otto03 Mai 31, 2016 Ist das Papier jetzt ohne Call durch oder wie einer im BB sagt "der Drops ist gelutscht" bei 104,50/105,85? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Mai 31, 2016 Glückwunsch für die Halter... hätte nicht gedacht, dass der Bond noch mal in die Verlängerung geht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Mai 31, 2016 · bearbeitet Mai 31, 2016 von otto03 Falls es denn stimmen sollte: Könnte mir als dilettierendem Laien 'mal jemand der Semiprofessionellen erläutern was den Emittenten daran hindert lumpige 75 Mio (falls die Daten des Spitzendatenlieferanten Börse Frankfurt stimmen) zurückzuzahlen sondern weiterhin den exorbitanten Kupon zu zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg Mai 31, 2016 Falls es denn stimmen sollte: Könnte mir als dilettierendem Laien 'mal jemand der Semiprofessionellen erläutern was den Emittenten daran hindert lumpige 75 Mio (falls die Daten des Spitzendatenlieferanten Börse Frankfurt stimmen) zurückzuzahlen sondern weiterhin den exorbitanten Kupon zu zahlen. Für Semiprofessionell halte ich mich zwar nicht, aber trotzdem ein Erklärungsversuch: Aus meiner Sicht machen es die Bedingungen der stillen Beteiligung für die Bank unattraktiv, diese mitten im Jahr statt zum 31.12. zu kündigen. §7(4) besagt zur außerordentlichen Kündigung (Hervorhebung durch mich): Sollte der Beendigungstag infolge einer außerordentlichen Kündigung auf einen anderen Tag als einen 31. Dezember fallen, steht dem Stillen Gesellschafter – vorbehaltlich eines Ausschlusses nach § 3(3) – für die Gewinnperiode, in die der Beendigungstag fällt, eine Gewinnbeteiligungszahlung zu, die auf Grundlage der Anzahl der Tage vom 1. Januar dieser Gewinnperiode (einschließlich) bis zum Beendigungstag (einschließlich) anhand der Zinsberechnungsmethode berechnet wird. In diesem Fall steht dem Stillen Gesellschafter zusätzlich ein nicht gewinnabhängiger Zinsanspruch für den Zeitraum ab dem Beendigungstag (ausschließlich) bis zum 31. Dezember (einschließlich) des Jahres, in das der Beendigungstag fällt, zu. [...] Dieser Zinsanspruch wird an demselben Tag fällig, an dem die bis zum Beendigungstag entstandene Gewinnbeteiligung nach Maßgabe von § 4(1) fällig wird [Anm.: der 30.6. des Folgejahres]. Für den Zeitraum nach dem 31. Dezember des Jahres, in das der Beendigungstag fällt, bis zum Rückzahlungstag steht dem Stillen Gesellschafter kein Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung oder eine Zinszahlung zu. Nach meinem Verständnis bedeutet das, weil die stille Gesellschaft zum 31.12.2015 noch nicht gekündigt war, muss die Bank muss an Charlottenburg sowieso 10,75% bis zum 31.12.2016 zahlen, aber bei außerordentlicher Kündigung mitten im Jahr verlöre sie ab dem Beendigungstag die Nachrangigkeit. Das macht es sinnvoller, erst zum 31.12.2016 zu kündigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Mai 31, 2016 Nach meinem Verständnis bedeutet das, weil die stille Gesellschaft zum 31.12.2015 noch nicht gekündigt war, muss die Bank muss an Charlottenburg sowieso 10,75% bis zum 31.12.2016 zahlen, aber bei außerordentlicher Kündigung mitten im Jahr verlöre sie ab dem Beendigungstag die Nachrangigkeit. Das macht es sinnvoller, erst zum 31.12.2016 zu kündigen. Es macht meiner Meinung nach schon einen großen Unterschied, ob eine Bank 10,75% p.a. an sich selbst [nach Rückzahlung der A1A0U0] oder an gierige externe Investoren bezahlt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast231208 Juni 1, 2016 · bearbeitet Juni 1, 2016 von pillendreher Was passiert wohl mit dem Kurs der Charlotte, falls doch nicht gekündigt wird? Der dürfte ziemlich sicher steigen... :- Meine Glaskugel erwartet in diesem Fall Kurse zwischen 105 und 106 bzw. Ytc 30.06.2017 zwischen 4,9% und 5,8%. Bei der Einschätzung der Kündigungswahrscheinlichkeit ist die Anzeige jedoch sehr vage und beim Kursverlauf der A0EUBN nach der Gewinnwarnung lag sie komplett daneben. Kündigung ist wider erwarten ausgeblieben (Warum, kann ich auch nicht verstehen). Ansonsten - Kauf der Charlotte (aktuelle Brief-Kurse unter 105), gäbe vor Kosten bei Call zum 30.06.17 über 5,8% p.a.. Sollte da im Prospekt doch ein gewaltiger Haken versteckt sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg Juni 1, 2016 Es macht meiner Meinung nach schon einen großen Unterschied, ob eine Bank 10,75% p.a. an sich selbst [nach Rückzahlung der A1A0U0] oder an gierige externe Investoren bezahlt... Charlottenburg ist laut Prospekt keine Tochter der Deutschen Hypo (falls doch, dann sehr indirekt), also "an sich selbst zahlen" geht nicht so einfach und direkt. Wenn die Deutsche Hypo die teure stille Beteiligung loswerden möchte, muss sie diese Beteiligung kündigen, nicht die Anleihe. Die Anleihe läuft dann von ganz alleine aus. Warum die Bank das nicht zum 31.12.2015 getan hat, weiß ich auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Juni 3, 2016 · bearbeitet Juni 3, 2016 von bondholder Es macht meiner Meinung nach schon einen großen Unterschied, ob eine Bank 10,75% p.a. an sich selbst [nach Rückzahlung der A1A0U0] oder an gierige externe Investoren bezahlt... Charlottenburg ist laut Prospekt keine Tochter der Deutschen Hypo (falls doch, dann sehr indirekt), also "an sich selbst zahlen" geht nicht so einfach und direkt. Na und? Es bleibt doch alles in der Familie (NordLB-Konzern)... Die Deutsche Hypo ist eine 100%-Tochtergesellschaft der NordLB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 9, 2016 Jetzt doch: Ad hoc Mitteilung (deutsche Fassung)Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung EUR 75.000.000 Capital Notes (Capital Notes) der Charlottenburg Capital International S.àr.l. & Cie SECS (Luxemburg) ISIN: XS0540295275 Common Code: 054029527 WKN: A1A0U0 notiert an der Luxemburger Wertpapierbörse (Official List) und zum Handel an deren reguliertem Markt „Bourse de Luxembourg“ zugelassen Die Charlottenburg Capital International S.àr.l. & Cie SECS wird die Capital Notes ordentlich mit Wirkung zum 30. Juni 2017 kündigen § 8 Absatz 1 der Emissionsbedingungen der Capital Notes enthält das Recht der Charlottenburg Capital International S.àr.l. & Cie SECS, die Capital Notes mit einer Frist von nicht weniger als 30 und nicht mehr als 60 Tagen zum 30. Juni eines jeden Jahres vorzeitig zu kündigen und zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen. Eine solche Kündigung der Capital Notes ist nur zulässig, sofern die Finanzierung der jeweiligen Tilgungszahlung gesichert ist. Die Charlottenburg Capital International S.àr.l. & Cie SECS hat am heutigen Tag eine Vereinbarung mit der Deutschen Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) geschlossen und darin vereinbart, die Capital Notes mit Wirkung zum 30. Juni 2017 gemäß § 8 Absatz 1 der Emissionsbedingungen der Capital Notes unter Einhaltung der darin vorgesehenen Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen. Die Finanzierung der Rückzahlung der Capital Notes am 30. Juni 2017 wird durch eine ebenfalls am heutigen Tag abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Charlottenburg Capital International S.àr.l. & Cie SECS und der Deutschen Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) sichergestellt. Luxemburg, 8. Dezember 2016 Charlottenburg Capital International S.àr.l. & Cie SECS Société en commandite simple 51, avenue John F. Kennedy L-1855 Luxembourg Luxembourg RCS B155192 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 30, 2017 Hush hush, sweet Charlotte ... Da geht sie dahin. Zins, Tilgung und Steuergutschrift sind auf dem Konto, in der Depotübersicht ist sie auch noch gegenwärtig. Bis sie vollends verblasst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag