ramses2 Oktober 11, 2010 Hallo, ich habe zurzeit folgendes Problem und bitte um Eure Hilfe: Meine Lebensgefährtin und ich haben seit Jahren eine gemeinsame Auslandsreisekrankenversicherung (Jahresvertrag). Wir haben im Sommer eine Urlaubsreise (inkl. Flug) gebucht und einige Wochen nach der Buchung haben wir die erfreuliche Nachricht erhalten, dass wir ein Kind erwarten. Geburtstermin ist im April nächsten Jahres. Der Urlaub startet Anfang Dezember diesen Jahres. Wir möchten den Urlaub gern antreten, denn es bestehen bei meiner Freundin keinerlei gesundheitliche Probleme und keine Risikoschwangerschaft. Nun geht es um die Erstattung von medizinischen Leistungen für meine Lebensgefährtin aufgrund von evtl. auftretenden unvorhergesehenen Beschwerden bzgl. der Schwangerschaft. Hierzu habe ich bei der Versicherung eine anonyme Anfrage gestellt. Mir wurde mitgeteilt, dass diese Leistungen erbracht werden. Allerdings rät man uns dazu, zur Sicherheit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der FÄ einzuholen. Diese möchte sowas aber nicht erteilen, weil Sie sich damit selbst in Verantwortung bringt, sollte meine Lebensgefährtin vor Ort Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Kann man ja auch verstehen. Gegen Flugreisen im mittleren Drittel einer Schwangerschaft gibt es grundsätzlich nichts einzuwenden (wir reden über 3 h Flug). Es gibt Ärzte, die bestätigen das auch, die Fluggesellschaften machen auch keine Einschränkungen aber andere Ärzte wiederum raten sicherheitshalber davon ab. Die FÄ meiner Lebensgefährtin rät davon ab. Aber wie gesagt, es bestehen keine gesundheitlichen Probleme bzgl. der Schwangerschaft. Nun meine Frage: Kann es passieren, das sich im Leistungsfall die Versicherung vor Erstattung der Kosten an die FÄ wendet, um zu kontrollieren, dass es u.a. keine Bedenken gegen die Reise gegeben hat ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Oktober 11, 2010 Wer bisher als Schwangere in den Auslandsurlaub fuhr, tat dies auf eigenes Risiko. die Auslands-Krankenversicherung übernahm nicht die Kosten für schwangerschaftsbegleitende oder sonst infolge der Schwangerschaft im Ausland notwendige medizinische Maßnahmen. Auch diesen Ausschluß hat der BGH für unwirksam erklärt. Quelle Aber ganz ehrlich würde ich einfach eine zweite Auslandskrankenversicherung suchen, die sowas ausdrücklich mit übernimmt. Wegen den 10 bis 20 Euro.... Vl. auch mal mit deiner gesetzlichen Krankenkasse reden, was die dazu meinen. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wärst du halt auf jedenfall aus dem Schneider. Ist auch für chronische Erkrankungen sehr empfehlenswert. Man könnte für die Bescheinigung auch einen Arzt suchen der sowas ausstellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag