lanza38 November 10, 2010 Hallo, manche Vermittler zahlen die Kick-Backs, die sie von ebase erhalten, bis auf einen Pauschalbetrag an den Anleger aus. Die Kick-Backs muß ich als Anleger versteuern. Doch wo muß ich das in KAP oder einem anderen Formular eintragen? Danke. mfg lanza Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 10, 2010 Hallo, manche Vermittler zahlen die Kick-Backs, die sie von ebase erhalten, bis auf einen Pauschalbetrag an den Anleger aus. Die Kick-Backs muß ich als Anleger versteuern. Doch wo muß ich das in KAP oder einem anderen Formular eintragen? Danke. mfg lanza BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 22.12.2009: Behandlung von weitergegebenen Bestandsprovisionen 84 Investmentgesellschaften zahlen Vermittlungsentgelte an Kreditinstitute für den Vertrieb von Fondsanteilen in Form von sog. Kontinuitätsprovisionen (Bestandsprovisionen). Die Provisionen werden regelmäßig gezahlt und bemessen sich nach dem beim Kreditinstitut verwahrten Bestand an Fondsanteilen. Erstatten Kreditinstitute ihren Kunden diese Bestandsprovisionen ganz oder teilweise, stellt die Rückvergütung der Bestandsprovision wirtschaftlich betrachtet einen teilweisen Rückfluss früherer Aufwendungen dar. Es handelt sich daher um Kapitalerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG, bei denen die Kapitalertragsteuer gemäß § 7 Absatz 1 InvStG einbehalten wird. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lanza38 November 10, 2010 Hallo, manche Vermittler zahlen die Kick-Backs, die sie von ebase erhalten, bis auf einen Pauschalbetrag an den Anleger aus. Die Kick-Backs muß ich als Anleger versteuern. Doch wo muß ich das in KAP oder einem anderen Formular eintragen? Danke. mfg lanza BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 22.12.2009: Behandlung von weitergegebenen Bestandsprovisionen 84 Investmentgesellschaften zahlen Vermittlungsentgelte an Kreditinstitute für den Vertrieb von Fondsanteilen in Form von sog. Kontinuitätsprovisionen (Bestandsprovisionen). Die Provisionen werden regelmäßig gezahlt und bemessen sich nach dem beim Kreditinstitut verwahrten Bestand an Fondsanteilen. Erstatten Kreditinstitute ihren Kunden diese Bestandsprovisionen ganz oder teilweise, stellt die Rückvergütung der Bestandsprovision wirtschaftlich betrachtet einen teilweisen Rückfluss früherer Aufwendungen dar. Es handelt sich daher um Kapitalerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG, bei denen die Kapitalertragsteuer gemäß § 7 Absatz 1 InvStG einbehalten wird. Gruß Taxadvisor danke. Kannst Du mir auch sagen, wo genau die einzutragen sind! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 10, 2010 · bearbeitet November 10, 2010 von reckoner Hallo lanza38, Kannst Du mir auch sagen, wo genau die einzutragen sind! KAP Zeile 15 Aber geht es denn wirklich um laufende Zahlungen, also Bestandsprovisionen? Wenn es sich hingegen nur um die (teilweise) Rückerstattung des Ausgabeaufschlags handelt (macht z.B. comdirect ab einem bestimmten Depotvolumen), so gehören diese Erträge imho nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften, sondern sie mindern nur die Anschaffungskosten (sprich: Steuern darauf - wenn überhaupt - erst beim Verkauf). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lanza38 November 11, 2010 Hallo lanza38, Kannst Du mir auch sagen, wo genau die einzutragen sind! KAP Zeile 15 Aber geht es denn wirklich um laufende Zahlungen, also Bestandsprovisionen? Wenn es sich hingegen nur um die (teilweise) Rückerstattung des Ausgabeaufschlags handelt (macht z.B. comdirect ab einem bestimmten Depotvolumen), so gehören diese Erträge imho nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften, sondern sie mindern nur die Anschaffungskosten (sprich: Steuern darauf - wenn überhaupt - erst beim Verkauf). MfG Stefan Hallo Stefan, ja es geht um Bestandsprovisionen. Gruß lanza Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag