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tan321

Altverlust mit Neugewinne verrechnen wie?

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tan321
· bearbeitet von tan321

Hallo,

ich habe im Jahr 2007 Zertifikate gekauft genauer gesagt mit einem Angebot von meinem Kreditinistut.

Ich habe nun diese vor paar Wochen verkauft, und mir entstand Verluste.

 

Ich habe nun bei einem anderen Online-Broker-Kreditinstitut, Gewinne über Aktien erzielen können.

Kann ich diese hiermit verrechnen, und wie?

So wie ich hier gelesen habe, muss ich bei beiden Banken eine Bescheinigung beantragen?

und wie gehe ich vor?

Desweiteren kann es sein,dass mein jetziges Gewinn den Alt-Verlusten nicht reicht,wird hierbei die Rest-Verluste auf nächsten Jahr , auto. übertragen?

 

Mein andere Frage wäre:

Ich habe mein Online-Broker-Kreditinstitut wegen der hohen Gebühren wechseln müssen,

ich habe ein Depotübertrag mit Übernahme der Verlusten beantragt.

Da ich vor dem Übertrag die Wertpapiere verkauft habe, "konnte" der neue Kreditinstitut die Verluste nicht übernehmen, es "sei nicht möglich".

Wie kann ich die Neuverluste bei dem alten Anbieter mit meinem Gewinn verrechnen? Auch hier: können die NEU-Verluste auf folgende Jahr übertragen werden.

 

Ich danke euch im voraus.

 

Mfg

 

Tan321

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etherial

Hallo,

ich habe im Jahr 2007 Zertifikate gekauft genauer gesagt mit einem Angebot von meinem Kreditinistut.

Ich habe nun diese vor paar Wochen verkauft, und mir entstand Verluste.

 

Ich habe nun bei einem anderen Online-Broker-Kreditinstitut, Gewinne über Aktien erzielen können.

Kann ich diese hiermit verrechnen, und wie?

 

Wenn du die Zertifikate vor dem 15.3.2007 gekauft hast, dann ist der Verlust nicht wirksam (auch Gewinne wären nicht besteuert worden). Ansonsten wurde der Verlust (hoffentlich) bei der Bank vermerkt. Es handelt sich nicht um einen sog. Altverlust, sondern (trotz des Alters) um einen Neuverlust.

 

So wie ich hier gelesen habe, muss ich bei beiden Banken eine Bescheinigung beantragen?

und wie gehe ich vor?

Desweiteren kann es sein,dass mein jetziges Gewinn den Alt-Verlusten nicht reicht,wird hierbei die Rest-Verluste auf nächsten Jahr , auto. übertragen?

 

Altverluste sind es nur dann wenn es sich um Veräußerung innerhalb der Spekulationfrist (1 Jahr) handelt. Neuverluste werden von der Bank bzw. vom Finanzamt automatisch ins nächste Jahr weitergetragen.

 

Ich habe mein Online-Broker-Kreditinstitut wegen der hohen Gebühren wechseln müssen,

ich habe ein Depotübertrag mit Übernahme der Verlusten beantragt.

Da ich vor dem Übertrag die Wertpapiere verkauft habe, "konnte" der neue Kreditinstitut die Verluste nicht übernehmen, es "sei nicht möglich".

Wie kann ich die Neuverluste bei dem alten Anbieter mit meinem Gewinn verrechnen? Auch hier: können die NEU-Verluste auf folgende Jahr übertragen werden.

 

Da musst du mal nachforschen, warum das nicht möglich gewesen ist. Sind die Verluste denn bei der alten Bank im Verlusttopf eingestellt gewesen? Oder hast du versucht ein leeres Depot zu übertragen? Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:

- entweder du bekommst es noch hin den Verlusttopf zur neuen Bank zu übertragen

- oder du beantragst bei der alten Bank eine Verlustbescheinigung. Die erhältst du Ende des Jahres und mit der kannst du in der Steuererklärung Gewinne verrechnen

 

In beiden Fällen solltest du aber sicher stellen, dass der Verlust auch tatsächlich als solcher registriert wurde (d.h. dass er im Verlusttopf eingestellt war).

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reckoner

Hallo,

 

- oder du beantragst bei der alten Bank eine Verlustbescheinigung. Die erhältst du Ende des Jahres und mit der kannst du in der Steuererklärung Gewinne verrechnen

Eine kleine Anmerkung dazu: Der Antrag MUSS bis spätestens 15. Dezember bei der Bank gestellt werden (ist ja nicht mehr so lang), sonst wird der Verlust automatisch bankintern vorgetragen.

 

Vielleicht werden Verluste bei Kontoauflösung auch grundsätzlich ausgekehrt, ich würde es aber nicht riskieren.

 

MfG Stefan

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tan321

Danke für die Antworten.

Was ich immer noch nicht verstehe,

womit man die Verluste in der Steuererklärung verrechnen kann?

 

Bsp:

Bank/Depot A: -1000 Verluste

Bank/Depot B: +3000 Gewinn

 

Da unterschiedliche Depots, konnte ich die Verluste nicht verrechnen.

Was mache ich mit Verlustbescheinigung, wenn ich die erhalte?

 

Erstattet mir die Finanzamt nach Vorlage der Verlustbescheinigung von Bank A und Jahrebescheinigung von Bank B

den zuviel bezahlte Steuern?

 

Oder wie funktionierts?

 

Danke euch.

 

 

 

 

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo tan321,

 

Was mache ich mit Verlustbescheinigung, wenn ich die erhalte?
Die Daten trägst du in deine Steuererklärung ein (Anlage KAP, dort gibt es extra Zeilen für Verluste), und reichst die Bescheinigung natürlich auch mit ein.

 

Hast du den Antrag gestellt? (langsam wird es nämlich Zeit)

 

Erstattet mir die Finanzamt nach Vorlage der Verlustbescheinigung von Bank A und Jahrebescheinigung von Bank B

den zuviel bezahlte Steuern?

Da du nichts gegenteiliges schreibst und offenbar immer noch von einer Verrechnungsmöglichkeit ausgehst, gehe ich wiederum davon aus, dass du nach dem von etherial genannten Stichtag gekauft hast. Und dann wären diese Verluste mit sämtlichen Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechenbar (sogar mit Zinsen und Dividenden).

 

Praktisch bekommst du die von der Bank abgeführten Abgeltungsteuern (plus Soli) entsprechend zurück. Das ganze wird natürlich noch mit deinen sonstigen Steuern saldiert und kann daher auch zu einer reduzierten Nachzahlung führen (dann hättest du ohne die Verluste noch mehr nachzahlen müssen).

 

MfG Stefan

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tan321

Danke für die Antwort.

 

Kurz zusammengefasst heißt es jetzt.

Ich lege ein Verlustbescheinigung (Verluste) und eine Jahresbescheinigung (Gewinne)

an Finanzamt vor, und die Erstatten mir die zuviel gezahlten Steuern bzw. Verrechnen mit meinem

Einkommensteuererklärung?

 

Meine Verluste werden ja mit der Ausstellung auf Null gesetzt, was passiert

mit den Gewinnen die ich erzielt habe (werden die auf Null gesetzt,aber wie?)

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reckoner

Hallo tan321,

 

Kurz zusammengefasst heißt es jetzt.

Ich lege ein Verlustbescheinigung (Verluste) und eine Jahresbescheinigung (Gewinne)

an Finanzamt vor, und die Erstatten mir die zuviel gezahlten Steuern bzw. Verrechnen mit meinem

Einkommensteuererklärung?

Ja

 

Meine Verluste werden ja mit der Ausstellung auf Null gesetzt, was passiert

mit den Gewinnen die ich erzielt habe (werden die auf Null gesetzt,aber wie?)

Gewinne werden am Jahresende immer auf Null gesetzt (was auch sonst, wenn man Gewinne vortragen könnte, würde ich das Jahr für Jahr machen :lol: ). Und versteuert sind sie ja eigentlich schon, Verrechnung mit Verlusten, fehlende Kirchensteuer, einen niedrigeren Steuersatz (Günstigerprüfung) oder sonstige Fehler kann man dann über die Steuererklärung ausgleichen.

 

MfG Stefan

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