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MadMurdock

beruflich bedingter Zweitwohnsitz - steuerliche Aspekte

Empfohlene Beiträge

MadMurdock

Hallo alle zusammen,

 

ich bin schon einige Zeit stiller Mitleser hier im Forum und stehe nun vor der Situation, dass ich Euren Rat benötige.

 

Seit September habe ich einen neuen Job in einer knapp 150 km entfernten Stadt. In der Woche schlafe ich dort in einer möblierten 1-Zimmer-Wohnung, die ich als Übergangswohnung angemietet habe, am Wochenende fahre ich heim zu meiner (ebenfalls berufstätigen) Frau in unsere alte 3-Zimmer Wohnung. Zum 01.02.2011 hat meine Frau ebenfalls eine Stelle in der neuen Stadt. Da in der neuen Stadt die Wohnungssituation extrem angespannt ist, haben wir bereits mit der Wohnungssuche begonnen und unsere Traumwohnung dort gefunden. Das Problem ist, dass wir sie bereits zum 15.11. anmieten müssen, sonst bekommt sie jemand anders. Da wir nun über einen gewissen Zeitraum 2, teilweise 3 Wohnungen parallel zahlen und auch noch weitere Kosten anfallen (Maklerprovision, Umzugskosten) ist die Frage, welche Kosten sich von der Steuer absetzen lassen. Hier in Kurzfassung nochmal die relevanten Daten:

 

alte Wohnung: 3 Zimmer, 65 qm, 550 Euro warm, gekündigt zum 31.01.2011

Übergangswohnung: 1 Zimmer möbliert, 350 Euro warm, 01.09.2010-31.12.2010, 400 Euro Maklerprovision (gezahlt 2010)

neue Wohnung: Doppelhaushälfte / 4 Zimmer, 130 qm, 1.000 Euro warm, ab 15.11.2011, Maklerprovision 1000 Euro (fällig 2010), Umzugskosten (fallen zum Teil erst 2011 an)

 

Die große Frage ist nun: Welche Kosten gebe ich in welcher Steuererklärung (2010, 2011) an, um möglichst viel Kosten erstattet zu bekommen? Im Detail:

 

- Kann man wegen der Umzugsproblematik alle drei Wohnungen gleichzeitig steuerlich geltend machen? Ich denke mal nein, vermutlich nur eine Wohnung am alten Wohnort und eine Wohnung am neuen Wohnort?

 

- Gibt es in Hinblick auf die Größe der Wohnung Einschränkungen? Könnte ich also zum Beispiel vom 01.09-14.11. die kleine Übergangswohnung und vom 15.11.-31.01. die neue Doppelhaushälfte für mich als Zweitwohnung angeben, oder ist eine Doppelhaushälfte als Zweitwohnung unangemessen groß? Falls sie unangemessen groß ist: Könnte meine Frau unsere bisherige Wohnung als Zweitwohnsitz geltend machen, obwohl die Wohnung auch relativ groß ist (mit dem Argument, dass es sich für ein paar Monate nicht lohnt, eine neue Wohnung zu suchen)?

 

- Ist es steuerlich ein Problem, wenn zum Beispiek Kosten für ein Umzugsunternehmen erst Monate, nachdem ich in die neue Wohnung eingezogen bin und sie bereits steuerlich geltend mache, anfallen?

 

Gibt es weitere Tipps / Punkte, die ich beachten muss?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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kleinerfisch

Hallo alle zusammen,

 

ich bin schon einige Zeit stiller Mitleser hier im Forum und stehe nun vor der Situation, dass ich Euren Rat benötige.

 

Seit September habe ich einen neuen Job in einer knapp 150 km entfernten Stadt. In der Woche schlafe ich dort in einer möblierten 1-Zimmer-Wohnung, die ich als Übergangswohnung angemietet habe, am Wochenende fahre ich heim zu meiner (ebenfalls berufstätigen) Frau in unsere alte 3-Zimmer Wohnung. Zum 01.02.2011 hat meine Frau ebenfalls eine Stelle in der neuen Stadt. Da in der neuen Stadt die Wohnungssituation extrem angespannt ist, haben wir bereits mit der Wohnungssuche begonnen und unsere Traumwohnung dort gefunden. Das Problem ist, dass wir sie bereits zum 15.11. anmieten müssen, sonst bekommt sie jemand anders. Da wir nun über einen gewissen Zeitraum 2, teilweise 3 Wohnungen parallel zahlen und auch noch weitere Kosten anfallen (Maklerprovision, Umzugskosten) ist die Frage, welche Kosten sich von der Steuer absetzen lassen. Hier in Kurzfassung nochmal die relevanten Daten:

 

alte Wohnung: 3 Zimmer, 65 qm, 550 Euro warm, gekündigt zum 31.01.2011

Übergangswohnung: 1 Zimmer möbliert, 350 Euro warm, 01.09.2010-31.12.2010, 400 Euro Maklerprovision (gezahlt 2010)

neue Wohnung: Doppelhaushälfte / 4 Zimmer, 130 qm, 1.000 Euro warm, ab 15.11.2011, Maklerprovision 1000 Euro (fällig 2010), Umzugskosten (fallen zum Teil erst 2011 an)

 

Die große Frage ist nun: Welche Kosten gebe ich in welcher Steuererklärung (2010, 2011) an, um möglichst viel Kosten erstattet zu bekommen? Im Detail:

 

- Kann man wegen der Umzugsproblematik alle drei Wohnungen gleichzeitig steuerlich geltend machen? Ich denke mal nein, vermutlich nur eine Wohnung am alten Wohnort und eine Wohnung am neuen Wohnort?

 

- Gibt es in Hinblick auf die Größe der Wohnung Einschränkungen? Könnte ich also zum Beispiel vom 01.09-14.11. die kleine Übergangswohnung und vom 15.11.-31.01. die neue Doppelhaushälfte für mich als Zweitwohnung angeben, oder ist eine Doppelhaushälfte als Zweitwohnung unangemessen groß? Falls sie unangemessen groß ist: Könnte meine Frau unsere bisherige Wohnung als Zweitwohnsitz geltend machen, obwohl die Wohnung auch relativ groß ist (mit dem Argument, dass es sich für ein paar Monate nicht lohnt, eine neue Wohnung zu suchen)?

 

- Ist es steuerlich ein Problem, wenn zum Beispiek Kosten für ein Umzugsunternehmen erst Monate, nachdem ich in die neue Wohnung eingezogen bin und sie bereits steuerlich geltend mache, anfallen?

 

Gibt es weitere Tipps / Punkte, die ich beachten muss?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

Hi MadM,

ich glaube zwar nicht, dass drei Wohnungen gehen, da die entscheidende Vorschrift vom "doppelten Haushalt" spricht.

Allerdings kann bei Umzug (also nicht bei doppeltem Wohnsitz) für eine gewisse Zeit (3 Monate?) die schon (noch) im neuen (alten) Ort vorhandene Wohnung abgesetzt werden. Vielleicht kann man ja darüber alle drei Wohnungen unterkriegen bzw. 2 absetzen. Ich würde es einfach versuchen. Streichen können sie immer noch :-)

Die Größenbeschränkung auf eine angemessene Wohnung gilt natürlich nur bei der doppelten Haushaltsführung, wie Du "privat" wohnst, geht den Staat nichts an (also gilt sie bei Umzugskosten nicht).

Wegen der erlaubten Überlappung beim Umzug (s.o.) kann es eigentlich kein Problem sein, dass der tatsächliche Umzug erst später erfolgt. Falls doch, muss es erst mal jemand bemerken.

 

Ansonsten würde ich Dir raten, Dir ein Steuerprogramm zu leisten, gerade, wenn man mal so was außer der Reihe hat, wie Du 2010/11. Die 2010er Versionen kommen gerade raus; WISO hat es mir schon angekündigt. Das ist inzwischen auch für den Laien gut zu verwenden. Aber Vorsicht: Du kaufst ein automatisches Abo, dass Du rechtzeitig kündigen musst. Das Programm Steuersparerklärung wird auch immer gut getestet, hat mir persönlich aber nicht so zugesagt.

 

HTH

 

kleinerfisch

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Taxadvisor

Hallo alle zusammen,

 

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Seit September habe ich einen neuen Job in einer knapp 150 km entfernten Stadt. In der Woche schlafe ich dort in einer möblierten 1-Zimmer-Wohnung, die ich als Übergangswohnung angemietet habe, am Wochenende fahre ich heim zu meiner (ebenfalls berufstätigen) Frau in unsere alte 3-Zimmer Wohnung. Zum 01.02.2011 hat meine Frau ebenfalls eine Stelle in der neuen Stadt. Da in der neuen Stadt die Wohnungssituation extrem angespannt ist, haben wir bereits mit der Wohnungssuche begonnen und unsere Traumwohnung dort gefunden. Das Problem ist, dass wir sie bereits zum 15.11. anmieten müssen, sonst bekommt sie jemand anders. Da wir nun über einen gewissen Zeitraum 2, teilweise 3 Wohnungen parallel zahlen und auch noch weitere Kosten anfallen (Maklerprovision, Umzugskosten) ist die Frage, welche Kosten sich von der Steuer absetzen lassen. Hier in Kurzfassung nochmal die relevanten Daten:

 

alte Wohnung: 3 Zimmer, 65 qm, 550 Euro warm, gekündigt zum 31.01.2011

Übergangswohnung: 1 Zimmer möbliert, 350 Euro warm, 01.09.2010-31.12.2010, 400 Euro Maklerprovision (gezahlt 2010)

neue Wohnung: Doppelhaushälfte / 4 Zimmer, 130 qm, 1.000 Euro warm, ab 15.11.2011, Maklerprovision 1000 Euro (fällig 2010), Umzugskosten (fallen zum Teil erst 2011 an)

 

Die große Frage ist nun: Welche Kosten gebe ich in welcher Steuererklärung (2010, 2011) an, um möglichst viel Kosten erstattet zu bekommen? Im Detail:

 

- Kann man wegen der Umzugsproblematik alle drei Wohnungen gleichzeitig steuerlich geltend machen? Ich denke mal nein, vermutlich nur eine Wohnung am alten Wohnort und eine Wohnung am neuen Wohnort?

 

- Gibt es in Hinblick auf die Größe der Wohnung Einschränkungen? Könnte ich also zum Beispiel vom 01.09-14.11. die kleine Übergangswohnung und vom 15.11.-31.01. die neue Doppelhaushälfte für mich als Zweitwohnung angeben, oder ist eine Doppelhaushälfte als Zweitwohnung unangemessen groß? Falls sie unangemessen groß ist: Könnte meine Frau unsere bisherige Wohnung als Zweitwohnsitz geltend machen, obwohl die Wohnung auch relativ groß ist (mit dem Argument, dass es sich für ein paar Monate nicht lohnt, eine neue Wohnung zu suchen)?

 

- Ist es steuerlich ein Problem, wenn zum Beispiek Kosten für ein Umzugsunternehmen erst Monate, nachdem ich in die neue Wohnung eingezogen bin und sie bereits steuerlich geltend mache, anfallen?

 

Gibt es weitere Tipps / Punkte, die ich beachten muss?

 

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Ich würde Dir empfehlen, ein paar EURO in einen StB zu investieren, Die Fülle Deiner Punkte ist ein bißchen komplex für das Forum und Fallstricke lauern überall.

 

Gruß

Taxadvisor

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