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Kater

Riester Fondssparplan

Empfohlene Beiträge

Kater

Hallo zusammen!

 

 

Ich habe schon einiges im Forum zum Thema gelesen und habe auch einiges noch nicht verstanden. Falls Fragen bereits beantwortet worden entschuldigt die Frage bitte ich habe die Suchfunktion so gut ich konnte genutzt.

 

Zu mir:

 

Bin 28 Jahre alt habe studiert und überbrücke gerade die Zeit bis zum Lehrer- Referendariat (etwa 1200 pro Monat für 2 Jahre, fängt im Februar an, falls ich einen Platz bekomme) mit Zeitarbeit (etwa 1000 im Monat) seit mitte Juli. Davor war ich seit Juli 2009 arbeitslos gemeldet ohne bezüge.

 

Ich möchte nun den DWS Riesterrente Premium bei AVL kaufen, weil mich seine Bewertung in Finanzzeitschriften und tw. im Forum überzeugt haben.

 

Über AVL: http://www.avl-investmentfonds.de/angebot/Riester-Rente+%28Zulagen-Rente%29/DWS+Investment+GmbH/DWS+RiesterRente+Premium/Details/Beispielrechnung/

 

 

...bekomme ich ja scheinbar einiges wieder.

 

Ich versteh nun nicht, wie das mit dem Kickback funktioniert, der sich ja aus dem Jahresbeitrag berechnet:

 

Wie errechnet sich der Beitrag für mich? Ich war ja letztes Jahr nicht arbeiten?

 

Ich denke es ist sinnvoll immer die 4% einzuzahlen. Außer das mit dem 5%- Thema was ich nicht verstanden habe ist das doch sicher eine gute Variante?

 

Angenommen ich bekomme in 3-4 Jahren eine Lehrerstelle und verdiene dann mehr als jetzt, wie wirkt sich das auf die Abschlussbebühr aus, wenn ich weiter 4% einzahle?

 

Den Kickback bekomme ich ja nach 5 Jahren. Was ist wenn ich dann mehr verdiene - gibts dann eine Abschlussgebührnachzahlung mit neuem Kickback.

 

 

Verstehe weiter nicht warum AVL überhaupt mit dem Direktrabat für den Ausgabeaufschlag wirbt. Den gibts doch bei dem Produkt nicht.

 

 

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand etwas auf die Sprünge helfen könnte.

 

 

 

 

Ich habe noch nie einen Fonds über das Internet gekauft. Kann ich da AVL überhaupt für mein CortalConsors Depot nutzen?

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boll

Oje, jetzt weiß ich auch, warum die Themen "Geld, Versicherung, Vermögen" in der Schule nicht gelehrt werden...

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ImperatoM

Oje, jetzt weiß ich auch, warum die Themen "Geld, Versicherung, Vermögen" in der Schule nicht gelehrt werden...

 

Woher soll bspw. ein Latein- oder Geschichte-Lehrer groß etwas über Geldanlage wissen?

Solche Bildung kann nur in Sozialwissenschaften / Wirtschaft erfolgen und dafür stehen nur sehr begrenzt Stunden zur Verfügung - insbesondere angesichts des umfassenden Aufgabenfeldes (Wirtschaft, Politik, Recht, Soziologie, Umweltschutz, Globalisierung, Medienkritik, Methodenkompenzen,...).

Da müsste das Ministerium mehr Zeit - oder sogar ein eigenes Fach - zur Verfügung stellen.

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boll

Woher soll bspw. ein Latein- oder Geschichte-Lehrer groß etwas über Geldanlage wissen?

(...)

Da müsste das Ministerium mehr Zeit - oder sogar ein eigenes Fach - zur Verfügung stellen.

 

Das sollte das Ministerium tatsächlich. Für unseren Lehrer in spe wäre das aber schon zu spät...

 

"Groß" brauch ein Latein-/ Geschichtelehrer das nicht wissen. Aber er könnte ja von "Nummi" oder "Reichsmark" gehört haben. Und studiert zu sein, heißt doch auch, sich Wissen durch selbstständiges Lernen aneignen zu können, oder?

 

Kater, das sollte kein persönlicher Angriff sein. Aber du scheinst nicht nur "einiges noch nicht verstanden". Als ich mich zum Riestern entschieden habe, habe ich versucht, viel in Erfahrung zu bringen. Für einen Anfänger finde ich Finanztest ganz ok. Da findest du die geeigneten Infos, was es alles auf dem Markt gibt und wie Finanztest dies bewertet. Weiterhin sind noch viele Grundlagen zu erlernen. Hier im Forum findest du Literatur-Empfehlungen.

 

Auf dem ersten Blick hatte ich die Beschreibung von AVL (damals) auch nicht verstanden. Wenn man sich aber hinsetzt und die ganzen Begriffe und Co strukturiert, klappt's auch mit dem Kickback...

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Mickeyscorner
· bearbeitet von Mickeyscorner

Hallo Kater,

zu Beginn mal eine Auflistung der Kosten der DWS Premium-Lösung:

Es entstehen aktuell folgende Kosten:

 

1. Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 5,5% der Beitragssumme

2. Die Depotgebühr in Höhe von derzeit 15,40 EUR p. a.

3. Die Kostenpauschale der Fonds, in welche die DWS RiesterRente Premium derzeit investiert, z. B. beim DWS Vorsorge Dachfonds in Höhe von 1,5% p. a.

4. Zulagen und Zuzahlungen ("Zusätzliche Beiträge") werden mit 5% Abschluss- und Vertriebskosten belastet.

 

zu 1) Hier gibt es eine ausfühliche Erläuterung von avl: Ersparnis Vertriebskosten

Nochmal: Deine Angabe, wieviel du demnächst in die Premium einzahlst ist nur eine Angabe, woraus die 5,5% der Beitragssumme berechnet werden. Du kannst beispielsweise auch 5€ pro Monat angeben und per Lastschrift einzahlen (Mindestbetrag). Diese 5€ kannst du in die Beispielrechnung statt der 100€ Eigenbetrag einsetzen und weiter rechnen.

 

zu 4) Die Zuzahlungen betreffen Zahlungen, die über deinen ursprünglich eingetragenen Betrag unter 1) hinausgehen. Auch hier gibt es wieder den Kickback-Rabatt. Einen Direktrabatt von avl auf die Premium-Rente wären mir neu...

 

Nochmal zur Verdeutlichung:

Die Höhe der Abschlusskosten beträgt 5,5 % der Summe der bei Vertragsabschluss vereinbarten regelmäßigen Beiträge, die über die Laufzeit bis zum geplanten Rentenbeginn planmäßig eingezahlt werden sollen. Diese Abschlusskosten werden dann auf die ersten fünf Jahre verteilt. Für die bei Vertragsabschluss vereinbarten regelmäßigen Beiträge fallen dann bis geplanten Rentenbeginn keine weiteren Abschlusskosten (wie z.B. Ausgabeaufschläge) an. Das bedeutet, dass diese Beiträge nach den ersten 5 Jahren vollständig ohne Abzug in die Fondsanlage fließen.

Für alle anderen Einzahlungen (“zusätzliche Beiträge”) werden laufende Abschlusskosten in Höhe von 5% in Ansatz gebracht. Dazu gehören z.B. spätere Erhöhungen (auch dynamische Erhöhungen) der regelmäßigen Einzahlungen, Zuzahlungen, Riester-Zulagen etc.

 

Zu deinen weiteren Fragen:

Dein jetziges Arbeitsverhältnis bestimmt, ob du die Voraussetzungen der Riesterrente erfüllst:

Riester-Förderung steht vielen offen und ist mit einer Vielzahl an Altersvorsorge-Produkten kombinierbar. Einige Berufsgruppen sind jedoch von den staatlichen Zuschüssen ausgenommen.

Grundsätzlich steht eine Riester-Förderung denjenigen zu, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, darüber hinaus haben weitere Gruppen aus unterschiedlichen Berufen eine Förderberechtigung.

 

Anspruch haben insbesondere:

 

* Festangestellte Arbeitnehmer

* Beamte

* Arbeitslose

* Geringfügig Beschäftigte

* Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende

 

Die Höhe deines Vorjahreseinkommens bestimmt deinen Beitrag um die volle Zulage zu bekommen. Rechenformel: (Bruttojahreseinkommen * 4%) - Zulage 154 €= zu leistender Beitrag von Dir um die volle Zulage von 154 € zu bekommen. Näheres kannst du der folgenden Seite entnehmen: Berechnung Beitrag

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Der Don
· bearbeitet von Der Don

 

 

Die Höhe deines Vorjahreseinkommens bestimmt deinen Beitrag um die volle Zulage zu bekommen. Rechenformel: (Bruttojahreseinkommen * 4%) - Zulage 154 €= zu leistender Beitrag von Dir um die volle Zulage von 154 € zu bekommen. Näheres kannst du der folgenden Seite entnehmen: Berechnung Beitrag

 

Ich dachte, Beamte wären nicht zulagenberechtigt, da sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind?

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Granini

Ich dachte, Beamte wären nicht zulagenberechtigt, da sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind?

 

Nee, das könnte man den armen Beamten nicht zumuten, die dürfen ja nicht mal bAV machen! ;-)

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ImperatoM

 

 

Die Höhe deines Vorjahreseinkommens bestimmt deinen Beitrag um die volle Zulage zu bekommen. Rechenformel: (Bruttojahreseinkommen * 4%) - Zulage 154 = zu leistender Beitrag von Dir um die volle Zulage von 154 zu bekommen. Näheres kannst du der folgenden Seite entnehmen: Berechnung Beitrag

 

Ich dachte, Beamte wären nicht zulagenberechtigt, da sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind?

 

Beamten war das bei der Riester-Einführung noch nicht erlaubt. Es wurde später nachgeholt, damit man die Pensionsberechnungen ähnlich anpassen (=die Pensionen kürzen) kann, wie es bei den Renten ebenfalls geschehen ist.

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inspiron6400

Wenn man sich das so anguckt, dann könnte man denken, Riester lohnt sich gar nicht.

So viele Kosten....

Frisst das nicht die Rendite weg?

Es kostet mich doch zumindest (ungefähr) die staatlichen Zulagen.

 

Ich hab auch diesen DWS Riestervertrag, meine Frau ist Hausfrau und wir haben folgende Kombination:

 

1) mein Riestervertrag, in den ich monatlich 118,50 Euro einzahle (seit 3 Jahren)

2) der Riestervetrag meiner Frau, die ihre und Förderungen der Kinder (2005 und 2007 geboren) erhält

 

Im März 2011 erwarte wir unser drittes Kind :-)

 

Soll ich mein drittes Kind auch bei DWS Riester angeben, oder gibt es profitablere Möglichkeiten an die Zulagen zu kommen?

(ein eigener Riester Vertrag fürs dritte Kind - falls es überhaupt möglich ist?)

 

Thanks in advance,

 

A.

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chart

aus kostengründen und unflexibelkeit der anlage, mag ich riester überhaupt nicht.

da bringen mir die zulagen auch nicht wirklich viel.

bei 2,3 und mehr kinder könnte es sich lohnen, müßte man sich durchrechnen. aber die unflexibilität der anlage bleibt bestehen.

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kaik
· bearbeitet von kaik

Wenn man sich das so anguckt, dann könnte man denken, Riester lohnt sich gar nicht.

So viele Kosten....

Frisst das nicht die Rendite weg?

Es kostet mich doch zumindest (ungefähr) die staatlichen Zulagen.

 

Ich hab auch diesen DWS Riestervertrag, meine Frau ist Hausfrau und wir haben folgende Kombination:

 

1) mein Riestervertrag, in den ich monatlich 118,50 Euro einzahle (seit 3 Jahren)

2) der Riestervetrag meiner Frau, die ihre und Förderungen der Kinder (2005 und 2007 geboren) erhält

 

Im März 2011 erwarte wir unser drittes Kind :-)

 

Soll ich mein drittes Kind auch bei DWS Riester angeben, oder gibt es profitablere Möglichkeiten an die Zulagen zu kommen?

 

Wir haben das schon ziemlich oft im Forum durchgesprochen.

Um es kurz zu machen: Wenn ihr genug steuerpflichtiges Einkommen habt (Grenzsteuersatz so ca. 30% bei gemeinsamer Veranlagung) solltest du 2100 € - 154 € = 1946 € in den Riester-Vertrag pro Jahr einzahlen.

Deine Frau hingegen sollte gar nichts einzahlen und alle Zulagen der Kinder bekommen. Bitte nicht vergessen, die Zulagen zu beantragen und die Anlage AV bei der Steuererklärung auszufüllen.

 

Achtung: Das ist keine Beratung. Ich beziehe mich auch nur auf Riester im Allgemeinen, ob der DWS Fondssparplan gut ist oder nicht, ist hier schon bis zum Erbrechen diskutiert worden. Bitte lies in den entsprechenden Threads nach, auch um zu erfahren, wie man sich die Kosten sparen kann.

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Granini

Wir haben das schon ziemlich oft im Forum durchgesprochen.

Um es kurz zu machen: Wenn ihr genug steuerpflichtiges Einkommen habt (Grenzsteuersatz so ca. 30% bei gemeinsamer Veranlagung) solltest du 2100 - 154 = 1946 in den Riester-Vertrag pro Jahr einzahlen.

Deine Frau hingegen sollte gar nichts einzahlen und alle Zulagen der Kinder bekommen. Bitte nicht vergessen, die Zulagen zu beantragen und die Anlage AV bei der Steuererklärung auszufüllen.

 

Ich denke, die Zulagen werden höher sein als die Steuerersparnis, im nächsten Jahr dann spätestens.

Am effektivsten wäre also, beide machen nur 5 und die Kinder kommen zum Vertrag der Frau.

Ob das für die Altersvorsorge reicht, muss man halt überlegen, dann muss eben der Mann mehr einzahlen.

Auch ist richtig, dass die Kosten bei Riester oft hoch sind, so dass die Zulagen vom Staat mindestens teilweise wieder weg sind. Aber eine "normale" Rentenversicherung hat ja auch Kosten, die Alternative wäre also nur, das Geld selber anzulegen. Dafür muss man aber schon einiges Wissen mitbringen...

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kaik

Wir haben das schon ziemlich oft im Forum durchgesprochen.

Um es kurz zu machen: Wenn ihr genug steuerpflichtiges Einkommen habt (Grenzsteuersatz so ca. 30% bei gemeinsamer Veranlagung) solltest du 2100 - 154 = 1946 in den Riester-Vertrag pro Jahr einzahlen.

Deine Frau hingegen sollte gar nichts einzahlen und alle Zulagen der Kinder bekommen. Bitte nicht vergessen, die Zulagen zu beantragen und die Anlage AV bei der Steuererklärung auszufüllen.

 

Ich denke, die Zulagen werden höher sein als die Steuerersparnis, im nächsten Jahr dann spätestens.

Am effektivsten wäre also, beide machen nur 5 und die Kinder kommen zum Vertrag der Frau.

Ob das für die Altersvorsorge reicht, muss man halt überlegen, dann muss eben der Mann mehr einzahlen.

Auch ist richtig, dass die Kosten bei Riester oft hoch sind, so dass die Zulagen vom Staat mindestens teilweise wieder weg sind. Aber eine "normale" Rentenversicherung hat ja auch Kosten, die Alternative wäre also nur, das Geld selber anzulegen. Dafür muss man aber schon einiges Wissen mitbringen...

 

Der Knackpunkt ist doch, dass der Ehemann in meinem Beispiel den förderfähigen Höchstbetrag bereits vollständig ausschöpft.

 

Einzahlung Ehemann (inkl. Zulagen): 1946 + 154 = 2100 .

Einzahlung Ehefrau (nur Zulagen, kein Eigenbetrag): 154 + 2*185 + 300 = 824 .

 

Würde beides addiert, würden sich 824 zuviel ergeben. Somit können die Zulagen der Ehefrau bei der Günstigerprüfung nicht berücksichtigt werden. Dies hätte zufolge, dass der Ehemann 2100 * 30%-154 = 476 bei einem (vereinfachend konstant angesetzten) angenommenen Steuersatz von 30% vom Finanzamt erhält.

 

ABER: Ich habe mich bei deem Riester-Sonderausgabenabzug im Zusammenhang mit der Zusammenveranlagung von Ehegatten schon mehr als einmal geirrt. Vielleicht kann uns Sven82 hier helfen.

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Granini

Der Knackpunkt ist doch, dass der Ehemann in meinem Beispiel den förderfähigen Höchstbetrag bereits vollständig ausschöpft.

 

Einzahlung Ehemann (inkl. Zulagen): 1946 + 154 = 2100 .

Einzahlung Ehefrau (nur Zulagen, kein Eigenbetrag): 154 + 2*185 + 300 = 824 .

 

Würde beides addiert, würden sich 824 zuviel ergeben. Somit können die Zulagen der Ehefrau bei der Günstigerprüfung nicht berücksichtigt werden. Dies hätte zufolge, dass der Ehemann 2100 * 30%-154 = 476 bei einem (vereinfachend konstant angesetzten) angenommenen Steuersatz von 30% vom Finanzamt erhält.

 

ABER: Ich habe mich bei deem Riester-Sonderausgabenabzug im Zusammenhang mit der Zusammenveranlagung von Ehegatten schon mehr als einmal geirrt. Vielleicht kann uns Sven82 hier helfen.

 

Hallo kaik,

 

das hatten wir schon in einem anderen Riester-Thread diskutiert (weiß jetzt nicht mehr, wie er hieß), leider werden die Zulagen BEIDER Ehegatten bei der Günstigerprüfung herangezogen, es bleibt dann kein Steuervorteil übrig....

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kaik

Der Knackpunkt ist doch, dass der Ehemann in meinem Beispiel den förderfähigen Höchstbetrag bereits vollständig ausschöpft.

 

Einzahlung Ehemann (inkl. Zulagen): 1946 + 154 = 2100 .

Einzahlung Ehefrau (nur Zulagen, kein Eigenbetrag): 154 + 2*185 + 300 = 824 .

 

Würde beides addiert, würden sich 824 zuviel ergeben. Somit können die Zulagen der Ehefrau bei der Günstigerprüfung nicht berücksichtigt werden. Dies hätte zufolge, dass der Ehemann 2100 * 30%-154 = 476 bei einem (vereinfachend konstant angesetzten) angenommenen Steuersatz von 30% vom Finanzamt erhält.

 

ABER: Ich habe mich bei deem Riester-Sonderausgabenabzug im Zusammenhang mit der Zusammenveranlagung von Ehegatten schon mehr als einmal geirrt. Vielleicht kann uns Sven82 hier helfen.

 

Hallo kaik,

 

das hatten wir schon in einem anderen Riester-Thread diskutiert (weiß jetzt nicht mehr, wie er hieß), leider werden die Zulagen BEIDER Ehegatten bei der Günstigerprüfung herangezogen, es bleibt dann kein Steuervorteil übrig....

 

Ich weiß, der Thread ist hier. Dort steht aber auch (rot markiert)

 

BMF-Schreiben vom 20.01.2009 Tz. 67

Ist nur ein Ehegatte nach § 10a Abs. 1 EStG unmittelbar begünstigt, kommt ein Sonderausgabenabzug bis zu der in § 10a Abs. 1 EStG genannten Höhe grundsätzlich nur für seine Altersvorsorgebeiträge sowie die beiden Ehegatten zustehenden Zulagen in Betracht. Der Höchstbetrag verdoppelt sich auch dann nicht, wenn der andere Ehegatte mittelbar zulageberechtigt ist. Hat der andere Ehegatte, ohne selbst unmittelbar zulageberechtigt zu sein, einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, können die zugunsten dieses Vertrags geleisteten Altersvorsorgebeiträge beim Sonderausgabenabzug des unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten berücksichtigt werden, wenn der Höchstbetrag durch die vom unmittelbar Zulageberechtigten geleisteten Altersvorsorgebeiträge sowie die zu berücksichtigenden Zulagen nicht ausgeschöpft wird. Auf das Beispiel in Rz. 62 wird hingewiesen. Der mittelbar Begünstigte hat, auch wenn er keine Altersvorsorgebeiträge erbracht hat, die vom Anbieter ausgestellte Bescheinigung beizufügen (§ 10a Abs. 5 Satz 2 EStG).

 

Hier ist das aber nicht der Fall, der Höchstbetrag ist bereits durch den unmittelbar zulagenberechtigten ausgeschöpft. Somit können die Beiträge des mittelbaren Zulagenberechtigten nicht berücksichtigt werden. Aber wie gesagt, ich fände es gut, wenn Sven82 hier -anhand meines Beispiels aufklären könnte.

 

In einer anderen Situation, in der ich mich ebenfalls geirrt hatte, ging es übrigens um zwei unmittelbar Zulagenberechtigte.

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Granini
· bearbeitet von Granini

In dem von Sven82 angegebenen Rundschreiben steht das ausführlich drin.

Aber du musst mir ja nicht glauben, vielleicht ist Sven ja so nett und schreibt es für dich nochmal extra hin...

 

Dein von dir markierter Text besagt nur, dass für maximal 2100 eine Steuererspranis besteht, da steht nichts über die Günstigerprüfung.

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inspiron6400
· bearbeitet von inspiron6400

Hallo zusammen,

 

ich hab mal die Berechnung (der ersten 5 Jahre) anhand der Daten von Mickeyscorner erstellt (jeweils aufgerundet).

 

Ich zahle im Jahr: 1416 Euro , Vertriebskosten pro Jahr: 504 Euro (hab ich nachgesehen)

Zulagen p.a. : 524 Euro , Vertriebskosten pro Jahr: 20 Euro (hab ich nachgesehen)

Depotgebühr: 16 Euro

Kostenpauschale: 30 Euro

+_________ +__________

=> 1940 Euro 570 Euro

 

Ich erhalte jährlich 524 Euro Zulagen und "verschenke" 570 Euro an die DWS.

Meiner Berechnung sind das (in den ersten 5 Jahre) 2,3% Gebühren.

 

Wenn im März 2010 mein drittes Kind geboren wird, könnte sich das Verhältnis Zulage/Kosten zu meinen Gunsten verschieben.

Vielleicht könnte sich der Vertrag in meinem Falle doch noch halbwegs lohnen....

 

Danke für Eure Hilfe,

 

A.

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chart

da sieht man mal was man in den ersten 5 jahren an geld verschenkt.

riester? nein danke!

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kaik
· bearbeitet von kaik

da sieht man mal was man in den ersten 5 jahren an geld verschenkt.

riester? nein danke!

 

Der überwältigende Anteil dieser Kosten wäre zu vermeiden gewesen, wenn man sich _vor_ Abschluss des Produkts ausführlich z.B. hier im Forum informiert hätte und bei einem Online-Vermittler mit 100% Rabatt abgeschlossen hätte.

 

Ähnliches gilt übrigens für fast alle anderen Anlageformen.

 

P.S. Ich selbst halte übrigens eher wenig von den zur Zeit angebotenen Riester-Fondssparplänen, inkl. DWS RR Premium und TopRente. Auch riestert nur meine Frau, die damit ihre Grundzulage und die Kinderzulagen bei einem Eigenbeitrag von 60 Euro in einen kostenlosen Banksparplan einzahlt.

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chart

auch ohne gebühren habe ich eine abneeigung gegen riester. ist für mich völlig unflexibel.

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ImperatoM

auch ohne gebühren habe ich eine abneeigung gegen riester. ist für mich völlig unflexibel.

 

Nun, das ist ja im Grunde genau die Absicht der Riester-Verträge. Man möchte die Leute davor bewahren, ihre Altersvorsorge vorzeitig anzutasten oder ständig hektisch zu verändern. Ich würde jedem empfehlen, einen kostengünstigen Riester-Vertrag auszuwählen und abzuschließen - auch um sich vor sich selbst zu schützen. Auch ich selbst mache das - obwohl ich mir ebenfalls zutraue, besser anzulegen als mein Riester-Anbieter. Dennoch: In Sachen Rente muss Sicherheit das oberste Gebot sein.

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