schatto November 13, 2010 · bearbeitet November 13, 2010 von schatto Hallo! Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es Vorzugs- und Stammaktien. Vorzugsaktien haben zwar eine höhere Gewinnausschüttung, berechtigen allerdings nicht zur Teilnahme und Mitbestimmung auf der Hauptversammlung (ich hoffe, das ist bis hierhin richtig, ansonsten bitte ich um eine kurze Korrektur). Dabei stellt sich mir allerdings schon seit längerem die Frage, ob jeder, der eine Stammaktie besitzt, automatisch die Hauptversammlung besuchen darf. Wie soll das funktionieren, wenn mehrere Millionen Aktien eines Unternehmens im Umlauf sind und diese beispielsweise nur einen Nennwert von fünf Euro haben? Es könnte ja theoretisch sein, dass sich jede Aktie im Besitz einer anderen Person befindet. Muss dann eine Hauptversammlung für zich Millionen Menschen ausgerichtet werden? Das halte ich für absurd. Deshalb wüsste ich gerne, wie das stattdessen gelöst wird und freue mich über jede eurer Anworten. Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 14, 2010 Hallo! Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es Vorzugs- und Stammaktien. Vorzugsaktien haben zwar eine höhere Gewinnausschüttung, berechtigen allerdings nicht zur Teilnahme und Mitbestimmung auf der Hauptversammlung (ich hoffe, das ist bis hierhin richtig, ansonsten bitte ich um eine kurze Korrektur). Dabei stellt sich mir allerdings schon seit längerem die Frage, ob jeder, der eine Stammaktie besitzt, automatisch die Hauptversammlung besuchen darf. Das stimmt, jeder Aktionär darf an einer HV teilnehmen. Zudem kann er i.d.R. zusätzlich sogar noch Gäste mitnehmen durch Stimmrechte übertrag. Wie soll das funktionieren, wenn mehrere Millionen Aktien eines Unternehmens im Umlauf sind und diese beispielsweise nur einen Nennwert von fünf Euro haben? Es könnte ja theoretisch sein, dass sich jede Aktie im Besitz einer anderen Person befindet. Muss dann eine Hauptversammlung für zich Millionen Menschen ausgerichtet werden? Das halte ich für absurd. Deshalb wüsste ich gerne, wie das stattdessen gelöst wird und freue mich über jede eurer Anworten. Vielen Dank! Theoretisch ist das richtig, aber praktisch werden sehr viele Aktien von sehr wenigen Personen gehalten (z.B. Fonds, Banken, Versicherungen, Beteiligungsgesellschaften etc.). Zudem gehen viele Leute aus räumlichen Gründen (man wohnt in Deutschland und die HV findet im Ausland statt), zeitlichen (keine Zeit) und anderen Gründen nicht hin .(z. B. warum sollte man Reisekosten von 100 Euro ausgeben um Kapitalinteressen von 5 Euro zu vertreten?). Meines wissens hat z.B. die Telekom in den ersten Jahren nach ihrem Börsengang in Frankfurt(?) mehrere Hallen angemietet um alle Aktionäre (mehrere Tausend) unterzubringen und die HV durchzuführen. Die Realität zeigt aus meiner Erfahrung, dass zumindest bei S-Dax und M-Dax Unternehmen, also mittelgrossen Publikumsgesellschaften, wirklich nur ein paar Hundert Aktionäre anwesend sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
akku5 November 14, 2010 Hallo! Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es Vorzugs- und Stammaktien. Vorzugsaktien haben zwar eine höhere Gewinnausschüttung, berechtigen allerdings nicht zur Teilnahme und Mitbestimmung auf der Hauptversammlung (ich hoffe, das ist bis hierhin richtig, ansonsten bitte ich um eine kurze Korrektur). Dabei stellt sich mir allerdings schon seit längerem die Frage, ob jeder, der eine Stammaktie besitzt, automatisch die Hauptversammlung besuchen darf. Wie soll das funktionieren, wenn mehrere Millionen Aktien eines Unternehmens im Umlauf sind und diese beispielsweise nur einen Nennwert von fünf Euro haben? Es könnte ja theoretisch sein, dass sich jede Aktie im Besitz einer anderen Person befindet. Muss dann eine Hauptversammlung für zich Millionen Menschen ausgerichtet werden? Das halte ich für absurd. Deshalb wüsste ich gerne, wie das stattdessen gelöst wird und freue mich über jede eurer Anworten. Vielen Dank! Soweit ich weiß, dürfen auch die Besitzer von Vorzügen an der HV teilnehmen. Zumindest ist das bei den mir bekannten AG's so. Sie haben nur kein Stimmrecht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes November 18, 2010 Lt. Paragraph 141 Aktiengesetz haben auch Vorzugsaktionäre in gewissen Fällen ein Stimmrecht. http://www.aktiengesetz.de/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood November 18, 2010 Hallo! Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es Vorzugs- und Stammaktien. Vorzugsaktien haben zwar eine höhere Gewinnausschüttung, berechtigen allerdings nicht zur Teilnahme und Mitbestimmung auf der Hauptversammlung (ich hoffe, das ist bis hierhin richtig, ansonsten bitte ich um eine kurze Korrektur). Dabei stellt sich mir allerdings schon seit längerem die Frage, ob jeder, der eine Stammaktie besitzt, automatisch die Hauptversammlung besuchen darf. Wie soll das funktionieren, wenn mehrere Millionen Aktien eines Unternehmens im Umlauf sind und diese beispielsweise nur einen Nennwert von fünf Euro haben? Es könnte ja theoretisch sein, dass sich jede Aktie im Besitz einer anderen Person befindet. Muss dann eine Hauptversammlung für zich Millionen Menschen ausgerichtet werden? Das halte ich für absurd. Deshalb wüsste ich gerne, wie das stattdessen gelöst wird und freue mich über jede eurer Anworten. Vielen Dank! Soweit ich weiß, dürfen auch die Besitzer von Vorzügen an der HV teilnehmen. Zumindest ist das bei den mir bekannten AG's so. Sie haben nur kein Stimmrecht. Ja richtig. Aber die Teilnahme lohnt sich ja auch nur wenn man nicht weit zu fahren hat. Ansonsten kann man sich ja die Reden im Internet runterladen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schatto November 18, 2010 Ja richtig. Aber die Teilnahme lohnt sich ja auch nur wenn man nicht weit zu fahren hat. Ansonsten kann man sich ja die Reden im Internet runterladen. Sind Aktiengesellschaften denn zur Veröffentlichung der Reden auf der Hauptversammlung verpflichtet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maloney Februar 19, 2011 Sorry für das ausgraben des alten Threads... Aber genau das ist ja das interessante an Aktien, jeder kann im Prinzip seine Meinung zur Unternehmensführung vertreten. Mir fiel beim stöbern durch die Tiefen des Forums, da noch ein alter Artikel ein, in dem Nonnen den Bankern Moral auf der HV beibringen wollten. Wie man sieht werden nicht unbedingt nur Kaptalinteressen auf der HV vertreten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag