Paule007 November 4, 2010 Guten Abend, könnt ihr mit bitte erklären, ob es notwendig bzw. wichtig ist, bei der Bank eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" und eine "Verlustbescheinigung Aktien und Sonstige" für die Besteuerung 2010 zu beantragen? Wozu sind die beiden Bescheinigungen gut? Danke für euer Feedback Pa. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xover November 4, 2010 Guten Abend, könnt ihr mit bitte erklären, ob es notwendig bzw. wichtig ist, bei der Bank eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" und eine "Verlustbescheinigung Aktien und Sonstige" für die Besteuerung 2010 zu beantragen? Wozu sind die beiden Bescheinigungen gut? Danke für euer Feedback Pa. Nichtveranlagungsbescheinigung: falls du nicht mehr als den Grundfreibetrag (8004 EUR in 2010) im Jahr verdienst, kannst du eine NV Bescheinigung beantragen. Vorteil ist, dass dann auch Kapitaleinkünften über dem Sparer-Pauschbetrag (801 EUR) keinem Kapitalerertagsteuer Abzug unterliegen und die Steuern nicht erst im Folgejahr beim Finanzamt zurück geholt werden können (Zinsvorteil!). Verlustbescheinigung Aktien und Sonstige: http://www.capital.de/steuern-recht/100026597.html Sinn macht er, wenn mehrere Depots bestehen und einige in Summe Gewinne und andere Verluste erzielten, dass die Verluste bereits bei der anstehenden Einkommensteuer bei der Ermittlung der Abgeltungssteuer berücksichtigt werden können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular November 5, 2010 · bearbeitet November 5, 2010 von domkapitular Guten Abend, könnt ihr mit bitte erklären, ob es notwendig bzw. wichtig ist, bei der Bank eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" und eine "Verlustbescheinigung Aktien und Sonstige" für die Besteuerung 2010 zu beantragen? Wozu sind die beiden Bescheinigungen gut? Danke für euer Feedback Pa. Ist wahrscheinlich nur missverständlich formuliert, aber trotzdem die Klarstellung : Eine NV-Bescheinigung wird natürlich nicht bei der Bank, sondern beim Finanzamt beantragt und der Bank dann eingereicht. Außerdem beachten : Antragsschluss für die Beantragung der Verlustbescheinigung : 15.12. des jeweiligen Jahres. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt November 5, 2010 NV ist nur drei Jahre gültig und muß dann beim Finanzamt neu beantragt werden. Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag