DON November 5, 2010 Deine eigene Quelle (die Wissensmüllhalde) : Wenn die Identität einer Person nicht anders oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeivollzugsbeamte die betreffende Person auch festhalten oder zur Dienststelle verbringen sowie sie und die von ihr mitgeführten Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen. Tja, frage mich was du eigentlich kritisierst. Erstens verlinkt die "Wissensmüllhalde" alle Paragraphen, also wenn du irgendwelche Beanstandungen gegen meine Quelle hast, dann nenne sie bitte konkret. Zweitens: Zitier doch bitte den ganzen Absatz: Nach den Sicherheits- bzw. Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder darf unter bestimmten Umständen (in Zusammenhang mit Gefahr oder Straftatenbegehung) die Identität einer Person festgestellt werden (Identitätsfeststellung). Wenn die Identität einer Person nicht anders ... Dich wird also kein Polizist nach dem Ausweis fragen, weil ihm gerade danach ist, sondern nur in Sonderfällen, und auch dann ist es kein Problem wenn du keinen bei dir trägst. Ich kritisiere also vor allem die Unwissensmüllhalde, die du hier absonderst, wie zB hier: Jeder in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr ist verpflichtet ein Ausweisdokument mit sich zu führen, dass er auf Verlangen jederzeit den zuständigen Behörden z.B. Zoll / Polizei usw. auszuhändigen hat. Das ist der Personalausweis. Wir hätten ja jetzt wohl geklärt, dass man das Ausweisdokument nicht mit sich führen muss und dass es sich dabei nicht nur um den Perso handelt, sondern auch den Reisepass. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 5, 2010 · bearbeitet November 5, 2010 von John Silver ... Ich kritisiere also vor allem die Unwissensmüllhalde, die du hier absonderst, wie zB hier: Jeder in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr ist verpflichtet ein Ausweisdokument mit sich zu führen, dass er auf Verlangen jederzeit den zuständigen Behörden z.B. Zoll / Polizei usw. auszuhändigen hat. Das ist der Personalausweis. Wir hätten ja jetzt wohl geklärt, dass man das Ausweisdokument nicht mit sich führen muss und dass es sich dabei nicht nur um den Perso handelt, sondern auch den Reisepass. @Don: Superhirn hat recht, was meckerst Du hier den? Das war doch längst geklärt (Das habe ich schon ca. 9 Stunden vor Deiner Antwort mit Gesetzestext geschrieben). Siehe Beitrag oben #21 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DON November 5, 2010 · bearbeitet November 5, 2010 von DON ... Ich kritisiere also vor allem die Unwissensmüllhalde, die du hier absonderst, wie zB hier: Wir hätten ja jetzt wohl geklärt, dass man das Ausweisdokument nicht mit sich führen muss und dass es sich dabei nicht nur um den Perso handelt, sondern auch den Reisepass. @Don: Superhirn hat recht, was meckerst Du hier den? Das war doch längst geklärt (Das habe ich schon ca. 9 Stunden vor Deiner Antwort mit Gesetzestext geschrieben). Siehe Beitrag oben #21 Womit hat er recht?? Wohl nicht hiermit: Wer sich nicht an Ort und Stelle ausweisen kann, kann allein deshalb gezwungen werden aufs Revier mitzukommen und dort zu verbleiben, bis er seine Identität nachgewiesen hat. Deinen Beitrag #21 hab ich gesehen, er anscheinend aber nicht, bzw. nicht verstanden. Edit: Hier der Wiki Text dazu: Identitätsfeststellung nach der Strafprozessordnung und dem Ordnungswidrigkeitengesetz Die Strafprozessordnung spricht im § 163b Abs. 1 davon, dass die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes unter Bekanntgabe des Grundes (eine zugrundeliegende Straftat oder Ordnungswidrigkeit) die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen können. Dabei ist in der Regel die Herausgabe des Personalausweises ausreichend, in Einzelfällen können auch weitergehende Nachweise der Identität verlangt werden. Die Feststellung der Identität kann gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz auch bei Verkehrs- oder anderen Ordnungswidrigkeiten erfolgen. Hier richten sich die Rahmenbedingungen ebenso nach der Strafprozessordnung (StPO) und den oben genannten Richtlinien. Gemäß Abs. 2 kann die Identität auch bei den Personen festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig sind, wenn und soweit dies zur Aufklärung der Straftat von Bedeutung ist. In der Regel ist dies der Zeuge oder der Geschädigte. Und hier der Gesetzeslink. Ich frage mich sowieso wie man sich auf dem Revier ausweisen soll, wenn man es auf der Straße nicht kann... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn November 5, 2010 Mann o Mann, streiten um des Streitens willen oder was Die halten dich so lange fest, bis jemand deine Ausweispapiere vorbeibringt .... wenn an den Ort der Kontrolle niemand kommen kann um dir Ausweispapiere zu bringen, bzw. die Beamten nicht warten können oder wollen (Stichwort: Eigensicherung) dann nehmen sie dich auf die Wache mit und zwar allein deshalb weil du dich nicht ausweisen kannst. Wär ja noch schöner wenn bei jedem Ringalarm sich die Leute nicht ausweisen können und man die dann noch nicht einmal festhalten dürfte ... Du hast doch in deinem Bekanntenkreis bestimmt einen Polizisten, frag den mal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DON November 5, 2010 · bearbeitet November 5, 2010 von DON Mann o Mann, streiten um des Streitens willen oder was ... Nein, das wollen wir nicht Ich wollte einfach nur deine falschen Aussagen richtigstellen und habe das auch imo ausreichend mit Quellen belegt. Die halten dich so lange fest, bis jemand deine Ausweispapiere vorbeibringt .... wenn an den Ort der Kontrolle niemand kommen kann um dir Ausweispapiere zu bringen, bzw. die Beamten nicht warten können oder wollen (Stichwort: Eigensicherung) dann nehmen sie dich auf die Wache mit und zwar allein deshalb weil du dich nicht ausweisen kannst. Wär ja noch schöner wenn bei jedem Ringalarm sich die Leute nicht ausweisen können und man die dann noch nicht einmal festhalten dürfte ... Vielleicht reden wir wirklich an einander vorbei. Ich wollte nur herausstellen, dass die Pollizei einen Grund braucht um dich nach deinem Ausweis zu fragen, was bei einem "Ringalarm" wohl der Fall ist. Du kannst natürlich weiterhin gerne mit Perso und Pass rumlaufen oder, falls du Polizist sein solltest, kannst du auch gerne versuchen ein Paar Passanten anzusprechen und alle ohne Ausweis mit aufs Revier zu nehmen und sie solange festhalten bis jemand ihre Ausweispapiere vorbeibringt. Ich hoffe nur, du kommst gut mit alleinlebenden Singles aus, mit denen wirst du nämlich viel Zeit verbringen. Ansonsten ist diese Diskussion über die Ausweispflicht für mich beendet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 5, 2010 · bearbeitet November 5, 2010 von Ramstein Mann o Mann, streiten um des Streitens willen oder was Die halten dich so lange fest, bis jemand deine Ausweispapiere vorbeibringt .... Das erlaube ich mir als groben Unfug zu bezeichnen. Nachtrag: StPO § 163c (1) Eine von einer Maßnahme nach § 163b betroffene Person darf in keinem Fall länger als zur Feststellung ihrer Identität unerläßlich festgehalten werden. Die festgehaltene Person ist unverzüglich dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie ergriffen worden ist, zum Zwecke der Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung vorzuführen, es sei denn, daß die Herbeiführung der richterlichen Entscheidung voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen würde, als zur Feststellung der Identität notwendig wäre. Die §§ 114a bis 114c gelten entsprechend. (2) Eine Freiheitsentziehung zum Zwecke der Feststellung der Identität darf die Dauer von insgesamt zwölf Stunden nicht überschreiten. (3) Ist die Identität festgestellt, so sind in den Fällen des § 163b Abs. 2 die im Zusammenhang mit der Feststellung angefallenen Unterlagen zu vernichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt November 5, 2010 Ich meine die Einführung dieses Perso hat einen ganz anderen Hintergrund als den, der vordergründig verlautbart wird. Es heißt immer, man könne dann komfortabler und sicherer Geschäfte über das Internet abwickeln, z.B. Banking usw. Das ist heute auch schon möglich. Ich glaube eher, daß es darum geht, die Freiheit des Internets einzuschränken. Da gibt es viele Kräfte in Deutschland, denen Foren wie dieses hier ein Dorn im Auge sind. Zu viel Transparenz für eine zu große Bevölkerungsschicht. Daher wird man mit Sicherheit in geraumer Zeit, Forenbetreiber zwingen, nur noch Personen mitdiskutieren zu lassen, die zuvor mit dem Perso ihre Identität beim Login nachgewiesen haben. China läßt grüßen, die Anwaltslobby freuts, vereinfachte Abmahnungen. Diese Entwicklung sehe ich vorraus und habe daher auch angefangen, mich mit amerikanischen Anlegerforen zu beschäftigen. Ich glaube nicht, daß es dort solch freiheits einschränkende Maßnahmen in den nächsten Jahren geben wird. Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn November 5, 2010 Mann o Mann, streiten um des Streitens willen oder was Die halten dich so lange fest, bis jemand deine Ausweispapiere vorbeibringt .... Das erlaube ich mir als groben Unfug zu bezeichnen. Nachtrag: StPO § 163c (1) Eine von einer Maßnahme nach § 163b betroffene Person darf in keinem Fall länger als zur Feststellung ihrer Identität unerläßlich festgehalten werden. Die festgehaltene Person ist unverzüglich dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie ergriffen worden ist, zum Zwecke der Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung vorzuführen, es sei denn, daß die Herbeiführung der richterlichen Entscheidung voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen würde, als zur Feststellung der Identität notwendig wäre. Die §§ 114a bis 114c gelten entsprechend. (2) Eine Freiheitsentziehung zum Zwecke der Feststellung der Identität darf die Dauer von insgesamt zwölf Stunden nicht überschreiten. (3) Ist die Identität festgestellt, so sind in den Fällen des § 163b Abs. 2 die im Zusammenhang mit der Feststellung angefallenen Unterlagen zu vernichten. Dass Festnahmen natürlich bestimmten Kontrollmechanismen unterliegen, weiß doch spätestens nach dem "Wetterfrosch" jeder. Und wer braucht schon 12 Stunden um Unterlagen zur Identitätsfeststellung beizubringen, also wirklich ... B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta November 9, 2010 Hacker knackt Software für neuen Personalausweis Quelle: SPON saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Archimedes November 9, 2010 Hacker knackt Software für neuen Personalausweis Quelle: SPON saludos, el galleta Warum kann ein A380 mit einem Knopfdruck automatisch abheben, über den Atlantik fliegen und auf den Meter genau automatisch landen und der neue Perso ist wieder so ein Mist ding ? Ein Chip Perso mit starker Verschlüsselung wäre doch super zum bezahlen gewesen, aber nein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl November 9, 2010 Hacker knackt Software für neuen PersonalausweisQuelle: SPON Ich würde die Meldung nicht überbewerten. Geknackt hat er gar nichts, er kann sie aber dazu bringen, Schadsoftware zu laden. Wenn er also Schadsoftware installiert, die das Programm manipuliert, kann er Schadsoftware installieren. Gaaaanz toll. Geht dann aber genauso gut auch gänzlich ohne die Ausweissoftware - einfach die neue Schadsoftware von der alten Schadsoftware direkt laden und installieren lassen. (Details kenne ich nicht, mein Wissen beruht ausschließlich auf dem Artikel. Falls er in Wahrheit doch etwas berichtenswertes angestellt hat, so stand es jedenfalls nicht im Artikel.) Warum kann ein A380 mit einem Knopfdruck automatisch abheben, über den Atlantik fliegen und auf den Meter genau automatisch landen und der neue Perso ist wieder so ein Mist ding ? Der A380 ist gerade ein schlechtes Beispiel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 9, 2010 Und mit der Sicherheit des neuen Personalausweises hat das schon mal gar nichts zu tun. Teilweise wird hier schon auf Politikerniveau argumentiert, getreu der Devise: Wissen belastet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Archimedes November 9, 2010 Die Attacke funktioniert im wesentlichen über DNS Spoofing, d.h. der Client Rechner muß NICHT infiziert sein. Der Client Rechern infiziert sich selbst durch herunterladen des manipulierten Updates. Mögliche Ziele sind also Firmennetzwerke & Behörden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl November 9, 2010 Die Attacke funktioniert im wesentlichen über DNS Spoofing, d.h. der Client Rechner muß NICHT infiziert sein. Hm, ok, eben das stand nicht im Artikel. Dann ist das tatsächlich ein schwerwiegender und vor allem auch wirklich dummer Fehler (ich habe nun die Details recherchiert *g*)... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag