Amateur September 19, 2010 Hallo Leute, habe seit einem Monat wieder arbeit(Gott sei dank). Nur ist jetzt mein erster Lohnzettel gekommen der mich sehr stutzig macht. Müssen auf einem Lohnzettel die Sollstd, Iststd Stempelzeiten usw vermerkt sein?(hat da jemand eine gesetzliche Seite?) Wir machen dort alle am Tag ca. 2 std überstunden. Gesetzlich auch nicht vereinbar oder? Ich finde den ganzen Vertrag doof, aber ich wollte einfach wieder arbeiten. Ich bin auf 45 Std angestellt, kann täglich ca. 2 std überstunden machen. habe 22 Tage Urlaub im Jahr,(wie rechnet man die aus wenn man am 17 August anfängt? ich würde auf 8 Tage kommen, der Betrieb kommt auf 7 Tage) sobald man fristlos kündigt, muss man eine Vertragsstrafe zahlen(ist das gesetzlich so vereinbar) Ich habe an sich kein Prob mit Überstunden usw. aber dann sollen sie auch bezahlt und vermerkt werden? Habe mich in dem Betrieb etwas umgehört wie das so abläuft, dann haben sie gesagt die werden nicht vermerkt, und wenn du glück hast kann sie irgendwann abfeiern... wie weiß der Betrieb und ich dann, das und wieviele Überstunden ich habe? Mir ist das ganze überhaupt nicht geheuer, will mich jetzt erst richtig informieren und dann mit dem Personalchef usw. reden... hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, schon mal ein großes Dankeschön Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel September 19, 2010 Was steht denn im Vertrag zu Arbeitszeit und Überstunden? Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo September 19, 2010 IANAL Müssen auf einem Lohnzettel die Sollstd, Iststd Stempelzeiten usw vermerkt sein?(hat da jemand eine gesetzliche Seite?) Mir ist keine entsprechende Vorschrift bekannt. Wir machen dort alle am Tag ca. 2 std überstunden. Gesetzlich auch nicht vereinbar oder? http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeit zitiert die wesentlichen Paragraphen des ArbZG. habe 22 Tage Urlaub im Jahr,(wie rechnet man die aus wenn man am 17 August anfängt? ich würde auf 8 Tage kommen, der Betrieb kommt auf 7 Tage) Anteilig. Ab 15. August wären es 4,5 Monate, folglich 8,25 Tage Urlaub. Unter der Voraussetzung, dass in Deinem Vertrag nichts abweichendes vereinbart wurde. sobald man fristlos kündigt, muss man eine Vertragsstrafe zahlen(ist das gesetzlich so vereinbar) Für den Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund würde ich vermuten, dass solch eine Vertragsstrafe nicht haltbar ist. Für eine ordnungsgemäße Kündigung, die üblicherweise an Fristen gebunden ist, kann ich mir schon vorstellen, dass man sich einigen darf, gegen eine Zahlung auf die Frist zu verzichten. Habe mich in dem Betrieb etwas umgehört wie das so abläuft, dann haben sie gesagt die werden nicht vermerkt, und wenn du glück hast kann sie irgendwann abfeiern... wie weiß der Betrieb und ich dann, das und wieviele Überstunden ich habe? Ich würde Dir empfehlen, die Überstunden selbst ordentlich aufzuschreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 September 19, 2010 ... sobald man fristlos kündigt, muss man eine Vertragsstrafe zahlen(ist das gesetzlich so vereinbar) Für den Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund würde ich vermuten, dass solch eine Vertragsstrafe nicht haltbar ist. Für eine ordnungsgemäße Kündigung, die üblicherweise an Fristen gebunden ist, kann ich mir schon vorstellen, dass man sich einigen darf, gegen eine Zahlung auf die Frist zu verzichten. ... Die "fristlose Kündigung" ist auch von der Arbeitnehmerseite nur bei ganz dicken Hunden rechtlich unbedenklich. Man kann ja nicht einfach zum Chef gehen und sagen: ich kündige auf der Stelle, einfach so (weil man zB im Lotto gewonnen hat). Da hat der Arbeitgeber das Recht, daß du für ihn weiter arbeitest und dich an die fristgerechte Kündigungsfrist hälst. Komisch ist allerdings, daß dein Arbeitgeber hier ausdrücklich ein Vertragsstrafe bei "fristloser Kündigung" ankündigt. Bei so einer merkwürdigen Klausel würde ich sofort denken, daß er dies tat, weil ihm die Leute bei erstbester Gelegenheit scharenweise davonlaufen wollen und dies möglichst schnell.... Na, auf jeden Fall gut, daß du wieder was verdienen kannst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader September 19, 2010 ... habe 22 Tage Urlaub im Jahr ... Ist nicht der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 24 Tage? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein September 19, 2010 ... habe 22 Tage Urlaub im Jahr ... Ist nicht der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 24 Tage? Es sind pauschal 4 Wochen, bei 5-Tage-Woche ergeben sich 20 Tage, bei 6-Tage-Woche 24 Tage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart September 19, 2010 · bearbeitet September 19, 2010 von hilmi ich war auch mal bei einen arbeitgeber beschäftigt (jeder kennt ihn, ist sehr bekannt), der die überstunden nicht bezahlt hat und nicht gutgeschrieben hat. einen 38 stundenvertrag habe ich unterschrieben, 45-60 stunden die woche habe ich gearbeitet. knapp 6 monate habe ich das mitgemacht, dann habe ich einen aufhebungsvertrag gemacht. denn ausbeutung hat für mich eine grenze und so lange AG leute finden die für solche bedingungen arbeiten, wird es sowas immer geben. hätte der AG im einstellungsgespräch mir das gesagt, hätte ich natürlich erst gar nicht angefangen. wenn die überstunden von dir nicht irgendwo gespeichert werden, hast du auch keine. letztendlich mußt du wissen, ob du damit leben kannst. jedenfalls hört sich das ganze für mich nach einer reinen ausbeuterfirma an. es gibt ja immer solche schönen sprüche wie, hauptsache arbeit. nur stellt sich dann die frage zu welchen bedingungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker September 19, 2010 Also kündigen kannst du mit Frist von 4 Wochen zum 15. bzw. Ende des Monats. Kristlos ist eine Kündigung von deiner Seite nur aus wichtigem Grund möglich, also bsp. (grobe) Beleidigung und Tätlichkeiten durch den Arbeitgeber, das Nichtzahlen des Lohnes, die Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers, das Mobbing durch den Arbeitgeber, das Beschäftigen des Arbeitnehmers unter groben Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen, dauernde Arbeitsunfähigkeit und die andauernde Diskriminierung. Dein Vertrag scheint mir aber auch eher suspekt in welcher Branche bist du den tätig wenn ich fragen darf? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 September 19, 2010 ...Kristlos ist eine Kündigung von deiner Seite nur aus wichtigem Grund möglich, also ... das Nichtzahlen des Lohnes ... [/size][/font] Da das ja wichtig sein könnte: Da muß erstmal abgemahnt werden, im Wiederholungsfall kann man dann fristgerecht kündigen und stellt seine Arbeitskraft unter Vorbehalt, d.h. man brauch nicht mehr zu arbeiten. So mein ich das mal gelesen zu haben, ich mein auch, daß das nur fair ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amateur September 20, 2010 Hallo Leute schon mal danke an alle. @Marcel: Die Arbeitszeit beträgt regelmäßig 45 Stunden pro Woche. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen des Gesetztes zulässige Über- und Mehrarbeit, soweit angeordnet, zu leisten. die Übestunden werden als Freizeit abgegolten. @xolgo zum Urlaub steht im Vertrag das mir kalenderjährlich 20 Arbeitstage zustehen. ich würde auch auf die 8,25 kommen. was bringt es mir wenn ich selbst die Überstunden aufschreibe? dann steht aussage gegen aussage... aber wir stempeln täglich ein bzw aus... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel September 20, 2010 die Übestunden werden als Freizeit abgegolten. Da das wohl nicht nur fürs Üben gilt ist schon mal klar, daß Du Überstunden nicht bezahlt kriegst. was bringt es mir wenn ich selbst die Überstunden aufschreibe? dann steht aussage gegen aussage... aber wir stempeln täglich ein bzw aus... Stempelkarte oder elektronische Zeiterfassung? Bei ersterem hättest Du die Karte als Nachweis, bei letzterem frag doch mal die Personalabteilung nach Deinem aktuellen Kontostand und prüfe, ob das realistisch ist. Wenn der AG hier manipulieren will, könnte er das sicher tun. Dazu gehört aber schon einige kriminelle Energie. In dem Fall bleibt wohl nur der Klageweg oder evtl. ein Hinweis an die Berufsgenossenschaft. Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo September 20, 2010 was bringt es mir wenn ich selbst die Überstunden aufschreibe? dann steht aussage gegen aussage... Woher kommt die zweite Aussage? Schreibt Dein Arbeitgeber auch täglich auf, wann Du kommst und gehst und kommt zu anderen Ergebnissen als Du? Wenn sich Dein Arbeitgeber auf den Punkt stellt, dass Du täglich exakt x Stunden gearbeitet hast, das aber nicht begründen kann, stehst Du mit ordentlichen Aufzeichnungen wesentlich besser da. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag