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Slivomir

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Empfohlene Beiträge

Slivomir

Hallo zusammen,

 

ich musste heute entsetzt feststellen, dass alle meine Dividendenausschüttungen norwegischer und spanischer Aktien (z.B. Telefonica sowie Statoil) storniert wurden. NAch der Nueberchnung wurden die zuvor angerechneten 15% ausländischer Quellensteuer nicht mehr berücksichtigt mit folgender Begründung:

 

Storno- u. Neuabrechnung, da bei Dividendenzahlungen aus Norwegen u. Spanien rückwirkend zum 1.1.2010 im Rahmen

des deutschen Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens keine QuSt auf Ebene der Kreditinstitute gem. § 43a Abs. 3 Satz 1

EStG angerechnet werden

 

Weiß jemand hierzu etwas näheres? Warum gerade spanische und norwegische Dividenden?

 

Viele Grüße,

Slivomir

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Taxadvisor

Hallo zusammen,

 

ich musste heute entsetzt feststellen, dass alle meine Dividendenausschüttungen norwegischer und spanischer Aktien (z.B. Telefonica sowie Statoil) storniert wurden. NAch der Nueberchnung wurden die zuvor angerechneten 15% ausländischer Quellensteuer nicht mehr berücksichtigt mit folgender Begründung:

 

Storno- u. Neuabrechnung, da bei Dividendenzahlungen aus Norwegen u. Spanien rückwirkend zum 1.1.2010 im Rahmen

des deutschen Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens keine QuSt auf Ebene der Kreditinstitute gem. § 43a Abs. 3 Satz 1

EStG angerechnet werden

 

Weiß jemand hierzu etwas näheres? Warum gerade spanische und norwegische Dividenden?

 

Viele Grüße,

Slivomir

 

Auf der Seite des BZST.de findet man die Übersichten hierzu. Norwegen und Spanien (letztere bis 1.500) ermöglichen die 100%-Erstattung der QuSt, damit ist eine Anrechnung natürlich nicht mehr möglich.

 

Gruß

Taxadvisor

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Slivomir

Hallo zusammen,

 

ich musste heute entsetzt feststellen, dass alle meine Dividendenausschüttungen norwegischer und spanischer Aktien (z.B. Telefonica sowie Statoil) storniert wurden. NAch der Nueberchnung wurden die zuvor angerechneten 15% ausländischer Quellensteuer nicht mehr berücksichtigt mit folgender Begründung:

 

Storno- u. Neuabrechnung, da bei Dividendenzahlungen aus Norwegen u. Spanien rückwirkend zum 1.1.2010 im Rahmen

des deutschen Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens keine QuSt auf Ebene der Kreditinstitute gem. § 43a Abs. 3 Satz 1

EStG angerechnet werden

 

Weiß jemand hierzu etwas näheres? Warum gerade spanische und norwegische Dividenden?

 

Viele Grüße,

Slivomir

 

Auf der Seite des BZST.de findet man die Übersichten hierzu. Norwegen und Spanien (letztere bis 1.500) ermöglichen die 100%-Erstattung der QuSt, damit ist eine Anrechnung natürlich nicht mehr möglich.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Vielen Dank für die Rückmeldung! Habe ich es richtig verstanden, dass die 100%ige-Erstattung mit dem 01.01.2010 neu eingeführt worden ist? Das heißt dann ind er Folge, dass ich mir die Quellensteuern direkt in Norwegen bzw. Spanien beantragen muss?

 

Danke nochmals.

Slivomir

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Taxadvisor

Vielen Dank für die Rückmeldung! Habe ich es richtig verstanden, dass die 100%ige-Erstattung mit dem 01.01.2010 neu eingeführt worden ist? Das heißt dann ind er Folge, dass ich mir die Quellensteuern direkt in Norwegen bzw. Spanien beantragen muss?

 

Danke nochmals.

Slivomir

 

Die 100%-Erstattung ist in den Schreiben eigentlich bereits für 2008ff vorgesehen, Erstattung muss direkt in den jeweiligen Ländern beantragt werden, auf den Seiten des BZST werden dafür aber mittlwerweile auch Formulare bzw. Infos angeboten.

 

Gruß

Taxadvisor

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Chemiker

Hallo Taxadvisor,

 

ich habe mir soeben das Erstattungsformular bei BZST angesehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt man die deutsche und die spanische Version bei seinem Wohnsitzfinanzamt ab und bekommt das spanische Formular mit ein paar Stempeln angereichert zurück. Wohin muß man das im Fall von Telefonica schicken? Wer gibt mir diese Info? Telefonica, meine Bank, mein Finanzamt?

Außerdem ist mir aufgefallen, daß man auf den Formularen nirgends seine Bankverbindung angeben soll? Wie kommt dann das Geld zu mir?

 

Viele Grüße,

Chemiker

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Taxadvisor

Hallo Taxadvisor,

 

ich habe mir soeben das Erstattungsformular bei BZST angesehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt man die deutsche und die spanische Version bei seinem Wohnsitzfinanzamt ab und bekommt das spanische Formular mit ein paar Stempeln angereichert zurück. Wohin muß man das im Fall von Telefonica schicken? Wer gibt mir diese Info? Telefonica, meine Bank, mein Finanzamt?

Außerdem ist mir aufgefallen, daß man auf den Formularen nirgends seine Bankverbindung angeben soll? Wie kommt dann das Geld zu mir?

 

Viele Grüße,

Chemiker

 

In der Regel werden die Anträge über die Bank geleitet, die Adressen der ausl. Finanzbehörden sind aber auch irgendwo auf der Seite des BZSt versteckt.

 

Gruß

Taxadvisor

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schinderhannes

Hat jemand, der Dividenden aus Aktien einstreicht das ganze schonmal gemacht ?

Wie habt Ihr das genau ausgefüllt und in welcher Reihenfolge wohin geschickt ?

 

Jetzt hab ich mich schon auf meine Telefonica-Dividende gefreut und nun geht so ein Dreck los.

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otto03
· bearbeitet von otto03

Hat jemand, der Dividenden aus Aktien einstreicht das ganze schonmal gemacht ?

Wie habt Ihr das genau ausgefüllt und in welcher Reihenfolge wohin geschickt ?

 

Jetzt hab ich mich schon auf meine Telefonica-Dividende gefreut und nun geht so ein Dreck los.

 

Freuen kann man sich erst nach Kosten, INGDiba z.B. verlangt pro Fall 50 € plus anfallende Fremdkosten (andere sind auch nicht billiger), falls die Beträge nicht deutlich darüber liegen, lohnt m.E. der Aufwand nicht.

 

Ansonsten sollte man das Verfahren über die Depotbank klären.

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35sebastian

Ich bin ja schon ein wenig versiert in Sachen Rückführung von Quellensteuern, habe aber im Fall Norwegen noch keine Möglichkeit - auch vor 2010 nicht- gefunden.

Ein Wechsel meiner Depotbank kommt nicht infrage.

Wenn wir schon beim Thema sind: Wer hat denn Erfahrungen mit Italien, Belgien, Luxemburg , Brasilien , und Chile und Australien? Letztere Länder werden doch immer wieder empfohlen:)

 

 

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nord_sued

Freuen kann man sich erst nach Kosten, INGDiba z.B. verlangt pro Fall 50 plus anfallende Fremdkosten (andere sind auch nicht billiger), falls die Beträge nicht deutlich darüber liegen, lohnt m.E. der Aufwand nicht.

 

Ansonsten sollte man das Verfahren über die Depotbank klären.

 

Na toll, so macht Dividende keinen Spaß. Ist ja schlimmer als die Schweiz.

 

Telefonica schüttet übrigens am 8. November wieder aus. Wer sich also noch rechtzeitig trennen will ( ...und nicht an die leinenwebertheorie glaubt)....

 

 

 

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maush

Hat jemand, der Dividenden aus Aktien einstreicht das ganze schonmal gemacht ?

Wie habt Ihr das genau ausgefüllt und in welcher Reihenfolge wohin geschickt ?

 

Jetzt hab ich mich schon auf meine Telefonica-Dividende gefreut und nun geht so ein Dreck los.

 

Freuen kann man sich erst nach Kosten, INGDiba z.B. verlangt pro Fall 50 plus anfallende Fremdkosten (andere sind auch nicht billiger), falls die Beträge nicht deutlich darüber liegen, lohnt m.E. der Aufwand nicht.

 

Ansonsten sollte man das Verfahren über die Depotbank klären.

Die Frage ist wie es im Falle von Spanien überhaupt läuft. Wenn es wie bei der Schweiz ist, muss man den Antrag selbst stellen und es kommen keine Gebühren auf einen zu. Im Falle von Frankreich geht das m.E. nicht, da geht es nur über die Bank, und die hält ordentlich die Hand auf. Aus den Formularen auf BZSt werde ich nicht schlau. Scheinbar ist in Norwegen ein formloser Antrag erforderlich. Die spanischen Formulare sind nicht auf deutsch oder englisch. Wäre schön wenn hier ein Forumsmitglied etwas Licht ins Dunkel bringen könnte...

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michaelschmidt

Wie wird das eigentlich bei Fonds gehandhabt ?

Kümmert sich da die KAG drum ?

Oder muß ich da auch irgendwie aktiv werden ?

 

Michael

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schinderhannes
· bearbeitet von schinderhannes

...und nicht an die leinenwebertheorie glaubt)....

 

:lol: wie geil

 

Die Sache mit Telefonica ärgert mich mächtig, aber was solls. Halte ich dennoch für den besten Telekomkonzern und die Nachsteuerrendite ist trotzdem noch gut.

Aber wer weiss,vielleicht sind wir alle zu blöd und leinenweber hat recht, dann kauf ich mir nur noch Papiere mit 8 - 10% Rendite, verkaufe einen Tag später und bin bald reich.

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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

 

INGDiba z.B. verlangt pro Fall 50 € plus anfallende Fremdkosten

 

Weißt Du, ob die Diba die 50€ tatsächlich für jede einzelne Ausschüttung erhebt? Im Preisverzeichnis steht ohne weitere Erläuterung:

 

Rückforderung ausländischer Quellensteuer 50,00€

Die ING-DiBa wird die von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen.

 

Das könnte man ja auch so verstehen, dass man z.B. alle spanischen Quellensteuern oder alle Telefonica Ausschüttungen eines Jahres in einem Antrag zusammenfaßt und dafür dann 50€ zahlt.

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otto03

 

INGDiba z.B. verlangt pro Fall 50 plus anfallende Fremdkosten

 

Weißt Du, ob die Diba die 50 tatsächlich für jede einzelne Ausschüttung erhebt? Im Preisverzeichnis steht ohne weitere Erläuterung:

 

Rückforderung ausländischer Quellensteuer 50,00

Die ING-DiBa wird die von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen.

 

Das könnte man ja auch so verstehen, dass man z.B. alle spanischen Quellensteuern oder alle Telefonica Ausschüttungen eines Jahres in einem Antrag zusammenfaßt und dafür dann 50 zahlt.

 

keine Ahnung (mein Ausdruck pro Fall war voreilig :blushing: ); aber wie ich die Banken kenne..........

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Neomatic

Kann man die Regelung, dass ich mir über die Quellensteuererstattung die vollen 19% in Spanien zurückholen kann irgendwo nachlesen?

Meine aktuelle Befürchtung istnämlich , dass ich mir lediglich 4% zurückerstatten lassen kann und den Rest bei meiner Steuererklärung angeben "darf".

 

Irgendwo hatte ich sogar gelesen, dass man sich als Privatanleger in Spanien vollständig von der Quellensteuer berfreien lassen könnte.

Falls das wirklich geht, weiss jemand wo und wie ich das anschieben kann?

 

Danke und Gruß,

 

Neomatic

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Nudelesser

 

 

Weißt Du, ob die Diba die 50 tatsächlich für jede einzelne Ausschüttung erhebt? Im Preisverzeichnis steht ohne weitere Erläuterung:

 

Rückforderung ausländischer Quellensteuer 50,00

Die ING-DiBa wird die von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen.

 

Das könnte man ja auch so verstehen, dass man z.B. alle spanischen Quellensteuern oder alle Telefonica Ausschüttungen eines Jahres in einem Antrag zusammenfaßt und dafür dann 50 zahlt.

 

keine Ahnung (mein Ausdruck pro Fall war voreilig :blushing: ); aber wie ich die Banken kenne..........

 

Danke! Die Hoffnung stirbt zuletzt. Werde mal bei der Diba nachfragen...

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

gelöscht

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michaelschmidt

Wie wird das eigentlich bei Fonds gehandhabt ?

Kümmert sich da die KAG drum ?

Oder muß ich da auch irgendwie aktiv werden ?

 

Michael

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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

Hier ein Auszug aus der Diba Antwort:

 

 

...Falls Sie eine Rückerstattung des erstattungsfähigen Anteils der Quellensteuer wünschen, können Sie beim Bundesamt für Finanzen oder bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt ein Formular hierzu erhalten. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr zuständiges Finanzamt eine Gebühr für die Bearbeitung erheben könnte und eine Rückerstattung je nach Land mehrere Jahre dauern kann.

 

Die ING-DiBa kann den Erstattungsantrag und die dazugehörigen Dividendenabrechnungen als Auszahlungsstelle der ausländischen Erträge abstempeln. Dafür muss beides an die ING-DiBa eingeschickt werden. Pro Land und Jahr ist ein separater Antrag nötig. Das heimische Finanzamt muss dann auf dem Erstattungsantrag den Wohnsitz bestätigen, bevor Sie den Erstattungsantrag an den jeweiligen Adressaten zur Bearbeitung schicken können. Der Adressat ist von Land zu Land unterschiedlich und wird durch die Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt (z.B. zentrales ausländisches Finanzamt, Finanzamt des ausländischen Unternehmens, das Unternehmen selbst).

 

Gegen eine Gebühr von 145 Euro (50 Euro unsere Gebühr + 95 Euro Gebühr von Clearstream) übernimmt die ING-DiBa die Weiterleitung des Antrags für die Quellensteuerrückerstattung. Dazu füllen Sie den Erstattungsantrag vollständig aus und legen die Kopien der Dividendenabrechnungen bei. Es erfolgt allerdings keine Wiedervorlage, um den Geldeingang zu kontrollieren...

 

 

Es ist also ein Erstattungsantrag pro Land und Jahr nötig. Und der kostet dann, falls über die Diba abgewickelt 50€ plus 95€ für Clearstream. Es ist aber anscheinend ebenfalls möglich, diese Angelegenheit (kostenlos?) selbst in die Hand zu nehmen, indem man den Antrag von Finanzamt und Diba lediglich abzeichnen läßt und dann selbst an die zuständige Stelle z.B. in Spanien schickt.

 

Hat das schon einmal jemand gemacht und kann dazu etwas sagen?

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Neomatic

Bei der DKB ist der Service angeblich kostenlos (hab mir grad die Formulare schicken lassen) , bei der comdirect sind es  20 für die Rückforderung bzw. 5 für die Vorabbefreiung.

 

Bei den Unterschieden werde ich wohl der DiBa  "Auf Wiedersehen" sagen.

 

 

 

 

Zu mal es bei anderen Banken mit der DBA-Vollmacht automatisch läuft und ich mich nicht um jede Erstattung einzeln kümmern muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Nudelesser

Bei der DKB ist der Service angeblich kostenlos (hab mir grad die Formulare schicken lassen) , bei der comdirect sind es  20 für die Rückforderung bzw. 5 für die Vorabbefreiung.

 

Bei den Unterschieden werde ich wohl der DiBa  "Auf Wiedersehen" sagen.

 

Wie ich oben geschrieben hatte, scheint das alleinige Abzeichnen des Erstattungsantrages auch bei der Diba kostenfrei zu sein. Nur wenn man die Diba mit der Eintreibung der Quellensteuer beauftragt, kostet es gleich 145. Sehr verwirrend das ganze...

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supertobs

Das ganze ist doch nur interessant für Leute, die den Freibetrag nicht ausgeschöpft haben, oder?

 

Mein Verständnis anhand eines Beispiels:

- Staat A hat 30 % Quellensteuer

- Wegen dem DBA werden nur 15% einbehalten, diese sind anrechnungsfähig.

 

Im Rahmen der Abgeltungsteuer wären 25% fällig. Die bereits gezahlten 15% werden angerechnet. Also verbleiben 10% zu zahlen.

 

Die 10% kann sich doch nur derjenige zurückholen, der eben keine Abgeltungssteuer zahlt, oder?

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Nudelesser

Das ganze ist doch nur interessant für Leute, die den Freibetrag nicht ausgeschöpft haben, oder?

 

Mein Verständnis anhand eines Beispiels:

- Staat A hat 30 % Quellensteuer

- Wegen dem DBA werden nur 15% einbehalten, diese sind anrechnungsfähig.

 

Im Rahmen der Abgeltungsteuer wären 25% fällig. Die bereits gezahlten 15% werden angerechnet. Also verbleiben 10% zu zahlen.

 

Die 10% kann sich doch nur derjenige zurückholen, der eben keine Abgeltungssteuer zahlt, oder?

 

Kannte es bislang auch so, dass Quellensteuern bis 15% auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden.

 

Wenn man sich die Telefonica Ausschüttung ansieht, dann ist das allerdings nicht mehr so: Von der Bruttodividende werden zunächst 19% Quellensteuer und dann nochmal volle Abgeltungssteuer und Soli einbehalten. Macht also unter dem Strich (sofern man nicht aktiv wird) einen Gesamtsteuerlast von gepflegten 45%.

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michaelschmidt

Bin ich unsichtbar oder weiß das hier niemand ????

 

Wie wird das eigentlich bei Fonds gehandhabt ?

Kümmert sich da die KAG drum ?

Oder muß ich da auch irgendwie aktiv werden ?

 

Michael

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