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Kaba

Abgeltungssteuer - Verständnisproblem Steuerbescheinigung

Empfohlene Beiträge

Kaba

Hallo zusammen,

 

in meinem Steuerbescheid von 2009 kann ich die Berechnung der Abgeltungssteuer nicht nachvollziehen. Ich hatte die Günstigerprüfung beantragt, was sich in meinen Fall nicht rechnet (Grenzsteuersatz > 25%), hab ich bei Abgabe der Steuererklärung nicht verstanden gehabt. Wegen diesem Problem siehe auch dieser Thread https://www.wertpapier-forum.de/topic/32805-finanzamt-erhoeht-bei-der-gunstigerprufung-den-soli-auf-die-abgeltungsteuer/

 

Folgende Daten liegen zugrunde:

 

Kapitalerträge nach §32d Abs. 1 EStG: 689 ( d.h. Freibetrag von 801 schon abgezogen)

Steuer auf Kapitalerträge : 95

 

Ich verstehe nicht, wie diese 95 zustande kommen, ich dachte es müssten in meinem Fall 172,25 (25% von 689 ) sein. Soli und Kirchensteuer mal unberücksichtigt.

 

Hat sich das Finanzamt zu meinen Gunsten verrechnet, oder hab ich irgendwas total übersehen?

 

Hat das Fianzamt evtl. ausländische nicht angerechnete Quellensteuer in Höhe von 77,5 gegengerechnet, welche ich in meiner Anlage KAP angegeben habe?

 

Danke falls jemand mein Verständnisproblem lösen kann.

 

Gruß Kaba

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Taxadvisor

Hallo zusammen,

 

in meinem Steuerbescheid von 2009 kann ich die Berechnung der Abgeltungssteuer nicht nachvollziehen. Ich hatte die Günstigerprüfung beantragt, was sich in meinen Fall nicht rechnet (Grenzsteuersatz > 25%), hab ich bei Abgabe der Steuererklärung nicht verstanden gehabt. Wegen diesem Problem siehe auch dieser Thread http://www.wertpapie...bgeltungsteuer/

 

Folgende Daten liegen zugrunde:

 

Kapitalerträge nach §32d Abs. 1 EStG: 689 ( d.h. Freibetrag von 801 schon abgezogen)

Steuer auf Kapitalerträge : 95

 

Ich verstehe nicht, wie diese 95 zustande kommen, ich dachte es müssten in meinem Fall 172,25 (25% von 689 ) sein. Soli und Kirchensteuer mal unberücksichtigt.

 

Hat sich das Finanzamt zu meinen Gunsten verrechnet, oder hab ich irgendwas total übersehen?

 

Hat das Fianzamt evtl. ausländische nicht angerechnete Quellensteuer in Höhe von 77,5 gegengerechnet, welche ich in meiner Anlage KAP angegeben habe?

 

Danke falls jemand mein Verständnisproblem lösen kann.

 

Gruß Kaba

 

 

Wenn auf der StBescheinigung die noch nicht angerechnete QuSt mit 77,50 ausgewiesen wurde, stimmt die Berechnung doch. Weiteres gibt Dein SV leider nicht her (mehrere Banken?, Nachbelastung der Steuer oder Erstattung eines Teilbetrags?)

 

Gruß

Taxadvisor

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Kaba

Hallo,

 

die Quellensteuer ist auf meiner Steuerbescheinigung nicht aufgeführt. Also logischerweise auch keine Verrechnung oder ähnliches, deswegen auch mein Verständnissproblem, wie das Finanzamt auf die 95 kommt.

 

Meine Kapitalerträge ,welche bei verschiedenen Banken angefallen sind, müsen Aufgrund meiner Kirchensteuerpflicht nachversteuert werden (bei keiner Bank das entsprechende Formular eingereicht) und wegen der Abgabepflicht mit ausländischen thesaurienden Fondserträgen.

 

Zusätzliches Problem ist, dass keine Verlustverrechnung mit meinen Aktiengewinnen erfolgt ist, trotz Beantragung in der Anlage KAP. (keinerlei Hinweis in den Erläuterungen dazu, gar nix)

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Taxadvisor

Zusätzliches Problem ist, dass keine Verlustverrechnung mit meinen Aktiengewinnen erfolgt ist, trotz Beantragung in der Anlage KAP. (keinerlei Hinweis in den Erläuterungen dazu, gar nix)

 

 

Das liegt am Programm der Finanzverwaltung, das in weiten Teilen noch nicht läuft. Die Differenz dürfte wahrscheinlich zumindest teilweise auf der Nachbelastung der KiSt beruhen. Bei Kirchensteuerpflicht wird die KiSt als Sonderausgabe über den Steuersatz der AbgSt berücksichtigt. Statt 25% beträgt der Satz dann nur 24,45% (bei 9% KiSt). Das erklärt allerdings nur einen kleinen Teil

 

Gruß

Taxadvisor

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Kaba

Hallo zusammen,

 

kurzes Update von mir.

 

Hatte vor ca. 1 Woche bei meinem Finanzamt Einspruch gegen meinen Steuerbescheid bezüglich der Verlustverrechnung eingereicht. Jetzt ist die neue Steuerbescheinigung gekommen.

 

Kurzzusammenfassung: Der Steuerbescheid stimmt zumindest mit der Berechnung meines Steuerprogramm fast überein (Rundungsdifferenzen)

 

Die Verlustverrechnung erfolgte wohl nicht, da sich meine Steuernummer geändert hatte lt. Aussage des zuständigen Sachbearbeiters.

Nach der Verlustverrechung passen jetzt auf jeden Fall meine Einküfte aus der Anlage KAP. Die anzurechnende ausländiche Quellensteuer wurde von der Einkommensteuer abgezogen d.h. wurde um diesen Betrag gekürzt.

 

Was ich aber immer noch nicht 100% verstanden habe warum jetzt wieder mein Einkommen aus der Anlage KAP zu meinem normalen Arbeitseinkommen gerechnet wurde (gemindert um den Betrag nach §46 Absätze 3 und 5 EStG).

 

Kann mir jemand erklären was denn jetzt richtig ist und vorallem warum. Blick da jetzt langsam nicht mehr durch. (mein Grenzsteuersatz ist größer als 25%, mein durchschnitlicher Steuersatz kleiner 25%)

 

Danke Gruß Kaba

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kleinerfisch

Hallo zusammen,

 

kurzes Update von mir.

 

Hatte vor ca. 1 Woche bei meinem Finanzamt Einspruch gegen meinen Steuerbescheid bezüglich der Verlustverrechnung eingereicht. Jetzt ist die neue Steuerbescheinigung gekommen.

 

Kurzzusammenfassung: Der Steuerbescheid stimmt zumindest mit der Berechnung meines Steuerprogramm fast überein (Rundungsdifferenzen)

 

Die Verlustverrechnung erfolgte wohl nicht, da sich meine Steuernummer geändert hatte lt. Aussage des zuständigen Sachbearbeiters.

Nach der Verlustverrechung passen jetzt auf jeden Fall meine Einküfte aus der Anlage KAP. Die anzurechnende ausländiche Quellensteuer wurde von der Einkommensteuer abgezogen d.h. wurde um diesen Betrag gekürzt.

 

Was ich aber immer noch nicht 100% verstanden habe warum jetzt wieder mein Einkommen aus der Anlage KAP zu meinem normalen Arbeitseinkommen gerechnet wurde (gemindert um den Betrag nach §46 Absätze 3 und 5 EStG).

 

Kann mir jemand erklären was denn jetzt richtig ist und vorallem warum. Blick da jetzt langsam nicht mehr durch. (mein Grenzsteuersatz ist größer als 25%, mein durchschnitlicher Steuersatz kleiner 25%)

 

Danke Gruß Kaba

 

Hallo Kaba,

 

wenn ich es richtig verstehe, führt die Günstigerprüfung zu dem Ergebnis, dass eine Versteuerung zum persönlichen Steuersatz, bei der natürlich das EInkommen KAP zum restlichen Einkommen hinzugezählt wird, besser ist als die zu 25% KESt-Satz.

Du bist jetzt verwirrt, weil dein persönlicher Grenzsteuersatz (und um den geht es hier) aber höher ist.

 

Du übersiehst vielleicht, dass duch §46 Absätze 3 und 5 EStG nicht der gleiche Betrag dem persönlichen Satz unterworfen wird, wie bei der Abgeltung mit 25%, sondern weniger.

 

So sind halt 25% von 689 mehr als zB 40% von 300.

 

HTH

 

kleinerfisch

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