Haribo. Oktober 11, 2010 · bearbeitet Oktober 11, 2010 von Haribo. Servus, ja, ja, ganz banales Thema. Einige im Forum werden so einen Service sicherlich schon in Anspruch nehmen, andere vielleicht zukünftig. Einige werden vielleicht mit dem Kopf schütteln. Um meine stark beruflich beanspruchte Partnerin zu entlasten (und mich auch), unseren Freizeitwert zu erhöhen und die Zeit für Routinetätigkeiten im Haushalt zukünftig lieber der Familie zu widmen, planen wir eine Reinigungskraft zu beschäftigen. Umfang steht noch nicht fest ob 1 x Woche oder aller 14 Tage. Wir wollen aber ein offizielles Beschäftigungsverhältnis. Fragen: 1. Ist es besser eine Firma oder eine Privatperson zu beauftragen. Wo liegen die Vor- und Nachteile? 2. Zahlt man immer pauschal nach Zeit (find ich nicht gut) oder gibt es für bestimmte Aufgaben wie Wischen, Staubsaugen, Staubwischen auch eine Faustformel die man pro Quadratmeter Wohnfläche ansetzen kann? 3. Wie sind die üblichen Vertragslaufzeiten, wie flexibel kann man das gestalten? 4. Was wenn die Reinigungskraft etwas in der Wohnung beschädigt? Wie ist die Haftung geregelt, muss das im Vertrag fixiert werden? 5. Schlüsselgewalt – wie organisieren? Worst case: Wohnung ausgeräumt, alles geklaut – Durch die Reinigungskraft oder eine andere unbefugte Person die durch sie mal in Versuchung kam unseren Schlüssel nachzumachen und es kommt Jahre später zum Einbruch. - Das will ich unbedingt verhindern. Worauf sollte man sonst noch achten? Wie sind eure Erfahrungen? Was würdet ihr empfehlen? Bin gespannt... Danke im Vorab! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Oktober 11, 2010 Dürfte regional sehr unterschiedlich sein. Ich nehme mal an in Hamburg, Düsseldorf, München, Stuttgart usw. ist es eher schwierig, gute Reinigungskräfte für unter 15 /h zu finden. Wenn Du überhaupt welche findest, die das legal machen wollen. Wenn man dann welche findet, stellt sich die Frage des Vertrauens. Das Risiko, dass dielangsam oder schlecht arbeitet, es zu Beschädigungen kommt oder gar zu Einbrüchen, wirst Du durch Vertragsgestaltung nicht mindern können. Wenn Du eine gefunden hast, die legal arbeiten will und dann noch Haftungsquoten vertraglich fixieren willst/eine Betriebshaftpflicht zur Voraussetzung machst, ein Drogenscreening und ein polizeiliches Führungszeugnis verlangst, wird die schnell abwinken. Ganz einfach, weil sie Kunden findet, für die sie lieber arbeitet als für Dich... Was gut funktionieren dürfte (hat bei mir im Bekanntenkreis noch keiner schlechten Erfahrung gemacht...): Bekannte als Referenzgeber. Du kannst natürlich auch eine Sozialprojekt daraus machen: Tu Dich mit mehreren zusammen, idealerweise ein paar Lehrerinnen und Studienräte, bildet eine GBR und stellt am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen ein. Da gibt es dann sicher noch Förderung von der Agentur für Arbeit und die Pädagoginnen/en im Pool können sich austoben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hellerhof Oktober 11, 2010 5. Schlüsselgewalt wie organisieren? Worst case: Wohnung ausgeräumt, alles geklaut Durch die Reinigungskraft oder eine andere unbefugte Person die durch sie mal in Versuchung kam unseren Schlüssel nachzumachen und es kommt Jahre später zum Einbruch. - Das will ich unbedingt verhindern.