Haribo. Oktober 28, 2010 · bearbeitet Oktober 28, 2010 von Haribo. Servus, mein Bruder verdient mit einer Nebentätigkeit unabhängig von seiner eigentlichen Ausbildung zur Zeit sehr gut, d.h. ein vielfaches des marktüblichen Einkommens in seinen Beruf. Er ist Dipl.-Ing. und Anfang 30. Trotzdem möchte er wieder in ein normales Angestelltenverhältnis um a. fachlich am Ball zu bleiben b. weiter eine lückenlose Vita und Referenzen zu haben c. Sozialversicherung, etc. d. wieder voll Einsteigen zu können, falls seine aktuelle Einkommensquelle versickern sollte Aber eben nur in Teilzeit. 20 bis max. 30 h pro Woche. Mit welchen Argumenten kann er seinem potentiellen Arbeitgeber von Teilzeit überzeugen bzw. diese begründen? Er will keinen Neid schüren und deshalb seine Nebentätigkeit nicht thematisieren. Er möchte aber auch nicht den Einruck erwecken als wäre er faul. (Ich meinte, er solle private Verpflichtungen z. B. Pflegefall in der Familie zur Begründung anführen. Das ist ihm aber zu makaber. Elternzeit ist auch noch kein Thema.) Wie sollte man es dem Arbeitgeber vermitteln und wie nicht? War oder ist jemand in einer ähnlichen Situation oder kennt sachdienliche Argumente? Danke im Vorab! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 29, 2010 Wie sollte man es dem Arbeitgeber vermitteln und wie nicht? Wahrheitsgemäß. Falls auch nur der geringste Verdacht eines Interessenkonfliktes zwischen den beiden Tätigkeiten aufkommen könnte, hat er sonst ein echtes Problem. Und sei sicher: der Arbeitgeber wird es erfahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 Oktober 29, 2010 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) § 8 Verringerung der Arbeitszeit (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Hat man nicht ein Recht auf Teilzeit? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hellerhof Oktober 29, 2010 Nach der Norm müsste das Arbeitsverhältnis ja erst einmal bestehen. Das tut es ja nicht. Man könnte natürlich sagen: "Ok, dann ruht die Nebentätigkeit 6-7 Monate". Aber ob das im Sinne des Fragestellers ist? Ich kann nur sagen, dass nichts schlimmer ist als am Beginn des Arbeitsverhältnissen zu lügen. Das gibt mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später Ärger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 Oktober 29, 2010 Upps! Die Nebentätigkeit war also bisher die Haupttätigkeit. Ich habe den Text nur überflogen. Verzeihung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Haribo. Oktober 30, 2010 · bearbeitet Oktober 30, 2010 von Haribo. Vielen Dank für Eure bisherigen Vorschläge und Informationen. Die Gesetzesgrundlage kannte ich zumindest noch nicht... Immerhin. Notfalls müsste er für die ersten die 6 Monate 40h/Woche beim neuen Arbeitgeber arbeiten und danach Teilzeit beantragen, die kann man sich ja auch von vornherein befristen lassen, was sinnvoll erscheint. Ist so ein Fall denn im Berufsleben realistisch? Beim Vorstellungsgespräch "Karten offen auf den Tisch" befürchtet er, würde es gar nicht erst zu einer Anstellung kommen. Er sucht einen plausiblen Vorwand um die Teilzeit von vorn herein zu ermöglichen. Angst dass davon etwas durchsickert hat er nicht. Seine Nebentätigkeit ist nicht publik und lässt sich auch nicht im Internet finden. Weitere Vorschläge? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Oktober 30, 2010 · bearbeitet Oktober 30, 2010 von el galleta Ist so ein Fall denn im Berufsleben realistisch? Kaum. Edit: Ergänzung saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll November 2, 2010 Eine Teilzeitstelle im Ingenieurbereich zu finden, sollte nicht einfach sein. Ich habe, wenn ich mich richtig erinnere, noch keine Stellenanzeige in der Form gesehen. (Muss aber zugeben, dass ich in der Vergangenheit auch nur nach Vollzeitstellen geschaut habe). Setz' dich mal in die Lage des Gegenübersitzenden: Wann macht ein "Teilzeit-Ingenieur" aus Arbeitgebersicht Sinn? Da fällt mir spontan nichts ein... Ein Versuch wäre ein Schreiben an "Heiko Mell" wert. Sofern dieses Berücksichtigung findet, wird er eine absolut fachliche Antwort erhalten. Link! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser November 2, 2010 Immerhin. Notfalls müsste er für die ersten die 6 Monate 40h/Woche beim neuen Arbeitgeber arbeiten und danach Teilzeit beantragen, die kann man sich ja auch von vornherein befristen lassen, was sinnvoll erscheint. Ist so ein Fall denn im Berufsleben realistisch? Beim Vorstellungsgespräch "Karten offen auf den Tisch" befürchtet er, würde es gar nicht erst zu einer Anstellung kommen. Er sucht einen plausiblen Vorwand um die Teilzeit von vorn herein zu ermöglichen. Angst dass davon etwas durchsickert hat er nicht. Seine Nebentätigkeit ist nicht publik und lässt sich auch nicht im Internet finden. Ähm. Also das oben beschriebene Vorgehen wird so nicht funktionieren. Nebentätigkeiten müssen nämlich üblicherweise (idR im Arbeitsvertrag geregelt) durch den Arbeitgeber der Haupttätigkeit genehmigt werden. Diese Genehmigung kann der durchaus (allerdings nur begründet) verweigern. Zumindest sind Nebentätigkeiten anzeigepflichtig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann einfach so kommen kann, und die Arbeitszeit verringern kann um einer etwas besser bezahlten Nebentätigkeit nachzugehen. Spätestens im Arbeitszeugnis wird sich das niederschlagen (a la "macht nur Dienst nach Vorschrift"). Ich würde daher versuchen, mit offenen Karten zu spielen. Klar, da wird er bei vielen aussortiert, aber mit hinterher Reduzieren für die Nebentätigkeit würde er bei denen vermutlich auch nicht glücklich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid November 2, 2010 Mit welchen Argumenten kann er seinem potentiellen Arbeitgeber von Teilzeit überzeugen bzw. diese begründen? Auch wenn der AG nicht alles wissen muss: mit Lug und Trug sollte niemand eine Festanstellung anstreben. Was schonmal vorkommt, dass jemand eine TZ-Stelle bekommt, der z.B. promovieren möchte. Üblicherweise zeitlich begrenzt. Wenn es dem AG an einer eventuell sichtbaren "entrepreneurship" des Bruders gelegen ist, könnte das mit einer TZ-Einstellung also zunächst mal für 2-3 Jahrre klappen, wenn er seine selbständige Tätigkeit schildert. Danach sieht man weiter. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag