apophis88 November 4, 2010 Der Grundfreibetrag, unter dem ich nicht besteuert werde, beträgt ja 8004. Sogar in der FTD wurde das Thema aufgegriffen und die Steueroptimierung vorgeschlagen, indem Aktien auf die Kinder laufen - sprich die Einkommensart ist egal (aber das ist jetzt unrelevant). Ich nehme schön runde Werte, weil es ja um eine eine allgemeine Aussage geht. Also fangen wir mal an: Student Dagobert (ggf. entstehende Namensgleichnisse zu Nutzern hier sind weder beabsichtigt noch gewollt ) möchte unter dem Grundfreibetrag von 8004 bleiben, um Kindergeldberechtigt zu sein. In einem anderen Threat bin ich ja schon darüber gestolpert, dass Spekulationsgewinne mit vor 2009 gekauften Aktien für die steuerrelevante Einkommensberechnung nicht als Einkommen herangezogen werden, beim Kindergeld aber schon. Da werden diese Aktien erst einmal weiter gehalten, die Nichtbesteuerung sollte ja nicht wegrennen. Aus Tätigkeiten als studentische Hilfskraft hat Dagobert 3804 über das Jahr verdient. Dieses wird logischerweise 1 zu 1 angerechnet. Bleibt noch ein mögliches Resteinkommen von 4100. Aus bestehenden Konten und Wertpapieren erhält Dagobert Dividenden und Zinszahlungen in Höhe von 400. Durch 1 zu 1-Anrechnung bleiben Ihm noch 3700. Jetzt kommt der interessante Teil. Durch die Transaktionen sind Dagobert Kosten in Höhe von 200 entstanden. Zusätzlich hat er kurzzeitig einen Wertpapierkredit genutzt und Sollzinsen in Höhe von 100 angehäuft sowie beglichen. Durch Stopp-Losses sind ihm Trades mit insgesamt 500 Verlust entstanden. Welche Summen davon sind negativ gegenrechenbar. Die 500 Verlust sollten in meinen Augen selbsterklärend sein. Jetzt ist halt die Frage, ob Dagobert "nur" 4200 Gewinne erzeugen kann (bei 500 Verlusten) oder ob Sollzinsen (in meinen Augen direkt negatives Einkommen) auch problemlos abgezogen werden können. Mit den Transaktionskosten wird es sich wohl etwas schwieriger gestalten, da diese ja auch unter die Rubrik Werbungskosten fallen. Ich habe schon im Internet etwas geschaut, aber nichts gefunden. Allgemeine Aussagen, wie auch in der FTD findet man problemlos, aber bei diesen spezielleren Themen, sucht man Antworten leider vergeblich. Auch einige Schlagwörter in der Board-Suche blieben erfolglos. Ich würde mich über die ein oder andere Meinung freuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 4, 2010 · bearbeitet November 4, 2010 von vanity - Kreditkosten sind Werbungskosten und damit nicht mehr abzugsfähig - Transaktionskosten erhöhen die Anschaffungskosten und mindern den Verkaufserlös und sind damit (indirekt) abzugsfähig (bei Ermittlung des Ertrags berücksichtigt) (und falls Dgobert bei seinen Eltern in der GKV mitversichert ist: da gilt eine andere, niedrigere Grenze, ab der eigenständige Versicherungspflicht eintritt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 4, 2010 Der Grundfreibetrag, unter dem ich nicht besteuert werde, beträgt ja 8004. Sogar in der FTD wurde das Thema aufgegriffen und die Steueroptimierung vorgeschlagen, indem Aktien auf die Kinder laufen - sprich die Einkommensart ist egal (aber das ist jetzt unrelevant). Ich nehme schön runde Werte, weil es ja um eine eine allgemeine Aussage geht. Also fangen wir mal an: Student Dagobert (ggf. entstehende Namensgleichnisse zu Nutzern hier sind weder beabsichtigt noch gewollt ) möchte unter dem Grundfreibetrag von 8004 bleiben, um Kindergeldberechtigt zu sein. In einem anderen Threat bin ich ja schon darüber gestolpert, dass Spekulationsgewinne mit vor 2009 gekauften Aktien für die steuerrelevante Einkommensberechnung nicht als Einkommen herangezogen werden, beim Kindergeld aber schon. Da werden diese Aktien erst einmal weiter gehalten, die Nichtbesteuerung sollte ja nicht wegrennen. Aus Tätigkeiten als studentische Hilfskraft hat Dagobert 3804 über das Jahr verdient. Dieses wird logischerweise 1 zu 1 angerechnet. Bleibt noch ein mögliches Resteinkommen von 4100. Aus bestehenden Konten und Wertpapieren erhält Dagobert Dividenden und Zinszahlungen in Höhe von 400. Durch 1 zu 1-Anrechnung bleiben Ihm noch 3700. Jetzt kommt der interessante Teil. Durch die Transaktionen sind Dagobert Kosten in Höhe von 200 entstanden. Zusätzlich hat er kurzzeitig einen Wertpapierkredit genutzt und Sollzinsen in Höhe von 100 angehäuft sowie beglichen. Durch Stopp-Losses sind ihm Trades mit insgesamt 500 Verlust entstanden. Welche Summen davon sind negativ gegenrechenbar. Die 500 Verlust sollten in meinen Augen selbsterklärend sein. Jetzt ist halt die Frage, ob Dagobert "nur" 4200 Gewinne erzeugen kann (bei 500 Verlusten) oder ob Sollzinsen (in meinen Augen direkt negatives Einkommen) auch problemlos abgezogen werden können. Mit den Transaktionskosten wird es sich wohl etwas schwieriger gestalten, da diese ja auch unter die Rubrik Werbungskosten fallen. Ich habe schon im Internet etwas geschaut, aber nichts gefunden. Allgemeine Aussagen, wie auch in der FTD findet man problemlos, aber bei diesen spezielleren Themen, sucht man Antworten leider vergeblich. Auch einige Schlagwörter in der Board-Suche blieben erfolglos. Ich würde mich über die ein oder andere Meinung freuen. Als erstes: Irgendwelche Tricksereien mit Vermögen Dritter auf eine andere Person laufen lassen ist - so wie sich das hier anhört - Steuerhinterziehung. Da muss man mal ganz klar drauf hinweisen. Vor solchen strafbaren illegalen "Tricks" möchte ich ausdrücklich warnen. Nun zu Deiner Frage: Du must die beiden Einkunftsarten erstmal getrennt betrachten. Nach §2 (1) Nr. 5 EStG i.v.m. §20 EStG Kapitaleinkünfte hast Du Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von Null. Du hast einen Verlust von 500,- den Du vortragen kannst und in späteren Perioden verrechnen lassen kannst. §20 (6) EStG. Mit den Werbungskosten/Sparerfreibetrag von 801 aus §20 (9) EStG sind Deine realen Werbungskosten von 200 und 100 abgegolten. Die Kapitalertragssteuer ist im übrigen (erstmal) abgeltend. Nach §2 (1) Nr. 4 EStG i.v.m. §19 EStG Nichtselbständige Arbeit hast Du Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 3.804. Aus §32a EStG kann man den Freibetrag in Höhe von 7.834 Grundfreibetrag entnehmen. Aus dem aktuellen Gesetz kann ich die 8.004 noch nicht entnehmen auch wenn Wiki davon schreibt. Hier hast Du ein zu versteuerndes Einkommen von 3804 und eine Steuer von Null. So sieht das aktuell aus ohne Berücksichtigung von Besonderheiten die ich Deinerseits nicht kenne (irgendwelche Sonderausgaben). Was Du nun möchtest, so verstehe ich Dich, ist folgendes: Ist es möglich "Gewinne/Verluste" aus der Einkunftsart Kapitalerträge zu den Einkünften aus unselbständiger Arbeit zu verschieben? Antwort: Ja So wie Du es willst: Nein. Den Verlust aus §20 (6) EStG (siehe oben) kannst Du nur gegen gleichlautende Gewinne gegenrechnen, also NICHT gegen eine andere Einkunftsart wie z.B. "unselbständige Arbeit" (im allgemeinen, gibt gewisse Ausnahmen z.B. §23 EStG u.U.) Aber falls Du z.B. Gewinne in Höhe von z.B. 2.801 durch Aktien erzielst kannst Du gegenrechnen wie folgt: 2.801 - 801 Pauschbetrag = 2.000 Gewinn. Eigentlich jetzt hier drauf nach §32d (1) EStG 25% Kapitalertragsteuer (500) und darauf nach §3 i.v.m. §4 SolZ 5,5% Soli ( 27,5). Verbleiben Dir also 1.472,5. Nach §32d (6) EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen kannst Du aber jetzt optieren und Deine Einkünfte gesamt unter §32a EStG laufen lassen (Günstigerprüfung). D.h. Du kannst wählen was für die steuerlich günstiger ist (Nomen est Omen). Dann hast Du insgesamt Einkünfte von 3.804 und 2.801 = 6.605 und bleibst unter der Grenze von 7.834 (Du hast sogar noch einwenig Luft). Ich hoffe das kann man so etwa verstehen. @Sven82, Taxadvisor etal. Bei Fehlern bitte ich um Hinweise und/oder Korrekturen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 4, 2010 Finanzamt Nord Verdammt! Wie hast Du mich enttarnt? Oder hat Dich James informiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 5, 2010 Der Grundfreibetrag, unter dem ich nicht besteuert werde, beträgt ja 8004. Sogar in der FTD wurde das Thema aufgegriffen und die Steueroptimierung vorgeschlagen, indem Aktien auf die Kinder laufen - sprich die Einkommensart ist egal (aber das ist jetzt unrelevant). . Als erstes: Irgendwelche Tricksereien mit Vermögen Dritter auf eine andere Person laufen lassen ist - so wie sich das hier anhört - Steuerhinterziehung. Da muss man mal ganz klar drauf hinweisen. Vor solchen strafbaren illegalen "Tricks" möchte ich ausdrücklich warnen. Nun zu Deiner Frage: Du must die beiden Einkunftsarten erstmal getrennt betrachten. Nach §2 (1) Nr. 5 EStG i.v.m. §20 EStG Kapitaleinkünfte hast Du Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von Null. Du hast einen Verlust von 500,- den Du vortragen kannst und in späteren Perioden verrechnen lassen kannst. §20 (6) EStG. Mit den Werbungskosten/Sparerfreibetrag von 801 aus §20 (9) EStG sind Deine realen Werbungskosten von 200 und 100 abgegolten. Die Kapitalertragssteuer ist im übrigen (erstmal) abgeltend. Nach §2 (1) Nr. 4 EStG i.v.m. §19 EStG Nichtselbständige Arbeit hast Du Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 3.804. Aus §32a EStG kann man den Freibetrag in Höhe von 7.834 Grundfreibetrag entnehmen. Aus dem aktuellen Gesetz kann ich die 8.004 noch nicht entnehmen auch wenn Wiki davon schreibt. Hier hast Du ein zu versteuerndes Einkommen von 3804 und eine Steuer von Null. So sieht das aktuell aus ohne Berücksichtigung von Besonderheiten die ich Deinerseits nicht kenne (irgendwelche Sonderausgaben). Was Du nun möchtest, so verstehe ich Dich, ist folgendes: Ist es möglich "Gewinne/Verluste" aus der Einkunftsart Kapitalerträge zu den Einkünften aus unselbständiger Arbeit zu verschieben? Antwort: Ja So wie Du es willst: Nein. Den Verlust aus §20 (6) EStG (siehe oben) kannst Du nur gegen gleichlautende Gewinne gegenrechnen, also NICHT gegen eine andere Einkunftsart wie z.B. "unselbständige Arbeit" (im allgemeinen, gibt gewisse Ausnahmen z.B. §23 EStG u.U.) Aber falls Du z.B. Gewinne in Höhe von z.B. 2.801 durch Aktien erzielst kannst Du gegenrechnen wie folgt: 2.801 - 801 Pauschbetrag = 2.000 Gewinn. Eigentlich jetzt hier drauf nach §32d (1) EStG 25% Kapitalertragsteuer (500) und darauf nach §3 i.v.m. §4 SolZ 5,5% Soli ( 27,5). Verbleiben Dir also 1.472,5. Nach §32d (6) EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen kannst Du aber jetzt optieren und Deine Einkünfte gesamt unter §32a EStG laufen lassen (Günstigerprüfung). D.h. Du kannst wählen was für die steuerlich günstiger ist (Nomen est Omen). Dann hast Du insgesamt Einkünfte von 3.804 und 2.801 = 6.605 und bleibst unter der Grenze von 7.834 (Du hast sogar noch einwenig Luft). Ich hoffe das kann man so etwa verstehen. @Sven82, Taxadvisor etal. Bei Fehlern bitte ich um Hinweise und/oder Korrekturen. Das Wesentliche ist schon dargestellt, die Beträge habe ich nicht nachgerechnet. Eine "Option" ist die Günstigerprüfung im eigentlichen Sinne nicht, Du beantragst, dass das Finanzamt den günstigeren Tarif anwendet, musst Dich also nicht selbst um Berechnung kümmern. Was noch relevant ist: Für das Kindergeld können auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Ob bei der Krankenkasse Veräußerungsgewinne heran gezogen werden, ist m.E. nicht ganz zweifelsfrei, da es sich um regelmäßige Einnahmen handeln muss, bei der Kassenlage werden die aber sicher einbezogen. "Aktien auf die Kinder laufen": die Aktien gehören dann den Kinder und einfach wegnehmen ist nicht mehr, dann stellt sich schnell die Frage, wohin mit den Gewinnen? (wer auf Kante optimiert und Gewinne einfährt, bekommt schnell ein Problem)...Mit der Anlagestrategie könntes Du mit Deinen (dann volljährigen) Kindern Ärger bekommen, weil Du der gesetzlichen Vermögenssorge für das Geld Deiner Kinder nicht nachgekommen bist, aber ich bin kein RA, das kann ich nur eingeschränkt beurteilen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
apophis88 November 5, 2010 ich seh schon, hätte ich den "tollen" FTD-Artikel nicht erst angesprochen, der hat null gebracht und nur verständlich kritische Stimmen gebracht. Ich habe bei Leibe nicht vor, irgendwelche Steuern zu hinterziehen. Es geht nur um mich und das ich versuche, meine Einnahmen steuerbefreit zu optimieren, was ja durchaus legitim ist. Ich verweise nur auf dn gestrigen Auspruch im RWE-Threat: "Wer verpflichtet ist, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen."(35ebastian) Mein Bemessenszeitraum für die Familienversicherung ist der 31.10. - ich bin jetzt also in einem neuen 12-Monatszyklus (die nehmen wie beim BAFöG) keine jährliche Einstufung, sondern ab leistungsrelevantem Beginn). Im vorigen Zyklus habe ich durch SHK-Tätigkeiten jeden Monat etwas dazuverdient, bleibe aber unter den 400/Monat und somit familienversichert. Ab Januar oder Februar werde ich in die USA gehen und dort meine Diplomarbeit schreiben. Ich bekomme ein kleines Gehalt und einen WG-Platz (dieser wird als Zusatzgehalt) ausgewiesen. Außerdem wertet die KK das ganze als regelmäßiges Einkommen und damit rutsche ich über die Einkommensgrenze und muss mich mindestens ab Januar 2011 studentisch krankenversichern. Deswegen dachte ich mir, wäre es doch günstig einige sehr gut gelaufene Aktien zu verkaufen und mich an den Grundfreibetrag ranzubringen Diese könnte ich gleich zum dann teuren Einstiegskurs kaufen und habe damit einen Teil der späteren Verkaufserlöse steuerfrei gemacht. Wir hatten ja als Zahlen 3804 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, bleiben nach Abzug von den 7834 - wobei selbst die Seite vom Finanzministerium sagt, dass dieser für 2010 auf 8004 angehoben wurde: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54016/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/F/005__Freibetrag.html Das mit der Gegenrechnung sehe ich nun auch ein, dass das nicht so schön klappt, wie ich es mir vom gesunden Menschenverstand erhofft hatte - aber das ist halt das deutsche Steuergesetz. Mir blieben dann noch 4030 bzw. 4200 je nach Gültigkeit von §32a EStG. Da werde ich beim Finanzamt noch einmal nachfragen. So lange ich unter dem Freibetrag bleibe, müsste ich doch die Abgeltungssteuer erstattet bekommen, da ich ja überhaupt nicht der Besteuerung auf Einkommen unterliege - sehe ich das richtig? Eine NV-Bescheinigung z.Bsp. macht ja auch genau dieses und verhindert nur, dass man eine Steuererklärung ausfüllen muss. Ich hoffe, noch einmal ein kleines Feedback zu bekommen, bedanke mich auch schon über die fachlich fundierten Antworten. Für mich war Steuererklärung bisher immer nur 200 Lohnsteuern zurückfordern, bzw. für 2009 noch Abgeltungssteuer auf Dividenden (weshalb ich jetzt noch auf meinen Bescheid warte) und auch wenn ich mich durchaus interessiert zeige, ist das Thema deutsches Steuerrecht nicht an einem Tag verinnerlicht. Außerdem konnte ich die unterschwellige, vlt. der Formulierung nach auch berechtige, Vermutung eventueller Straftaten gewiss widerlegen. Auch wenn meine Idee nicht "pro braver Steuerzahler" ist, ist sie ja vollends legal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 5, 2010 Noch'n Versuch: wenn ich jetzt richtig aufgefasst habe, willst du dich für 2010 durch Realisierung von Veräußerungsgewinnen bis an die Grenze heran arbeiten, bei der keine ESt fällig wird. Gegenüber deiner Rechnung kannst du die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (3804) noch um die Werbungskostenpauschale (920) kürzen, verbleiben als Einkünfte hier 2884. Bis zu 8004 sind dann noch 5120 Luft für andere Einkünfte, z. B. deine Zins- und Veräußerungseinkünfte. Zusätzlich geht noch der Sparerpauschbetrag weg (801), so dass du theoretisch bis zu 5921 Kapitaleinkünfte erzielen könntest (eventuell erhöht sich der Betrag um etwaige Sonderausgaben, Pauschale 36 (?)). Wenn es dir gelingen sollte, in diesen Bereich vorzustoßen, solltest du die Modalitäten der Verrechnung von pos. und neg. Kapitaleinkünften beachten, insbesondere, dass - Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden - Zinsen für Wertpapierkredite nicht absetzbar sind (abgegolten mit Pauschbetrag) - Transaktionskosten den Gewinn schmälern, aber nur, wenn er auch realisiert wird - Positionen, die vor 2009 angeschafft wurden, i. d. R. steuerlcih nicht mehr relevant sind. Da ist also genaues Rechnen angesagt. Aber Vorsicht: Während bzgl. der ESt ein geringfügiges Überschreiten der Grenze keinen großen Schaden anrichtet (Steuer nur auf den überschießenden Betrag), ist es beim Kindergeld wegen der Fallbeilregelung tödlich. Also lieber etwas Puffer lassen für den Fall, dass du dich verrechnest hast oder von irgendeiner Seite unvermutet zusätzliche Einkünfte auftauchen. Und noch genau prüfen, was bei der KiGe-Berechnung einbezogen wird und was nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 5, 2010 · bearbeitet November 5, 2010 von John Silver Ich habe bei Leibe nicht vor, irgendwelche Steuern zu hinterziehen. Es geht nur um mich und das ich versuche, meine Einnahmen steuerbefreit zu optimieren, was ja durchaus legitim ist. Ich verweise nur auf dn gestrigen Auspruch im RWE-Threat: "Wer verpflichtet ist, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen."(35ebastian) Das wollte ich auch nicht direkt unterstellen, sondern eher davor warnen. Auch weil ich nicht selber hier in den Bereich/Verdacht der beratenden Steuerhinterziehung kommen möchte (und beraten tue ich übrigens auch nicht). Ab Januar oder Februar werde ich in die USA gehen und dort meine Diplomarbeit schreiben. Ich bekomme ein kleines Gehalt und einen WG-Platz (dieser wird als Zusatzgehalt) ausgewiesen. Außerdem wertet die KK das ganze als regelmäßiges Einkommen und damit rutsche ich über die Einkommensgrenze und muss mich mindestens ab Januar 2011 studentisch krankenversichern. Das ändert und verkompliziert Deinen Fall allerdings erheblich. Denn es stellen sich bei Auslandsfällen die Fragen: Was passiert mit Deinem Wohnsitz und wie lange bleibst Du in den USA? (Wieviele Monate oder besser wieviele Tage genau). Wer zahlt Dein "Gehalt"? Welchen Sitz hat das zahlende Unternehmen oder handelt es sich falls es nicht in den USA sitzt um eine Tochtergesellschaft, Betriebsstätte etc. Wie hoch ist Deine Gesamtvergütung (also Gehalt plus Wohnwertvorteil, weil nach §19 (1) EStG sinngemäß das Entgelt entscheidend ist.) Dann richtet sich nämlich nach dem DBA USA-Deutschland, ob Du überhaupt steuerpflichtige Einnahmen hast. Gibt bestimmt noch andere Sachverhalte an die ich jetzt so schnell nicht denke. Wir hatten ja als Zahlen 3804 € Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, bleiben nach Abzug von den 7834 € - wobei selbst die Seite vom Finanzministerium sagt, dass dieser für 2010 auf 8004 € angehoben wurde: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54016/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/F/005__Freibetrag.html Ja, habe ich mittlerweile auch gesehen, steht aber meines Wissens noch nicht im Gesetz, und das ist entscheident, nicht was geplant wird. So ist jedenfalls mein Ansatz. Ich hoffe, noch einmal ein kleines Feedback zu bekommen, bedanke mich auch schon über die fachlich fundierten Antworten. Für mich war Steuererklärung bisher immer nur 200€ Lohnsteuern zurückfordern, bzw. für 2009 noch Abgeltungssteuer auf Dividenden (weshalb ich jetzt noch auf meinen Bescheid warte) und auch wenn ich mich durchaus interessiert zeige, ist das Thema deutsches Steuerrecht nicht an einem Tag verinnerlicht. Außerdem konnte ich die unterschwellige, vlt. der Formulierung nach auch berechtige, Vermutung eventueller Straftaten gewiss widerlegen. Auch wenn meine Idee nicht "pro braver Steuerzahler" ist, ist sie ja vollends legal. - Bitte und Danke. - Richtig - Auch richtig. Trotzdem nochmal ein allgemeiner Hinweis, nicht auf Dich bezogen: Es ist immer wieder amüsant, dass fast jeder mit dem man spricht meint, dass das deutsche Steuerrecht so unglaublich katastrophal kompliziert ist und das deswegen, das fast niemand schnallt. Gleichzeitig glauben dieselben Leute dann auch oft, dass von den wenigen die das ansatzweise begreifen, ausgerechnet die Gehirnamputierten beim Finanzamt sitzen, die man ganz einfach steuerlich austricksen kann. Man kann sich wohl leicht vorstellen, dass das nicht so sein wird. JS EDIT: Rechtschreibung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
apophis88 November 5, 2010 danke vanity und John Silver, für die Antworten. Genau das ist mein Anliegen - die bestehende Steuerregelung recht optimiert zu nutzen. Die Fallballregel beim Kindergeld ist mir bewusst. Gerade deswegen habe ich die Anfrage auch mit einem gewissen Puffer gestellt. Ich werde dann über das Wochenende mal eine Kalkulation aufmachen und schauen, welcher Betrag mir exakt zur Verfügung steht. In der Anwendung werde ich dann je nach Möglichkeit natürlich einen Sicherheitsspielraum einbauen. Lieber auf 100 steuerfreien Gewinn, also später knapp 29 gesparte Abgeltungssteuer verzichten, als dass meine Eltern das komplette Kindergeld zurückzahlen müssen. Aber eine Orientierung ist ja schon viel Wert und man sieht ja bereits, wenn man an gewissen Stellrädern dreht, wie sich die Werte da verändern. Zusätzlich werde ich mich auch noch einmal bei der Familienkasse erkundigen. Selbst wenn ich nicht einkommenssteuerpflichtig bin, aufgrund Abzüge wie Sparerpauschbetrag & Werbungskosten, muss ich schauen, welche Dinge beim Kindergeld angerechnet werden. Hier seien zum Beispiel die steuerfreien Spekulationsgewinne mit Aktien (vor 2009 gekauft) zu zählen, wurde ja auch z.Bsp hier in dem Threat schon diskuttiert: https://www.wertpapier-forum.de/topic/15883-depotubertrag-mit-anschliessender-veraeusserung-und-kindergeld/ "Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfte-Ermittlung erfasst werden, also nicht steuerbare sowie nach §§ 3, 3b EStG für steuerfrei erklärte Einnahmen und nach §§ 40, 40a EStG pauschal versteuerter Arbeitslohn." Wie gesagt, dass kostet alles seine Zeit und lieber im November fragen (nachdem ich letzte Woche über die Gleitjahrhandhabe bei der Krankenkasse erfahren habe, bzw. es mir bewusst wurde), anstatt zum Jahresende in Zeitdruck zu geraten und irgendwelche Schnellschüsse zu machen, die ich später bereue. @ John Silver: Der USA-Aufenthalt wird ja dann erst beginnend mit dem Fiskaljahr 2011 sein, daher möchte ich dieses Jahr noch einmal ausschließlich das deutsche Steuergesetz "genießen" (und das ist jetzt nicht ironisch gemeint). Was 2010 passiert ist, sollte der USA ja egal sein, da kannten die mich ja noch nicht einmal. Ich werde mit einem J1-Visum in der USA sein(vorgesehen 9 Monate Arbeitsaufenthalt sowie ein Monat im Anschluss für Reisen innerhalb der USA - der zweite Teil ist im J1-Visum integriert, sprich ich beantrage 9 Monate Aufenthalt und erhalte 9+1) und muss daher meinen deutschen Wohnsitz beibehalten. Durch mein reguläres Gehalt über 325, den deutschen Wohnsitz sowie der Immatrikulation unterliege ich dann der studentischen Krankenversicherung. Das bedeutet zwar 66/Monat Beiträge, allerdings interessiert es die Krankenkasse dann auch nicht, wie viel ich verdiene, da ich brav zahle. Hier irrelevant, aber mir bewusst ist, dass ich noch eine private KV für den USA-Aufenthalt abschließen muss und habe da auch schon Angebote verglichen und einige in der engeren Auswahl. Das Gehalt wird mir von einem dort ansässigen und in der USA gemeldeten Institut bezahlt, andem ich die Diplomarbeit anfertige. Ich rutsche in der Zeit allein mit dem Verdienst + Wohnwertvorteil über den US-Grundfreibetrag und muss damit zum einen Einkommenssteuer bezahlen sowie eine US-Steuererklärung einreichen. Dividenden/Veräußerungsgewinne in 2011 unterliegen damit auch einer US-Besteuerung. Sollte ich vor 2009 gekaufte Aktien verkaufen unterliegen diese zumindest in der USA ebenfalls einer Besteuerung, da es in deren Steuerrecht keine Haltefristen für Wertpapiere gibt und jeder Spekulationsgewinn zu besteuern ist. Wie es da mit Doppelbesteuerungsabkommen, Anrechenbarkeit, .... aussieht, werde ich mich demnächst erkundigen - voriges Wochenende habe ich erst einen Umzug hinter mir, jetzt geht es mit der Diplomarbeit los und wenn alles so seinen Weg nimmt, steht dann dieses Thema an. Ein beratender Besuch beim örtlichen Finanzamt (dazu sind die guten Herren und Damen ja auch da und nicht nur die bösen Inkasso-Menschen, für die Sie von manchen Leuten gehalten werden) wird demnächst auch noch anstehen, da ich durch den deutschen Wohnsitz in 2011 in Deutschland ja auch steuerpflichtig bin. Die dortigen Einnahmen werden rund 9000$ sein, so dass ich in Deutschland mit aktuellem Ich muss in Ruhe noch einmal alle Einnahmen auflisten, aber nach meiner bisherigen Auffassung sollte ich mit dem US-Einkommen, nebenbei anfallender SHK-Gehälter (~250), die versicherungstechnisch für meine Messungen nötig sind, sowie Zinsen/Dividenden zumindest in Deutschland unter dem Grundfreibetrag bleiben, wenn ich mein Welteinkommen zu Rate ziehe. Dies unter der Prämisse eines Rebalacings im Dezember und Hold über 2011 oder nur geringe Verkäufe. (Dieses Thema muss aber hier nicht ausgeweitet werden, da ich erst noch soweit alle nötigen Infos/Daten sammeln möchte und bei Unklarheiten eine logische Rechnung präsentieren möchte). Dollarkurs unter dem Grundfreibetrag bleibe. Allerdings muss ich zu dem Thema Doppelbesteuerung demnächst noch Informationen sammeln und ein Gang zu einem Beratungsgespräch bei einem spezialisierten Steuerberater wird wohl auch noch in die weitere Vorbereitung kommen, sollte ich nicht selber "alle Klarheiten beseitigen". Junge, Junge - da ist man noch Student und darf sich schon mit mehreren nationalen Steuerrechten "rumschlagen". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 5, 2010 · bearbeitet November 5, 2010 von John Silver ... Respekt - Du bist ja schon richtig gut eingearbeitet und vorbereitet. Es fällt mir schwer zu glauben, dass das der Normalfall ist. Darf man mal fragen welches Studium und welchen Schwerpunkt/Diplomarbeit Du machst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
apophis88 November 5, 2010 John Silver, ich finde solch ein Forum eine wunderbare Sache, da man auf Kompetente Mitstreiter stößt und auch viele Fragen beantwortet bekommt. Allerdings finde ich auch, dass es sich da gehört (oder eigentlich erwartet werden sollte), dass man sich vorher entsprechend selbst informiert und die Fakten im Groben bereits selbst gesammelt hat. Es geht ja schließlich um die eigene Person und da sollte man sich doch auch selbst die meiste Arbeit machen - ab und an übersieht man etwas oder möchte eine zweite Meinung und dafür gibt es solche Foren, wo man tolle Unterstützung bekommt, aber auch selbst gibt. Gerade im Bereich Studentenvisa und den Krams könnte ich wohl schon den ein oder anderen Ratschlag geben und während der Zeit "drüben" werde ich auch eine gewisse Expertise im Bereich der US-Besteuerung aufbauen, die ich dann auch gerne teilen werde. Ich interessiere mich zum einen für Finanzdinge (wollte als Kind immer Bankdirektor werden). Zu einem BWL-Studium ist es dann doch nicht gekommen - ich wollte weniger auswendig lernen und eher praxisorientiert arbeiten/lernen. So habe ich mich für Physik entschieden. Dabei habe ich mich auf Angewandte Physik (Halbleiterphysik) sowie Luft- und Raumfahrttechnik fokussiert (Wir müssen uns sowohl physikalisch als auch nichtphysikalisch spezialisieren). Die Diplomarbeit hat das noch allgemein klingende Thema "Charakterisierung von einkristallinem Diamant" (Übersetzung sollte soweit passen ) Die Idee dahinter ist, Diamanten im Labor auf bessere Weise herzustellen. Momentan gibt es ein sogenanntes "High Pressure High Temperature"-Verfahren (HPHT) und dieses reproduziert die Bedingungen, unter denen natürliche Diamanten in der Erde entstanden sind. Seit einigen Jahren nutzt man "chemische Gasphasenabscheidung", um den herzustellen Diamant. Dabei nimmt man meist einen klassisch hergestellten (also HPHT) kleinen Grunskristall. Über diesem werden Gase eingeleitet (diese variieren, aber Methan CH4 ist immer dabei) und durch Anregung in einen Gas/Plasma-Zustand überführt. Dabei lagert sich der Kohlenstoff aus dem Methan auf den Grundkristall an und dieser wächst. Ich weiss nicht, ob du vom Fach oder fachfremd bist, aber die Grundzüge sollten klar sein. Jetzt habe ich also meinen gewachsenen Kristall und der soll im Idealfall perfekt sein (physikalisch unmöglich), also in der Realität nur geringe Baudefekte durch Verunreinigungen, .... aufweisen. Meine Aufgabe ist es nun, die Kristalle eben nach dieser Güte zu untersuchen. Dabei werde ich vor allem Röntgenuntersuchungsmethoden nutzen, die für Kristallcharakterisierung geeignet sind. Welche Messungen dies im Detail sind, wird sich noch zeigen, da bisherige Veröffentlichungen gewisse Standardmethoden nutzen, die auch praktikabel sind, wir aber neben diesen auch andere ausprobieren wollen. Die praktische Idee hinter dem Ganzen ist in näherer Zukunft, diese Diamanten als Fenster für Laser sowie als Detektoren zu nutzen - quasi erst einmal Nischenprodukte. Theoretisch bereits erklärt und ich hoffe auch, dass dies umgesetzt werden kann, ist die Erzeugung von pn-Diamantübergängen. Damit würde sich die Möglichkeit für Halbleiterhochspannungselektronik ergeben, welche ein recht großes Potenzial besitzt. Alles in allem klingt das Ganze sehr spannend - ich kann selbstentfaltend arbeiten und sehe auch einen wirklichen praktischen Bezug, anstatt irgendwelche Messaten vom CERN auszuwerten und herauszufinden, dass ein W-Boson doch 0,03% leichter ist, als vorher angenommen - selbst als angehender Physiker denk ich mir da "ahja". Puh, das ist jetzt ganz schön viel geworden, aber es zeichnet auch ein gewisses Interesse aus, wenn man noch nicht müde ist, groß über sein Thema zu berichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 5, 2010 · bearbeitet November 6, 2010 von John Silver ... Die Diplomarbeit hat das noch allgemein klingende Thema "Charakterisierung von einkristallinem Diamant" (Übersetzung sollte soweit passen ) ... Ich weiss nicht, ob du vom Fach oder fachfremd bist, aber die Grundzüge sollten klar sein. ... Puh, das ist jetzt ganz schön viel geworden, aber es zeichnet auch ein gewisses Interesse aus, wenn man noch nicht müde ist, groß über sein Thema zu berichten. - Nein, ich bin absolut fachfremd. - Es hörte sich so an, als ob Du aus dem Bereich BWL/VWL kommst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 6, 2010 · bearbeitet November 6, 2010 von kleinerfisch Allerdings finde ich auch, dass es sich da gehört (oder eigentlich erwartet werden sollte), dass man sich vorher entsprechend selbst informiert und die Fakten im Groben bereits selbst gesammelt hat. Es geht ja schließlich um die eigene Person und da sollte man sich doch auch selbst die meiste Arbeit machen Finde ich auch. Zu den einfachen Dingen: EStG gegoogelt, komplett durchsucht nach 7834 und 8004 und siehe da: 7834 ist der Grundfreibetrag in § 32a, aber § 52 Abs. 41 regelt, dass 8004 der rundfreibetrag für 2010 ist. nach § 32 ist 8004 auch der Freibetrag für das Einkommen des Kindes (also hier relevant) Noch mal gegoogelt nach "kindergeld einkünfte verluste" und das hier gefunden: Mein Link Was für geschlossene Immofonds gilt, muss auch für Aktien oder offene Fonds gelten. Außerdem sind Verluste negative Einkünfte und fallen somit auch unter "die Einkünfte.. des Kindes". Zu den etwas komplexeren Dingen: Die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit (Hilfskraft) sind Einkünfte, allerdings kannst Du hier den Arbeitnehmerpauschbetrag abziehen (920 EUR), auch falls Du nur einen Teil des Jahre gearbeitet hast. Wie hier schon mal erwähnt, kannst Du auch gezahlte Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung?) abziehen Die Zinsen sind auch Einkünfte, allerdings kannst Du hier den Sparerfreibetrag (801 EUR) abziehen - der Betrag darf aber nicht negativ werden. Da die Verluste aus Trades aber die Zinsen übersteigen fällt der Freibetrag hier vermutlich weg, so dass ich von Einkünften aus Kapitalvermögen (EaKV) von -100 EUR ausgehen würde. Die Transaktionskosten (TK) sind den einzelnen Käufen und Verkäufen auf die sie entfallen, zuzurechnen. Sie werden also erst wirksam, wenn die Position verkauft ist. Evtl. erhöht sich der Verlust aus EaKV noch. Die Kreditkosten sind nicht absetzbar und damit auch keine Einkünfte. Sie fallen also raus. Jetzt noch die übersehenen Dinge: Als Student kannst Du alle Kosten, die mit dem Studium zusammenhängen als Ausbildungskosten vom Einkommen absetzen. Darunter fallen zB Semesterbeiträge, Fahrten zur Uni, Bücher. Theoretisch auch noch PC, Arbeitszimmer etc. aber das wirst Du wohl nicht brauchen. Umgekehrt zählen auch Bezüge zum relevanten Einkommen dazu. Das sind vereinfachend gesagt alle Gelder, die noch so bekommen hast, ausser Bafög soweit Kredit, Kindergeld und Unterhalt von den Eltern. Falls Du Fonds gehalten hast, kann es sein, dass diese Erträge thesauriert haben und Deine Bank Dich nicht darüber informiert hat. Dies wären dann zusätzliche EaKV, die Du aber erst merkst, wenn Du die Steuerbescheinigung für 2010 von der Bank bekommst. Auch sind hier ausgezahlte Beträge nicht immer gleich den zu versteuernden. Also Vorsicht bei Fonds. Die Rechnung sieht also so aus: 3.804 Hilfskraft -920 Pauschale +Maximum aus 0 und Zinsen+(Maximum aus 0 und Tradinggewinne-Tradingverluste)-Sparerpauschbetrag (derzeit Max(0;400+(max(0;-500)-801) = 0 -500 Verluste - Rentenversicherung - Ausbildungskosten + Bezüge ----------------------------- relevantes Einkommen für Kindergeld (max 8004 EUR) hth kleinerfisch editiert nach Einwand von taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 6, 2010 Allerdings finde ich auch, dass es sich da gehört (oder eigentlich erwartet werden sollte), dass man sich vorher entsprechend selbst informiert und die Fakten im Groben bereits selbst gesammelt hat. Es geht ja schließlich um die eigene Person und da sollte man sich doch auch selbst die meiste Arbeit machen Finde ich auch. Was für geschlossene Immofonds gilt, muss auch für Aktien oder offene Fonds gelten. Außerdem sind Verluste negative Einkünfte und fallen somit auch unter "die Einkünfte.. des Kindes". KAP-Einkünfte dürfen nicht mehr negativ werden, Verlustüberhänge werden vorgetragen, die Vergleichbarkeit zu geschl. Immofonds ist daher nicht mehr gegeben. Regelmäßig greifen die Regeln zur SozVers. auf steuerliche Begriffe zurück. Ich würde daher zunächst davon ausgehen, das die KAP-Erträge lt. StB eingehen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 6, 2010 ... Die Transaktionskosten (TK) sind den einzelnen Käufen und Verkäufen auf die sie entfallen, zuzurechnen. Sie werden also erst wirksam, wenn die Position verkauft ist. Evtl. erhöht sich der Verlust aus EaKV noch. Die Kreditkosten sind nicht absetzbar und damit auch keine Einkünfte. Sie fallen also raus. ... Ich meine, dass die Transaktionskosten zu den Werbungskosten gehören, die nach §20 (9) EStG mit dem Pauschbetrag abgegolten sind. Oder wie meinst Du, dass diese wirksam werden und das EaKV (Was ist das?) erhöhen? Und Kreditkosten sind sowieso keine Einkünfte. Du meinst da glaube ich was anderes, dass diese gegen gewisse Einkünfte ggf. gegengerechnet werden könnten. (9) 1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt. 3Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen. 4Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag dürfen nicht höher sein als die nach Maßgabe des Absatzes 6 verrechneten Kapitalerträge. http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__20.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 6, 2010 Transaktionskosten sind keine Werbungskosten (mehr) sondern erhöhen den Kaufpreis und reduzieren den Verkaufspreis, werden dadurch natürlich erst bei Verkauf wirksam und reduzieren automatisch die Berechnungsbasis für die Abgeltungssteuer: (Verkaufspreis-Kosten) - (Kaufpreis+Kosten) = abgeltungsteuerpflichtiger Gewinn/Verlust. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 7, 2010 Hallo, und mit EaKV sind wohl "Einkünfte aus Kapitalvermögen" gemeint, aber mir ist diese Abkürzung auch völlig fremd. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 7, 2010 Die Zinsen sind auch Einkünfte, allerdings kannst Du hier den Sparerfreibetrag (801 EUR) abziehen - der Betrag darf aber nicht negativ werden. Da die Verluste aus Trades aber die Zinsen übersteigen fällt der Freibetrag hier vermutlich weg, so dass ich von Einkünften aus Kapitalvermögen (EaKV) von -100 EUR ausgehen würde. Wer lesen kann... (ist ne übliche Abkürzung unter BWLern, so auch EaNST=Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit usw.) Bzgl. Transaktionskosten hat otto03 schon alles notwendige gesagt. "Einkünfte" im Sinne meines Posts sind der ersteTeil der "Einkünfte und Bezüge" des Kindes, die beim Kindergeld angerechnet werden. Darum geht es dem OP doch, oder? Zu diesen Einkünften zählen auch negative Einkünfte, zB Verluste aus einer selbständigen Tätigkeit. Aber ich gebe zu, die Formulierung ist unglücklich. Besser wäre: "Die Kreditkosten sind nicht absetzbar und mindern damit auch keine Einkünfte. Sie fallen also raus." Hoffe alle Unklarheiten beseitigt zu haben. kleinerfisch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag