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kleinerfisch

Hallo Leute,

ich habe meine Bezugsrechte aus der Kapitalerhöhung der Deutschen Bank nicht ausgeübt sondern verkauft.

Was sind da eigentlich die steuerlichen Folgen?

 

Bei den Bezugsrechten stellt sich die Frage nach dem Anschaffungskurs, der sich ja durch eine Wertminderung der Altaktien nur indirekt ergibt.

 

Bei den Aktien wiederum stellt sich ebenfalls die Frage nach dem Anschaffungskurs nach Abspaltung der Bezugsrechte - die Aktien verlieren ja dadurch an Wert.

 

IMHO müsste also der Anschaffungskurs der Altaktien gemindert werden und die Bezugsrechte müssten einen (fiktiven) Anschaffungskurs in gleicher Höhe zugeordnet bekommen. Die Frage ist dann aber immer noch: In welcher Höhe?

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Sven82

Schau dir mal die Seite 8 an

http://www.axerpartn...ezugsrechte.pdf

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nord_sued

Sven, Du bist offensichtlich steuerlich bewandert.

Was mich wundert: der Text aus dem Link ist aus dem Jahr 2006 - kann mir nicht vorstellen, dass die Abgeltungssteuer da folgenlos geblieben sein soll. Vorausgesetzt die DeuBa Aktien von "kleinerfisch" sind kein Bestand von vor 2009.

 

kleinerfisch, hast Du keine Abrechung deines Verkaufs bekommen?

 

Spontan würde ich davon ausgehen, dass Abgeltungssteuer mit Anschaffungspreis = 0 angesetzt wird. Wertverlust der Altaktien sollte sich im Kurs darstellen.

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Sven82

wenn die Aktien vor 2009 erworben wurden gilt die Spekulationsfrist, sprich steuerfrei, weil das Jahr rum ist.

Wenn nach 2009 erworben wurde werden die Anschaffungskosten mit 0,00 EUR angesetzt. Der Betrag ist voll zu versteuern.

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Taxadvisor

Hallo Leute,

ich habe meine Bezugsrechte aus der Kapitalerhöhung der Deutschen Bank nicht ausgeübt sondern verkauft.

Was sind da eigentlich die steuerlichen Folgen?

 

Bei den Bezugsrechten stellt sich die Frage nach dem Anschaffungskurs, der sich ja durch eine Wertminderung der Altaktien nur indirekt ergibt.

 

Bei den Aktien wiederum stellt sich ebenfalls die Frage nach dem Anschaffungskurs nach Abspaltung der Bezugsrechte - die Aktien verlieren ja dadurch an Wert.

 

IMHO müsste also der Anschaffungskurs der Altaktien gemindert werden und die Bezugsrechte müssten einen (fiktiven) Anschaffungskurs in gleicher Höhe zugeordnet bekommen. Die Frage ist dann aber immer noch: In welcher Höhe?

 

AK der BZR bei AbgSt gleich Null, keine Wertminderung der AK der Altaktien. Gilt auch für Alt-Bestände (M.E. verfassungsrechtlich bedenklich)

Bei Anschaffung der Aktien vor 2009 steuerfreier Verkauf der BZR, ansonsten Abgeltungsteuer.

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

AK der BZR bei AbgSt gleich Null, keine Wertminderung der AK der Altaktien. Gilt auch für Alt-Bestände (M.E. verfassungsrechtlich bedenklich)

Bei Anschaffung der Aktien vor 2009 steuerfreier Verkauf der BZR, ansonsten Abgeltungsteuer.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Hm. Zwei Experten, zwei Meinungen oder wie? :huh:

 

Dann schaue ich doch mal selbst nach.

...

:news: [wühl, schnauf, stöhn] :news:

...

:teach: Nach § 20 Abs. 4a S. 4 EStG hat Taxadvisor recht. Das Axer-Papier ist wohl doch zu alt (danke nord_sued für den Hinweis).

Es ist außerdem in seinen Beispielen falsch (10 - 1,81 = 8,21(?) und falsche Berechnung des Veräußerungsgewinns der Bezugsrechte , beides Seite 7).

Sind wohl Juristen, keine BWLer :lol:

 

Jedenalls ist das mal wirklich eine Vereinfachung gegenüber dem alten Recht! :drool:

 

@nord_sued

Hab zwar ne Abrechnung aber auch noch Verluste, so dass so oder so keine KESt anfiele. Und flatex stellt die steuerliche Situation in quartalsweisen "Steuerreports" dar. Leider war der Verkauf am 1.10., so dass ich erst Anfang Januar sehe, wie sie das behandelt haben.

Außerdem habe ich seit 2009 schon so viele Fehler in den Steuerberechnungen meiner Banken gefunden, dass ich mittlerweile alles nachprüfe und -rechne. :dumb:

 

Auf jeden Fall danke an alle für die schnellen Antworten.

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Taxadvisor

 

@nord_sued

Hab zwar ne Abrechnung aber auch noch Verluste, so dass so oder so keine KESt anfiele. Und flatex stellt die steuerliche Situation in quartalsweisen "Steuerreports" dar. Leider war der Verkauf am 1.10., so dass ich erst Anfang Januar sehe, wie sie das behandelt haben.

Außerdem habe ich seit 2009 schon so viele Fehler in den Steuerberechnungen meiner Banken gefunden, dass ich mittlerweile alles nachprüfe und -rechne. :dumb:

 

Auf jeden Fall danke an alle für die schnellen Antworten.

 

Magst Du uns die Fehler mitteilen, gerne auch per Mail?

 

Zu den BZR: Wer noch Altbestände aus 2008 oder älter hat, sollte seine BZR verkaufen, neu kaufen und dann erst beziehen.....(was verfassungsrechtlich schon bedenklich ist).

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch

 

Magst Du uns die Fehler mitteilen, gerne auch per Mail?

 

Gruß

Taxadvisor

 

PN ist unterwegs

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Padua

wenn die Aktien vor 2009 erworben wurden gilt die Spekulationsfrist, sprich steuerfrei, weil das Jahr rum ist.

Wenn nach 2009 erworben wurde werden die Anschaffungskosten mit 0,00 EUR angesetzt. Der Betrag ist voll zu versteuern.

 

Das kann ich nur bestätigen, weil ich eine Abrechnung für den Verkauf der BZR Deutsche Bank bekommen habe. Anschaffung Aktien Deutsche Bank in 2010, Verkauf der BZR vor ein paar Tagen, Anschaffungskosten lt. Abrechnung = 0.

 

Gruß Padua

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