bluex Oktober 29, 2010 Hallo, ich habe eine Frage zu Dividenden- und Zinsgutschriften bei Fondspolicen. Erhält sämtliche Zins- und Dividendengutschriften bei Fondspolicen die Versicherungsgesellschaft? Der "Wert" der Police wird ja wie folgt bemessen: Anteile x Kurswert Angenommen ich habe 3 Fondsanteile eines Fonds, der einen Kurswert von 10,00 Euro hat. Somit ergibt sich ein Rückkaufswert der Police in Höhe von 30,00 Euro. Mich interessiert es, wie es sich bei ausschüttenden Fonds verhält. Hier würde ja dann die Gutschriften die Versicherungsgesellschaft erhalten, oder? Ist das so richtig? Viele Grüße bluex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 29, 2010 Hier würde ja dann die Gutschriften die Versicherungsgesellschaft erhalten, oder? nein...max. mögliche KickBacks würden fließen, alles andere ist ja dein Geld Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 29, 2010 Mich interessiert es, wie es sich bei ausschüttenden Fonds verhält. Hier würde ja dann die Gutschriften die Versicherungsgesellschaft erhalten, oder?Ist das so richtig? Es wird quasi thesauriert, indem neue Fondsanteile erworben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Oktober 29, 2010 Vielen Dank für eure Antwort. Also die Versicherungsgesellschaft kauft mit erhaltene Zinsen und Dividenden neue Fondsanteile - und dies auch bei ausschüttenden Fonds? Ich bin davon ausgegangen, dass solche Erstattungen in den Deckungsstock fließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 29, 2010 Deckungsstock gibt es seit 2003 nicht mehr. Wenn wäre es Sicherungsvermögen, VAG § 54a wurde aufgehoben. Nagel mich jetzt nicht auf irgendwelche neuen ausländischen Policen fest, aber auch da müsste es deinem Vertragswert zugeschlagen werden. Auf welche Art dann da auch immer. Das Kapital einer Fondspolice liegt im Anlagestock, nach wie vor VAG § 54. Aber die Fonds gehören nicht zum Sicherungsvermögen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Oktober 30, 2010 Deckungsstock gibt es seit 2003 nicht mehr. Wenn wäre es Sicherungsvermögen, VAG § 54a wurde aufgehoben. Nagel mich jetzt nicht auf irgendwelche neuen ausländischen Policen fest, aber auch da müsste es deinem Vertragswert zugeschlagen werden. Auf welche Art dann da auch immer. Das Kapital einer Fondspolice liegt im Anlagestock, nach wie vor VAG § 54. Aber die Fonds gehören nicht zum Sicherungsvermögen. Vielen Dank für deine Erläuterung. Das heißt, dass die Erträge zunächst in den Anlagestock fließen und von dort aus werden dann neue Anteile gekauft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c November 1, 2010 Das heißt, dass die Erträge zunächst in den Anlagestock fließen und von dort aus werden dann neue Anteile gekauft? Ja, wenn es sich um ausschüttende Fonds handelt. Von den Ausschüttungen werden Anteile gekauft und deiner Police gutgeschrieben. Davon merkt man in der Regel aber nicht viel, besonders in den Anfangsjahren, da die kompletten Abschlusskosten auf fünf Jahre gezillmert werden. Und auch danach spielen die Fondserträge eher weniger eine Rolle, da ein Großteil von deinen Beiträgen für die Risikoabsicherung draufgeht. Um diese Kosten wieder nur zum Teil durch die Fondserträge wieder reingeholt. Meist gilt: Erträge kleiner Kosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c November 1, 2010 Um diese Kosten wieder nur zum Teil durch die Fondserträge wieder reingeholt. Kein Thema, und "Um diese Kosten wieder nur zum Teil durch die Fondserträge wieder reingeholt." meint natürlich "Und diese Kosten werden nur zum Teil durch die Fondserträge wieder reingeholt." Da waren die Finger mal wieder schneller als der Geist . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Dezember 5, 2010 Das Kapital einer Fondspolice liegt im Anlagestock, nach wie vor VAG § 54. Aber die Fonds gehören nicht zum Sicherungsvermögen. die Fonds fließen in den Analgestock und stellen damit eine Sonderabteilung dar (Sicherungsvermögen) Das einzige, was immer durcheinandergebracht wird ...viele nehmen an, es sei Sondervermögen des Kunden. Diese Aussage ist falsch, es stellt ausschließlich eine Anlage des Versicherers dar. Sondervermögen des Kunden wäre es nur, wenn es direkte Beteiligungen wären (siehe Lichtensteiner Policen - Kundendepot im Versicherungsmantel). In allen anderen Fällen kauft der Versicherer die Anteile in seinem Namen. Das ist aber nicht weiter tragisch, weil der Versicherer auf dieses Sicherungsvermögen des Anlagestocks nicht einfach zugreifen kann! Das ist erstmal nur ein kurzer Abriss, komplizierter wird es, wenn Deckungsrückstellungen aufgrund von Garantiezusagen/Garantiefonds gebildet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Dezember 5, 2010 Vielen Dank für deine nochmalige Erklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag