MonacoFranzl November 10, 2010 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 10, 2010 Juni 2008 Kauf: A1) 5054,00 Kurswert + 31,69 Spesen = 5085,69 ausmachender Betrag Februar 2009 Thesaurierungsinfo: B1) 91,89 Thesaurierungsbetrag ohne Steuern; mit Zahlbarkeitstag 31.12.2008, Ex-Tag 31.12.2008, Geschäftsjahr 2008 B2) In der Jahressteuerbescheinigung habe ich diesen nicht gefunden Januar 2010 Thesaurierungsinfo: C1) 149,23 Thesaurierungsbetrag ohne Steuern; mit Zahlbarkeitstag 31.12.2009, Ex-Tag 01.01.2010, Geschäftsjahr 01.01.09-31.12.09 C2) Betrag taucht in Steuerbescheinigung auf und wurde auch in der ESt-Erklärung angegeben Oktober 2010 Verkauf: D1) 6183,00 Kurswert - 38,28 Spesen - 96,80 Steuern (D2) = 6047,92 D2) Ermittlung steuerrelevanter Erträge + 125,93 Zwischengewinn + 241,12 Akkumulierter ausschüttungsgleicher Ertrag (B1 + C1) = 367,05 Bemessungsgrundlage > - 96,80 Abgeltungssteuer + Soli Nun meine Frage: Der in D2 zugrunde gelegte Betrag für die ausschüttungsgleichen Erträge setzt sich aus den Thesaurierungen B1 + C1 zusammen. Mit C1 habe ich gerechnet, aber ist die Berücksichtigung von B1 hier richtig? Die Thesaurierung B1 erfolgte doch in 2009 für 2008, also vor Einführung der AbgSt. Das ist so korrekt, die Steuer auf die EUR 241,12 kannst Du Dir mit der StErkl. 2010 allerdings zurück holen, sofern Du die Thesaurierungen angegeben hast (also in jedem Fall für C1, wohl nicht für C2 oder war das in der Erträgnisaufstellung 2008 enthalten?) Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl November 10, 2010 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 10, 2010 - C1 werde ich mir mit der StErkl. 2010 wieder holen, steht schon auf meiner Liste - in der JSTB 2009 (C2) taucht nur Thesaurierung C1 auf, aber nicht B1 (sollte so auch stimmen) - wenn überhaupt hätte eigentlich Thesaurierung B1 in der JSTB 2008 (B2) auftauchen müssen, B1 kam aber zeitlich nach B2 Wenn ich mir C1 wieder hole, dann hätte ich B1 und C1 durch den Verkauf D jeweils einmal versteuert. Aber ist dann B1 eigentlich richtig versteuert über die AgSt, bzw. muss B1 überhaupt versteuert werden? B1 hätte in 2008 versteuert werden müssen. Wenn der Steuersatz da höher war als 25%, wäre eigentlich eine Änderung 2008 angebracht... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl November 11, 2010 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag