ImperatoM Oktober 24, 2010 De Wechselmöglichkeiten der Kunden sind ja hinlänglich bekannt. Aber wie sieht das eigentlich mit dem Anbieter aus? Kann der einen Riester-Vertrag kündig, im Extremfall beispielsweise, weil seit 10 Jahren keine Einzahlungen mehr kommen und auf dem Konto nur 10 Euro liegen? Oder kommt ein Anbieter auf keinen Fall aus dem Vertrag raus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 24, 2010 In einigen Verträgen habe ich jetzt Klauseln gefunden, nach denen ein Anbieter nicht kündigen darf. Aber ist das wohl verpflichtend? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 24, 2010 · bearbeitet Oktober 24, 2010 von GlobalGrowth Hallo ImperatoM, Riesterverträge dürfen, wie es vielleicht bei Beitragsrückständen, die der Kunde zu verantworten hat, bei normalen Altersvorsorgeverträgen üblich ist, vom Anbieter nicht gekündigt werden. Der Anbieter darf den Vertrag nur beitragsfrei stellen. Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 24, 2010 Der Anbieter darf den Vertrag nur beitragsfrei stellen. Heißt das, er kann verhindern, dass ich irgendwann anfange, Geld einzuzahlen, nachdem ich jahrelang nichts eingezahlt habe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 24, 2010 Der Anbieter darf den Vertrag nur beitragsfrei stellen. Heißt das, er kann verhindern, dass ich irgendwann anfange, Geld einzuzahlen, nachdem ich jahrelang nichts eingezahlt habe? nein, dass heisst es nicht! anders ausgedrückt: der Vertrag ruht, wenn du nix zahlst und kann wieder aufleben, wenn es dir finanziell besser geht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Oktober 25, 2010 Da schließe ich mal eine ähnliche Frage an: Darf mich der Anbieter zwingen die staatlichen Zulagen zu beantragen? Konkret: Ich habe u.a. einen Riester-Banksparplan, den ich ungefördert laufen lassen will. Also nur selbst Geld einzahlen, aber für diesen Vertrag keine Zulagen beantragen und ihn auch nicht bei der Steuererklärung angeben. Kann ein Anbieter also den Vertrag kündigen wenn ich ihn ungefördert laufen lasse? In den Vertragsbedingungen steht dazu nix. Nun kam grad wieder ein Schreiben der Sparkasse, dass ich die Zulagen noch nicht beantragt habe. Das solle ich doch bald tun. Zudem wollen sie ab dem nächsten Jahr die Förderbescheinigung (oder so) direkt ans Finanzamt schicken. Bezieht das Finanzamt dann den Vertrag automatisch mit ein, auch wenn ich ihn in der Steuererklärung gar nicht angebe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 25, 2010 Zudem wollen sie ab dem nächsten Jahr die Förderbescheinigung (oder so) direkt ans Finanzamt schicken. Bezieht das Finanzamt dann den Vertrag automatisch mit ein, auch wenn ich ihn in der Steuererklärung gar nicht angebe? Wenn Du keinen Zulagenantrag ausfüllst, werden die mit Sicherheit keine Bescheinigung ans Finanzamt schicken, dass Du Fördergelder bekommen hast. Frag doch mal direkt bei der Sparkasse nach und lass Dich nicht unter Druck setzen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Oktober 25, 2010 Nun kam grad wieder ein Schreiben der Sparkasse, dass ich die Zulagen noch nicht beantragt habe. Das solle ich doch bald tun. Zudem wollen sie ab dem nächsten Jahr die Förderbescheinigung (oder so) direkt ans Finanzamt schicken. Bezieht das Finanzamt dann den Vertrag automatisch mit ein, auch wenn ich ihn in der Steuererklärung gar nicht angebe? Die bisherige Anbieterbescheinigung auf Papier zum Sonderausgabenabzug nach §10a EStG fällt tatsächlich ab dem Veranlagungszeitraum 2010 weg und wird durch die elektronische Übermittlung direkt ans FA ersetzt. Beantragen muss man den Sonderausgabenabzug aber weiterhin noch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 29, 2010 Was du nicht beantragst bekommst du auch nicht und was du nicht angibst, wird auch nicht berücksichtigt. Das einzige was sich ändert, ist das du nicht mehr die Bestätigung vom Anbieter mit den anderen Unterlagen ans Finanzamt schicken musst. Wenn du die Einzahlungen in deiner Steuererklärung gar nicht angibst, werden sie auch nicht berücksichtigt. Und nein, Riester kann seitens des Anbieters nicht gekündigt werden. Auch ungeförderte Verträge nicht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag