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lanza38

Steuererklärung: Anlage AUS nötig ?

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lanza38

Hallo,

 

ich muß jetzt meine Steuerklärung für 2009 machen.

Dabei habe ich festgestellt, dass in meinen Steuerbescheinigungen der Banken keine Angaben mehr zum Ausfüllen der Anlage AUS vorhanden sind (nur für Anlage KAP).

Dies war aber in der Vergangenheit so und ich habe ausl. Fonds.

Ist die Anlage AUS nicht mehr nötig?

Was soll ich tun ?

 

Ralf

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pummelchen

Hallo,

 

ich muß jetzt meine Steuerklärung für 2009 machen.

Dabei habe ich festgestellt, dass in meinen Steuerbescheinigungen der Banken keine Angaben mehr zum Ausfüllen der Anlage AUS vorhanden sind (nur für Anlage KAP).

Dies war aber in der Vergangenheit so und ich habe ausl. Fonds.

Ist die Anlage AUS nicht mehr nötig?

Was soll ich tun ?

 

Ralf

 

ich kann dir nur sagen, ich habe auch ausländ.Fonds und habe keine AUS ausgefüllt, da auch auf der Jahresbescheinigung keine ausgewiesen wurden- FA hat es nicht beanstandet

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lanza38

Hallo,

 

bleibt dann die Frage, ob sie es nicht beanstandet haben, weil die Einträge dort einen Vorteil zu Deinen Gunsten gebracht hätten?

 

Ralf

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pummelchen

Hallo,

 

bleibt dann die Frage, ob sie es nicht beanstandet haben, weil die Einträge dort einen Vorteil zu Deinen Gunsten gebracht hätten?

 

Ralf

 

welchen VT sollte die AUS haben, außer die ausländ.Steuern? und die habe ich auf der KAP angeführt

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lanza38

Hallo,

 

bleibt dann die Frage, ob sie es nicht beanstandet haben, weil die Einträge dort einen Vorteil zu Deinen Gunsten gebracht hätten?

 

Ralf

 

welchen VT sollte die AUS haben, außer die ausländ.Steuern? und die habe ich auf der KAP angeführt

ich hoffe, ein Steuerfachmann klärt uns dazu auf...

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domkapitular

Aus einer BVI-Steuerbroschüre :

"Ausländische Quellensteuer

Investmentfonds, die ausländische Aktien in ihrem

Portfolio haben, erhalten die Erträge gegebenenfalls

gemindert um diese Quellensteuer. Deutsche Investmentfonds

weisen regelmäßig die im jeweiligen Ausschüttungsland

einbehaltene, keinem Ermäßigungsanspruch

unterliegende Quellensteuer aus. Im Falle der

Veranlagung ist die Anlage AUS bei Kapitalerträgen

nicht mehr auszufüllen."

 

Aus der offiziellen Anleitung zur KAP für 2009:

"Anzurechnende Quellensteuern nach der ZIV

Zeile 58

In den Staaten / Gebieten

Belgien, Luxemburg, Österreich,

Schweizerische Eidgenossenschaft, Fürstentum Liechtenstein,

Republik San Marino, Fürstentum Monaco, Fürstentum Andorra,

Guernsey, Jersey, Isle of Man, Britische Jungferninseln, Turks- und

Caicos inseln, Niederländische Antillen

wird eine Quellensteuer auf Zinszahlungen erhoben. Da diese Quellensteuer

in voller Höhe auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet

wird, tragen Sie diese bitte nicht in die Anlage AUS, sondern in Zeile 58

ein."

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