Franz-Gustl November 12, 2010 Hallo ! Ich habe mir für 2008 beim Finanzamt Altverluste aus Aktenverkäufen eintragen lassen. In 2010 habe ich Gewinne realisiert, die jetzt schon über meine zu erwartende Einkommenssteuer hinausgehen. Kann ich meine Gewinne in 2010 auch mit ins Jahr 2011 übernehmen und dann mit der Einkommenssteuer verrechen, oder müssen Gewinne in 2010 zwingend in der Steuererklärung 2010 aufgeführt werden ? Viele Grüße Franz-Gustl Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular November 12, 2010 Ich habe mir für 2008 beim Finanzamt Altverluste aus Aktenverkäufen eintragen lassen. Gut ! In 2010 habe ich Gewinne realisiert Auch gut. Die Gewinne wurden mit Abgeltungssteuer belastet ? die jetzt schon über meine zu erwartende Einkommenssteuer hinausgehen. Was soll das bedeuten ? Kannst du das mal näher erläutern ? Kann ich meine Gewinne in 2010 auch mit ins Jahr 2011 übernehmen und dann mit der Einkommenssteuer verrechen, oder müssen Gewinne in 2010 zwingend in der Steuererklärung 2010 aufgeführt werden ? Du musst überhaupt keine Gewinne angeben, denn die werden ja schon an der Quelle besteuert (Ausnahme ausl. Thesaurierer), aber wenn du Altverluste verrechnen willst (geht nur bis 2013), dann solltest du das schon tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 12, 2010 · bearbeitet November 12, 2010 von Taxadvisor Hallo ! Ich habe mir für 2008 beim Finanzamt Altverluste aus Aktenverkäufen eintragen lassen. In 2010 habe ich Gewinne realisiert, die jetzt schon über meine zu erwartende Einkommenssteuer hinausgehen. Kann ich meine Gewinne in 2010 auch mit ins Jahr 2011 übernehmen und dann mit der Einkommenssteuer verrechen, oder müssen Gewinne in 2010 zwingend in der Steuererklärung 2010 aufgeführt werden ? Viele Grüße Franz-Gustl Was ist Dein eigentliches Problem? Du hast einen Verlustvortrag, der vom FA festgestellt wurde über Spekulationsverluste. Du hast in 2010 Gewinne realisiert, hierauf wurde bereits AbgSt einbehalten (?). Wenn die Gewinne der AbgSt unterlegen haben, sind sie nicht mehr zwingend zu erklären. Wenn eine Verlustverrechnung vorgenommen werden soll, müssen sie natürlich im Jahr des Entstehens (also 2010) erklärt werden, da die Steuerbescheinigung natürlich 2010 ausweist. Oder handelt es sich um Gewinne bei Auslandsdepots, die noch nicht der AbgSt unterlegen haben? Gruß Taxadvisor Edit: Domkapitular war schneller, aber zumindest haben wir beide ja das Problem nicht richtig verstanden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Franz-Gustl November 12, 2010 Hallo Vielen Dank ! Die Gewinne(Inland) wurden versteuert und die anfallende Steuer deckt in etwa meine abzuführende Einkommens in 2010 ab. Bei der Gewinneversteuerung wurden aber um die 30 % abgezogen. Mein Steuersatz liegt aber wesentlich geringer. Wird dann zuerst der geringere Steuersatz mit den zuviel bezahlten AbgSt verrechnet? z.B. abgeführte Kursgewinne 3500 bei 30% Vielen Grüße Franz-Gustl Hallo ! Ich habe mir für 2008 beim Finanzamt Altverluste aus Aktenverkäufen eintragen lassen. In 2010 habe ich Gewinne realisiert, die jetzt schon über meine zu erwartende Einkommenssteuer hinausgehen. Kann ich meine Gewinne in 2010 auch mit ins Jahr 2011 übernehmen und dann mit der Einkommenssteuer verrechen, oder müssen Gewinne in 2010 zwingend in der Steuererklärung 2010 aufgeführt werden ? Viele Grüße Franz-Gustl Was ist Dein eigentliches Problem? Du hast einen Verlustvortrag, der vom FA festgestellt wurde über Spekulationsverluste. Du hast in 2010 Gewinne realisiert, hierauf wurde bereits AbgSt einbehalten (?). Wenn die Gewinne der AbgSt unterlegen haben, sind sie nicht mehr zwingend zu erklären. Wenn eine Verlustverrechnung vorgenommen werden soll, müssen sie natürlich im Jahr des Entstehens (also 2010) erklärt werden, da die Steuerbescheinigung natürlich 2010 ausweist. Oder handelt es sich um Gewinne bei Auslandsdepots, die noch nicht der AbgSt unterlegen haben? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular November 12, 2010 Ich verstehe immer noch nicht, was deine Einkommensteuer mit der abgeführten Kapitalertragsteuer zu tun hat. Zunächst mal : Eine Erklärung der Einkünfte in der KAP wird dich nicht benachteiligen, sondern über die Günstigerprüfung evtl. eine Erstattung bedeuten. Warum die "Gewinne" (was für welche eigentlich ? Kursgewinne oder Zinsen / Dividenden) angeblich mit 30% versteuert wurden, wäre auch mal interessant. Auf der Abrechnung müsste ja der Steuersatz stehen. Gab es evtl. einen Depoitübertrag ? Ansonsten ist es doch von der Systematik so (mal ganz vereinfacht) : - Gewinne werden an der Quelle von der Bank direkt versteuert -> fertig - keinen Einfluss auf sonstige Einkommensteuer - ist der persönliche Steuersatz niedriger -> Erklärung der Kapitaleinkünfte und Erstattung der zu hohen Steuer - festgestellte Altverluste -> Abgabe KAP -> Verrechnung der neuen Veräußerungsgewinne -> Erstattung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Franz-Gustl November 12, 2010 Hallo Danke für die ausführliche Erklärung. Also es sind Aktiengewinne in 2010. Der Steuerabzug ist ca. 27 % Diesen Betrag ,den das Finanzamt beim Verkauf der Aktien eingezogen hat, möchte ich mir über meine Verlustvortrag von 2008, mit meiner Steuererklärung für 2010 wiederholen. Ich zahle also Lohn- und Einkommenssteuer. Meine Frage jetzt: Was passiert, wenn meine Steuerabzug der Aktiengewinne höher ist als meine bezahlte Einkommenssteuer ? Verfällt dann der darüberliegende Betrag, oder kann ich den für meine Steuererklärung in 2011 verwenden? z.B. bezahlte Steuer auf Kursgewinne 4000 Einkommensteuer in 2010 3500 Viele Grüße Franz-Gustl Ich verstehe immer noch nicht, was deine Einkommensteuer mit der abgeführten Kapitalertragsteuer zu tun hat. Zunächst mal : Eine Erklärung der Einkünfte in der KAP wird dich nicht benachteiligen, sondern über die Günstigerprüfung evtl. eine Erstattung bedeuten. Warum die "Gewinne" (was für welche eigentlich ? Kursgewinne oder Zinsen / Dividenden) angeblich mit 30% versteuert wurden, wäre auch mal interessant. Auf der Abrechnung müsste ja der Steuersatz stehen. Gab es evtl. einen Depoitübertrag ? Ansonsten ist es doch von der Systematik so (mal ganz vereinfacht) : - Gewinne werden an der Quelle von der Bank direkt versteuert -> fertig - keinen Einfluss auf sonstige Einkommensteuer - ist der persönliche Steuersatz niedriger -> Erklärung der Kapitaleinkünfte und Erstattung der zu hohen Steuer - festgestellte Altverluste -> Abgabe KAP -> Verrechnung der neuen Veräußerungsgewinne -> Erstattung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 12, 2010 Meine Frage jetzt: Was passiert, wenn meine Steuerabzug der Aktiengewinne höher ist als meine bezahlte Einkommenssteuer ? Verfällt dann der darüberliegende Betrag, oder kann ich den für meine Steuererklärung in 2011 verwenden? z.B. bezahlte Steuer auf Kursgewinne 4000 , Einkommensteuer in 2010 3500 Das eine hat - wie bereits erwähnt - mit dem anderen (fast) nichts zu tun. Wenn du 4000 AgSt für 2010 entrichtet hast und du einen Verlustvortrag aus 2008 oder früher in entsprechender Höhe hast (das wären ca. 4000 / 25% = ca. 16.000 oder mehr) dann wird dir die AgSt zurückerstattet unabhängig davon, wie hoch deine sonstigen Einkünfte und die Steuer darauf sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 12, 2010 · bearbeitet November 12, 2010 von reckoner Hallo Franz-Gustl, Was passiert, wenn meine Steuerabzug der Aktiengewinne höher ist als meine bezahlte Einkommenssteuer ? Sorry, aber du drückst dich ziemlich unklar aus. Was meinst du hier mit 'Einkommensteuer'? Jedenfalls kannst du nur die Abgeltungsteuern zurückbekommen, die auch abgeführt wurden. Und wenn dann noch etwas vom Altverlust übrig bleibt, wird der eben nochmal vorgetragen (erst 2013 verfällt* er dann). Kapitalerträge und Lohn sind verschiedene Einkunftsarten, da kann nichts verrechnet werden. MfG Stefan *Ist nicht ganz richtig, aber um es nicht zu kompliziert zu machen, sage ich das mal so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Franz-Gustl November 13, 2010 Vielen Dank Stefan ! Ich hatte immer geglaubt, dass die Kusgewinne in 2010 nur mit der Höhe der Einkommenssteuer verrechnet werden. Wieder mal was dazugelernt !! Noch eine letzte Frage: Der Verlustvortrag nach 10d Abs. 4EStG beträgt zum Beispiel 15000 EUR Werden jetzt mit diesem Betrag die Gesamtgewinne nach einem Aktienverkauf steuerfrei verrechnet oder die einbehaltenen Steuern der Gewinne. z.B: Gewinn bei Verkauf von Aktien: 8000 EUR Steuern ca. 2000 EUR Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe ! Franz-Gustl Hallo Franz-Gustl, Was passiert, wenn meine Steuerabzug der Aktiengewinne höher ist als meine bezahlte Einkommenssteuer ? Sorry, aber du drückst dich ziemlich unklar aus. Was meinst du hier mit 'Einkommensteuer'? Jedenfalls kannst du nur die Abgeltungsteuern zurückbekommen, die auch abgeführt wurden. Und wenn dann noch etwas vom Altverlust übrig bleibt, wird der eben nochmal vorgetragen (erst 2013 verfällt* er dann). Kapitalerträge und Lohn sind verschiedene Einkunftsarten, da kann nichts verrechnet werden. MfG Stefan *Ist nicht ganz richtig, aber um es nicht zu kompliziert zu machen, sage ich das mal so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 13, 2010 Noch eine letzte Frage: Der Verlustvortrag nach 10d Abs. 4EStG beträgt zum Beispiel 15000 EUR Werden jetzt mit diesem Betrag die Gesamtgewinne nach einem Aktienverkauf steuerfrei verrechnet oder die einbehaltenen Steuern der Gewinne. z.B: Gewinn bei Verkauf von Aktien: 8000 EUR Steuern ca. 2000 EUR Verlustvortrag Neu: 7.000 Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 13, 2010 Hallo, Verlustvortrag Neu: 7.000 Genau, deßhalb heißt es ja auch Verlustvortrag und nicht Steuervortrag, zu Buche stehen immer die Verluste selbst. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Dezember 7, 2010 Hallo, Verlustvortrag Neu: 7.000 Genau, deßhalb heißt es ja auch Verlustvortrag und nicht Steuervortrag, zu Buche stehen immer die Verluste selbst. MfG Stefan Ich habe zum Thema Verlustvortrag => Gewinnrealsierung => Verlustverrechnung mal eine ziemlich blöde Frage: Ich habe mir gerade überlegt, ob ich meine Rohstoffinvestition, die inzwischen ca. 3.000.- Gewinn ausweist, realisieren soll und mit den 4.000.- Altverlusten verrechne. Kurz danach kaufe ich dann wieder das gleiche Papier und hätte mir so den inzwischen erzielten Gewinn gesichert. Bei dieser Idee habe ich mich ziemlich clever gefühlt - bis ich nochmals nachdachte: Wenn man sowieso vorhat, wieder in das gleiche Papier langfristig zu investieren macht die Zwischengewinnrealisierung keinen Sinn. Wenn nämlich der Wert bis 2013 fällt, sind die steuerfrei erzielten Gewinne der Zwischenrealisierung wieder pulverisiert. Wenn aber der Wert bis 2013 weiter steigt, hätte ich auch nicht zwischenrealisieren müssen, sondern könnte dann den Gesamtgewinn bis 2013 steuerfrei einsacken. Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?? gruß, moneycruncher Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Dezember 7, 2010 Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?? Ich meine, ein kleiner Denkfehler ist schon dabei. Fall 1 : Papier bleibt gleich oder steigt : Verkauf jetzt wäre unnötig und kann bis 2013 irgendwann erfolgen. Fall 2 : Papier fällt. Dann kann der Altverlust nicht mehr voll verrechnet werden. Aber mögliche Erholungen NACH 2013 auch nicht..Wenn du in 2010 "getauscht" hättest, wäre eine Erholung durch den höheren Anschaffungswert niedriger zu besteuern. Irgendwann wirst du ja noch mal Gewinne machen wollen. Die Chance auf (teilweise) Steuerfreiheit ist dann aber nicht mehr da. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Dezember 7, 2010 Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?? Ich meine, ein kleiner Denkfehler ist schon dabei. Fall 1 : Papier bleibt gleich oder steigt : Verkauf jetzt wäre unnötig und kann bis 2013 irgendwann erfolgen. Fall 2 : Papier fällt. Dann kann der Altverlust nicht mehr voll verrechnet werden. Aber mögliche Erholungen NACH 2013 auch nicht..Wenn du in 2010 "getauscht" hättest, wäre eine Erholung durch den höheren Anschaffungswert niedriger zu besteuern. Irgendwann wirst du ja noch mal Gewinne machen wollen. Die Chance auf (teilweise) Steuerfreiheit ist dann aber nicht mehr da. Danke, sehr guter Hinweis! Die Unterscheidung macht Sinn. Komisch, dass sich noch niemand mit diesem Thema beschäftigt hat, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 7, 2010 Hallo Moneycruncher, man kann auch ganz einfach sagen: Durch einen Verkauf und gleichzeitigen Rückkauf wandelst du im schlimmsten Fall (=Kurs fällt in Zukunft) Altverluste in Neuverluste (die 2013 nicht verfallen). Also schon ein Vorteil, der einzige Nachteil wären die (doppelten!) Spesen. Wohlgemerkt, immer nur den Vergleich "Behalten" vs "Verkauf & Rückkauf" betrachtend. Ob das Investment lukrativ sein wird, hängt natürlich in erster Linie von anderen Punkten ab. Danke, sehr guter Hinweis! Die Unterscheidung macht Sinn. Komisch, dass sich noch niemand mit diesem Thema beschäftigt hat, oder?Doch, gerade mit der Umwandlung von Alt- in Neuverluste beschäftigen sich sehr viele, es gibt mehrere Threads in diversen Foren dazu. Du bist aber sogar in der glücklichen Lage, dass du bereits Neugewinne hast, also solltest du sie möglichst auch verrechnen (muss ja nicht gleich morgen sein, aber im Kopf haben solltest du es schon). Und bis 2013 ist auch nicht mehr so lange hin, wenn beispielsweise mal wieder eine Baisse kommt, wird es schwieriger sein, Gewinne zu machen. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt Dezember 7, 2010 Ich meine, ein kleiner Denkfehler ist schon dabei. Fall 1 : Papier bleibt gleich oder steigt : Verkauf jetzt wäre unnötig und kann bis 2013 irgendwann erfolgen. Fall 2 : Papier fällt. Dann kann der Altverlust nicht mehr voll verrechnet werden. Aber mögliche Erholungen NACH 2013 auch nicht..Wenn du in 2010 "getauscht" hättest, wäre eine Erholung durch den höheren Anschaffungswert niedriger zu besteuern. Irgendwann wirst du ja noch mal Gewinne machen wollen. Die Chance auf (teilweise) Steuerfreiheit ist dann aber nicht mehr da. Danke, sehr guter Hinweis! Die Unterscheidung macht Sinn. Komisch, dass sich noch niemand mit diesem Thema beschäftigt hat, oder? Doch, ich bin schon die ganze Zeit dabei Gewinne zu realisieren, die ich bei der Steuererklärung die ja jetzt bald wieder fällig ist, mit meinem letzten Verlustbescheid verrechnen werde, Ich ziehe das auch gans konequent durch, was realisiert ist, ist realisiert. Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alex2003a Dezember 7, 2010 Hallo, habe auch paar Fragen: 1. habe 2000 EUR Verlust aus 2008 (Finanzamt Bescheinigung). Wie hoch soll Gewinn in 2010 sein um das zu verrechnen? 2. Bei Verkauf Wertpapiere mit Gewinn in 2010 wird meiner Bank sofort die Steuer ca 30% abziehen. Brauche ich dann die Bescheinigung um später in Steuererklährung mit alte Verluste aus 2008 zu verrechnen? 3. Bekomme ich diese Bescheinigung von meinem Bank (DAB) automatisch, oder muss beantragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 7, 2010 · bearbeitet Dezember 7, 2010 von reckoner Hallo alex2003a, 1. habe 2000 EUR Verlust aus 2008 (Finanzamt Bescheinigung). Wie hoch soll Gewinn in 2010 sein um das zu verrechnen?Mindestens 2000 Euro plus der Sparer-Pauschbetrag. Und mindestens 2000 Euro davon sollten Kursgewinne sein. 2. Bei Verkauf Wertpapiere mit Gewinn in 2010 wird meiner Bank sofort die Steuer ca 30% abziehen. Brauche ich dann die Bescheinigung um später in Steuererklährung mit alte Verluste aus 2008 zu verrechnen?Erstmal werden es nicht 30% sein, sondern genau 26,375% (Abgeltungsteuer plus Soli; ggf. noch zuzüglich Kirchensteuer, falls der Bank die Religion auch bekannt ist). Und ja, eine Steuerbescheinigung ist zwingend erforderlich. 3. Bekomme ich diese Bescheinigung von meinem Bank (DAB) automatisch, oder muss beantragen?Wenn ich es richtig verstehe, kommt die Jahressteuerbescheinigung bei der DAB automatisch, siehe: Link, dort den Reiter "FAQs" wählen und das pdf herunterladen (einen direkten Link bekomme ich gerade nicht hin), im pdf dann Punkt 8. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alex2003a Dezember 7, 2010 Danke. Habe ich richtig verstanden? Bank wird so verrechnen: 5000 (Gewinn in 2010) -30% (Steuer) = 3500 Mit der Steuererklärung werde ich Gewinne mit alte Verluste verrechnen: 5000 (Gewinn in 2010) - 2000 (alte Verlust) = 3000 - 30% (Steuer) = 2100 - Gewinn nach dem Steuer. Nach Verrechnung soll ich ca 600 EUR von Finanzamt zurückbekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 7, 2010 Hallo alex2003a, ja, das ist richtig, abgesehen davon, dass es - wie gesagt - eigentlich weniger als 30% sind. Und - welch Überraschung - , die 600 Euro sind genau 30% des Altverlustes - Probe bestanden. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Dezember 9, 2010 Hallo Moneycruncher, man kann auch ganz einfach sagen: Durch einen Verkauf und gleichzeitigen Rückkauf wandelst du im schlimmsten Fall (=Kurs fällt in Zukunft) Altverluste in Neuverluste (die 2013 nicht verfallen). Also schon ein Vorteil, der einzige Nachteil wären die (doppelten!) Spesen. Wohlgemerkt, immer nur den Vergleich "Behalten" vs "Verkauf & Rückkauf" betrachtend. Ob das Investment lukrativ sein wird, hängt natürlich in erster Linie von anderen Punkten ab. Danke, sehr guter Hinweis! Die Unterscheidung macht Sinn. Komisch, dass sich noch niemand mit diesem Thema beschäftigt hat, oder?Doch, gerade mit der Umwandlung von Alt- in Neuverluste beschäftigen sich sehr viele, es gibt mehrere Threads in diversen Foren dazu. Du bist aber sogar in der glücklichen Lage, dass du bereits Neugewinne hast, also solltest du sie möglichst auch verrechnen (muss ja nicht gleich morgen sein, aber im Kopf haben solltest du es schon). Und bis 2013 ist auch nicht mehr so lange hin, wenn beispielsweise mal wieder eine Baisse kommt, wird es schwieriger sein, Gewinne zu machen. MfG Stefan Ja, die Threads kenne ich. Ich meinte eher den speziellen Fall Gewinnrealisierung+Verlustverrechnung vor 2013 + das spezielle "Problem der Wiederanlage". Wenn man die realisierten und verlustverrechneten Gewinne einfach auf´s Tagesgeldkonto legt, hat man sie zumindest gesichert. Wenn ich aber wieder eine ähnliche oder sogar gleiche Anlage vor 2013 tätige, gibt es eben diese Besonderheiten, über die ich mir jetzt erst Gedanken gemacht habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Juli 29, 2011 Ich hol den thread mal hoch, um von einer Kuriosität zu berichten, die vielleicht für den einen oder anderen interessant sein könnte: Meine Altverluste waren mit den Steuerbescheiden 2009+2010 komplett verrechnet - soweit = so gut. Jetzt habe ich - in einer völlig anderen Sache und Einkunftsart - geänderte Bescheide für 2008-2010 bekommen. In denen war die Berechnung im Kapitalbereich natürlich identisch, bis auf eine Ausnahme : Meine Altverluste wurden in 2009 nicht nur mit meinen Veräußerungsgewinnen, sondern auch mit denen meiner Frau verrechnet. Das gab dann auch eine neue Feststellung des verbleibenden Verlustes zum 31.12.2009 (2010 war der verbleibende Verlust dann natürlich wieder 0). Kann man denn nun Altverluste auch mit Veräußerungsgewinnen des Ehegatten verrechnen ? Gab es hierzu letztes Jahr eine neue Verwaltungsanweisung o.ä. , da ja die Bescheide für 2009 hierin unterschiedlich waren ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eisenhauer08 September 4, 2011 Kann man denn nun Altverluste auch mit Veräußerungsgewinnen des Ehegatten verrechnen ? Gab es hierzu letztes Jahr eine neue Verwaltungsanweisung o.ä. , da ja die Bescheide für 2009 hierin unterschiedlich waren ? Hallo an alle, würde mich auch interesieren ob hier jemand etwas zur Verlustverrechnung der Veräusserungsgewinne des Ehegatten sagen kann. Fallbeispiel: Ehemann "M" realisiert in 2008 Verluste in seinem Einzeldepot durch Aktienverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist, und lässt dies auch durch das FA festellen. Nun kann M diese Verluste bis 2013 mit Veräusserungsgewinnen verrechnen. - denke soweit sollte alles klar sein. Ehefrau "F" unterhält ebenfalls ein Einzeldepot und erzielt Veräusserungsgewinne durch Aktienverkäufe in 2011welche ab 2009 gekauft wurden. Können die Verluste der F ebenfalls verrechnet werden? M und F unterhalten zusätzlich ein Gemeinschaftsdepot und erzielen Veräusserungsgewinne durch Aktienverkäufe in 2011 welche ab 2009 gekauft wurden. Können die Verluste von M und F ebenfalls verrechnet werden? Die Eheleute wählen bei der Steuerklärung "gemeinsame Veranlagung". Vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular September 5, 2011 Können die Verluste ... ebenfalls verrechnet werden? Du meinst "die Gewinne mit den Altverlusten verrechnet werden" Bei Gemeinschaftskonten dürfte das kein Problem sein . Bei Einzelkonten habe ich hierzu trotz intensiver Recherche nichts gefunden. (Ausser, dass die gleiche Frage unbeantwortet in verschiedenen Foren gestellt wurde). Auch in allen Broschüren usw. wird nirgendwo die Frage beantwortet, ob Altverluste mit Erträgen des Ehepartners verrechnet werden können. Im Gesetzestext ist immer vom "Steuerpflichtigen" die Rede. In meinem Beitrag oben habe ich ja dargestellt, dass das vom FA einmal so und einmal anders gehandhabt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eisenhauer08 September 5, 2011 · bearbeitet September 5, 2011 von eisenhauer08 Können die Verluste ... ebenfalls verrechnet werden? Du meinst "die Gewinne mit den Altverlusten verrechnet werden" Sorry, ja natürlich meine ich "Gewinne". - kommt man zur Zeit schon bischen durcheinander! Auf jeden Fall, vielen Dank für die Antwort. Habe hier selbst noch etwas zum Thema gefunden. und zwar unter frag-steuertipps wird diese Frage wie folgt beantwortet. ...Mit Einführung der Abgeltungssteuer ist vorgesehen, dass bereits die Banken bei Vorliegen eines gemeinsamen Freistellungsauftrags negative und positive Kapitaleinkünfte des laufenden Kalenderjahres zwischen den Ehegatten ausgleichen (§43a, Absatz 3, Satz 2 EStG). ...die Antwort mit o. g. Fundstelle zielte auf die isolierte Betrachtung der Einkunftsart ab. Bei einer Zusammenveranlagung sind Ihre Ausführungen hinsichtlich der Verlustverrechnung zutreffend. http://www.frag-steuertipps.de/880/Kapitalverm%C3%B6gen/Abgeltungssteuer+-+Verrechnung+von+Altverlusten+zwischen+Ehegatten/;jsessionid=40ECBCABD56575AE8B3B2AD355771883 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag