Juschimitsu September 24, 2010 Hallo Leute, ich habe die Beiträge Grundwissen zur Anleihe und Genusschein durchgelesen, hätte aber noch paar fragen: Bei Genusschein steht: Ein Genussschein stellt eine Anlageform zwischen Aktie und Anleihe dar. Er verbrieft den Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes. Da es sich bei Genussrechten um Gläubigerrechte handelt, hat der Inhaber am Ende der Laufzeit einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert. Ich habe jetzt so ein Genusschein seit 2006. Eine Laufzeit ist nicht vorhanden, steht unbegrenzt. Ich habe damals in die sch***** 7.100€ investiert Kaufkurs107%, jetzt hat es ein Wert von 1.973€ Kurs 29,90%. Die obrigen Aussagen irritieren mich "Rückzahlung des Nominalwertes" und "Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert". Ich habe google und wiki jetzt durch um zu verstehen was Nennwert ist, aber ehrlich gesagt verstehe ich es nicht. Könnt Ihr mir bitte jetzt in meinem Fall sagen, was der Nennwert ist, in Betrag vielleicht auch? Frage über Anleihe: Die Anleihe habe ich auch seit 2006, Fälligkeit 2012. November 2009 hat die Firma Insolvenzantrag gestellt, Insolvenzanwalt und die ganze prozedure ist jetzt im laufen. Falls die Firma bis zur Fälligkeitsdatum 2012 nicht pleite sein sollte, aber noch in einer misareblen Verhältnis, könnte die Firma mir doch noch verweigern meine Anleihe auszuzahlen? Danke für Eure Antworten und Gruß juschimitsu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker September 24, 2010 Bei Insolvenz der Unternehmung hat man meist eher schlechte Karten, ich weiß ja nicht wie groß die Insolvensmasse ist. Um welche Unternehmung handelt es sich den bzw. um welche Anleihe? Beim Genussschein hättest du immer ein Rückzahlungsrisiko, wenn es bei der Firma zu Problemen kommt. Die Zahlungen aus dem GS werden wohl auch eingestellt worden sein. Hast du mal eine WKN für uns damit man die Sache ein bischen besser beurteilen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 24, 2010 Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung. http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz Der Nennwert deines Papiers beträgt bei der Emission 100 % (Nominal) und kann bei einem Verlust, ob Bilanzverlust, Jahresfehlbetrag usw unterscheidet man, heruntergeschrieben werden. In deinem Fall von 100 % auf irgendwas unter 100 %. Wenn der Nennwert sagen wir mal als Beispiel auf 50 % aufgrund der Verlustbeteiligung heruntergeschrieben wurde, bekämst du bei Fälligkeit des Papiers auch nur noch 50 % des ursprünglichen Nennwertes, also den 100 %, ausgezahlt. Bei einer Firma, die einen Insolvenzantrag/ Insolvenzverfahren beantragt hat, dürfte die Wahrscheinlichkeit auf eine entsprechende Rückzahlung zu 100 % als aussichtslos betrachtet werden. Im Prinzip könnte (!!!) das Papier wieder hochgeschrieben werden. Die Erfahrung der Vergangenheit mit solchen Papieren zeigt aber, dass dies meist mit einem Verzicht der Gläubiger auf Zinsen, längerer Laufzeiten und Teile der Einlage verbunden ist. Um welchen GS handelt es sich denn bei dir ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Juschimitsu September 24, 2010 Genusschein: SALVATOR GRU.INH.GEN.UNB. 716060 Anleihe: CARGOFRESH A0JQ95 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker September 24, 2010 Die Anleihe ist leider Tot. Hast du zum GS schon mal google bemüht? Es Scheint noch mehr "geschädigte" zu geben. Hier einmal der WP Prospekt Klick mich! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 24, 2010 Siehe http://www.wertpapie...uldv-v20062012/ . In der Tat Müll. Falls du aus freien Stücken gekauft hast, ist es unter Lehrgeld auszubuchen. Wenn es dir aufgeschwatzt wurde, kannst du vielleicht wg. Falschberatung klagen - bei guten Nerven und entsprechender Beweislage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. September 24, 2010 Siehe http://www.wertpapie...uldv-v20062012/ . In der Tat Müll. Falls du aus freien Stücken gekauft hast, ist es unter Lehrgeld auszubuchen. Wenn es dir aufgeschwatzt wurde, kannst du vielleicht wg. Falschberatung klagen - bei guten Nerven und entsprechender Beweislage. Ist schon verjährt, da geht nix mehr mit Klage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Juschimitsu September 24, 2010 Wow, wow langsam, heisst es jetzt bei der Anleihe, dass ich 2012 mein Geld nicht zurück bekomme? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 24, 2010 nein, Cargofresh wird nur noch unter Zocker wie uns gehalten Edit: Genauer müsste es heißen: Du bekommst was zurück, aber längst nicht das, was du damals eingesetzt hast Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Juschimitsu September 24, 2010 Edit: Genauer müsste es heißen: Du bekommst was zurück, aber längst nicht das, was du damals eingesetzt hast aber bei Anleihen dachte ich, bekommt man das zurück, was man eingezahlt hat?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Prospektständer September 24, 2010 Sofern der Emittent nicht zahlungsunfähig wird stimmt das auch... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker September 24, 2010 Edit: Genauer müsste es heißen: Du bekommst was zurück, aber längst nicht das, was du damals eingesetzt hast aber bei Anleihen dachte ich, bekommt man das zurück, was man eingezahlt hat?! Aber nur wenn was zum zurückzahlen vorhanden ist, ist nichts da kann auch nichts gezahlt werden. Es besteht schließlich keine Einlagensicherung. Du trägst immer ein Emittentenrisiko. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 24, 2010 Und sofern es keine Nachränge oder Genussscheine sind, die runtergeschrieben wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 24, 2010 zu cargofresh gibt's übrigens acuh schon einen thread, den ich dir mal ans herz lege https://www.wertpapier-forum.de/topic/24913-cargofresh-ag-inh-teilschuldv-v20062012/page__hl__cargofresh Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Juschimitsu September 24, 2010 Also gut schließma das Thema mit der Anleihe. Kommen wieder zum Genusschein, sorry das ich noch mal Frage, es ist bei mir noch offen, was ist bei GS der Nennwert jetzt? Ist es der jetzige Marktkurs, also die 1.973€, ist das jetzt der Nennwert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Prospektständer September 24, 2010 · bearbeitet September 24, 2010 von Prospektständer Der Nennwert ist 100€, der aktuelle Kurs ist ca. 30%, du zahlst also für 100€ Nennwert ~ 30€. Letzte Meldung: 10. Juni 2010 Pressemitteilung Die Geschäftsführung der Salvator Vermögensverwaltungs GmbH gibt bekannt, dass die Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft noch nicht abgeschlossen sind. Derzeit ist aber bereits absehbar, dass die Gesellschaft einen Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2009 ausweisen wird. Entsprechend den Genussscheinbedingungen würde für das Geschäftsjahr 2009 damit keine Verzinsung der Genussscheine erfolgen. Sollte die Gesellschaft im Jahresabschluss 2010 erneut einen Bilanzverlust ausweisen, so mindert sich im Falle der Kündigung der Genussscheine der Rückzahlungsanspruch des Anlegers. Das Ausmaß der Minderung bestimmt sich entsprechend den Genussscheinbedingungen. Die Geschäftsführung Kontakt: Telefon: (089) 599 455 121 E-Mail: ir@salvator.ag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 24, 2010 Die Frage ist auch, ob durch den Verlust 2007 bereits eine erste Runterschreibung des Nennwertes erfolgte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Prospektständer September 24, 2010 · bearbeitet September 24, 2010 von Prospektständer Die Genussscheine erhalten für das Geschäftsjahr 2007 eine Ausschüttung in Höhe von Euro 9,50 je Euro 100,00 nominal. Im elekrtonischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Juschimitsu September 24, 2010 Der Nennwert ist 100€, der aktuelle Kurs ist ca. 30%, du zahlst also für 100€ Nennwert ~ 30€. Leute, es ist echt gut gemeint aber daraus verstehe ich immer noch kein Betrag, ich zittiere den Text über GS noch mal: "Da es sich bei Genussrechten um Gläubigerrechte handelt, hat der Inhaber am Ende der Laufzeit einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert." am ende der Laufzeit? Mein Genusschein hat kein Laufzeit, steht unbegrenzt. Also hängt es von mir ab, wann ich die sch***** verkaufe oder? Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert? Ich habe 7.100€ investiert, Marktkurs ist 1.973€. Wieviel Euro wäre es jetzt in meinem Falle der Nennwert? Wieviel Euro würde ich jetzt bekommen, wenn ich diese GS los werden will? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker September 24, 2010 Der Nennwert ist 100, der aktuelle Kurs ist ca. 30%, du zahlst also für 100 Nennwert ~ 30. Leute, es ist echt gut gemeint aber daraus verstehe ich immer noch kein Betrag, ich zittiere den Text über GS noch mal: "Da es sich bei Genussrechten um Gläubigerrechte handelt, hat der Inhaber am Ende der Laufzeit einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert." am ende der Laufzeit? Mein Genusschein hat kein Laufzeit, steht unbegrenzt. Also hängt es von mir ab, wann ich die sch***** verkaufe oder? Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert? Ich habe 7.100 investiert, Marktkurs ist 1.973. Wieviel Euro wäre es jetzt in meinem Falle der Nennwert? Wieviel Euro würde ich jetzt bekommen, wenn ich diese GS los werden will? Jetzt würdest du 1.973 bekommen ob es in Zukunft mehr wird bleibt auch fraglich bei den zuerwartenden Zahlen. Nennwert ist weiterhin 100. Das solltets du aber beachten: Sollte die Gesellschaft im Jahresabschluss 2010 erneut einen Bilanzverlust ausweisen, so mindert sich im Falle der Kündigung der Genussscheine der Rückzahlungsanspruch des Anlegers. Das Ausmaß der Minderung bestimmt sich entsprechend den Genussscheinbedingungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity September 24, 2010 · bearbeitet September 24, 2010 von vanity Die Frage ist auch, ob durch den Verlust 2007 bereits eine erste Runterschreibung des Nennwertes erfolgte. Für 2007 und 2008 wurde ausgeschüttet (Bundeanzeiger). Mit Wirkung zum 01.01.2009 wurde die Grundbesitz AG (die Emittentin) auf die Salvator Vermögens GmbH verschmolzen und wer sich dafür interessiert, schaut auf dem Bundesanzeiger einfach mal deren 2008er Bilanz an. (Gewährung gleicher Rechte würde ich da mit einem Fragezeichen versehen) PS: Salvator ist schon da, wo Magnum noch hin will Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Prospektständer September 24, 2010 · bearbeitet September 24, 2010 von Prospektständer Auch der Genußscheininhaber hat hier ein Kündigungsrecht...wäre z.B. ab Mindestvertragsdauerablauf möglich, diese endet 31,12,2010 (3 Monate Kündigungsfrist). Kündigen schriftlich per Einschreiben. § 4 (1) und (2) Anleihenprospekt, Seite 16 PS: Was meinst du Vanity? Dann könnte ich doch jetzt zu 100% Nennwert kündigen...(sofern nicht runtergeschrieben), dies würde den Kurs von ~ 30% aber nicht rechtfertigen...hab mal eine Email an die IR geschrieben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Juschimitsu September 24, 2010 Echt toll, ich habe damals mein Geld insgesamt 15.000€ in Genusschein und Anleihen reingesteckt, weil es angeblich weniger risikoreicher als Aktien wären. Der jetziger Stand 3.700€ zeigt eher aber das gegnteil. Mein motto heisst seitdem, lieber investiere ich mein Geld in Aktien, wo ich es dann selber bestimme, anstatt nach sogenannten Wertpapierberatern wo Sie dir vorgaukeln hoher Gewinn und weniger Risiko. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nord_sued September 24, 2010 Nun es gibt solche Anleihen/Genüsse und andere (Zeug von zweifelhaften Emittenten oder eben recht sicheren Kram von stabilen und gut dokumentierten Schuldnern). Und es solche Aktien und andere Aktien (Pennystocks, Pinksheets oder Bluechips bzw. kleinere operative erfolgreiche Unternehmen). Manche beschäftigen sich eben lieber mit solchen. Das ist gerade für den Anfänger oft nicht ratsam. *sorry für OT* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy September 24, 2010 Das solltets du aber beachten:Zitat Sollte die Gesellschaft im Jahresabschluss 2010 erneut einen Bilanzverlust ausweisen, so mindert sich im Falle der Kündigung der Genussscheine der Rückzahlungsanspruch des Anlegers. Das Ausmaß der Minderung bestimmt sich entsprechend den Genussscheinbedingungen. wer sich dafür interessiert ... da gölte es noch zu beachten, das Vehikel ist latürnich nich endlos, sondern zweijährig gläubigerseits kündbar. Erstmals spätestens bis 30.9.2010 (normal schriftlich/Einschreiben, nicht digital) mit Wirkung zum 31.12.2010 und praktischer Auswirkung erst zum Tag nach der nächsten HV August/September 2011, wo dann die Rückzahlung des wie auch immer gearteten Nennwerts (mit/ohne mehr oder weniger Verlustbeteiligung) erfolgt. Dann gölte weiterhin zu beachten, dass anschliessend aber hurtig ein Sperrvermerk (bankseits) drauf käme, die Kündigung also damit endgültig gefixt ist und auch kein zwischenzeitlicher Verkauf auf Sicht eines knappen Jahres mehr möglich wäre. Egal, wie der Kurs in dieser Zeit weiter läuft, ob Richtung 5.- oder Richtung 95.- . Dazwischen liegen ausserdem noch 2 offene Jahresabschlüsse, der ausstehende 2009er und der kommende 2010er. Wer kündigt, hat mittels dem Sperrvermerk ergo ein "unkalkulierbares Risiko" auf Frist im Depot festgetackert. Genau darauf zielt auch der oben zitierte Hinweis seitens Frau Klimek und Herrn von Thun und Hohenstein, der zumindest hinsichtlich einer möglichen Nennwertherabschreibung dräuend mit dem Zaunpfahl winkt. Der Jahresabschluss 2009 folgt konsequent erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dato also nur sicherer Ausfall der Zinszahlung 2010 für GJ 2009 und noch keine tatsächlich erfolgte Nennwertherabschreibung. Trotzdem oktoberfestbedingt (fast) hundert Prozent Kursanstieg im September mit ordentlich Volumen (ging quasi ab wie Vanity´s Katze). Fazit: Ich habe damals in die sch***** 7.100 investiert ... man sagt aber heute nicht mehr sch***** sondern zeitgemäß politisch korrekt "nachhaltig klimafreundlich regenerative Öko-Biomasse". Bei Insolvenz der Unternehmung hat man meist eher schlechte Karten, ich weiß ja nicht wie groß die Insolvensmasse ist. ... auch die Größe der Insolvenzmasse spielt heute praktisch keine Rolle mehr, da sie i.d.R. meist fast vollständig für Insolvenzverwalter, Gerichts- und Verfahrenkosten, sonstige jahrelange Elendsverwaltungskosten und Sozialgedöns draufgeht, sodass für Gläubiger selten etwas bleibt ausser zusätzlichen Anwaltskosten und SdK-Mitgliedbeiträgen. aber bei Anleihen dachte ich, bekommt man das zurück, was man eingezahlt hat?! ... das glauben manche auch immer noch von Kranken- oder Rentenversicherungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag