Taxadvisor Oktober 5, 2010 Hat schon jemand den Fall gehabt, dass er mehrere Käufe ab 2009 (bzw. ohne Übergangsregelung auch früher) getätigt hat, und die Position dann über eine einzige Order verkauft hat, wobei rechnerisch in den Teilpositionen sowohl ein Gewinn als auch ein Verlust entstanden ist? Beispiel: Kauf Januar 500 Stück zu 50, Kauf Februar 500 Stück zu 100, Verkauf im März 1.000 Stück zu 75 Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Oktober 5, 2010 Hallo Taxadvisor, ich sehe nicht, wo da ein Problem sein soll. In deinem Beispiel (25000+50000=)75000 Kaufpreis, und der Verkaufspreis ist hier (zufällig ? ) ebenso hoch. Also wird direkt miteinander verrechnet, das ganze Geschäft wäre hier +/- Null. Worum geht es dir denn eigentlich genau (Bankabrechnung, Steuererklärung, Verlustverrechnung, ???). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Oktober 5, 2010 Hallo Taxadvisor, ich sehe nicht, wo da ein Problem sein soll. In deinem Beispiel (25000+50000=)75000 Kaufpreis, und der Verkaufspreis ist hier (zufällig ? ) ebenso hoch. Also wird direkt miteinander verrechnet, das ganze Geschäft wäre hier +/- Null. Worum geht es dir denn eigentlich genau (Bankabrechnung, Steuererklärung, Verlustverrechnung, ???). MfG Stefan Die Bank weist in der Jahresbescheinigung als Veräußerungsgewinn Null aus, druckt aber in der Erträgnisaugstellung zwei Zeieln an. Ich meine, dass man das auch als zwei Geschäfte sehen kann/(muss?) mit der Folge, dass der Verlust mit Zinsen verrechnet wird und die StBesch einen Veräußerungsgewinn ausweist. Wenn ich gleichzeitig zwei Verkaufs-Order über die jeweiligen Teilkäufe einstelle, würde das entsprechend abgerechnet werden und ich hätte den Veräußerrungsgewinnausweis in der StBes. Mir will nicht einleuchten, dass es einen steuerlichen Unterschied macht, ob meine Order in einem erfüllt wird oder es zu Teilausführungen kommt. Um die Altverlustverrechnung zu optimieren, müsste ich derzeit eben zwei Order aufgeben. Wenn ich einen Gesamtbestand aus steuerfreiem Altbestand und steuerpflichtigen AbgSt-Papieren durchführe, klappt die Trennung ja auch. Für die Altverlustverrechnung ist das somit nicht ganz unerheblich. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Oktober 5, 2010 Hallo Taxadvisor, oh ja, ich hatte mal wieder nicht bedacht, dass Veräußerungsgewinne auch mit Zinsen u.ä. verrechenbar sind (und zwar vorrangig; codi macht das auch so, andere Banken kenne ich zu diesem Punkt leider nicht). Interessanter Spezialfall, imho hast du vollkommen recht. Ich würde es zuerst bei der Bank - und wenn das zu nichts führt über die KAP-Korrekturzeilen versuchen (Zeile 8 um den fehlenden Veräußerungsgewinn erhöhen; die Begründung wird aber schwierig, vor allem schwierig vermittelbar, nach dem was man aus den Finanzämtern so hört ). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 5, 2010 · bearbeitet Oktober 5, 2010 von Sven82 Da nur eine Weisung des Anlegers vorliegt (Verkaufe 1000 Stück) sehe ich da keine zwei Geschäfte. Für den Fall, dass ein Teil der Stücke vor 2009 erworben wurde, besteht eine Rechtsgrundlage diese Stücke aus der Berechnung auszunehmen. In dem Fall Erwerb ab 2009 hingegen nicht, so dass ein Zusammenfassen m.E. möglich ist. So würde ich zumindest argumentieren, wenn ich auf der dunklen Seite der Macht sitzen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Oktober 6, 2010 So würde ich zumindest argumentieren, wenn ich auf der dunklen Seite der Macht sitzen würde. Ich sitze aber auf der hellen Seite der Macht:) .... Aktien sind Einzelwirtschaftsgüter, d.h. ich kann für jede einzelne Aktien den Gewinn oder Verlust berechnen. Das mache ich auch, wenn ich Bestände dabei habe, die steuerfrei sind. Und in den Zufälligkeiten der Börse (Teilausführungen) steuerliche Relevanz zu "verpacken", kann es nicht sein. Sonst kommen wir noch dazu, dass die AbgSt bei Xetra 24% und bei Börse München 27% beträgt? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag