Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Aptiva1

Guten Tag allerseits,

 

zur Verlustverrechnung aus dem Jahre 2008 und den Vorjahren (Altverluste) möchte ich Papiere erwerben (außer Aktien und Fonds) die mir, bei möglichst wenig Risiko, eine Verrechnung erlauben. Dies soll nach § 20 EstG auch mit Papieren wie z. B.

 

1. - abgezinste Sparbriefe

2. - Zerobonds

3. - Bundesschatzbriefe Typ B

 

möglich sein. Diese aufgeführten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Steuerbescheinigungen der Bank weisen darauf hin, dass KAP Erträge in Zeile 7 einzutragen sind und damit nicht verrechenbar wären.

 

Leider habe ich bei meiner Bank und auch nach Rückfragen beim Bundesfinanzministerium und der Bundesfinanzagentur keine Auskunft zu den Beispielen 1 bis 3 bekommen.

 

Deshalb die Frage welche Möglichkeiten gibt es?

Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

zur Verlustverrechnung aus dem Jahre 2008 und den Vorjahren (Altverluste) möchte ich Papiere erwerben (außer Aktien und Fonds) die mir, bei möglichst wenig Risiko, eine Verrechnung erlauben. Dies soll nach § 20 EstG auch mit Papieren wie z. B.

 

1. - abgezinste Sparbriefe

2. - Zerobonds

3. - Bundesschatzbriefe Typ B

 

möglich sein. Diese aufgeführten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Steuerbescheinigungen der Bank weisen darauf hin, dass KAP Erträge in Zeile 7 einzutragen sind und damit nicht verrechenbar wären.

 

Leider habe ich bei meiner Bank und auch nach Rückfragen beim Bundesfinanzministerium und der Bundesfinanzagentur keine Auskunft zu den Beispielen 1 bis 3 bekommen.

 

Deshalb die Frage welche Möglichkeiten gibt es?

Zunächst willkommen im Forum! :)

 

Kursgewinne aus Zerobonds gelten nach Forumskonsens als verrechenbar. Bei abgezinsten Sparbriefen oder aufgezinsten Schatzbriefen bestehen Zweifel, die im Altverlustethread geäußert wurden, als dort dasselbe Thema hochkam. Ich weiß es nicht definitiv, würde es aber auch anzweifeln. Vielleicht hat ja jemand letztes Jahr einen BSB Typ B zurückgezahlt bekommen und schaut mal auf der Steuerbescheinigung nach.

 

Weitere Möglichkeiten sind leider nicht mehr ganz risikofrei oder ksotenbehaftet. Im Forum werden hierzu gehandelt

 

- Discountzertifikate (Wette auf Nichtabsturz der Aktienmärkte!)

- vor 2014 rückzahlbare Anleihen mit Kurs unter pari (Emittentenrisiko!)

- Anleihen mit hohem Kupon bei Kauf kurz nach und Verkauf kurz vor Kupontermin (Achtung:kostenträchtig!)

- sinngemäß wie vor, aber mit Genussscheinen mit abschätzbarem Verhalten (Achtung: kostenträchtig + verschärftes Ausfallrisiko!)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
shaky
· bearbeitet von shaky

Zinsen aus Bundesschatzbriefen A und B bei Endfälligkeit oder vorzeitiger Rückgabe gehören dazu.

 

Finanzierungsschätze gehören dazu.

 

http://www.deutsche-finanzagentur.de/uploads/media/ErlaeuterungJStB2009.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...