michaelschmidt Oktober 15, 2010 Hallo Gemeinde ! Ich habe einen Bausparvertrag in den mein VL reinläuft. Jetzt ist der eigentlich schon zuteilungsreif. Aber ich kann keinen neuen VL-Vertrag mehr abschließen, weil mein Arbeitgeber nur noch einen ganz bestimmten AVWL-Vertrag abschließt und ich da dann reinzahlen muß. Das fängt automatisch an, sobald der alte VL beendet wird. Da habe ich kein Interesse daran, weil ich kümmere mich lieber selbst um mein Geld und will darauf zugreifen können wenn ich das will. Frage: Kann ich in den Bausparvertrag mein VL ewig weiter reinlaufen lassen ? Also über die Zuteilungsreife hinaus, bis er von mir aus platzt ? Könnte ich mir da vielleicht auch einfach einen Teil auszahlen lassen, ohne den Bausparvertrag zu kündigen ? Danke für Eure Hilfe ! Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 15, 2010 Frage: Kann ich in den Bausparvertrag mein VL ewig weiter reinlaufen lassen ? Also über die Zuteilungsreife hinaus, bis er von mir aus platzt ? Könnte ich mir da vielleicht auch einfach einen Teil auszahlen lassen, ohne den Bausparvertrag zu kündigen ? Wieso fragst Du nicht Deinen Vertragspartner? Der muss es wissen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt Oktober 15, 2010 Frage: Kann ich in den Bausparvertrag mein VL ewig weiter reinlaufen lassen ? Also über die Zuteilungsreife hinaus, bis er von mir aus platzt ? Könnte ich mir da vielleicht auch einfach einen Teil auszahlen lassen, ohne den Bausparvertrag zu kündigen ? Wieso fragst Du nicht Deinen Vertragspartner? Der muss es wissen. Schwäbisch Hall ? Bei denen geht das nur noch über Vertreter, die einem dann alles Mögliche und Unmögliche noch verkaufen wollen. Am liebsten vorbeikommen und sich aufs Sofa setzen, Kaffee trinken und einem die ganze Last mit dem Geld abnehmen wollen.................... Die Bank, bei der ich vor Jahren den abgeschlossen habe, hat die Betreuung von Bausparverträgen eingestellt. Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Oktober 15, 2010 weil mein Arbeitgeber nur noch einen ganz bestimmten AVWL-Vertrag abschließt und ich da dann reinzahlen muß. Wirfst Du/Dein AG da nicht etwas durcheinander? Bei VWL hat meine ich der Arbeitnehmer das Auswahlrecht, bei bAV dagegen der Arbeitgeber. "AVWL" gibt es als dritte Kategorie nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt Oktober 15, 2010 weil mein Arbeitgeber nur noch einen ganz bestimmten AVWL-Vertrag abschließt und ich da dann reinzahlen muß. Wirfst Du/Dein AG da nicht etwas durcheinander? Bei VWL hat meine ich der Arbeitnehmer das Auswahlrecht, bei bAV dagegen der Arbeitgeber. "AVWL" gibt es als dritte Kategorie nicht. Tarifrente AVWL nennt sich das. Habe ich vom Personalbereich erfahren. Und das muß ich dann abschließen, es geht nichts anderes mehr. Nur noch ein Anbieter. Wurde im letzten Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung so geregelt. Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Oktober 15, 2010 Nur noch ein Anbieter. Ganz sicher? AVWL bieten nämlich viele Anbieter an. Aber das Thema interessiert mich auch, weil ich in der selben Situation bin (in nem Jahr zumindest) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt Oktober 15, 2010 Nur noch ein Anbieter. Ganz sicher? AVWL bieten nämlich viele Anbieter an. Aber das Thema interessiert mich auch, weil ich in der selben Situation bin (in nem Jahr zumindest) Ja, nur noch die Allianz. Das ist ein Gruppenvertrag. Daher soll der wesentlich............................................. günstiger sein. Ich glaube da aber nicht dran, zumal es anscheinend überhaupt keinerlei Unterlagen gibt, über Performance in der Vergangenheit, Kostenstruktur, was überhaupt drin ist usw. So richtig BlackBox............ Kann die Allianz nicht ausstehen, habe bei denen mal angefangen zu riestern, seit Jahren den Vertrag beitragsfrei. Bis heute hat man dort nicht begriffen, daß ich vor Jahren umgezogen bin, denen schon xmal geschrieben und die RiesterPost geht immer noch an die alte Adresse. Das ist nicht nur bei mir, sondern auch bei Kollegen so. Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Oktober 15, 2010 OK, ich korrigiere mich: "AVWL" gibt es als tarifvertragliche Leistung (Metall- und Elektroindustrie?). Im TV gemachte Vorgaben gehen dann vermutlich der freien Auswahl des Anbieters durch den AN vor. Evtl kann man daneben aber trotzdem noch "normale" VWL ohne AG-Zulage ansparen und das dann in einen beliebigen Vertrag stecken? Lohnt sich allerdings nur, wenn der Staat das dann noch fördert (AN-Sparzulage) ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Miguel Oktober 15, 2010 Hallo, ich bin in der gleichen Situation. Auf VWL kann ich bei Neuabschlüssen nicht mehr zugreifen, dafür gibts jetzt AVWL... Ob man die Wahl zwischen verschiedenen Anbieter hat oder nur eine Variante zur Wahl steht hängt übrigens vom AG ab. Du genießt auf jeden Fall "Bestandsschutz", soll heißen: Dein AG kann dir die VWL auf den laufenden Vertrag nicht streichen! Ich lasse meinen Bausparvertrag erstmal weiterlaufen. Stellt in der Regel kein Problem dar solange du unter der Bausparsumme bleibst. Schau einfach mal in deinen Vertrag... Ansonsten gibt es evtl. die Möglichkeit einen neuen Bausparer auf der gleichen Vertragsnummer anzulegen, so dass dein Arbeitgeber nichts von dem Wechsel mitbekommt. Allerdings gehen dir dann auch die wahrscheinlich guten Zinssätze verloren. Gruß Miguel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Oktober 15, 2010 Vl. kann man auch die Bausparsumme erhöhen? --> erneute Abschlusskosten werden fällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Miguel Oktober 15, 2010 Vl. kann man auch die Bausparsumme erhöhen? --> erneute Abschlusskosten werden fällig. Auch eine Möglichkeit! Die Frage ist ob dann das Zinsniveau gehalten werden kann... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt Oktober 16, 2010 Vl. kann man auch die Bausparsumme erhöhen? --> erneute Abschlusskosten werden fällig. Auch eine Möglichkeit! Die Frage ist ob dann das Zinsniveau gehalten werden kann... Das Zinsniveau ist eh miserabel. 1,5%, mir gings eigentlich immer mehr darum das Geld vom AG einzusammeln. Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt Oktober 21, 2010 Also ich habe nun mit dem Vertreter von Schwäbisch Hall gesprochen. Ich kann die Einzahlungen in den Vertrag einfach weiter laufen lassen. Davon merkt der AG nichts. Auch wenn die Bausparsumme weit überschritten wird, kann das einfach weiter gehen. Das werde ich so machen, denn sonst kann ich bei dem AVWL vom Arbeitgeber erst wieder auf das Geld zugreifen, wenn ich mindestens 60 bin.................. Dann muß ich da auch noch Sozialabgaben auf die Rentenauszahlungen drauf löhnen ab 60. Da bin ich gar nicht scharf drauf. Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 22, 2010 Wirfst Du/Dein AG da nicht etwas durcheinander? Bei VWL hat meine ich der Arbeitnehmer das Auswahlrecht, bei bAV dagegen der Arbeitgeber. "AVWL" gibt es als dritte Kategorie nicht. Klar ist das eine dritte Kategorie. VWL kann man in - einen VL Bausparvertrag - einen VL Fondssparplan - einen VL Banksparplan - oder als Entgeltumwandlung in eine bAV einzahlen lassen. bAV hat erstmal mit VWL und AVWL überhaupt nichts zu tun. Die betriebliche Altersvorsorge ist nur eine Form der Altersvorsorge, die auf verschiedene Arten und Weisen von statten gehen kann: - Direktzusage - Unterstützungskasse - Pensionskasse - Direktversicherung - Pensionsfonds AVWL sind nichts anderes als zweckgebundene VWL. Der Zweck ist die Altersvorsorge. Wie diese abläuft / ablaufen kann ist erstmal (insofern nicht irgendwas schwachsinniges mit dem AG vereinbart) ganz allein die Entscheidung des Arbeitnehmers. Er kann wahlweise: - AVWL Riester (bspw. DWS RRP) - AVWL als Entgeldumwandlung für eine bAV - AVWL für Betriebsrente um Lohnnebenkosten zu senken AVWL und VWL sind also 2 Kategorien von Arbeitgeberbezuschussten Gelder, bAV ist eine Form der Altersvorsorge (die auch per VWL & AVWL bestritten werden kann). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag