sigde September 8, 2010 Hallo, hat jemand eine Einschätzung zu den Genussscheinen der Driver & Bengsch? Sie tendieren gegen 0 nach der Insolvenz des Wertpapierhauses Accessio. Vermutlich gibt es keinen Firmenwert und die Genüsse sid wertlos, aber was mich wundert ist, dass bei 0,20 - 0,50% versucht wird, ganz viele Stücke einzusammeln. Vielleicht sind es auch nur Zocker ... Wenn jemand eine Meinung hat, freue ich mich diese zu hören. Danke und Gruss Sigde Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker September 8, 2010 Das ist mausetot, sogar Zocken dürfte relativ hoffnungslos sein bei den Spread muss sich der Schein schon vervierfachen um wieder +/- Null zu sein. (Geld 0,15 Brief 0,87) Die Umsätze sind ja dementsprechen dünn. Solltest du an einen Einstieg denken, kann ich dir nur raten lass es! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maggy222 September 11, 2010 Hallo, hat jemand eine Einschätzung zu den Genussscheinen der Driver & Bengsch? Sie tendieren gegen 0 nach der Insolvenz des Wertpapierhauses Accessio. Vermutlich gibt es keinen Firmenwert und die Genüsse sid wertlos, aber was mich wundert ist, dass bei 0,20 - 0,50% versucht wird, ganz viele Stücke einzusammeln. Vielleicht sind es auch nur Zocker ... Wenn jemand eine Meinung hat, freue ich mich diese zu hören. Danke und Gruss Sigde Habe ebenfalls einen 5stlligen Genussschein der D&B. Kaufen werden die wohl selber, billiger kommen die doch nie zu Geld und der Reduzierung der zurückzahlbaren Gelder. Wenn Du mir Deine e-mail Adresse mailst, kann ich Dir mehr sagen .Accessio Wertpapierhandelshaus AG Haftung des Vorstandes / Schadensregulierung durch Haftpflichtversicherung VON CHRISTIAN LUBER München, den 09.09.2010: Nachdem das Wertpapierhandelsunternehmen Accessio Wertpapierhandelshaus AG mit Datum vom 02.08.2010 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Itzehoe gestellt hatte, war die Verunsicherung unter den betroffenen Anlegern groß. Denn es war weder geklärt, ob es zu einer Begleichung der Schadensfälle kommen noch ob die am Landgericht Itzehoe anhängigen Verfahren weiter geführt würden.Dieser Unklarheit kann nun zumindest teilweise Abhilfe geschaffen werden, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der den Fallkomplex Accessio Wertpapierhandelshaus AG für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich betreut. Wie der Prozessvertreter Accessios in einer Verhandlung vor dem Landgericht Itzehoe erklärte, werde die Haftpflichtversicherung Accessios auf rechtskräftige Urteile an die jeweilige Klagepartei leisten, indem sie zumindest Teile der Schadensersatzforderung ausbezahlt. Auf die Frage vieler Anleger, ob man denn auch jetzt noch etwas tun solle, wenn man bisher abgewartet hätte, antwortet Rechtsanwalt Luber: Auch zum jetzigen Zeitpunkt kann es durchaus noch Sinn machen, gegen Accessio vorzugehen. Dies gilt insbesondere bei Kostenübernahme durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung. Denn bei Obsiegen im Gerichtsverfahren dürfte zwar nicht die gesamte Schadensersatzforderung erfüllt werden, zumindest ein gewisser Anteil, der unterschiedlich hoch sein kann, ist aber zu erlangen.Ferner stehen auch Ansprüche gegen den Vorstand Accessios im Raum. Rechtsanwalt Luber erklärt hierzu: Wir halten die Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand für begründet. Nachdem auch mehrere Rechtsschutzversicherungen erklärt haben, die Kosten für ein Vorgehen gegen den Vorstand zu übernehmen, bereiten wir zurzeit die Anspruchsbegründung vor. Rechtsanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, hinsichtlich des weiteren Vorgehens gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlichen Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen. CLLB Rechtsanwälte Liebigstr. 21 80538 München Tel. 089 / 552 999 50 Fax. 089 / 552 999 90 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sabrina September 13, 2010 So ähnlich ist es auch bei den anderen Genusscheinen. Die sind zwar noch nicht ganz mausetot, aber es wird fleißig eingesammelt, sobald ein Anleger in Panik gerät und verkauft. Zeit haben sie jede Menge, da keine Insovenz droht, wenn keine Zinsen gezahlt werden. Ich verfolge das schon länger. Wie soll ich das verstehen mit der Haftpflichtversicherung: Heißt es ohne Rechtsschutzversicherung lohnt es sich nicht mehr zu klagen, weil die nur sehr wenig begleichen, wenn überhaupt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Versicherung so einfach bezahlt. In der Regel schieben sie sich doch die Schuld gegenseitig zu??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maggy222 September 13, 2010 So ähnlich ist es auch bei den anderen Genusscheinen. Die sind zwar noch nicht ganz mausetot, aber es wird fleißig eingesammelt, sobald ein Anleger in Panik gerät und verkauft. Zeit haben sie jede Menge, da keine Insovenz droht, wenn keine Zinsen gezahlt werden. Ich verfolge das schon länger. Wie soll ich das verstehen mit der Haftpflichtversicherung: Heißt es ohne Rechtsschutzversicherung lohnt es sich nicht mehr zu klagen, weil die nur sehr wenig begleichen, wenn überhaupt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Versicherung so einfach bezahlt. In der Regel schieben sie sich doch die Schuld gegenseitig zu??? Scheint so zu sein, dass Prof. Thiel das vor dem Gericht gesagt haben soll, Frage ist nur, welche Summe dann gezahlt wird, wenn alle Prozesse weitergeführt werden und die einzuklagenden Summen um ein Vielfaches der Summe sind, für die die Versicherung abgeschlossen wird. Außerdem könnte es einen Passus geben, in dem steht, dass innerhalb eines Jahres nur eine bestimmte Summe auszuzahlen ist. Noch wissen wir alle nicht, wie es weitergeht. Mein Termin vorm Landgericht steht erst Anfang Nov. an. Was die Rechtsschutzversicherungen anlangt, ist hier wohl gemeint, dass, wenn die die Klage annehmen, zumindest nicht zusätzliche Kosten für Gericht und RAe anfallen und diese dann im Zweifelsfall von der Versicherung übernommen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
larax Oktober 5, 2010 So ähnlich ist es auch bei den anderen Genusscheinen. Die sind zwar noch nicht ganz mausetot, aber es wird fleißig eingesammelt, sobald ein Anleger in Panik gerät und verkauft. Zeit haben sie jede Menge, da keine Insovenz droht, wenn keine Zinsen gezahlt werden. Ich verfolge das schon länger. Wie soll ich das verstehen mit der Haftpflichtversicherung: Heißt es ohne Rechtsschutzversicherung lohnt es sich nicht mehr zu klagen, weil die nur sehr wenig begleichen, wenn überhaupt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Versicherung so einfach bezahlt. In der Regel schieben sie sich doch die Schuld gegenseitig zu??? Scheint so zu sein, dass Prof. Thiel das vor dem Gericht gesagt haben soll, Frage ist nur, welche Summe dann gezahlt wird, wenn alle Prozesse weitergeführt werden und die einzuklagenden Summen um ein Vielfaches der Summe sind, für die die Versicherung abgeschlossen wird. Außerdem könnte es einen Passus geben, in dem steht, dass innerhalb eines Jahres nur eine bestimmte Summe auszuzahlen ist. Noch wissen wir alle nicht, wie es weitergeht. Mein Termin vorm Landgericht steht erst Anfang Nov. an. Was die Rechtsschutzversicherungen anlangt, ist hier wohl gemeint, dass, wenn die die Klage annehmen, zumindest nicht zusätzliche Kosten für Gericht und RAe anfallen und diese dann im Zweifelsfall von der Versicherung übernommen werden. ich lese immer wieder, die Genussscheine werden verkauft - wie und wo denn? meine Depotbank sagt mir, sie kann die Papiere nicht verkaufen. Selbst wenn man verkaufen könnte, ist es nicht besser zu klagen? Bitte um Entscheidungshilfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maggy222 Oktober 5, 2010 Scheint so zu sein, dass Prof. Thiel das vor dem Gericht gesagt haben soll, Frage ist nur, welche Summe dann gezahlt wird, wenn alle Prozesse weitergeführt werden und die einzuklagenden Summen um ein Vielfaches der Summe sind, für die die Versicherung abgeschlossen wird. Außerdem könnte es einen Passus geben, in dem steht, dass innerhalb eines Jahres nur eine bestimmte Summe auszuzahlen ist. Noch wissen wir alle nicht, wie es weitergeht. Mein Termin vorm Landgericht steht erst Anfang Nov. an. Was die Rechtsschutzversicherungen anlangt, ist hier wohl gemeint, dass, wenn die die Klage annehmen, zumindest nicht zusätzliche Kosten für Gericht und RAe anfallen und diese dann im Zweifelsfall von der Versicherung übernommen werden. ich lese immer wieder, die Genussscheine werden verkauft - wie und wo denn? meine Depotbank sagt mir, sie kann die Papiere nicht verkaufen. Selbst wenn man verkaufen könnte, ist es nicht besser zu klagen? Bitte um Entscheidungshilfen. Da ich mein Restdepot schon vor einiger Zeit auf mein anderes bei der DAB geführtes Depot übertragen habe, konnte ich letzte Woche den Rest meines Salvator Genussscheines in zwei Tranchen verkaufen zu einem Kurs von 9.50(es handelt sich hier um den zweiten Schein) und konnte so noch 3500,-- sicherstellen. Der Genusschein D&B ist ja nun so gut wie tot, da ist nichts mehr zu realisieren. Übrigens zur Information: Ansprüche können auch ohne Einschaltung eines RA direkt beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag