lanza38 November 9, 2010 Hallo, ich muß jetzt meine Steuerklärung für 2009 machen. Dabei habe ich festgestellt, dass in meinen Steuerbescheinigungen der Banken keine Angaben mehr zum Ausfüllen der Anlage AUS vorhanden sind (nur für Anlage KAP). Dies war aber in der Vergangenheit so und ich habe ausl. Fonds. Ist die Anlage AUS nicht mehr nötig? Was soll ich tun ? Ralf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 9, 2010 Hallo, ich muß jetzt meine Steuerklärung für 2009 machen. Dabei habe ich festgestellt, dass in meinen Steuerbescheinigungen der Banken keine Angaben mehr zum Ausfüllen der Anlage AUS vorhanden sind (nur für Anlage KAP). Dies war aber in der Vergangenheit so und ich habe ausl. Fonds. Ist die Anlage AUS nicht mehr nötig? Was soll ich tun ? Ralf ich kann dir nur sagen, ich habe auch ausländ.Fonds und habe keine AUS ausgefüllt, da auch auf der Jahresbescheinigung keine ausgewiesen wurden- FA hat es nicht beanstandet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lanza38 November 9, 2010 Hallo, bleibt dann die Frage, ob sie es nicht beanstandet haben, weil die Einträge dort einen Vorteil zu Deinen Gunsten gebracht hätten? Ralf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 9, 2010 Hallo, bleibt dann die Frage, ob sie es nicht beanstandet haben, weil die Einträge dort einen Vorteil zu Deinen Gunsten gebracht hätten? Ralf welchen VT sollte die AUS haben, außer die ausländ.Steuern? und die habe ich auf der KAP angeführt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lanza38 November 9, 2010 Hallo, bleibt dann die Frage, ob sie es nicht beanstandet haben, weil die Einträge dort einen Vorteil zu Deinen Gunsten gebracht hätten? Ralf welchen VT sollte die AUS haben, außer die ausländ.Steuern? und die habe ich auf der KAP angeführt ich hoffe, ein Steuerfachmann klärt uns dazu auf... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular November 9, 2010 Aus einer BVI-Steuerbroschüre : "Ausländische Quellensteuer Investmentfonds, die ausländische Aktien in ihrem Portfolio haben, erhalten die Erträge gegebenenfalls gemindert um diese Quellensteuer. Deutsche Investmentfonds weisen regelmäßig die im jeweiligen Ausschüttungsland einbehaltene, keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende Quellensteuer aus. Im Falle der Veranlagung ist die Anlage AUS bei Kapitalerträgen nicht mehr auszufüllen." Aus der offiziellen Anleitung zur KAP für 2009: "Anzurechnende Quellensteuern nach der ZIV Zeile 58 In den Staaten / Gebieten Belgien, Luxemburg, Österreich, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fürstentum Liechtenstein, Republik San Marino, Fürstentum Monaco, Fürstentum Andorra, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Britische Jungferninseln, Turks- und Caicos inseln, Niederländische Antillen wird eine Quellensteuer auf Zinszahlungen erhoben. Da diese Quellensteuer in voller Höhe auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird, tragen Sie diese bitte nicht in die Anlage AUS, sondern in Zeile 58 ein." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag