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Zinsjäger

KFZ Versicherung: Deckung auch bei Pflichtverletzung?

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Zinsjäger
· bearbeitet von Zinsjäger

Hallo!

 

Ich bin gerade dabei für meine Freundin eine günstigere KFZ-Versicherung

(Teilkasko) für ihren Kleinwagen (geringer Restwert) rauszusuchen.

 

Folgendes Bild ergibt sich: Einsparpotential lohnt sich aus meiner Sicht

für einen Wechsel (3-Stellige Ersparnis).

 

Dies ist aber nur möglich bei Tarifen, die folgendes NICHT beeinhalten:

"Vertragliche Deckung in KH auch bei Pflichtverletzung".

 

Dies umschreibt Stiftung Finanztest 11/2010 folgendermaßen:

"Verletzt ein Versicherungnehmer Pflichten, leisten einige Versicherer

dennoch bis zur vertraglichen Deckungssumme.

Viele reduzieren den Schutz aber auf die gesetzliche Mindestdeckung.

Eine Pflichtverletzung wäre es etwa, jemanden ohne Führerschein

fahren zu lassen."

 

Ich möchte der Versicherung natürlich keinen vorgeschobenen Vorwand bieten,

sich aus der Leistungserfüllung rauszureden. Meine Freundin lässt sicherlich

keinen 13-jährigen mit ihrem Auto Fahren. Wenn Sie ihren Autoschlüssel

allerdings irgendwo liegen lässt und jemand ohne Führeschein fährt und

man haftet ihr an, dass dies eine grob fahrlässige Handlungsweise ist,

was dann?

 

 

Die meisten KFZ-Versicherer reden sich da raus. Die HUK, wo sie

momentan versichert ist jedoch nicht.

 

Folgendes habe ich gefunden:

Die gesetzliche Mindestdeckung der Kfz-Haftpflicht liegt bei Personenschäden bis 2,5 Millionen Euro und bei Sachschäden bis 500.000 Euro.

 

500k € sind irgendwie sehr überschaubar. Wie kritisch ist es also eine

Versicherung abzuschließen, die sich hier rausreden kann - was ja

die meisten laut Bedingungen tun können laut Stiftung Finanztest?

 

Danke für Antworten!

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Gerald1502

Hallo Zinsjäger,

 

Viele Versicherer haben ab den 1.1.2011 neue Tarife. Bin selber jetzt gewechselt und habe meinen Neuwagen günstiger versichern können als vorher und das auch mit besseren Leistungen.

 

Einsparpotential kann man auch durch die Vereinbarung einer Werkstattbindung und einer Selbstbeteiligung, die man im Schadensfall selbst zahlt, erzielen.

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Zinsjäger

Ja, da hast du natürlich recht.

Die ganz große Einsparung ergibt sich jedoch leider nur bei Tarifen,

die bei der Pflichtverletzung nur die Mindestdeckung leisten <_<

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Gerald1502

Ja, da hast du natürlich recht.

Die ganz große Einsparung ergibt sich jedoch leider nur bei Tarifen,

die bei der Pflichtverletzung nur die Mindestdeckung leisten <_<

Hmm, ob es sinn macht, nur Verträge abzuschließen, die die Mindestdeckung bezahlen, müsst Ihr entscheiden.

 

Die HUK ist mit einer der günstigen Versicherer. Hast Du schonmal anderswo verglichen? Habt Ihr das Auto jetzt gekauft oder wollt Ihr nur den Versicherer wechseln?

 

Wenn Ihr dort schon seid, dann lohnt auch ein Anruf und es wird Euch ein Rabatt gewährt. Nenne doch bitte einfach mal zum Vergleich ein paar Zahlen zu Eurer derzeitigen Versicherung. Unfallfreie Jahre reduzieren auch die Beiträge. Da man in den Schadensfreiheitsklassen weitergestuft wird. Daher werdet ihr nächstes Jahr weniger bezahlen.

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