Rohlöff September 13, 2010 Hallo, ich habe im September 2006 einen BSV bei der Alten Leipziger angeschlossen (easy plus). Die Bausparsumme beträgt 10.000 Euro. In den damaligen gültigen Bedingung von 01.2006 gibt es unter §2 Sparzahlungen 3 Absätze: § 2 Sparzahlungen (1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung der zugeteilten Bausparmittel beträgt 4 vom Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). (2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen. (3) Hat der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen. In 05.2008 wurden die Bausparbedingungen geändert. § 2 Sparzahlungen (1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung der zugeteilten Bausparmittel beträgt 4 vom Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). (2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen. (3) Eine Besparung über die Bausparsumme hinaus ist nicht zulässig. (4) Hat der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen. Punkt 3 ist hinzugekommen: (3) Eine Besparung über die Bausparsumme hinaus ist nicht zulässig. Noch ist es nicht akut, allerdings werde ich wohl deutlich vor Ablauf der Mindestsparzeit von 7 Jahren, die Summe von 10 überschreiten. Da es aber bei Abschluss meines Vertrages noch nicht das Verbot der Übersparung gab, sollte dies doch kein Problem darstellen, oder? Die Leipziger könnte meiner Meinung nach nur Gebrauch von ihrem Recht machen Sonderzahlungen abzulehnen. Zur Info: Der Vertrag muss 7 Jahre laufen und wird dann, wenn auf das Darlehen verzichtet wird, nachträglich mit 3,75% verzinst. Durch WoP erhöht sich die Rendite hier noch etwas. Da mir die neuen Bedingungen nicht zugeschickt worden sind, ich sie offiziell nicht akzeptiert habe, müssten die Alten gelten und eine Übersparung möglich sein. Wie seht ihr das? Bzw. Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Übersparen eines BSV? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel September 13, 2010 Hallo, ich habe im September 2006 einen BSV bei der Alten Leipziger angeschlossen (easy plus). Die Bausparsumme beträgt 10.000 Euro. In den damaligen gültigen Bedingung von 01.2006 gibt es unter §2 Sparzahlungen 3 Absätze: § 2 Sparzahlungen (1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung der zugeteilten Bausparmittel beträgt 4 vom Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). (2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen. (3) Hat der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen. In 05.2008 wurden die Bausparbedingungen geändert. § 2 Sparzahlungen (1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung der zugeteilten Bausparmittel beträgt 4 vom Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). (2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen. (3) Eine Besparung über die Bausparsumme hinaus ist nicht zulässig. (4) Hat der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen. Punkt 3 ist hinzugekommen: (3) Eine Besparung über die Bausparsumme hinaus ist nicht zulässig. Noch ist es nicht akut, allerdings werde ich wohl deutlich vor Ablauf der Mindestsparzeit von 7 Jahren, die Summe von 10 überschreiten. Da es aber bei Abschluss meines Vertrages noch nicht das Verbot der Übersparung gab, sollte dies doch kein Problem darstellen, oder? Die Leipziger könnte meiner Meinung nach nur Gebrauch von ihrem Recht machen Sonderzahlungen abzulehnen. Zur Info: Der Vertrag muss 7 Jahre laufen und wird dann, wenn auf das Darlehen verzichtet wird, nachträglich mit 3,75% verzinst. Durch WoP erhöht sich die Rendite hier noch etwas. Da mir die neuen Bedingungen nicht zugeschickt worden sind, ich sie offiziell nicht akzeptiert habe, müssten die Alten gelten und eine Übersparung möglich sein. Wie seht ihr das? Bzw. Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Übersparen eines BSV? Gruß Die Übersparung wird bereits im Bausparkassengesetz geregelt. Die ist nicht möglich bzw. nur durch Zinsgutschriften möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff September 13, 2010 · bearbeitet September 13, 2010 von klaus-behmer Aus einem anderen thread habe ich dieses Zitat: Meine Eltern haben einen Bausparvertrag über 25k EUR bei der Schwäbisch Hall, worauf es inkl. Bonuszinsen 3,25% gibt. Das aktuelle Guthaben beträgt 31.726 EUR und der Vertrag ist seit knapp 3 Jahren zuteilungsreif, wird aber neben einem neuen Vertrag weiter mit Einmalzahlungen bespart. Der neue Vertrag wurde abgeschlossen, weil die Bausparkasse aufgrund des alten Vertrages dazu drängte. Jedoch wurde der alte Vertrag noch von keinem der Vertragspartner gekündigt und es sieht nicht so aus, als ob da was in naher Zukunft passieren würde. Meine Eltern betrachten den Altvertrag mittlerweile als gut verzinsten Sparbrief mit ganz geringer Kündigungsfrist. Ein Hinweis auf das Bausparkassengesetz gibt es nur in Bezug auf die Verwendungsmöglichkeiten des Kredites. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel September 13, 2010 "Überzahlungen", sind keine Bausparguthaben im Sinne des Bausparkassengesetzes, unterliegen damit nicht den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge und können deshalb jederzeit von der Bausparkasse zurücküberwiesen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag