Günter Paul Juni 16, 2011 Richtig,KAP Zeile 53,früher war AUS erforderlich... Ich kann nur jedem ,der Steuern zahlt ein Steuerberechnungsprogramm empfehlen,da gibt es unterschiedlichste Software und man kann sich so einen Überblick verschaffen.. Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht und kann Steuerrückerstattungen bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma kongruent mit der Steueerstattung des Finanzamtes berechnen muss ja nicht unbedingt professionell Software sein,Quick Steuer tut`s auch...aber dennoch,... wer tut sich denn so etwas an,schön,dass hier in Einzelheiten beschrieben wurde ,welchen Aufwand es erfordert,ich jedenfalls lasse die Finger von Anlagen,die solch eine be*********e Besteuerung haben,ich ärgere mich jedes Jahr über meine Schweizanlage,da werden von Dividenden 53 % weggehauen... aber dass ist noch eine Anlage von vor 2009 und bleibt deswegen im Depot..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
egbert02 Juni 16, 2011 [...] ich ärgere mich jedes Jahr über meine Schweizanlage,da werden von Dividenden 53 % weggehauen... aber dass ist noch eine Anlage von vor 2009 und bleibt deswegen im Depot..... Verstehe ich nicht. Die Schweizer sind doch recht kooperativ beim Rückerstatten der Quellensteuer... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kairos Juni 17, 2011 · bearbeitet Juni 17, 2011 von Kairos Am Anfang des Threads wird erwähnt, dass die Schweiz Bearbeitungsgebühren für die Bearbeitung der Rückerstattung erhebt. Kann jemand sagen, wie hoch sich die belaufen? Weiss jemand vielleicht auch, ob Frankreich Gebühren erhebt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Günter Paul Juni 19, 2011 [...] ich ärgere mich jedes Jahr über meine Schweizanlage,da werden von Dividenden 53 % weggehauen... aber dass ist noch eine Anlage von vor 2009 und bleibt deswegen im Depot..... Verstehe ich nicht. Die Schweizer sind doch recht kooperativ beim Rückerstatten der Quellensteuer... Mag schon sein,Egbert,...aber sicherlich hängt alles von der Höhe der Rückerstattung ab,bei mir wäre der Schweizer Anteil etwa 100 Euro und dafür tue ich mir das nicht an,zumal noch Gebühren anfallen,,,ich hab mal die Stellungnahme von Plutos kopiert...der Hinweis auf die drei Jahre scheint mir allerdings nachdenkenswert.... ""Ist kein Problem. Formular ausfüllen (gibt es im Internet mit Anleitung) und an dein Finanzamt schicken. Die bestätigen, dass du ein braver deutscher Steuerzahler bist. Dann das Ganze mit Anlagen in die Schweiz. Kohle war in ca. 1/2 Jahr da. Zu beachten ist, dass die Schweizer auch eine kleine Bearbeitungsgebühr kassieren. Ferner kassiert deine Bank, bei der du das Girokonto hast auch eine Gebühr, da die Zahlung in Franken ankommt und in Euronen gewechselt werden muss. D.h. hier ein 10'er weg, da ein 10'er weg und der Rest für dich Eingefügtes Bild Da man die Erstattung rückwirkend für drei Jahre machen kann (siehe Formular), mache ich das Ganze nicht jedes Jahr, sondern sammel, denn so hoch sind meine Dividenden aus der Schweiz auch nicht. "" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juni 19, 2011 Da man die Erstattung rückwirkend für drei Jahre machen kann (siehe Formular), mache ich das Ganze nicht jedes Jahr, sondern sammel, denn so hoch sind meine Dividenden aus der Schweiz auch nicht. "" Die meisten Staaten sehen mehrjährige Fristen vor, teilweise ist aber für jede Aktie/Zahlung ein eigenes Formular auszufüllen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas8877 Juni 24, 2011 Hallo Taxadviso, vielen Dank für diese klare Anwort. Freundliche Grüße Thomas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe August 16, 2011 Laut meiner Steuerbescheinigung von ebase hatte ich in 2010 7,58 Anzurechnende ausländische Quellensteuer. Wurde vom Finanzamt aber nicht anerkannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 16, 2011 wurden denn überhaupt Steuern auf Kapitalerträge gezahlt, sprich: lagen die Kapitalerträge über 801 EUR? Wenn nein, dann gibt's auch keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe August 16, 2011 · bearbeitet August 16, 2011 von powerschwabe wurden denn überhaupt Steuern auf Kapitalerträge gezahlt, sprich: lagen die Kapitalerträge über 801 EUR? Wenn nein, dann gibt's auch keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer. Insgesamt hatte ich 967€ Kapitalerträge. Wie setzten sich diese zusammen? Alles aus Zeile 7 - In Anspruch Genommener Sparer Pauschbetrag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner August 20, 2011 Hallo powerschwabe, Insgesamt hatte ich 967 Kapitalerträge.Wenn es daneben nicht noch weitere Nichtarbeitnehmer-Einkünfte gab, fällt keine Steuer an (Härtefallregelung). In dem Fall sollten die Kapitalerträge im Bescheid entweder mit Null oder überhaupt nicht erscheinen. Und sämtliche abgeführten Abgelungsteuern/Solis werden erstattet. Wie setzten sich diese zusammen? Alles aus Zeile 7 - In Anspruch Genommener Sparer Pauschbetrag?Die Frage verstehe ich nicht ganz.Deine gesamten Kapitalerträge, die dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, sind aber die Summe aus Zeile 7 (um Korrekturen bereinigt), Zeile 14a und Zeile 15. War das so gemeint? MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ariantes August 27, 2011 Ich hätte da mal eine Frage zu dem Vorgehen bei Dividendenausschüttungen französischer Unternehmen. Wenn man über das vereinfachte Verfahren (Formular Nr. 5000, Einzureichen vor der Ausschüttung bei der Bank) die Quellensteuer regeln will, muss man da immer noch das Ganze pro Firma machen oder reicht es hier das ganze 1x pro Bank zu machen? Muss man das jedes Jahr einreichen, oder reicht einmal? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 27, 2011 Ich hätte da mal eine Frage zu dem Vorgehen bei Dividendenausschüttungen französischer Unternehmen. Wenn man über das vereinfachte Verfahren (Formular Nr. 5000, Einzureichen vor der Ausschüttung bei der Bank) die Quellensteuer regeln will, muss man da immer noch das Ganze pro Firma machen oder reicht es hier das ganze 1x pro Bank zu machen? Muss man das jedes Jahr einreichen, oder reicht einmal? http://www.dsw-info.de/fileadmin/downloads/quellensteuerformulare/Frankreich_5000_DE_Erlaeuterung.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ariantes August 27, 2011 · bearbeitet August 27, 2011 von Ariantes Ich hätte da mal eine Frage zu dem Vorgehen bei Dividendenausschüttungen französischer Unternehmen. Wenn man über das vereinfachte Verfahren (Formular Nr. 5000, Einzureichen vor der Ausschüttung bei der Bank) die Quellensteuer regeln will, muss man da immer noch das Ganze pro Firma machen oder reicht es hier das ganze 1x pro Bank zu machen? Muss man das jedes Jahr einreichen, oder reicht einmal? http://www.dsw-info.de/fileadmin/downloads/quellensteuerformulare/Frankreich_5000_DE_Erlaeuterung.pdf Ja, das habe ich gelesen. Wenn ich das richtig verstehe, muss man nur das Formular, nachdem es vom örtlichen FA ausgefüllt wurde, bei der Bank einreichen. Reicht das? Muss ich das jedes Jahr machen? Irgendwie erscheint mir das zu einfach, um wahr zu sein.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Dezember 16, 2011 Kann mir jemand sagen, wie die Steuersituation bei brasilianischen Aktien aussieht? Konkret geht es um Vale, die ich als ADR also als in den USA gelistetes Wertpapier kaufen würde (US91912E1055). In dem BZST Dokument, in dem man normalerweise nachsieht, taucht Brasilien nicht auf. Muss man daraus schließen, dass es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt und daher sowohl brasilianische Quellensteuer als auch deutsche Abgeltungssteuer zu zahlen wären? Oder sorgt die Tatsache, dass es ein ADR ist, dafür, dass das Wertpapier steuerlich wie eine US Aktie behandelt wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 16, 2011 Hallo Nudelesser, laut Axer gibt es in Brasilien keine Quellensteuer auf Dividenden. Aber keine Ahnung, ob das korrekt und auch noch aktuelle ist (Stand Feb 2010). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 16, 2011 Kann mir jemand sagen, wie die Steuersituation bei brasilianischen Aktien aussieht? Konkret geht es um Vale, die ich als ADR also als in den USA gelistetes Wertpapier kaufen würde (US91912E1055). In dem BZST Dokument, in dem man normalerweise nachsieht, taucht Brasilien nicht auf. Muss man daraus schließen, dass es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt und daher sowohl brasilianische Quellensteuer als auch deutsche Abgeltungssteuer zu zahlen wären? Oder sorgt die Tatsache, dass es ein ADR ist, dafür, dass das Wertpapier steuerlich wie eine US Aktie behandelt wird? Bei Vale wird meistens 15% QuSt einbehalten, diese wird nach unseren Erfahrungen aber immer voll auf die dt. AbgSt angerechnet. Soweit bei einzelnen Ausschüttungen keine QuSt einbehalten wird, wird 25% einbehalten. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Dezember 16, 2011 Kann mir jemand sagen, wie die Steuersituation bei brasilianischen Aktien aussieht? Konkret geht es um Vale, die ich als ADR also als in den USA gelistetes Wertpapier kaufen würde (US91912E1055). In dem BZST Dokument, in dem man normalerweise nachsieht, taucht Brasilien nicht auf. Muss man daraus schließen, dass es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt und daher sowohl brasilianische Quellensteuer als auch deutsche Abgeltungssteuer zu zahlen wären? Oder sorgt die Tatsache, dass es ein ADR ist, dafür, dass das Wertpapier steuerlich wie eine US Aktie behandelt wird? Bei Vale wird meistens 15% QuSt einbehalten, diese wird nach unseren Erfahrungen aber immer voll auf die dt. AbgSt angerechnet. Soweit bei einzelnen Ausschüttungen keine QuSt einbehalten wird, wird 25% einbehalten. Gruß Taxadvisor Super, vielen Dank! Das würde bedeuten, dass die Vale ADRs wie amerikanische Aktien behandelt werden und dass man sich um ein fehlendes DBA mit Brasilien nicht weiter kümmern muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
compane April 26, 2013 Guten Morgen, ich bin Student und habe dementsprechend noch kein laufendes Einkommen über 8004€, sodass ich alle Kapitalertragsteuern bis zum Freibetrag iHv 801€ nicht zahlen muss und mir alles, was darüber geht, mit einer Steuererklärung zurückhole. Für meine Nestle-Aktien wurden jetzt die 35% QSt einbehalten, wovon 15% ja auf die Kapitalertragsteuer in DE anrechenbar sind. Da ich am Ende überhaupt keine Abgeltungsteuer zahle, habe ich nichts von dieser Anrechenbarkeit, oder? Oder gibt es einen Weg, die 15% erstattet zu bekommen? compane Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler April 26, 2013 · bearbeitet April 26, 2013 von monopolyspieler Hallo, meines Wissens nein (aber frag auch mal beim BZSt) - davon abgesehen wäre vielleicht eine NV-Bescheinigung für Dich sinnvoll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mithrandir77 April 26, 2013 Hallo, meines Wissens nein (aber frag auch mal beim BZSt) - davon abgesehen wäre vielleicht eine NV-Bescheinigung für Dich sinnvoll. die NV-Bescheinigung hilft bei den 15% nur überhaupt nichts Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
compane April 26, 2013 Hallo, meines Wissens nein (aber frag auch mal beim BZSt) - davon abgesehen wäre vielleicht eine NV-Bescheinigung für Dich sinnvoll. die NV-Bescheinigung hilft bei den 15% nur überhaupt nichts stimmt, so eine NV-Bescheinigung kannte ich noch gar nicht.. blöd, dass die 15% dann weg sind. Hätte der Bankberater ruhig mal drauf aufmerksam machen können.... Aber danke für die Antworten compane Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr Juli 13, 2013 Habe gerade gesehen, dass die neue Tabelle des BZSt zur Quellensteuer-Anrechenbarkeit 2013 mittlerweile online ist: http://www.bzst.de/D...publicationFile Da ich gerade kurz davor bin wieder ein bisschen in japanischen Dividendenpapieren zuzuschlagen, hat mich die Angabe zu Japan etwas irritiert: "Nationale Quellensteuer 7 % auf qualifizierte Dividenden aus börsennotierten Gesellschaften bis 31.12.2013" Bedeutet dies, dass ab 01.01.2014 dort dann der zweite genannte höhere Satz von 20% (davon 15% anrechenbar) gilt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pike-Matrick Juli 15, 2013 Hallo Leute, momentan trade ich ausschließlich Deutsche und US-Aktien. Nun würde ich gerne meinen screen auf ein paar Länder erweitern. UK ist klar. Welche Länder bieten sich für den Deutschen Staatsbürger noch an, um präventiv dem Steuer wir war zu entgehen und nicht zig Formulare auszufüllen. Bzw. ihr habt geschrieben, das man bei Spanien, Holland etc. (Quelle: 3.1 Vorabbefreiung Finnland*, Holland, Italien*, Japan*, Portugal*, Schweden*, Spanien*, Südkorea*) Vorabfreistellungen beantragen kann. Hat jemand Erfahrungen wie das bei Interactive Brokers abläuft? Interessant sind für mich nur Europäische Länder sowie Canada. Schon mal Danke voraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juli 15, 2013 Hast Du den Freibetrag schon anderweitig ausgeschöpft? Wenn ja, dann sind eigentlich nur Länder mit einer Quellensteuer größer 15% problematisch (außer Dir ist das Ausfüllen Deiner Steuererklärung schon zuviel). Als Beispiele wären Norwegen, Schweiz und Frankreich mit einer Quellensteuer größer 15% zu nennen. Details findest Du beim Bundeszentralamt für Steuern (meiner persönlichen Lieblingsbehörde ). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Juli 15, 2013 Für Spanien wäre es mir neu für Aktien. (Für Anleihen geht es bei mancher Bank). Niederlande braucht man seit Jahren nicht mehr, da dort die Steuer auch nur noch 15% beträgt. Welche "Fremdkosten" fallen denn bei der Comdirect so an? Z.B. für Frankreich. Meine Targo mag Formular 5000 nämlich nicht, obwohl es die Tochter einer französischen Bank ist. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag