kleinerfisch Oktober 2, 2010 Hallo Leute, ich habe meine Bezugsrechte aus der Kapitalerhöhung der Deutschen Bank nicht ausgeübt sondern verkauft. Was sind da eigentlich die steuerlichen Folgen? Bei den Bezugsrechten stellt sich die Frage nach dem Anschaffungskurs, der sich ja durch eine Wertminderung der Altaktien nur indirekt ergibt. Bei den Aktien wiederum stellt sich ebenfalls die Frage nach dem Anschaffungskurs nach Abspaltung der Bezugsrechte - die Aktien verlieren ja dadurch an Wert. IMHO müsste also der Anschaffungskurs der Altaktien gemindert werden und die Bezugsrechte müssten einen (fiktiven) Anschaffungskurs in gleicher Höhe zugeordnet bekommen. Die Frage ist dann aber immer noch: In welcher Höhe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 2, 2010 Schau dir mal die Seite 8 an http://www.axerpartn...ezugsrechte.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nord_sued Oktober 2, 2010 Sven, Du bist offensichtlich steuerlich bewandert. Was mich wundert: der Text aus dem Link ist aus dem Jahr 2006 - kann mir nicht vorstellen, dass die Abgeltungssteuer da folgenlos geblieben sein soll. Vorausgesetzt die DeuBa Aktien von "kleinerfisch" sind kein Bestand von vor 2009. kleinerfisch, hast Du keine Abrechung deines Verkaufs bekommen? Spontan würde ich davon ausgehen, dass Abgeltungssteuer mit Anschaffungspreis = 0 angesetzt wird. Wertverlust der Altaktien sollte sich im Kurs darstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 2, 2010 wenn die Aktien vor 2009 erworben wurden gilt die Spekulationsfrist, sprich steuerfrei, weil das Jahr rum ist. Wenn nach 2009 erworben wurde werden die Anschaffungskosten mit 0,00 EUR angesetzt. Der Betrag ist voll zu versteuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Oktober 2, 2010 Hallo Leute, ich habe meine Bezugsrechte aus der Kapitalerhöhung der Deutschen Bank nicht ausgeübt sondern verkauft. Was sind da eigentlich die steuerlichen Folgen? Bei den Bezugsrechten stellt sich die Frage nach dem Anschaffungskurs, der sich ja durch eine Wertminderung der Altaktien nur indirekt ergibt. Bei den Aktien wiederum stellt sich ebenfalls die Frage nach dem Anschaffungskurs nach Abspaltung der Bezugsrechte - die Aktien verlieren ja dadurch an Wert. IMHO müsste also der Anschaffungskurs der Altaktien gemindert werden und die Bezugsrechte müssten einen (fiktiven) Anschaffungskurs in gleicher Höhe zugeordnet bekommen. Die Frage ist dann aber immer noch: In welcher Höhe? AK der BZR bei AbgSt gleich Null, keine Wertminderung der AK der Altaktien. Gilt auch für Alt-Bestände (M.E. verfassungsrechtlich bedenklich) Bei Anschaffung der Aktien vor 2009 steuerfreier Verkauf der BZR, ansonsten Abgeltungsteuer. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Oktober 2, 2010 · bearbeitet Oktober 2, 2010 von kleinerfisch AK der BZR bei AbgSt gleich Null, keine Wertminderung der AK der Altaktien. Gilt auch für Alt-Bestände (M.E. verfassungsrechtlich bedenklich) Bei Anschaffung der Aktien vor 2009 steuerfreier Verkauf der BZR, ansonsten Abgeltungsteuer. Gruß Taxadvisor Hm. Zwei Experten, zwei Meinungen oder wie? Dann schaue ich doch mal selbst nach. ... [wühl, schnauf, stöhn] ... Nach § 20 Abs. 4a S. 4 EStG hat Taxadvisor recht. Das Axer-Papier ist wohl doch zu alt (danke nord_sued für den Hinweis). Es ist außerdem in seinen Beispielen falsch (10 - 1,81 = 8,21(?) und falsche Berechnung des Veräußerungsgewinns der Bezugsrechte , beides Seite 7). Sind wohl Juristen, keine BWLer Jedenalls ist das mal wirklich eine Vereinfachung gegenüber dem alten Recht! @nord_sued Hab zwar ne Abrechnung aber auch noch Verluste, so dass so oder so keine KESt anfiele. Und flatex stellt die steuerliche Situation in quartalsweisen "Steuerreports" dar. Leider war der Verkauf am 1.10., so dass ich erst Anfang Januar sehe, wie sie das behandelt haben. Außerdem habe ich seit 2009 schon so viele Fehler in den Steuerberechnungen meiner Banken gefunden, dass ich mittlerweile alles nachprüfe und -rechne. Auf jeden Fall danke an alle für die schnellen Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Oktober 3, 2010 @nord_sued Hab zwar ne Abrechnung aber auch noch Verluste, so dass so oder so keine KESt anfiele. Und flatex stellt die steuerliche Situation in quartalsweisen "Steuerreports" dar. Leider war der Verkauf am 1.10., so dass ich erst Anfang Januar sehe, wie sie das behandelt haben. Außerdem habe ich seit 2009 schon so viele Fehler in den Steuerberechnungen meiner Banken gefunden, dass ich mittlerweile alles nachprüfe und -rechne. Auf jeden Fall danke an alle für die schnellen Antworten. Magst Du uns die Fehler mitteilen, gerne auch per Mail? Zu den BZR: Wer noch Altbestände aus 2008 oder älter hat, sollte seine BZR verkaufen, neu kaufen und dann erst beziehen.....(was verfassungsrechtlich schon bedenklich ist). Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Oktober 3, 2010 Magst Du uns die Fehler mitteilen, gerne auch per Mail? Gruß Taxadvisor PN ist unterwegs Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Oktober 4, 2010 wenn die Aktien vor 2009 erworben wurden gilt die Spekulationsfrist, sprich steuerfrei, weil das Jahr rum ist. Wenn nach 2009 erworben wurde werden die Anschaffungskosten mit 0,00 EUR angesetzt. Der Betrag ist voll zu versteuern. Das kann ich nur bestätigen, weil ich eine Abrechnung für den Verkauf der BZR Deutsche Bank bekommen habe. Anschaffung Aktien Deutsche Bank in 2010, Verkauf der BZR vor ein paar Tagen, Anschaffungskosten lt. Abrechnung = 0. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag