine wichtige Erkenntnis: Der Markt für Riester Darlehen ist überschaubar (glaub 6 reale Anbieter und mehrere Vertriebe mit entsprechenden Varianten davon). Der Markt für die Bausparer ist hingegen recht umkämpft im Riester Bereich, auch wenn die Schnäppchenzeiten ggü. klassischen Darlehen lange vorbei sind. Es ist also möglich, dass der Bausparkombi tatsächlich eine attraktive Variante darstellt. Aber wie gesagt, das muss man im Einzelfall rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 23, 2011 · bearbeitet November 24, 2011 von Gerald1502 Allerdings gibt es eine wichtige Erkenntnis: Der Markt für Riester Darlehen ist überschaubar (glaub 6 reale Anbieter und mehrere Vertriebe mit entsprechenden Varianten davon). Die Finanztest listet jeden Monat rund 35 verschiedene Anbieter auf. Dennoch zähle ich dann noch 19 (davon 5 regionale) Anbieter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound November 23, 2011 Ich hatte es so verstanden, dass ich folgende Möglichkeit hätte: Jetzt mit Wohnriester Bausparer beginnen. Bei Immoerwerb: tilgungsfreies Darlehen + Riester-Bausparen in Höhe des Darlehens (mit dem bereits vorhandenen angespartem Guthaben). Bei Zuteiltung wird tilgungsfreies Darlehen durch Bausparer abgelöst, und in den kommenden (7 Jahren+-) muss ich die verbleibende Summe des Bauspar-Darlehens tilgen (zB 60%). Ich habe es so verstanden, dass diese 7 Jahre fix sind! Dh die Laufzeit nicht verlängert werden kann (was aber suboptimal wäre, um alle Darlehenschuld bis zum Ende mit staatlichen Zulagen inc zu tilgen). Du schreibst: "Die Laufzeit ist bei den Kombis auch weniger das Problem, 19 Jahre oder 24 Jahre sind möglich" Aber ist das, was ich beschrieben habe, nicht der sogenannte "Bausparkombikredit"? Bzw falls nicht, wie nennt sich das was ich beschreiben denn dann? Und kann ich aus einem jetzt gestarteten Riester-Bausparer zur Finanzierung dann in eine Bausparkombi switchen? (mir ist schon klar, dass genaue Vergleiche nur mit konkreten Zahlen möglich sind. Aber auch ohne diese möchte ich herausfinden, welches Riesterprodukt für mich sinnvoll ist, um eben jetzt schon die Zulagen zu sammeln, für eine spätere Finanzierung...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 23, 2011 Du schreibst: "Die Laufzeit ist bei den Kombis auch weniger das Problem, 19 Jahre oder 24 Jahre sind möglich"Aber ist das, was ich beschrieben habe, nicht der sogenannte "Bausparkombikredit"? Bzw falls nicht, wie nennt sich das was ich beschreiben denn dann? Und kann ich aus einem jetzt gestarteten Riester-Bausparer zur Finanzierung dann in eine Bausparkombi switchen? Was man dir verkaufen möchte, ist ein Bausparvertrag. D.h. es gibt Provision für den Verkäufer ... ganz klassisch. Egal ob du baust oder nicht. Bausparen hat klassischerweise Ansparphase und Darlehensphase, idR gleiche Länge ... Bausparkombikredite sind praktisch ein vorab gezahltes Darlehen. Du brauchst bspw. die oben beschriebenen Beträge für den Hausbau und nimmst in dieser Höhe einen Kredit bei der Bausparkasse auf. Etwas komplizierter zu erklären sind eben die Tilgungsmodalitäten, das ist im Hintergrund ähnlich wie das dir bekannte Bausparprinzip, was zu einem theoretischen Zinsstau / Mehrkosten führt. Aber wie gesagt, steht auf der verlinkten Seite unter http://www.riester-rente-ratgeber.de/riester-bausparvertrag/so-funktionieren-riester-bausparkombikredite.html ... (mir ist schon klar, dass genaue Vergleiche nur mit konkreten Zahlen möglich sind. Aber auch ohne diese möchte ich herausfinden, welches Riesterprodukt für mich sinnvoll ist, um eben jetzt schon die Zulagen zu sammeln, für eine spätere Finanzierung...) Ich kann dich nicht von diesem Denken, dass dir irgendetwas entgeht kurieren. Ich hab versucht es dir zu erklären und ich bin gescheitert ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag