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bd79

Verlustvortrag von 2009er Verlusten in 2010 nicht anerkannt?

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bd79

Hallo gemeinde,

 

ich habe nun schon einiges hier gelesen, jedoch keine Antwort auf mein Problem gefunden. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

 

Ich habe im Jahr 2009 bei Cortal Consors verluste aus Spekulationsgeschäften in Höhe von 2.500 Euro eingefahren.

Das Konto bei Cortal wurde dann im Jahresverlauf 2009 aufgelöst. Von Cortal wurde mir eine Steuer- und Verlustbescheinigung

ausgestellt, um diese Verluste beim FA geltend zu machen bzw. vorzutragen.

 

Diese Bescheinigung habe ich auch beim FA eingereicht. Nun erhielt ich meinen Steuerbescheid ohne jegliche Berücksichtigung.

Ich habe ücksprache mit dem FA gehalten.

 

Antwort FA:

Seit der Abgeltungssteuer 2009 werden Verluste mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Somit erfolgt kein Vortrag.

 

Prinzipiell richtig, also habe ich denen nochmal erklärt, das das Konto seit 2009 nicht mehr existiert und daher auch keine Gewinne

gegen gerechnet werden können. Daher wurde mir auch diese Bescheinigung ausgestellt.

 

Antwort FA:

Hmmm den Fall hatten Sie so noch nicht. Er muss mal seinen Chef fragen und der entscheidet das.

 

Sagt mal Leute, ich liege doch richtig oder? Die müssen doch die Verluste in 2010 vortragen? Es kann doch nicht sein, das ich der einzigste

im Taunus sein soll, bei dem das passiert ist.

 

Was denkt ihr?

 

Danke für eine kurze Antwort

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Sagt mal Leute, ich liege doch richtig oder? Die müssen doch die Verluste in 2010 vortragen? Es kann doch nicht sein, das ich der einzigste

im Taunus sein soll, bei dem das passiert ist.

 

Was denkt ihr?

 

Danke für eine kurze Antwort

 

Bei Beendigung der Bankverbindung gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Übertragung des Verlusttopfes oder Ausstellung einer Verlustbescheinigung.

 

Bei der ersten Möglichkeit wird der bestehendeVerlusttopf von der neuen Bank weitergeführt und verbraucht. Bei der zweiten Möglichkeit ist im Rahmen der Veranlagung ein nicht verbrauchter Rest als Verlustvortrag fest zu stellen.

 

In Deinem Fall ist also ein Verlustvortrag fest zustellen. Diese geballte Unwissenheit der Finanzverwaltung lässt mich stark an der Verfassungsmäßigkeit zweifeln...

 

Gruß

Taxadvisor

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bd79

Danke dir für die flotte Antwort.

 

Genau meine Rede. Ich hatte auch den Übertrag des Verlustes auf die neue Bankverbindung beantragt. Dies ging leider nicht, da das Depot zum Übertragungstermin leer war.

Aussage bei Cortal. Ein verlusttopf kann nur in Verbindung mit irgendwelchen Stücken erfolgen.

 

Daher wurde mir die Verlustbescheinigung ausgestellt. Jetzt bin ich mal gespannt, was bei dem Einspruch rauskommt.

 

Danke und Grüße

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etherial

Die Diskussion hatten wir vor einem Jahr auch schon. Die These war, dass bescheinigte nicht verrechenbare Verluste verfallen. Und das Ergebnis der Diskussion war, dass die These falsch war.

 

D.h. Verlustvortrag gibt von Neuverlusten gibt es auch weiterhin - und zwar genau dann, wenn ein bescheinigter Verlust höher ist als die gegenrechenbaren Gewinne.

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