[/b] Nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses einfach das Schloss austauschen. Im Vergleich zu den Kosten für die Haushaltshilfe sollte das nicht so ins Gewicht fallen. Sonst kann ich nicht viel dazu sagen, außer: Unbedingt ein Probearbeiten (meinetwegen auch für 10 oder 20) vor Abschluss eines Vertrages abhalten. Das kann eine Menge Ärger sparen! Grüße Hellerhof Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Apophis Oktober 11, 2010 Ein gut verschliessbarer fensterloser Keller tut's auch. Einfach nur rauslassen bei Bedarf. Osteuropaeerinnen sollen neben Asiatinnen sehr preiswert in der Haltung sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Oktober 11, 2010 Ein gut verschliessbarer fensterloser Keller tut's auch. Einfach nur rauslassen bei Bedarf. Osteuropaeerinnen sollen neben Asiatinnen sehr preiswert in der Haltung sein. Der Thread ist noch jung, aber wenn es so weitergeht, wird sich wohl bald eine launige Erörterung von crossover-Dienstleistungen ergeben. Der threadowner will aber eine legale und wohl auch ehrenwerte Durchführungsvariante. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsjäger Oktober 11, 2010 · bearbeitet Oktober 11, 2010 von Zinsjäger Du scheinst Dir eine Menge Gedanken darüber zu machen. Wir handhaben das seit ~15 Jahren so, dass wir bei Bedarf erstmal einige kommen lassen und persönliche Gespräche führen. Die private Haushaltskraft ist eine Vertrauensperson, das Zwischenmenschliche muss stimmen. Die zweite Stufe war dann Probearbeiten... Einen Haustürschlüssel gibt es dann sehr schnell. Das war auch anders gar nicht zu handhaben, wenn die Eltern arbeiten und die Kinder in der Schule sind... Verträge haben wir nie abgeschlossen. Jedoch die aktuelle Kraft bei der Knappschaft Bahn/See offiziell angemeldet. Hin und wieder geht was kaputt. Das ist ganz normal. Im Bad fällt was runter oder so... Ich schätze das waren die letzten Jahre durchschnittlich 100€ p.a. Wir verzichten auf Barausgleich/Mehrarbeit/.... Die Haushaltskraft ist wie gesagt eine Vertrauensperson die auch in schwierigen Lebenssituationen zu uns hält und notfalls einspringt ohne auf jeden Cent zu achten. Vertragslaufzeiten gibt es keine. Dafür aber Urlaubs, Weihnachtsgeld und 10€ netto / Std. Die Zusatzleistungen heben den Stundensatz entsprechend hoch. Bezahlt wird eine Summe pauschal als Basissatz und darüber hinausgehende Stunden dann seperat. Hierfür trägt die Kraft die Mehrstunden in eine Liste ein. Wir vertrauen ihr dabei. Feste Tätigkeiten gibt es keine. Die Dame erkennt selbstständig, wo Bedarf ist. Eine Grundreinigung ist selbstverständlich. Darüber hinaus werden auch mal Schränke ausgeräumt und gereinigt, der Kühlschrank etc. pp. Wäsche wird gewaschen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abbreviation Oktober 11, 2010 Leider bewohne ich eine sehr kleine Wohnung und kann deswegen die soziale Schmach nicht auf mich nehmen dennoch eine Reinigungskraft zu beschäftigen.... Über die Knappschaft kann man mittlerweile aber sehr gute selbst jemanden anmelden. Einfach mal googlen. Ansonsten würde ich vielleicht einfach putzen lassen, wenn Du zuhause bist, wenn Du solche Bedenken hast wegen des Schlüssels. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Antonia Oktober 11, 2010 · bearbeitet Oktober 11, 2010 von Antonia Wenn du wirklich eine gute Putzfrau haben willst, höre dich in der Nachbarschaft und unter Freunden um. Eine Putzfrau, die in der Umgebung bekannt ist, vielleicht auch dort wohnt, wird nicht ihren "Ruf" ruinieren und deine Wohnung ausräumen. Es ist ein Vertrauensverhältnis, also musst du auch Vertrauen haben. Bezahlen nach qm ist albern, ein ordentlicher Stundenlohn, auch da solltest du einfach fragen, was in deiner Umgebung üblich ist. Nachtrag: da waren einige schneller mit der Antwort ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Oktober 11, 2010 · bearbeitet Oktober 11, 2010 von Maikel Um meine stark beruflich beanspruchte Partnerin zu entlasten (und mich auch), unseren Freizeitwert zu erhöhen und die Zeit für Routinetätigkeiten im Haushalt zukünftig lieber der Familie zu widmen, planen wir eine Reinigungskraft zu beschäftigen. Umfang steht noch nicht fest ob 1 x Woche oder aller 14 Tage. Wir wollen aber ein offizielles Beschäftigungsverhältnis. Vor wenigen Wochen hatten wir das Thema in diesem Forum schon mal. Mit der Suchfunktion kannst du nicht nur meine Anmerkungen dazu finden. Gruß, Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsjäger Oktober 11, 2010 Guter Vorschlag Antonia. Die Damen, die wir ausfindig gemacht haben, wurden dann auch "abgeworben". Sprich, sie arbeiten an anderen Tagen für Nachbarn. Da Telefonate und Pakete angenommen werden, sind uns sehr gute Deutschkenntnisse auch wichtig... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abbreviation Oktober 11, 2010 Für das Annehmen von Telefonaten würde ich dann aber auch mehr in der Stunde nehmen, wenn ich bei Dir putze. Klingt aber sowieso mehr nach ner Haushälterin. Da würde ich aber auch wert auf ne gewisse Ausbildung legen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsjäger Oktober 11, 2010 Ich denke mal, entweder hat man den Blick für Sachen (abgelaufene Lebensmittel, dreckige Fenster) oder nicht. Eine Ausbildung wird da nur begrenzt aushelfen. Auch wenn die etwas über 10 netto in eurer Gegend vielleicht nicht viel sind, hier gibt es kaum Industrie und wenige Arbeitgeber. Das ist (hier) für eine Frau ein super Stundenlohn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Oktober 11, 2010 1. Ist es besser eine Firma oder eine Privatperson zu beauftragen. Wo liegen die Vor- und Nachteile? 2. Zahlt man immer pauschal nach Zeit (find ich nicht gut) oder gibt es für bestimmte Aufgaben wie Wischen, Staubsaugen, Staubwischen auch eine Faustformel die man pro Quadratmeter Wohnfläche ansetzen kann? 3. Wie sind die üblichen Vertragslaufzeiten, wie flexibel kann man das gestalten? 4. Was wenn die Reinigungskraft etwas in der Wohnung beschädigt? Wie ist die Haftung geregelt, muss das im Vertrag fixiert werden? 5. Schlüsselgewalt wie organisieren? Worst case: Wohnung ausgeräumt, alles geklaut Durch die Reinigungskraft oder eine andere unbefugte Person die durch sie mal in Versuchung kam unseren Schlüssel nachzumachen und es kommt Jahre später zum Einbruch. - Das will ich unbedingt verhindern. 1.) Firma ist die teurere Variante, da der Chef inkl. Verwaltung mitbezahlt werden müssen. Vorteil: Firma haftet bei Beschädigungen. Nachteil: Wie beweist man dies, wenn die Fachkraft das leugnet? 2.) Wie lange brauchst du, um sauber zu machen? Einen besseren Referenzwert gibt es, so glaube ich, nicht. 3.) Vertragslaufzeiten können die Vertragspartner individuell vereinbaren. Allerdings darf der/die Arbeitnehmer/in nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden. 4.) Haftung: Ihre Privathaftpflicht wird kaum zahlen, da so etwas im legalen Anstellungsverhältnis nicht vorgesehen ist. Bei einer illegalen Beschäftigung sollte er/sie es lieber nicht der eigenen Versicherung mitteilen. Riskant: Putzfrau als Freundin im Hause und hat Vase fallen lassen. Wer's glaubt?!? Über deine Privathaftpflicht sollte unbedingt abgesichert sein: Hauspersonal, für die Dienste, die im Auftrag des Versicherungsnehmers wahrgenommen werden. (z.B. Kindermädchen, Putzfrau, Gärtner). Dabei sind Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers nicht versichert. Z.B. ist versichert, wenn die Putzfrau das Treppenhaus so nass wischt, dass ein Nachbar ausrutscht und sich ein Bein bricht. 5.) Die Gefahr bzw. das Risiko der Totalräumung besteht durchaus. Ich empfehle einen kleinen Safe für die wichtigsten Sachen. Eine legale Beschäftigung kannst du steuerlich absetzen: Die Haushaltshilfe sollte bei der Minijobzentrale gemeldet sein (siehe unter www.minijobzentrale.de), damit sie unfallversichert ist. Die Zentrale bescheinigt Ausgaben für Arbeitsentgelte, Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern. Siehe dazu diesen Link. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Oktober 11, 2010 Ich denke mal, entweder hat man den Blick für Sachen (abgelaufene Lebensmittel, dreckige Fenster) oder nicht. Eine Ausbildung wird da nur begrenzt aushelfen. Auch wenn die etwas über 10 netto in eurer Gegend vielleicht nicht viel sind, hier gibt es kaum Industrie und wenige Arbeitgeber. Das ist (hier) für eine Frau ein super Stundenlohn. Na, na, na! für eine Frau ein super Stundenlohn und für einen Mann nicht? Wenn das mal keiner vom DGB oder der EU-Kommission mitliest. Sonst kommt gleich wieder die Litanei von Entgeltdiskriminierung nach Geschlecht. Bei legaler Beschäftigung ist übrigens auch zu beachten, dass Männer nicht aufgrund ihres Geschlechts abgelehnt werden dürfen. Also schön vorsichtig sein, wenn eine Mann sich bewirbt. Es könnte ein AGG-Hopper sein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Haribo. Oktober 11, 2010 Vor wenigen Wochen hatten wir das Thema in diesem Forum schon mal. Mit der Suchfunktion kannst du nicht nur meine Anmerkungen dazu finden. Gruß, Michael Hab bei Suche "Putzfrau" eingegeben und unter den angezeigten Beiträgen in der Historie nichts passendes erkannt. Kennst Du den Name des Threads noch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Oktober 11, 2010 Vor wenigen Wochen hatten wir das Thema in diesem Forum schon mal. Mit der Suchfunktion kannst du nicht nur meine Anmerkungen dazu finden. Gruß, Michael Hab bei Suche "Putzfrau" eingegeben und unter den angezeigten Beiträgen in der Historie nichts passendes erkannt. Kennst Du den Name des Threads noch? Mit dem Suchbegriff "Putze" habe ich meinen Beitrag gefunden. Sorry, mir war nicht bewußt, daß das Thema aus dem Threadtitel nicht hervorgeht. Gruß, Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Antonia Oktober 11, 2010 · bearbeitet Oktober 11, 2010 von Antonia 1.) Firma ist die teurere Variante, da der Chef inkl. Verwaltung mitbezahlt werden müssen. Vorteil: Firma haftet bei Beschädigungen. Nachteil: Wie beweist man dies, wenn die Fachkraft das leugnet? 2.) Wie lange brauchst du, um sauber zu machen? Einen besseren Referenzwert gibt es, so glaube ich, nicht. 3.) Vertragslaufzeiten können die Vertragspartner individuell vereinbaren. Allerdings darf der/die Arbeitnehmer/in nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden. 4.) Haftung: Ihre Privathaftpflicht wird kaum zahlen, da so etwas im legalen Anstellungsverhältnis nicht vorgesehen ist. Bei einer illegalen Beschäftigung sollte er/sie es lieber nicht der eigenen Versicherung mitteilen. Riskant: Putzfrau als Freundin im Hause und hat Vase fallen lassen. Wer's glaubt?!? Über deine Privathaftpflicht sollte unbedingt abgesichert sein: Hauspersonal, für die Dienste, die im Auftrag des Versicherungsnehmers wahrgenommen werden. (z.B. Kindermädchen, Putzfrau, Gärtner). Dabei sind Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers nicht versichert. Z.B. ist versichert, wenn die Putzfrau das Treppenhaus so nass wischt, dass ein Nachbar ausrutscht und sich ein Bein bricht. 5.) Die Gefahr bzw. das Risiko der Totalräumung besteht durchaus. Ich empfehle einen kleinen Safe für die wichtigsten Sachen. Eine legale Beschäftigung kannst du steuerlich absetzen: Die Haushaltshilfe sollte bei der Minijobzentrale gemeldet sein (siehe unter www.minijobzentrale.de), damit sie unfallversichert ist. Die Zentrale bescheinigt Ausgaben für Arbeitsentgelte, Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern. Siehe dazu diesen Link. Oh je, gut, dass ich mir vorher überhaupt keine Gedanken gemacht habe. Habe weder einen Safe noch teure Vasen. Aber eine nette Putzfrau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Valeron Oktober 11, 2010 5. Schlüsselgewalt wie organisieren? Worst case: Wohnung ausgeräumt, alles geklaut Durch die Reinigungskraft oder eine andere unbefugte Person die durch sie mal in Versuchung kam unseren Schlüssel nachzumachen und es kommt Jahre später zum Einbruch. - Das will ich unbedingt verhindern.[/b] Am besten ist immer wenn jemand da ist und aufmacht. Danach kann man ja wieder seinen anderen Tätigkeiten nachgehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Archimedes Oktober 11, 2010 Fragen: 1. Ist es besser eine Firma oder eine Privatperson zu beauftragen. Wo liegen die Vor- und Nachteile? Privatperson, Firmen sind anonym und das zieht Kriminalität an. 2. Zahlt man immer pauschal nach Zeit (find ich nicht gut) oder gibt es für bestimmte Aufgaben wie Wischen, Staubsaugen, Staubwischen auch eine Faustformel die man pro Quadratmeter Wohnfläche ansetzen kann? Stundenlohn oder Monatsfixum. Einmal pro Woche, inkl. Kinderzimmer aufräumen (lassen), Schnittblumen austauschen und Kerzen erneuen. Die Kinderbetreuung gibts dann gratis und man kann mal ein wenig Zeit zu zweit verbringen. Wenn man nur zweimal im Monat putzen lässt, muss man das Bad vorreinigen und dann kann man sich die Putzfrau auch gleich sparen. 3. Wie sind die üblichen Vertragslaufzeiten, wie flexibel kann man das gestalten? Einige Putzfrauen sind selbstständig, andere auf 400 Euro Basis angestellt. 4. Was wenn die Reinigungskraft etwas in der Wohnung beschädigt? Wie ist die Haftung geregelt, muss das im Vertrag fixiert werden? Was ist, wenn du etwas in deiner Wohnung kaputt machst ? Wenn Sie selbstständig ist, hat sie eine Betriebshaftpflicht. 5. Schlüsselgewalt wie organisieren? Worst case: Wohnung ausgeräumt, alles geklaut Durch die Reinigungskraft oder eine andere unbefugte Person die durch sie mal in Versuchung kam unseren Schlüssel nachzumachen und es kommt Jahre später zum Einbruch. - Das will ich unbedingt verhindern. Meistens kann man die Putzfrau reinlassen wenn man selber geht. Kinder sind auch oft zuhause. Es gibt auch zuverlässige Nachbarn, vorzugsweise eine Nachbarin Anfang 70 der man schon als 5 jähriger die Geranien zertrampelt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs Oktober 11, 2010 · bearbeitet Oktober 11, 2010 von supertobs Fragen: 1. Ist es besser eine Firma oder eine Privatperson zu beauftragen. Wo liegen die Vor- und Nachteile? 2. Zahlt man immer pauschal nach Zeit (find ich nicht gut) oder gibt es für bestimmte Aufgaben wie Wischen, Staubsaugen, Staubwischen auch eine Faustformel die man pro Quadratmeter Wohnfläche ansetzen kann? 3. Wie sind die üblichen Vertragslaufzeiten, wie flexibel kann man das gestalten? 4. Was wenn die Reinigungskraft etwas in der Wohnung beschädigt? Wie ist die Haftung geregelt, muss das im Vertrag fixiert werden? 5. Schlüsselgewalt – wie organisieren? Worst case: Wohnung ausgeräumt, alles geklaut – Durch die Reinigungskraft oder eine andere unbefugte Person die durch sie mal in Versuchung kam unseren Schlüssel nachzumachen und es kommt Jahre später zum Einbruch. - Das will ich unbedingt verhindern. Worauf sollte man sonst noch achten? Wie sind eure Erfahrungen? Was würdet ihr empfehlen? 1. Ich habe eine Privatperson. Firma würde ich nur machen, wenn mal eine Grundreinigung ansteht z.B. ein ganzes Haus mal durchputzen. Hat sich aber noch nie ergeben. 2. Ich zahle nur nach Zeit. Bedenke, das DU eigentlich Urlaubs- und Krankengeldfortzahlung zahlen müsstest. 3. Ohne schriftlichen vertrag gilt BGB. 4. Dein Pech. Zumindest meine Einstellung. Unsere Hilfe hat schon 1 Staubsauger zerstört und 1 Bügeleisen. Soll sie deswegen 2 Monate für lau arbeiten? FInde das nicht gerechtfertigt. 5. Trau Dich, es klappt schon. Ansonsten: - Ich wollte nur legal einstellen. - Auf meine Stellenanzeige gab es 100 (!) Anrufe, 80% weigern sich legal als 400 Eurokraft angemeldet zu werden - Ich konnte trotzdem jemanden finden, Probestunde ist absolut wichtig! Sollte es Dir nicht gelingen, die Dame bei der Minjobzentrale anzumelden, solltest DU unbedingt anonym 1 Hilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Kostest ca. 40 Euro. Damit ist sie versichert (meisten Unfälle passieren ja zu Hause). Daten werden nicht weitergegeben. Bei legaler Anmeldung ist die Versicherung dabei. DIe Steuern hast Du wieder draussen, da Du die Hilfe von der Steuer absetzen kannst. Legal rules! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Haribo. Oktober 14, 2010 · bearbeitet Oktober 14, 2010 von Haribo. Danke für eure hilfreichen Antworten und Berichte! Wir haben nun eine Dame empfohlen bekommen, die mit ihrem Ehemann ein Gewerbe dafür angemeldet hat, aber selbst vor Ort sauber macht. Probetermin vereinbart. Konditionen werden dann besprochen. Fragen: 1. Sind Rechnungen dieser Firma dann 1 zu 1 wie haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzbar? 2. Ist durch Beauftragung einer Firma die Haftungsfrage für eventuele Beschädigungen am Eigentum geregelt oder ist das vertragsspezifisch? 3. Kann bei Beauftragung einer Firma auf die Klausel in der eigenen Privathaftpflichtversicherung wonach Schadensfälle an Dritten durch das beauftragtes Reinigungspersonal inbegriffen ist, verzichtet werden? 4. Angenommen die Dame schlägt vor z.B. 1/3 der Leistung auf Rechnung zu machen und 2/3 schwarz. Wo liegt das Risiko in dem Fall für uns? Danke im Vorab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Archimedes Oktober 14, 2010 4. Angenommen die Dame schlägt vor z.B. 1/3 der Leistung auf Rechnung zu machen und 2/3 schwarz. Wo liegt das Risiko in dem Fall für uns? Beauftragung mit Schwarzarbeit § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 1a-c SchwarzArbG 300.000,- Euro Geldbuße Im Gegensatz zur Strafe führt eine Geldbuße die 90 Tagessätze übersteigt nicht zur Vorstrafe. Du solltest dich eher fragen, was es für einen Sinn hat dein versteuertes Lohneinkommen zur Bezahlung von Schwarzarbeit zu verwenden, die du im legalen Fall steuerlich geltend machen könntest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Oktober 14, 2010 Wir haben nun eine Dame empfohlen bekommen, die mit ihrem Ehemann ein Gewerbe dafür angemeldet hat, aber selbst vor Ort sauber macht. Das ist bei mir ähnlich (nur ohne den Ehemann). 1. Sind Rechnungen dieser Firma dann 1 zu 1 wie haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzbar? Davon gehe ich aus (so wie ich bisher schon die von der Hausverwaltung beauftragte Treppenhausreinigung und den Gärtner "abgesetzt" habe). Wichtig dabei: Das Geld muß überwiesen werden, und das FA verlangt ggf. die Kontoauszüge. 2. Ist durch Beauftragung einer Firma die Haftungsfrage für eventuele Beschädigungen am Eigentum geregelt oder ist das vertragsspezifisch? Das ist wohl vertragsspezifisch. Gruß, Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag