GlobalGrowth Juli 20, 2011 · bearbeitet Juli 20, 2011 von GlobalGrowth In der Kombination PN/PNE, wie sieht es da mit stationärer Psychotherapie aus? In den Bedingungen ist nur ambulante Psychotherapie erwähnt und es heißt ja immer, was nicht in den Bedingungen steht, wird auch nicht geleistet... - am Telefon sagte man mir, die Kombination PN/PNE unterscheidet sich von der Kombi PNS 2 / PNZ lediglich im Selbstbehalt, dem Zweibettzimmer statt Einbettzimmer und dieser Kurpauschale. ist das so tatsächlich korrekt? PNS 2 wird ja auch als "Basistarif" bezeichnet und eigentlich sind die Leistungen bei den sogenannten Basistarifen doch deutlich abgespeckt. - stimmt, die Auslandserweiterung im PNE hatte ich übersehen, in den Bedingungen steht nichts von Begrenzungen, damit kann ich also auch eine einjährige Weltreise machen, egal wohin? Das wäre in der Tat sehr positiv. was die stationäre Psychtherapie angeht, würde ich die Gesellschaft mal anschreiben, dass kann ich dir gerade auch nicht beantworten. Die Tarife PNS2/PNZ stammen nicht aus der Tarifwelt der Basistarife, dass hat dann wohl jemand dir gegenüber falsch formuliert. Der "richtige" Basistarif, wie du ihn verstehst, heisst ganz anders. Der Tarif PN hat grundsätzlich Weltgeltung (siehe Bedingungswerk Seite 3 von 5 III Tarifbedingungen Nr. 7: "Zu §1 Abs 4 MB/KK 2009:Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Abweichend von §1 Abs. 4 MB/KK 2009 gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung." Selbst wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlagert, besteht Versicherungsschutz (wird im weiteren Verlauf der Bedingungen erläutert) Der Tarif PNE enthält nur noch weitere Zusatzleistung wie Rückführung bei Tod, Rücktransport etc. - Leistungen über 3,5-fachen Satz hinaus (ich treibe viel Sport und bei einer möglichen Knie- oder Gelenksoperation hätte ich schon gerne die beste, nicht die günstigste Arzt-OP-Kombination) - max. Zahnleistungen - Psychotherapie ambulant und stationär inklusive, weil ich, wenn ich mich nochmal mit Details zur PKV beschäftigen muss, höchstwahrscheinlich komplett wahnsinnig werde... 1. Leistungen werden vertragl. bis 3,5 fachen Satz geleistet, darüberhinaus nur als freiwillige Leistung (3,5 facher Satz ist übrigens nicht die "günstigste Arzt-OP- Abrechnung, sondern schon jene, wo der Arzt plausible Erklärungen liefern muss, weshalb er so hoch abrechnet) 2. zu den Zähnen, im PN grundsätzl. 70% durch PNE oder PNZ Erweiterung auf 90% 3. kann ich dir noch nicht mit 100%iger Sicherheit beantworten, mir ist erst ein Fall bekannt, wo das mal eine Rolle spielte. Es wurde auch geleistet, nur kenne ich nicht die Begründung, die damals aufgeführt war. Schreib die Hauptverwaltung einfach mal an, in 1-2 Wochen dürfte dir dann eine Antwort vorliegen. Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juli 20, 2011 · bearbeitet Juli 20, 2011 von GlobalGrowth zum Münchner Verein kann ich dir leider nicht viel sagen....sind die aber nicht noch viel kleiner als die HUK (was den Gesamtbestand an Vollversicherten angeht?) Ob das Kollektiv politischen Einflüssen bei der Größe gewachsen ist, kann ich nicht beurteilen. Am meisten würde mich aber interessieren, wie viele Tarife die bei so einem kleinen Bestand schon aufgelegt bzw. geschlossen haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Juli 26, 2011 wie kritisch ist die größe der AOL? Was passiert, wenn diese "geschluckt" wird? Ich sehe das weniger kritisch. 1.ist die Alte Oldenburger nicht gerade dafür bekannt, ständig neue Tarifwerke herauszufeuern, und 2. ist Sie unter das Dach der VGH "geschlüpft". Die Gefahr einer Übernahme sehe ich daher z.Zt. eher nicht. Just my two cents... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Juli 26, 2011 · bearbeitet Juli 26, 2011 von swingkid über die schwäche psycho und delegationsverfahren Noob, wo siehst Du da konkret die Schwäche bei der AOL? Nicht dass Du da etwas in den falschen Hals gekriegt hast? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
antidoom August 13, 2011 · bearbeitet August 13, 2011 von antidoom Hallo Zusammen, an dieser Stelle möchte ich mal mein persönliches Review nach 20 Jahren PKV geben. Mit Anfang 20 bin in vollster Überzeugung in die PKV gewechselt. Schon damals wusste ich, daß Kinder und eine nicht erwerbstätige Frau nicht mein Ding sein werden würden. Also konnte ich niedriege Beitrräge bei einem potenziell hohem Risikoschutz geniessen. Dies hat sich bis heute (jetzt bin in Anfang 40) grundsätzlich fortgesetzt. Ich bin glücklicher DINK (Double Income No Kids), die PKV ist immer noch günstig. Den anfänglichen Leistungsumfang habe ich bewusst reduziert (er liegt aber immer noch deutlich über GKV Niveau) und den SB nach oben angepasst. Kleine Behandlungen zahle ich gerne aus eigener Tasche und erfreue mich einer 4 stelligen Beitragsrückerstattung pro Jahr. Inzwischen weiss ich, dass man auch mit Ärzten verhandeln kann ohne das man an Behandlungsqualität Einbussen haben muss. Auch bei Medizinern ist Bares Wahres! Mein jährlicher Aufwand für Arztbesuche, Medikamente und PKV Beitrrag beträgt lässig unter 1000 Euro! Die Einsparungen habe ich konsequent in meine private Altersvorsorge gesteckt. Ganz aktuell habe ich einen Beitragsreduzierungstarif abgeschlossen für effektiv wenig Geld abgeschlossen. Im Alter wird somit mein Beitrag nahezu auf Null reduziert. Klar, es bestehen Systemrisiken aller Art (Währungsreform, Krieg, Katastrophen, radikale Linksregierung)....Aber so what? Es sind eher kleine Riskien und ich würde mich in den Ar.... beissen, falls kein GAU eintritt und ich irgendwann als alter aber gesunder Sack am Hungertuch hängen müsste, weil in der Gegenwart nicht entsprechend vorgesorgt hätte. Und auf einen gewissen Luxus (Reisen, Speisen, Sportwagen...) muss ich heute auch nicht verzichten..... Gruß Jürgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina August 18, 2011 Habe bei der Debeka bei meinen obigen offenen 3 Punkten nachgefragt, die Antworten waren: Heilmittel: Ergotherapeutische und logopädische Behandlungen wreden in angemessener Höhe erstattet.Fällt in Leistungsbereich physikalische Therapien, ebenso wie Krankengymnastik. Explizite Erwähnung im Tarif erfolgt nicht, da diese Behandlungsmethoden erst nach dem Tarif entwickelt wurden. Hilfsmittel: Liste der werwähnten Heilmittel ist und kann nicht vollständig sein, da ständig neue Heilmittel entwickelt ewrden. Im Tarif wird mit Oberbegriffen und einem nicht geschossenen Heilsmittelverzeichnis gearbeitet, so dass auch Neuentwicklungen bei Anerkennung des medizinischen Nutzens sowie der medizinischen Notwendigkeit erstattet werdem können. Unter den Bereich der Heilmittel fallen ebenfalls medizinisch-techinsche Sachaufwendungen wie Herzschrittmacher, lebenserhaltende Kontroll- und Beatmungsgeräte oder Insulinpumpen. Mein Kommentar dazu: Irgnedwie scheinen die Heil- und Hilfsmittel etwas durcheinander zu bringen, oder? Und stutzig macht mich die Aussage über den nicht geschlossenen Heilmittelkatalog. Eigentlich hatte ihc in Erinnerung, das die geschlossenen Kataloge einer der Hauptkritikpunkte an der Debeka waren. Was denn jetzt, offen oder geschlossen? Stationäre Psychotherapie: Da eine psychotherapeutische stationäre Behandlung einen längeren Aufenthalt mit sich bringt, muss daher jeder Fall einzeln zugesagt werden. Hierbei benötigen wir von dem behandelnden ambulanten Arzt eine Stellungnahme mit u.a. Diagnose un dEmpfehlungsschreiben zu einer stationären Behandlung. Wenn die stationäre Behandlung bewilligt ist, werden wir die Kosten als stationären Aufenthalt lt. dem Tarif natürlich abrechnen. Ich vermute, der Autor wollte mit letztem Punkt sagen: Wenn man von einem Arzt zur stationären Psychotherapie eingewiesen wird, werden die Kosten dafür übernommen. Leider stehts so klar nicht in meiner Antwort... Hört sich eigentlich alles nicht so schlecht an, wie man auf diversen Internetseiten über die Debeka liest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Slivomir August 19, 2011 Habe bei der Debeka bei meinen obigen offenen 3 Punkten nachgefragt, die Antworten waren: Heilmittel: Ergotherapeutische und logopädische Behandlungen wreden in angemessener Höhe erstattet.Fällt in Leistungsbereich physikalische Therapien, ebenso wie Krankengymnastik. Explizite Erwähnung im Tarif erfolgt nicht, da diese Behandlungsmethoden erst nach dem Tarif entwickelt wurden. Hilfsmittel: Liste der werwähnten Heilmittel ist und kann nicht vollständig sein, da ständig neue Heilmittel entwickelt ewrden. Im Tarif wird mit Oberbegriffen und einem nicht geschossenen Heilsmittelverzeichnis gearbeitet, so dass auch Neuentwicklungen bei Anerkennung des medizinischen Nutzens sowie der medizinischen Notwendigkeit erstattet werdem können. Unter den Bereich der Heilmittel fallen ebenfalls medizinisch-techinsche Sachaufwendungen wie Herzschrittmacher, lebenserhaltende Kontroll- und Beatmungsgeräte oder Insulinpumpen. Mein Kommentar dazu: Irgnedwie scheinen die Heil- und Hilfsmittel etwas durcheinander zu bringen, oder? Und stutzig macht mich die Aussage über den nicht geschlossenen Heilmittelkatalog. Eigentlich hatte ihc in Erinnerung, das die geschlossenen Kataloge einer der Hauptkritikpunkte an der Debeka waren. Was denn jetzt, offen oder geschlossen? Stationäre Psychotherapie: Da eine psychotherapeutische stationäre Behandlung einen längeren Aufenthalt mit sich bringt, muss daher jeder Fall einzeln zugesagt werden. Hierbei benötigen wir von dem behandelnden ambulanten Arzt eine Stellungnahme mit u.a. Diagnose un dEmpfehlungsschreiben zu einer stationären Behandlung. Wenn die stationäre Behandlung bewilligt ist, werden wir die Kosten als stationären Aufenthalt lt. dem Tarif natürlich abrechnen. Ich vermute, der Autor wollte mit letztem Punkt sagen: Wenn man von einem Arzt zur stationären Psychotherapie eingewiesen wird, werden die Kosten dafür übernommen. Leider stehts so klar nicht in meiner Antwort... Hört sich eigentlich alles nicht so schlecht an, wie man auf diversen Internetseiten über die Debeka liest. Kann deiner letzten Aussage zustimmen, jedoch hat man bei der Debeka keinen wirklich, vertraglich festgelegten Rechtsanspruch auf diese Aussagen. Aus diesem Grund hatte ich mich letztendlich leider gegen die Debeka entschieden, da mir das für den Ernstfall zu wage war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid August 19, 2011 Es gibt einfach Konstellationen in der PKV, die sich gegenseitig ausschliessen. Stabile Beiträge, niedrige Beiträge und hohe Leistungen. Ich glaube, Slivomir könnte wissen, wovon ich spreche? Die Debeka hat vergleichsweise günstige Beiträge, liegt bei der Beitragsstabilität im oberen Mittelfeld, muss daher aber auf der Leistugsseite Abstriche machen. Das ist ja auch nicht verwerflich, genause geht es allen anderen Versicherern. Wer diese Bausteine über einen längeren Zeitraum miteinander verknüpft, fährt mit seiner Kalkulation früher oder später ohne Airbag an die Wand. Wie gesagt, ein ganz natürlicher Vorgang, die Debeka hat sich für die Schwächen auf der Leistungsseite entschieden. Wenn ich als Verbraucher diese Einschnitte kenne umd mit Ihnen leben kann, ist die Debeka nach wie vor eine der besseren Adressen am Markt. P.S.: Der Hilfsmittelkatalog der Debeka ist geschlossen. Und zwar Schlüssel rumgedreht und weggeworfen. Wie gesagt, man muss es nur wissen und akzeptieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 5, 2011 Rating von M&M hinsichtlich der Solidität der privaten Krankenversicherer http://www.boerse-online.de/versicherung/nachrichten/versicherung/:Ranking--Jeder-dritte-Krankenversicherer-kraenkelt/630081.html?p=2 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Oktober 5, 2011 Nachdem ich das Thema eröffnet habe, wollte ich nur das Ergebnis kurz mitteilen: Ich bin nach vielen Überlegungen bei der AOL gelandet. Ich möchte auch in diesem Zusammenhang nochmal allen für die rege Beteiligung und wichtigen Aspekten/Ideen/Gedankengängen danken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Oktober 5, 2011 Hallo Noob, fein, dass Du uns das Ergebnis mitteilst . Magst Du uns kurz mitteilen, warum Du Dich für die AOL entschieden hast und welche(n) Tarif(e) Du gewählt hast? Grüsse,Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Oktober 5, 2011 Ich habe die Highend-Version der AOL gewählt, sorry, die genauen Tarifkürzel bekomm ich nicht zusammen, A90 weiß ich noch, Rest ??? Gründe für die AOL war einfach eine relativ hohe Übereinstimmung mit meinen Wünschen an eine PKV. Die Nachteile im Tarif wie die Beschränkung bei der GÖZ sind mir bekannt, aber irgendwelche Schwächen haben alle Tarife und irgendwo muss man Abstriche machen. Alles in einem Vertrag und das auch noch garantiert beitragsstabil habe ich nicht gefunden :-) Ansonsten hat mich die Größe der AOL auch noch verunsichert (was passiert, wenn sie irgendwann geschluckt wird usw.), aber gut das Risiko geh ich jetzt ein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ursus Oktober 5, 2011 Ich habe die Highend-Version der AOL gewählt, sorry, die genauen Tarifkürzel bekomm ich nicht zusammen, A90 weiß ich noch, Rest ??? Gründe für die AOL war einfach eine relativ hohe Übereinstimmung mit meinen Wünschen an eine PKV. Die Nachteile im Tarif wie die Beschränkung bei der GÖZ sind mir bekannt, aber irgendwelche Schwächen haben alle Tarife und irgendwo muss man Abstriche machen. Alles in einem Vertrag und das auch noch garantiert beitragsstabil habe ich nicht gefunden :-) Ansonsten hat mich die Größe der AOL auch noch verunsichert (was passiert, wenn sie irgendwann geschluckt wird usw.), aber gut das Risiko geh ich jetzt ein Was genau ist denn der Nachteil dabei? Das war mir bisher noch nicht so klar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Oktober 5, 2011 bei aufwendigen Behandlungen (z.B. Oralchirugie) kann es z.B. sein, dass die PKV nur anteilig zahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ursus Oktober 5, 2011 bei aufwendigen Behandlungen (z.B. Oralchirugie) kann es z.B. sein, dass die PKV nur anteilig zahlt. Ja, aber geht dass denn über das 2,5fache oder 3,5fache hinaus? Und ist das dann nicht auch etwas Verhandlungssache mit dem Zahnarzt? Macht der eine es nicht zu dem Preis, gehe ich zum nächsten und frage da. Oder ist das naiv gedacht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Oktober 6, 2011 eine gute Freundin von mir ist Oralchirugin, nach ihrer Aussage ist es bei ihr fast immer mind. 3,5fachen Satz. Muss aber dazu sagen, das ist eine Spezialklinik die keine "normalen" Behandlungen machen, sondern wirklich nur aufwendige Geschichten und OPs. Grundsätzlich müsstest du das schon so machen können, wie du sagst, aber der Satz richtet sich ja auch nach dem Aufwand (viel Speichel, Blut etc.) und das kommt ja während der Behandlung und ist vorher nicht bekannt. Ich kürz es ab: Manche Ärzte verlangen einfach einen höheren Satz, weil es trotzdem genug Kundschaft gibt. Das ist jetzt Praxis und vielleicht nicht sauber abgerechnet, passiert aber immer wieder (merke auch, dass es immer mehr Ärzte gibt, die keine Kassenpatienten mehr behandeln). Sind aber jetzt alles subjektive Erfahrungen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT November 13, 2011 · bearbeitet November 13, 2011 von ZfT Hallo, ich erlaube mir, mich mal an diesem Thread anzuhängen, da ich derzeit plane, für nächstes Jahr in die PKV zu wechseln. Aufgrund meiner früherern Mitgliedschaft bei der Barmenia habe ich dort ein Anrecht, die PKV wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzunehmen. Der Berater von der Barmenia hat mir nun folgendes Angebot unterbreitet: Versicherungsbeginn: 01.01.2012 zu versichernde Personen: geb. in 1983 männlich Versicherungsschutz: Berufsstatus Arbeitnehmer bzw. Rentner / Tarif Beitrag monatlich EUR Ehepartner / Kind, nicht vers. pflichtig - Tarif easyflex comfortPlus: COMF1+ 335,29 Umfassende Leistungen für ambulante Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung (allgemeine Krankenhausleistungen, privatärztliche Behandlung, Ein - oder Zweibettzimmerzuschlag), Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Rücktransport und Überführung aus dem Ausland, Genesungskuren und sonstige Kuren - Gesetzl. Zuschlag von 10 % für die Beitragsentlastung im Alter GZ 33,53 - Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit 120 EUR ab 43. Tag T42 37,20 - Beitragsermäßigung ab Alter 65 (in Höhe von 340 EUR) EB 37,40 Monatsbeitrag Krankenversicherung 443,42 - Pflegepflichtversicherung PVN 17,85 Gesamtbeitrag für den Versicherungsnehmer 461,27 Höhe und Fälligkeit der zu zahlenden Beiträge: Die monatlichen Beitragsraten betragen 461,27 und sind am 1. eines jeden Monats fällig Anmerkungen zur steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit von PKV-Beiträgen: Die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung und große Teile des Beitrags für die Krankheitskosten-Vollversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Je nach individueller steuerlicher Situation kann dies zu erheblichen Einsparungen bei den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung führen. Für den Versicherungsnehmer gilt: - grundsätzlich steuerlich berücksichtigungsfähig sind monatlich: 341,17 EUR Bei allen Personen sind eventuelle Arbeitgeberzuschüsse und Beitragsrückerstattungen zu berücksichtigen. Hinweise Arbeitgeberzuschuss: Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag für die Krankheitskosten-Vollversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung von jeweils 50%, maximal jedoch 50% des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung (= 271,01 EUR in 2011) bzw. des höchsten Pflichtbeitrages der sozialen Pflegeversicherung (= 36,20 EUR in 2011). Beitragsrückerstattung: Sie können Beiträge für den ambulanten und zahnärztlichen Versicherungsschutz zurückerhalten, wenn Sie für mindestens ein Kalenderjahr keine Leistungen aus Ihrer Krankheitskosten-Vollversicherung beansprucht haben. Der vorgeschlagene Tarif "easyflex comfortPlus" umfasst folgende Leistungen: Tarifbeschreibung Tarifbeschreibung für den Versicherungsnehmer COMF1+ Tarif easyflex comfortPlus: Kompakttarif mit umfassenden Leistungen für Arzt, im Krankenhaus und Zahnarzt, sowie Leistungen für Genesungskuren und sonstige Kuren; 200 EUR Selbstbeteiligung im Jahr, die sich bis Alter 20 halbiert (Vorsorge- untersuchungen, Zahnprophylaxe und die Entbindungspauschale fallen nicht unter die Selbstbeteiligung) Ambulante Heilbehandlung - 100 % Arzt einschl. aller im Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten Naturheilverfahren - 100 % Vorsorgeuntersuchungen auch über gesetzlich eingeführte Programme hinaus - 100 % Arzneien, sofern Generika (ansonsten 90 %) - 100 % Verbandmittel - 90 % Heilpraktiker bis zu insgesamt 1.000 EUR Erstattung pro Jahr - 100 % Leistungen durch Hebammen und Entbindungspfleger - 90 % Psychotherapie bis 30 Sitzungen im Jahr, darüber hinaus 70 % - 90 % Heilmittel (z. B. Massagen) - 90 % Hilfsmittel, sofern Höchstbeträge gelten: bis zu 90 % (z. B. Brillen, Kontaktlinsen bis zu 250 EUR Rechnungsbetrag) - 100 % Haushaltshilfe bei Schwangerschaft/Entbindung, maximal 90 Tage (bis zu 75 EUR/Tag) - 100 % häusliche Krankenpflege Stationäre Heilbehandlung - 100 % allgemeine Krankenhausleistungen - 100 % privatärztliche Behandlung - 100 % Ein - oder Zweibettzimmerzuschlag - 100 % Transport zum und vom Krankenhaus - 100 % Unterkunft und Verpflegung für ein Elternteil, das bei einer stationären Heil- behandlung des versicherten Kindes bis zum 10. Lebensjahr als Begleitperson stationär aufgenommen wird (Rooming-In) - 100 % Krankenrücktransport aus dem Ausland und Überführungskosten Zahnärztliche Behandlung - 100 % Zahnbehandlung (einschl. Inlays) und -prophylaxe - 85 % Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu folgenden Rechnungshöchstbeträgen (entfallen bei Unfällen): - im 1. Kalenderjahr insgesamt 1.000 EUR - im 1. bis 2. Kalenderjahr insgesamt 2.000 EUR - im 1. bis 3. Kalenderjahr insgesamt 3.000 EUR - im 1. bis 4. Kalenderjahr insgesamt 4.000 EUR - im 1. bis 5. Kalenderjahr insgesamt 5.000 EUR - ab 6. Kalenderjahr unbegrenzt Genesungs - und sonstige Kuren - 100 % Behandlung und Kurmittel - 75 EUR Genesungsgeld bis zu 28 Tagen bei Genesungskuren Entbindungspauschale - bei Hausentbindung 500 EUR Spezialisierte ambulante Palliativversorgung - 100 % Palliativversorgung, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgeht Stationäre Hospizleistung - 100 % stationäre oder teilstationäre Versorgung in einem Hospiz Beitragsbefreiung bei - Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III - Bezug von Elterngeld - längerem Krankenhausaufenthalt Leistungen für Arzt und Zahnarzt im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (z. B. für persönliche ärztliche Leistungen 3,5fach), bei stationären Behandlungen auch darüber hinaus. Leistungen für Heilpraktiker bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker Des weiteren wird mir noch folgendes vorgeschlagen / kommt hinzu: GZ Gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 10 % für die Beitragsentlastung im Alter T42 Krankentagegeld gegen Verdienstausfall - ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit - auch im Ausland bei einer stationären Behandlung - steuerfrei und ohne zeitliche Begrenzung - mit Anpassungsmöglichkeit an ein gestiegenes Nettoeinkommen - für Frauen: Entbindungspauschale in Höhe des siebenfachen vereinbarten Krankentagegeldes EB Ergänzende Bedingungen für die Beitragsermäßigung ab Alter 65 - jeden Monat in vereinbarter Höhe - auf Antrag mit einem bis zu fünf Jahren früheren oder späteren Beginn - individuelle Erhöhung bis Alter 55, jederzeit und ohne Gesundheitsprüfung - allgemeines Erhöhungsangebot in Abständen von maximal fünf Jahren - ab Beginn der Beitragsermäßigung alle drei Jahre bis zum Alter 95 automatische Anpassung, und zwar um 10 % der bei Beginn vereinbarten Beitragsermäßigung; ohne zusätzlichen Beitrag Weitere Anmerkungen zum Anbebot: Ich würde bereits ab dem ersten Jahr bei Leistungsfreiheit die eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 3 Monatsbeiträgen bekommen. (so die mündliche Aussage vom Berater, was mich wundert ist, daß das nirgends im Angebot so beschrieben ist, da werd ich wohl nochmal nachfragen müssen.) Ich bin angestellter Arbeitnehmer, d.h. der Arbeitgeber würde sich zur hälfte an den Beiträgen beteiligen. Was ist insgesamt von diesem Angebot und dem vorgeschlagenen Tarif "easyflex comfortPlus" zu halten? Sehr Ihr irgendwelche gravierenden Schwächen in diesem Tarif? Wie ist das Preis/Leistungsverhältnis zu beurteilen? Freue mich über Meinungen dazu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 November 13, 2011 @ Zft Der Krankenversicherungsschutz easyflex comf1+ sieht auf den ersten Blick recht umfangreich aus. Der Tarif scheint relativ neu zu sein. Laß Dir zum Vergleich von der Barmenia mal einen in etwa vergleichbaren Versicherungsschutz (bzgl. der Vollversicherung ohne KT, Kur etc) aus den älteren Tarifen zusammenstellen (z.B. VC2+VC1Z+ , oder eine Kombination aus VA+VS+VD . Dann kannst Du besser beurteilen, wie realistisch die Kalkulation des neuen Tarifes ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT November 13, 2011 · bearbeitet November 13, 2011 von ZfT Ja, das sagte der Vertreter auch, daß der easyflex ein recht neuer Tarif ist. Angeblich soll der auch als dauerhafter Tarif ausgelegt, d.h. also vorsichtig kalkuliert sein, um möglichst beitragsstabil zu bleiben... Ich habe auch ein Angebot für einen alten Tarif, der sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzt. Dies sieht wie folgt aus: Versicherungsbeginn: 01.01.2012 zu versichernde Personen: Versicherungsnehmer geb. in 1983 männlich Versicherungsschutz: Versicherungsnehmer, Berufsstatus Arbeitnehmer bzw. Rentner /Tarif Beitrag monatlich EUR Ehepartner / Kind, nicht vers. pflichtig - Ambulante Heilbehandlung VA80 213,46 - Stationäre Heilbehandlung (allgemeine Krankenhausleistungen), VS300 80,21 Rücktransport aus dem Ausland und Überführungskosten - Stationäre Heilbehandlung (privatärztliche Behandlung, VS200 33,94 Zweibettzimmerzuschlag) - Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie VD80 51,98 - Genesungs - und sonstige Kuren VK100 1,19 - Gesetzl. Zuschlag von 10 % für die Beitragsentlastung im Alter GZ 38,08 - Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit 120 EUR ab 43. Tag T42 37,20 - Beitragsermäßigung ab Alter 65 (in Höhe von 200 EUR) EB 22,00 Monatsbeitrag Krankenversicherung 478,06 - Pflegepflichtversicherung PVN 17,85 Gesamtbeitrag für Versicherungsnehmer 495,91 Höhe und Fälligkeit der zu zahlenden Beiträge: Die monatlichen Beitragsraten betragen 495,91 und sind am 1. eines jeden Monats fällig Tarifbeschreibung Tarifbeschreibung für den Versicherungsnehmer VA80 Ambulante Heilbehandlung Bis zu einem Rechnungsbetrag von 3.000 EUR im Jahr - 80 % Arzt oder Heilpraktiker (einschl. Arznei- und Verbandmittel) - 80 % Vorsorgeuntersuchung (ohne Begrenzung auf gesetzlich eingeführte Programme) - 80 % Heilmittel (z. B. Massagen) - 80 % Hilfsmittel, sofern Höchstsätze gelten: bis zu 80 % (z. B. Brillen, Kontaktlinsen bis zu 416 EUR Rechnungsbetrag, ab 8.0 Dioptrien bis zu 624 EUR Rechnungsbetrag) - 64 % psychotherapeutische Behandlung Über 3.000 EUR Rechnungsbetrag im Jahr 100 % Erstattung (jährlicher Selbstbehalt höchstens 600 EUR, ausgenommen bei Psychotherapie). VS300 Stationäre Heilbehandlung - 100 % allgemeine Krankenhausleistungen - 100 % Transport zum und vom Krankenhaus - 100 % Krankenrücktransport aus dem Ausland und Überführungskosten 4778950 / 31.10.2011 VS200 Stationäre Heilbehandlung - 100 % privatärztliche Behandlung (Spezialist Ihrer Wahl) - 100 % Zweibettzimmerzuschlag VD80 Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung - 80 % Zahnbehandlung (auch Inlays) - 80 % Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung bis zu 5.200 EUR Rechnungsbetrag im Jahr - 40 % Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung für darüber hinausgehende Kosten (bei Unfällen 80 %) VK100 Genesungs- und sonstige Kuren - 100 % für Behandlung und Kurmittel - 100 EUR Genesungsgeld bis zu 28 Tagen bei Genesungskuren GZ Gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 10 % für die Beitragsentlastung im Alter T42 Krankentagegeld gegen Verdienstausfall - ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit - auch im Ausland bei einer stationären Behandlung - steuerfrei und ohne zeitliche Begrenzung - mit Anpassungsmöglichkeit an ein gestiegenes Nettoeinkommen - für Frauen: Entbindungspauschale in Höhe des siebenfachen vereinbarten Krankentagegeldes EB Ergänzende Bedingungen für die Beitragsermäßigung ab Alter 65 - jeden Monat in vereinbarter Höhe - auf Antrag mit einem bis zu fünf Jahren früheren oder späteren Beginn - individuelle Erhöhung bis Alter 55, jederzeit und ohne Gesundheitsprüfung - allgemeines Erhöhungsangebot in Abständen von maximal fünf Jahren - ab Beginn der Beitragsermäßigung alle drei Jahre bis zum Alter 95 automatische Anpassung, und zwar um 10 % der bei Beginn vereinbarten Beitragsermäßigung; ohne zusätzlichen Beitrag PVN Pflegepflichtversicherung für Personen ohne Beihilfeanspruch im Pflegefall Da es diesen Tarif schon lange gibt, hab ich hier auch eine Tabelle wie die Beitragsentwicklung in den letzten 10 Jahren aussah: Also durchaus im moderatem Bereich für meinen Geschmack. Bliebe zu hoffen, daß sich der easyflex ähnlich entwickelt. Vorteil easyflex wäre: - offener Hilfmittelkatalog - Vorsorgeuntersuchungen sind möglich ohne Selbstbeteiligung und die Beitragsrückerstattung gibt's trotzdem - Beitragsfreiheit bei Pflegestufe III Vorteil der alten Tarifzusammenstellung: - Leistungen auch über die Gebührenordnungen hinaus - Beitragsstabilität in der Vergangenheit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT November 13, 2011 nunja, wie erwähnt wäre bei der Barmenia für mich persönlich der Vorteil, daß ich da ohne Gesundheitsprüfung rein käme aufgrund früherer Versicherung. Ich bin zwar nicht schwerkrank, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit würden für mich bei einer PKV Risikozuschläge anfallen. Mir geht es (neben den oben erwähnten Fragen) hauptsächlich darum, ob die vorgeschlagenen Barmenia Tarife OK sind, oder ob die gewisse Leistungsmängel haben, die man bedenken sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse November 13, 2011 Aus meiner Erfahrung, als ich mich für die PKV interessierte: Die Barmenia hat zwar durchaus gute Tarife, aber die Beitragsentwicklung ist nicht unbedingt prickelnd, sondern liegt im Branchenschnitt bzw. etwas darüber. Merke ich auch bei meiner Zusatzversicherung, die ich bei denen habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 November 14, 2011 · bearbeitet November 14, 2011 von slt63 Ja, das sagte der Vertreter auch, daß der easyflex ein recht neuer Tarif ist. Angeblich soll der auch als dauerhafter Tarif ausgelegt, d.h. also vorsichtig kalkuliert sein, um möglichst beitragsstabil zu bleiben... Ich habe auch ein Angebot für einen alten Tarif, der sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzt. Dies sieht wie folgt aus: ... Da es diesen Tarif schon lange gibt, hab ich hier auch eine Tabelle wie die Beitragsentwicklung in den letzten 10 Jahren aussah: Also durchaus im moderatem Bereich für meinen Geschmack. Bliebe zu hoffen, daß sich der easyflex ähnlich entwickelt. Bei dem Barmenia internen Tarifvergleich solltest Du Dich auf das wesentliche beschränken, (also nur amb/stat./zahn vergleichen) und dabei ein etwa gleiches Leistungsniveau zugrundelegen. Tarife wie Tagegeld Kur sind nicht hilfreich für den Vergleich oder BE Tarif in der Tabelle verfälscht den Vergleich, da er bei gleicher Entlastungshöhe kaum billiger werden dürfte, so wie in der Tabelle dargestellt. Bsp 1. Easyflex zzgl. ASZ = 368,82 bei SB 200. 2. Kombi VA VS VD +ASZ = 418,xx bei SB 20% max 600 (amb) . zu 2. musst Du noch das Einbettzimmer rechnen und die fehlenden 20% bei Zahnbehandlung; Geschätzt inkl. ASZ sind das nochmal 50€ zusätzlich, um etwa leistungsgleich zu sein Variante 2. kostet demnach 100€ mehr bei vergleichbarer Leistung. In der Grössenordnung dürfte sich in etwa die Unterkalkulation des Neutarifes bewegen; dementsprechend wird dieser mittelfristig stärker angepasst werden müssen.. Laß dir auch nochmal die Kombination VC2+ VS1Z+ rechnen...(wie bereits oben genannt.). P.S.: ASZ= "Alterssicherungszuschlag" 10% . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen November 14, 2011 · bearbeitet November 14, 2011 von Philchen @slt63 Moin, grundsätzlich der richtige Weg, wobei viele Details so nicht richtig sind. Allerdings haben Sie erkannt das Easyflex deutlich zu günstig ist. Den richtigen Preis erkennt man an den Modulen in der niedrigsten SB-Stufe. Wenn unter Vereinbarung einer SB, der Beitrag + 1/12 SB immer noch deutlich günstiger ist als der Beitrag in einem Tarif ohne SB (niedrigster SB), kann man von einer Unterkalkulation ausgehen. Tarife die ein "gutes" P/L-V. haben sparen eigentlich immer am Sparen. Genau das ist aber die Anpassung der Zukunft. Die Module würden im übrigen mit Start 01.12. für 83er Baujahr ca. 420 € kosten OHNE Pflege Tagegeld oder BEA! Das ganze mit Regelleistung im Mehrbettzimmer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 November 14, 2011 @slt63 Moin, grundsätzlich der richtige Weg, wobei viele Details so nicht richtig sind. .... So viele Details habe ich ja nicht geschrieben, so daß auch nicht so viele falsch sein können. Auf Detailgenauigkeit habe ich bewusst verzichtet, da mir 1. Details nicht vorliegen und 2. die Übersichtlichkeit wiederherzustellen wichtiger erschien. Meine Grundaussage ist, daß man hellhörig sein sollte, wenn eine Gesellschaft einen neuen Tarif auflegt, der bei in etwa vergleichbaren Leistungen deutlich günstiger ist. Dabei kommt es nicht so sehr darauf an, daß jedes Detail exakt stimmt. Daher meine Anregung zu dem gesellschaftsinternen Vergleich unter Konzentration auf die wesentlichen Bestandteile. Dieser Vergleich soll dem Fragesteller helfen, spätere Enttäuschungen zu vermeiden, weil er zuvor zu hohe Erwartungen aufgebaut hat bzw. durch den Verkäufer aufgebaut wurden. Nicht mehr und nicht weniger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT November 14, 2011 · bearbeitet November 14, 2011 von ZfT Bei dem Barmenia internen Tarifvergleich solltest Du Dich auf das wesentliche beschränken, (also nur amb/stat./zahn vergleichen) und dabei ein etwa gleiches Leistungsniveau zugrundelegen. Tarife wie Tagegeld Kur sind nicht hilfreich für den Vergleich oder BE Tarif in der Tabelle verfälscht den Vergleich, da er bei gleicher Entlastungshöhe kaum billiger werden dürfte, so wie in der Tabelle dargestellt. Ups, mir fällt da gerade auf, daß ich in der Tabelle zwei Fehler habe. Der EB- und der T42 Tarif waren original mit je 50 Euro Leistung dargestellt, ich hatte das hochgerechnet auf meine 200 / 120 Euro. (sollte noch stimmen, außer das die Bezeichnung in der ersten Spalte mit "50€" falsch ist..) Was aber das ganze im Übergang von 2011 zu 2012 verfälscht, ist, daß die historische Beitragsentwicklung bis 2011 für einen 35 Jährigen gerechnet wurde (warum auch immer, die Tabelle ist ja aus dem individuellen Angebot für mich..) Bsp 1. Easyflex zzgl. ASZ = 368,82 bei SB 200. 2. Kombi VA VS VD +ASZ = 418,xx bei SB 20% max 600 (amb) . zu 2. musst Du noch das Einbettzimmer rechnen und die fehlenden 20% bei Zahnbehandlung; Geschätzt inkl. ASZ sind das nochmal 50€ zusätzlich, um etwa leistungsgleich zu sein Variante 2. kostet demnach 100€ mehr bei vergleichbarer Leistung. In der Grössenordnung dürfte sich in etwa die Unterkalkulation des Neutarifes bewegen; dementsprechend wird dieser mittelfristig stärker angepasst werden müssen.. Verstehe. Andererseits hat der Alttarif wohl (laut Vertreter, muß ich noch nachprüfen in den Unterlagen) in anderen Bereichen etwas bessere Leistungen, so soll er z.B. auch über die Gebührenordnungen hinaus leisten. Dies müßte man ja dann für einen möglichst genauen Vergleich wiederum herausrechnen. Nur mit wieviel ist sowas anzusetzen? Laß dir auch nochmal die Kombination VC2+ VS1Z+ rechnen...(wie bereits oben genannt.). Werde ich machen. Du meinst aber vermutlich den Tarif VC2 mit VC1ZPlus, oder? VS1Z+ finde ich nirgendwo auf der Barmenia Seite. Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für Deinen Beitrag @slt63 Die Module würden im übrigen mit Start 01.12. für 83er Baujahr ca. 420 € kosten OHNE Pflege Tagegeld oder BEA! Das ganze mit Regelleistung im Mehrbettzimmer. Das hat er ja auch so gerechnet, oder wollen Sie auf was anderes hinaus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag