cb00 Oktober 2, 2010 Hallo zusammen, ich bin neu im Forum. Seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiv mit der Altersvorsorge. Meine hab ich schon analysiert (ist nichs gutes dabei rausgekommen...aber das ist eine andere Geschichte). Hier geht es um die meiner Frau. Kurz ein paar Daten: Alter 29, zur Zeit Hausfrau...seit 2,5 Jahren in Deutschland. Einstieg ins Arbeitsleben ist geplant. Da ich letztes Jahr noch naiv war, was Finanzsachen anging, hab ich mir von meinem MLP-Berater eine Basis-Rente von der Allianz aufschwatzen lassen. Die genauen Daten der Versicherung: Name: Allianz BasisRente Invest alpha-Balance ((RürupRente) Fondsgebundene Basisrentenversicherung mit Garantie, Schicht 1 Tarif: BVRF1GD Versicherungsbeginn: Juli 2009 monatl. Rate: 100 (die Beiträge zahl ich zur Zeit) Beginn der Rentenzahlung: 01.07.2048 (kann auf 01.07.2041 vorgezogen werden) Aufschub-/Beitragszahlungsdauer: 39 Jahre monatl. Rente bei Erleben des 01.07.2048: 36,70 je 10.000 Policenwert garantierte Mindestrente: 171,76 Garantiekapital: 46.800 investiert wird in: DWS Invest Global Equities LD (20%) Fidelity European Growth Fund (20%) Templeton Asian Growth Fund (20%) Picet Funds - Emerging Markets - P Cap (20%) BGF World Mining Fund (20%) Ich bitte um eine Bewertung der Versicherung. Ist diese sinnvoll? Lohnt die sich nur für meinen MLP-Berater und die Allianz? Hab ja schon einiges gelesen was Riester und Rürp angeht...Renditebremse, man muss steinalt werden um überhaupt sein eingezahltes Geld wieder zu erhalten usw. Vielen Dank schon im Voraus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 2, 2010 · bearbeitet Oktober 2, 2010 von ImperatoM Ich bitte um eine Bewertung der Versicherung. Ist diese sinnvoll? Lohnt die sich nur für meinen MLP-Berater und die Allianz? Dazu soltle man vor allem einen Blick auf die Kostenstruktur werfen. Liste alle entstehenden Gebühren auf, inklusive Zeitpunkt der Fälligkeit. . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cb00 Oktober 2, 2010 Dazu soltle man vor allem einen Blick auf die Kostenstruktur werfen. Liste alle entstehenden Gebühren auf, inklusive Zeitpunkt der Fälligkeit. . Abschluss- und Vertriebskosten: 359,94 für die ersten 5 Jahre, danach 0 Insgesamt 1799,70 laufende Kosten in der Aufschubdauer: 66 für jedes Versicherungsjahr laufende Kosten im Rentenbezug: 1,75 je 100 gezahlte Rente für jedes Jahr Verwaltung des Sicherungskapitals: 0,50 pro 100 Deckungskapital Kosten für Fonds kommen noch hinzu Ich hoffe, ich habe alle erfasst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 2, 2010 Dazu soltle man vor allem einen Blick auf die Kostenstruktur werfen. Liste alle entstehenden Gebühren auf, inklusive Zeitpunkt der Fälligkeit. . Kosten für Fonds kommen noch hinzu Welche Kosten kommen da hinzu? Die internen Fondsverwaltungsgebühren ja sowieso, aber auch Depotgebühren, Ausgabeaufschläge oder weitere Kosten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cb00 Oktober 2, 2010 Welche Kosten kommen da hinzu? Die internen Fondsverwaltungsgebühren ja sowieso, aber auch Depotgebühren, Ausgabeaufschläge oder weitere Kosten? Hmmm...hab dazu in den Allianzunterlagen nichts mehr gefunden. Es wird auf das Fondsinfoblatt verwiesen. Quelle: Fondsinfoblatt bzw. onvista DWS Invest Global Equities LD max. Ausgabeaufschlag: 5% Verwaltungsgebühr: 1,5% Depotbankgebühr: 0 Fidelity European Growth Fund max. Ausgabeaufschlag: 0% laut Infoblatt, 5,25% laut onvista Verwaltungsgebühr: 1,5% Depotbankgebühr: 0 Templeton Asian Growth Fund max. Ausgabeaufschlag: 0% für FRV/FLV Verwaltungsgebühr: 1,35% Depotbankgebühr: 0 Picet Funds - Emerging Markets - P Cap max. Ausgabeaufschlag: 5% Verwaltungsgebühr: 2% Depotbankgebühr: 0,17% BGF World Mining Fund max. Ausgabeaufschlag:0% für FRV/FLV Verwaltungsgebühr: 1,75% Depotbankgebühr: 0,61% Scheinen mir in der Summe recht viele Gebühren zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 2, 2010 Scheinen mir in der Summe recht viele Gebühren zu sein. Gut erkannt. Wieviel Geld ist in den Vertrag bereits eingezahlt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cb00 Oktober 2, 2010 Gut erkannt. Wieviel Geld ist in den Vertrag bereits eingezahlt? 1.500 Euro In den Wind schiessen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 2, 2010 Gut erkannt. Wieviel Geld ist in den Vertrag bereits eingezahlt? 1.500 Euro In den Wind schiessen? Die eingezahlten Beiträge sollten garantiert sein. Erkundige Dich, wieviel Du bei einer Künsdigung jetzt zurückerhalten würdest, Die Alternative ist eine Beitragsfreistellung, mit der Du im Jahr 2048 die eingezahlten Beiträge zurückerhälst. Falls dabei ein Garantiezins (bspw. 2,25%) gilt, empfehle ich die Freistellung auf jeden Fall. Ansonsten verlierst Du durch Inflation bis 2048 einiges an Wert. Dann könnte man auch einfach direkt einen glatten Schlussstrich ziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cb00 Oktober 2, 2010 Die eingezahlten Beiträge sollten garantiert sein. Erkundige Dich, wieviel Du bei einer Künsdigung jetzt zurückerhalten würdest, Die Alternative ist eine Beitragsfreistellung, mit der Du im Jahr 2048 die eingezahlten Beiträge zurückerhälst. Falls dabei ein Garantiezins (bspw. 2,25%) gilt, empfehle ich die Freistellung auf jeden Fall. Ansonsten verlierst Du durch Inflation bis 2048 einiges an Wert. Dann könnte man auch einfach direkt einen glatten Schlussstrich ziehen. Erst mal Danke für Dein Bemühen mir zu helfen. Laut Versicherungsbedingungen wird die Versicherung bei Kündigung beitragsfrei gestellt. Zitat: "Ein Anspruch auf einen Rückkaufswert gibt es nicht" Was zu folgendem führt: Nachteile der Beitragsfreistellung Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. Während der Aufschubdauer stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Leistung zur Verfügung, da die Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten und ggf. eine Risikoabdeckung finanziert werden müssen und vor allem eine Abhängigkeit von der Fondsentwicklung besteht. Das hab ich auch noch gefunden. Monatliche garantierte Mindestrente bei Rentenbeginn wär bei Kündigung/Beitragsfreistellung 2010 4,40. "Führen Sie Ihre Versicherung beitragsfrei weiter und die beitragsfreie Gesamtrente erreicht nicht den zum Rentenbeginn erforderlichen Mindestbetrag von jährlich 200, erlischt die Versicherung zum Rentenbeginn. Soweit vorhanden wird dann dann der Rückkaufswert ausgezahlt." Nun ja...sieht so als wäre das Geld futsch. Ich will halt kein gutes Geld hinterherwerfen und mich lieber selbst um meine Finanzen kümmern ganz ohne "unabhängige" Finanzdienstleister oder ähnliches. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos Oktober 2, 2010 Diese Regelung ergibt sich aus gesetzlichen Bestimmungen, da es sich um einen Rürup-/Basis-Renten-Vertrag handelt. Eine Rückzahlung Deines Versicherungsguthabens ist nicht möglich, nur eine Beitragsfreistellung. Das Guthaben bleibt also "im Topf" und wird dann mit Beginn der Rentenphase als Altersrente ausgezahlt. Wie hoch die Rente sein wird, hängt natürlich ganz wesentlich von der Entwicklung der Fonds ab. Geld wirst Du also frühestens ab dem 60.Lebensjahr erhalten. Die gesetzliche Regelung läßt dann auch zu, daß Beträge, die nur zu Kleinstrenten führen würden, per Einmalzahlung ausgezahlt werden können. Der Gesetzgeber hat allerdings auch vorgesehen, daß Rürup-Renten auch zu einem anderen Versicherer übertragen werden können. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist das aber leider nur eine kann- und keine muß-Bestimmung. Ein Versicherer ist also nicht verpflichtet das zu tun. Einige wenige Versicherer (wie z.B. Cosmos) lassen eine solche Übertragung aber in der Tat zu (meist gegen geringe Gebühren). Du solltest Deine Vertragsbedingungen einmal daraufhin prüfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 3, 2010 Der Gesetzgeber hat allerdings auch vorgesehen, daß Rürup-Renten auch zu einem anderen Versicherer übertragen werden können. Stimmt. In dem Fall hätte er die bereits gezahlten Gebühren allerdings auch endgültig verloren während bei einer Beitragsfreistellung zumindest der eingezahlte Betrag (abzgl. Inflation, wenn keine Mindestverznsung gewährt wird) erhalten bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Oktober 3, 2010 Stimmt. In dem Fall hätte er die bereits gezahlten Gebühren allerdings auch endgültig verloren Ist das nur eine Vermutung von dir, oder ist das tatsächlich so? Funktioniert das dann nicht so wie bei Riester? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
speedy_speed Oktober 3, 2010 @ cb00 Bevor man hier das Produkt so detailliert auseinander nimmt, sollte man sich erst mal die Frage stellen, ist eine Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) überhaupt das richtige Produkt für deine Frau? Denn eine Basis-Rente ist nur unter bestimmten Gesichtspunkten sinnvoll. Besonders bei für Selbstständige und Freiberufler mit einem hohen Steuersatz!!! Denn diese können den Sonderausgabenbetrag von max. 20.000 Euro p.a. besonders gut nutzen. Gerade wenn diese nur noch ein paar Jahre bis zur Rente haben, ein hohes Einkommen und nach Renteneintritt günstiger besteuert werden. siehe hierzu auch http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Rente#Wem_nutzt_die_R.C3.BCrup-Rente.3F Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 3, 2010 Stimmt. In dem Fall hätte er die bereits gezahlten Gebühren allerdings auch endgültig verloren Ist das nur eine Vermutung von dir, oder ist das tatsächlich so? Funktioniert das dann nicht so wie bei Riester? Bei Riester funktioniert es genauso! Die Beitragserhaltungsgarantie gilt nur zu Rentenbeginn. Wechselst Du vorher Deinen Vertragspartner, kannst Du dabei durchaus Verluste erlitten haben. Bei Versicherungen, denen man die Gebühren im voraus zahlt, ist das sogar der Normalfall. Übrigens stimme ich Speedy absolut zu, dass Riester hier die wohl erste Wahl wäre. Um die Förderquote zu optimieren, kann aber ein ergänzender Basisrentenvertrag Sinn machen, nämlich dann, wenn für den Riester-Zulagenanspruch nur so wenig Geld eingezahlt werden muss, dass die Steuerersparnis geringer wäre als die Zulage, man aber dennoch mehr Geld für die Rente einzahlen möchte und von der Steuer abschreiben möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Oktober 3, 2010 Bei Riester funktioniert es genauso! Die Beitragserhaltungsgarantie gilt nur zu Rentenbeginn. Wechselst Du vorher Deinen Vertragspartner, kannst Du dabei durchaus Verluste erlitten haben. Bei Versicherungen, denen man die Gebühren im voraus zahlt, ist das sogar der Normalfall. Nö, auf übertragenes Kapital werden ja keine neuen Abschlusskosten fällig! Die Frage ist, ob das bei Rürup genauso ist, dann ist nämlich Wechseln auch weniger ein Problem. Aber ich stimme zu, dass Rürup als unflexibelster Teil der Altersvorsorge die letzte Wahl sein sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Oktober 3, 2010 Aber ich stimme zu, dass Rürup als unflexibelster Teil der Altersvorsorge die letzte Wahl sein sollte. Das unflexible bei der Rürup ist ja mit Absicht gemacht wurden, damit Selbstständige oder Freiberufler die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, nicht vorzeitig die Rürup auflösen und somit auch im Alter mit einer Rente rechnen können. Letztenendes sollte man aber vor dem Abschluss sehr genau die unterschiedlichen Rürup Policen der einzelnen Anbieter genau vergleichen, damit man auch einen guten Vertrag hat. Je nachdem ob man für Riester förderberechtigt ist, ist Riester die erste Wahl. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 3, 2010 Bei Riester funktioniert es genauso! Die Beitragserhaltungsgarantie gilt nur zu Rentenbeginn. Wechselst Du vorher Deinen Vertragspartner, kannst Du dabei durchaus Verluste erlitten haben. Bei Versicherungen, denen man die Gebühren im voraus zahlt, ist das sogar der Normalfall. Nö, auf übertragenes Kapital werden ja keine neuen Abschlusskosten fällig! ??? Ich verstehe nicht, inwiefern das mit meiner Kritik zu tun hat. Es ist doch egal, ob nach der Übertragung Abschlusskosten entstehen (die sollten imho bei einem guten Fondssparplan ohnehin nie entstehen). Aber wenn man zuvor 10.000 Euro in eine Riester-Versicherung gegeben hat und die 6000 Euro Gebühren abgezogen hat, dann bekommt man die nicht zurück, hat also 6000 Verlust gemacht und nur 4000 im neuen Fondssparplan. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Oktober 3, 2010 Es ist doch egal, ob nach der Übertragung Abschlusskosten entstehen (die sollten imho bei einem guten Fondssparplan ohnehin nie entstehen). Aber wenn man zuvor 10.000 Euro in eine Riester-Versicherung gegeben hat und die 6000 Euro Gebühren abgezogen hat, dann bekommt man die nicht zurück, hat also 6000 Verlust gemacht und nur 4000 im neuen Fondssparplan. Hmm jetzt verstehe ich dich nicht... Von welchen 6000 Gebühren redest du denn, wenn du gar keine Abschlusskosten einberechnest? Im Endeffekt ist es ja (fast) egal, ob die Kosten im alten Vertrag anfallen oder im neuen, bei beiden kommt die gleiche Summe an. (okay, man hat darauf keine Beitragsgarantie, aber die ist ja eh nichts wert..) Wie gesagt, ob das bei Rürup auch so wie bei Riester festgelegt ist, weiß ich nicht, das müsste noch jemand beantworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 3, 2010 Mh, vielleicht kann ja jemand anders nochmal etwas dazu sagen. Ich finde, ich habe es eindeutig formuliert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cb00 Oktober 3, 2010 Hab mich auch gefragt, ob die Rürup das beste Produkt für meine Frau ist. Vor allem, das sie ja nichts zu versteuern hat. Weiß jemand, ob ich die Beiträge geltend machen kann? Bin ja Beitragszahler zur Zeit. Selbst wenn ich die Rürup auf einen anderen Anbieter übertrage, hab ich ja immer noch ein teures Produkt, dass durch die ganze Kostenstruktur viel Rendite frisst. Hab zur Übertragung auch nichts in den Versicherungsbedingungen gefunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag