Darksider66 November 1, 2010 · bearbeitet November 1, 2010 von Darksider66 Hallo zusammen, ich hoffe, es kennt sich jemand mit der steuerlichen Behandlung von Bundesschatzbriefen aus. Ich bin seit 2005 im Besitz von Bundesschatzbriefen des Typs A und B. Fast in jedem Jahr wurden auch Bundesschatzbriefe vorzeitig zurückgegeben oder umgetauscht. Hierzu habe ich drei Fragen was meine Einkommenssteuererklärungen bis 2008 und ab 2009 angeht. Grundsätzlich geht es mir nur darum, keine Steuerhinterziehung begangen zu haben. Diebezüglich mache ich mir Sorgen. Ich war der Meinung, dass sowohl eine planmäßige Zinszahlung bei Typ A sowie eine Zinszahlung bei Fälligkeit oder bei vorzeitiger Rückgabe (Typ A und B) bis 2008 in Anlage KAP in Zeile 6 einzutragen war und ab 2009 in Zeile 7 (und 8). 1. Frage: Bundesschatzbriefe gelten angeblich als Finanzinnovation? Nun hab ich gelesen, dass bei der Veräußerung von Bundesschatzbriefen die Regeln einer Finanzinnovation gelten, da sich der Bundesschatzbrief dann in eine Finnanzinnovation wandelt, wenn es sich um ein Papier mit steigender Zinszahlung handelt. (Bei allen Bundesschatzbriefen ist ja eine jährlich Zinssteigerung über die Laufzeit notiert). Hätte ich dann andere als die von der Bundesfinanzagentur in der Jahresbescheinigung ausgewiesenen Zinsen erklären müssen? Was ist zu veranlassen. 2. Frage: Hätten die Erträge aus der vorzeitigen Rückgabe von Bundeschatzbriefen zusätzlich zur Anlage KAP 2008: Zeile4 und 2009 Zeilen7/8) auch noch als Veräußerungsgeschäft (Anlage SO) erklärt werden müssen? Das habe ich nicht gemacht. 3. Frage: Ab 2009 weist die Bundesfinanzagentur auf der Steuerbescheinigung zusätzlich zu den in Zeile 7 der Anlage KAP zu erklärenden Erträgen auch darin enthaltene Gewinne im Sinne des § 20 Abs.2 EStg. aus? Diese sind in Zeile 8 (oder war es 9) der Anlage KAP einzutragen. Was hat das steuerlich für eine Bedeutung? 4. In 2006 habe ich aus Unwissenheit die Erträge aus den Bundeschatzbriefen zusammen mit den anderen Zinsen in Zeile 4 "aus Guthaben und Einlagen" erklärt. Laut Rücksprache mit dem Finanzamt hatte das keine Auswirkung, da die Summe in Zeile 16 sich durch den Fehler nicht ändert. Es dem so? Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 1, 2010 · bearbeitet November 1, 2010 von reckoner Hallo Darksider66, zu 1: Die Werte aus der Bescheinigung sind OK (aber dabei auch meine nächste Antwort beachten). zu 2: Ja, hättest du wohl erklären müssen, allerdings nicht in der Anlage SO, sondern auch in KAP Zeile 6 bzw. heute in KAP Zeile 7/8. Niemals doppelt. zu 3: Erstmal, es dürfte Zeile 8 gewesen sein (Zeile 9 ist nur für Aktien, und die kann man dort doch nicht deponieren, oder?). Der Vorteil der Zeile 8 gegenüber der Zeile 7 ist, dass diese Beträge mit Altverlusten (Spekulationsverluste nach altem Recht) verrechenbar sind. Wenn du keine solchen Altverluste hast, ist es gleich. zu 4: Ja, praktisch wird eh alles zusammengerechnet, die unterschiedlichen Zeilen dienen hauptsächlich der Plausibilitätskontrolle (beispielsweise kann so in etwa das Vermögen geschätzt werden). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Darksider66 November 2, 2010 Hallo Darksider66, zu 1: Die Werte aus der Bescheinigung sind OK (aber dabei auch meine nächste Antwort beachten). zu 2: Ja, hättest du wohl erklären müssen, allerdings nicht in der Anlage SO, sondern auch in KAP Zeile 6 bzw. heute in KAP Zeile 7/8. Niemals doppelt. zu 3: Erstmal, es dürfte Zeile 8 gewesen sein (Zeile 9 ist nur für Aktien, und die kann man dort doch nicht deponieren, oder?). Der Vorteil der Zeile 8 gegenüber der Zeile 7 ist, dass diese Beträge mit Altverlusten (Spekulationsverluste nach altem Recht) verrechenbar sind. Wenn du keine solchen Altverluste hast, ist es gleich. zu 4: Ja, praktisch wird eh alles zusammengerechnet, die unterschiedlichen Zeilen dienen hauptsächlich der Plausibilitätskontrolle (beispielsweise kann so in etwa das Vermögen geschätzt werden). MfG Stefan hallo Stefan, zu Deiner Antwort zu 2.) Ich meinte schon Zeile 6. War ein Schreibfehler. Allerdings habe ich abweichend hierzu wie unter 4.) erklärt, diese im Jahre 2006 aus Versehen in Zeile 4 mit aufsummiert. Ich hoffe aber, dass sich das nicht ausgewirkt hat?! Wieso muss ein Bundesschatzbrief bei Rückgabe nicht in Anlage SO erklärt werden? Ist das kein Veräußerungsgschäft in diesem Sinne? Gilt das auch für die Jahre ab 2009? Vielen Dank Gruß Darksider66 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 2, 2010 Hallo Darksider66, Wieso muss ein Bundesschatzbrief bei Rückgabe nicht in Anlage SO erklärt werden? Ist das kein Veräußerungsgschäft in diesem Sinne? Gilt das auch für die Jahre ab 2009? Weil Bundesschatzbrief zu den Finanzinnovation zählen (wusstest du ja schon), und da gehörten die Erträge nunmal komplett zu den Zinseinkünften. Wie es ab 2009 ist, weiß ich auch nicht genau. Logisch wäre aber, das Kursgewinne zu den Erträgen gem. KAP Zeile 8 gehören würden (ähnlich wie Zerobonds, die sind jetzt auch dort gelandet). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 2, 2010 Bundesschatzbrief stellen Erträge nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG dar bei der Rückgabe, also Zeile 8. Wurden Stückzinsen in Rechnung gestellt (Typ B) sind diese als negative Kapitaleinnahmen zu erfassen, allerdings dann nur in Zeile 7 weil § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG egal ob positiv oder negativ. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Darksider66 November 2, 2010 Hallo Darksider66, Wieso muss ein Bundesschatzbrief bei Rückgabe nicht in Anlage SO erklärt werden? Ist das kein Veräußerungsgschäft in diesem Sinne? Gilt das auch für die Jahre ab 2009? Weil Bundesschatzbrief zu den Finanzinnovation zählen (wusstest du ja schon), und da gehörten die Erträge nunmal komplett zu den Zinseinkünften. Wie es ab 2009 ist, weiß ich auch nicht genau. Logisch wäre aber, das Kursgewinne zu den Erträgen gem. KAP Zeile 8 gehören würden (ähnlich wie Zerobonds, die sind jetzt auch dort gelandet). MfG Stefan Angeblich ja nicht. Hier die Antwort der Bundeswertwertpapierverwaltung (Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH) bezüglich meiner Anfrage, ob Bundesschatzbriefe als Finanzinnovation gelten: Ich zitiere: "Sehr geehrter Herr XY. "Bundesschatzbriefe gelten nicht und galten nie als Finanzinnovation. Dies gilt für Typ A und für Typ B." [...] "Das Bundesschatzbriefe keine Finanzinnovationen sind, ergibt sich aus dem Einkommenssteuergesetz. Auch die Oberfinanzverhaltung hat nie festgestellt, dass Bundesschatzbriefe zu den Finanzinnovationen zählen." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag