Helga September 19, 2010 Hallo Ihr Lieben, nach der Lehman Pleite habe ich Geldmarktfonds-Anteile mit Verlust verkauft, die ich schon länger als ein Jahr gehalten hatte. Hätte ich sie mit Gewinn verkaufen können, wäre der Gewinn steuerfrei gewesen. Damit begründete mein Bankberater, dass ich den Verlust steuerlich nicht geltend machen könne. Ist das denn so richtig ? Zu allem Unglück hat die Bank mir auch noch die Steuern von den Gewinnzinsen des 1. Halbjahres abgezogen. Das eine wären steuerpflichtige Zinsen, das andere Spekulationsverluste und wg. der alten Jahresfristregelung nicht anzuerkennen. Für einen guten Rat bedankt sich Helga Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 19, 2010 · bearbeitet September 19, 2010 von otto03 Ist das denn so richtig ? ja (die Begründung ist natürlich eher Stammtisch als steuertechnisch) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 20, 2010 Hallo Helga, grundsätzlich sind Geschäfte nach altem Recht (Kauf 2008 und früher) nicht steuerbar, sobald die Haltedauer die Jahresfrist überschritten hat. Und das gilt natürlich sowohl für Gewinne als auch für Verluste. Zinsen sind (und waren auch) immer steuerpflichtig. Also ist das alles korrekt, tut mir leid. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag