Peski September 28, 2010 Eine Frage an die Versicherungsspezies: Werden die verbraucherfreundlichen Bedingungen des neuen Versicherungsvertragsgesetztes in JEDEM FALL auf alte Lebensversicherungsverträge angewandt? Im Internet finden sich widersprüchliche Angaben. Manche sagen, nach einer Übergangszeit müsste dies ab 2009 auf jeden Fall gemacht werden, manche sagen, dass liege im Ermessen des Versicherers. Ich habe meine Wissens jedenfalls keine Mitteilung meiner Versicherung erhalten. Vielen Dank für sachdienliche Hinweise. Peski Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 28, 2010 Hi, auf was bezieht sich deine Frage genau? Du musst zwischen der Anwendung des VVG und den Versicherungsbedingungen unterscheiden. Gruß David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski September 28, 2010 Hi Globalgrowth, es bezieht sich ganz genau auf den Zusammenhang, den Du beschreibst. Denn das neue VVG führt meiner Meinung dazu, dass die Bedingungen des Altvertrages nicht mehr gesetzeskonform sind und folglich geändert werden müssen. Habe mir die Bedingungen der neuen Verträge mal angesehen und dort sind die entsprechenden Passagen gemäß dem neuen VVG geändert worden (z.B. Verjährungsklauseln usw) Nur sind die meist besseren Bedingungen jetzt auch bei meinen alten Verträgen anzuwenden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 29, 2010 etwas verallgemeinert gesagt: ja Denn deine Bedingungen können und dürfen nicht im Widerspruch zum VVG stehen. Ich war mir nicht sicher, wie du die Frage im Detail meinst, weil das VVG nur die "groben Rahmenbedingungen" vorgibt. Im Detail ist letztlich das Bedingungswerk entscheidend. Welche Fragen beschäftigen dich denn im Detail (bitte nicht nur Schlagwörter sondern Zusammenhänge nennen)? Vielleicht kann ich dir dabei helfen - ich vermute nämlich, dass du es trotzdem "zusammenwürfelst" und daher die Änderungen des VVG überbewertest. Gruß David ps. bitte nicht ärgern, wenn meine Antwort länger auf sich warten lässt. Ich habe momentan sehr viel Arbeit um die Ohren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski September 30, 2010 Ich komme wie Du siehst auch nicht flott zum Antworten... Ich habe heute die Versicherung angerufen, man konnte mir keine Antwort geben und will schriftlich antworten. Es geht mir vor allem einfach nur darum, ob für mich jetzt auch die verbraucherfreundlichen Neuregelungen in der Breite gelten oder nicht, einen konkreten Punkt habe ich nicht. Jedenfalls waren diverse Punkte in den alten AGB deutlich schlechter geregelt, als es mit dem neuen VVG sein sollte (diverse Fristen und Ausschlüsse) Werde aber für Interessierte die Antwort der Versicherung verlautbaren lassen. quote name='GlobalGrowth' timestamp='1285744587' post='617925'] etwas verallgemeinert gesagt: ja Denn deine Bedingungen können und dürfen nicht im Widerspruch zum VVG stehen. Ich war mir nicht sicher, wie du die Frage im Detail meinst, weil das VVG nur die "groben Rahmenbedingungen" vorgibt. Im Detail ist letztlich das Bedingungswerk entscheidend. Welche Fragen beschäftigen dich denn im Detail (bitte nicht nur Schlagwörter sondern Zusammenhänge nennen)? Vielleicht kann ich dir dabei helfen - ich vermute nämlich, dass du es trotzdem "zusammenwürfelst" und daher die Änderungen des VVG überbewertest. Gruß David ps. bitte nicht ärgern, wenn meine Antwort länger auf sich warten lässt. Ich habe momentan sehr viel Arbeit um die Ohren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 2, 2010 Ich steh immer noch auf dem Schlauch....vielleicht liegt am Kopfweh Das Bedingungswerk kann dich nicht schlechter stellen, als das VVG. Demnach wird die Fristenregelung 1:1 übernommen. Was aber meinst du damit? Welche Fristen? Welcher Passus im Bedingungswerk? AGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und haben eigentlich mit dem Bedingungswerk des zugrundeliegenden Versicherungsvertrages nicht's zu tun. Gruß David (ich versuch dir mal eine VVG Synopse zu organisieren und poste sie hier mit rein. Dort sind Alt- und Neuregelung gegenübergestellt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag