Al Bondy Oktober 11, 2010 Erst wenn Insolvenzverwalter und Banken vollständig ausgezahlt sind, würden wir Anleihegläubiger Geld bekommen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wir da viel bekommen würden. ... absolut richtig. Und bei ausreichend Querunlanten und Anwälten kann das dazu noch über Jahre verzögert ablauffen. Der zeitpunkt wäre denkbar ungünstig und ein Abverkauf des Immo-Betandes ein lecker Fressen für die Geier. Ich bevorzuge auch kein Debt-to-Equity Modell. Dabei würde meine Anleiheforderung vollständig in Eigenkapital der Gesellschaft umgewandelt werden und die Anleihegläubiger würden die neuen Gesellschafter der Deikon GmbH werden. Wie soll dies praktiziert werden? Es gibt nach meinen Informationen ca. 4500 Anleihegläubiger der Deikon. Bei einem Debt-to-Equity Modell hätte die Gesellschaft dann 4500 Gesellschafter, da werden Gesellschafterversammlungen kaum praktikabel sein. GmbH-Anteile (die wir Anleihegläubiger bei einem Debt-to-Equity Modell erhalten würden) sind auch nicht fungibel (sie sind nicht "leicht austauschbar"). Sie können nicht über eine Börse verkauft werden (sind ja keine Aktien) sondern können nur mit notariellem Kaufvertrag übertragen werden!Sprich: Wer irgendwann einmal seine heutigen Anleiheforderungen zuück erhalten möchte, müsste bei einem Debt-to-Equity Modell zunächst privat einen Käufer finden und die Anteile dann mittels notariellem Vertrag übertragen. Das ist zeitaufwändig und sehr teuer (vorallem, wenn man "nur" einige Tausend Euro Nennwert an den Anleihen hält, wie es bei den meisten Privatpersonen der Fall sein dürfte). ... ebenfalls realistisch, nur praktikabel wäre das schon, siehe (echte, nicht nur zeitweilig) geschlossene Immobilienfonds. Einmal im Jahr darfst drei Kreuzchen machen oder Deine Stimm- und Entscheidungsrechte gebündelt an eine Interessengruppe/vertreter übertragen. Selbst eine eingeschränkte Handelbarkeit (Zweitmarktnotiz) wäre denkbar - läuft aber praktisch auf die gleiche mühsame, langwierige und teure Abwicklung raus wie ganz oben (und mit ähnlichen Geiern auf der Kaufinteressentenseite). Mit einigem Aufwand wäre auch erneute Wandlung in AG oder KG a.A. möglich, scheint aber nicht maßgeblichen Interessen zu entsprechen. Ausserdem würden auch Aktien wohl eine lange Durststrecke zu absolvieren haben. Unterm Strich läufts alles aufs gleiche raus, als Anleihegläubiger und passiven Geldverleiher ist man im Zweifelsfall stets im Nachteil, zumal alle anderen Interessengruppen nicht hemmungslos klein verstückelt und dazu deutlich näher am Geschehen und Einfluss sitzen - da kann man nach Insolvenzen, vermeintlichen Straftatbeständen und Anwälten krähen solange man will, hilft vielleicht persönlich, nutzt aber praktisch nix. Ich kann Herrn Rajcic verstehen, dass er mit seinem 10 Mio. Euro Paket ein Debt-to-Equity Modell bevorzugt, ich bin Gläubiger mit einem Nennwert von 23.000 Euro und möchte kein Debt-to-Equity-Modell! Ich frage mich allerdings, ob es möglich wäre nur die 3. Anleihe in einem Debt-to-Equity- Modell in Eigenkapital der Deikon umzuwandeln. ... scheint so zumindest weder beabsichtigt noch vorgesehen noch realistisch praktikabel, wegen der (mE erklärten) gegenseitigen Abhängigkeiten "gemeinsam" erforderlicher Abstimmungsergebnisse der drei Anleihen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
In-Soll-Wert Oktober 13, 2010 Ich war auf der ersten Gläubigerversammlung zur dritten Anleihe leider nicht anwesend. Soweit ich weiß, war Herr Rajcic persönlich anwesend, mich interessiert, wie er damals abgestimmt hat (vor allem bezüglich des Zinsverzichts). Vielen Dank schonmal für eine Antwort! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
erwin-k Oktober 13, 2010 Ich war auf der ersten Gläubigerversammlung zur dritten Anleihe leider nicht anwesend. Soweit ich weiß, war Herr Rajcic persönlich anwesend, mich interessiert, wie er damals abgestimmt hat (vor allem bezüglich des Zinsverzichts). Vielen Dank schonmal für eine Antwort! Rajcic hat für Zinsverzicht gestimmt. Die übrigen vertretenen Anleger haben nicht abgestimmt, damit das Qurom nicht überschritten wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
In-Soll-Wert Oktober 13, 2010 Ich war auf der ersten Gläubigerversammlung zur dritten Anleihe leider nicht anwesend. Soweit ich weiß, war Herr Rajcic persönlich anwesend, mich interessiert, wie er damals abgestimmt hat (vor allem bezüglich des Zinsverzichts). Vielen Dank schonmal für eine Antwort! Rajcic hat für Zinsverzicht gestimmt. Die übrigen vertretenen Anleger haben nicht abgestimmt, damit das Qurom nicht überschritten wurde. Danke für die Information! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
In-Soll-Wert Oktober 16, 2010 · bearbeitet Oktober 16, 2010 von In-Soll-Wert Tippe auf Insolvenz. Es war unterdessen genug Zeit alle nennenswerten Vermögenswerte zu verlagern und Arbeitsverträge so zu gestalten, das diese in der Rangfolge weiter oben stehen um aus der Konkursmasse vorrangig bedient zu werden. solche Verträge wären im Falle einer Insolvenz vermutlich ungültig und müssten damit rückabgewickelt werden. Vergl. §§ 130, 131 InsO. Herr Rajcic hat bereits in der ersten Gläubigerversammlung geäußert, dass er grundsätzlich eine dept to equity Lösung bevorzugt. Warum soll er jetzt erst einem Zinsverzicht zustimmen, wenn er den zweiten Schritt Kapitalschnitt nicht mittragen wird. Da die Geschäftsführung einen solchen dept to equity Schritt ablehnt, kann dies wohl nur über ein Insolvenzverfahren gelingen. Erfolgt die Umwandlung der gesamten Anleihen in Eigenkapital, dann kann die Deikon das Insolvenzverfahren wieder verlassen und die jetzigen Gläubiger werden Eigentümer. Die heutigen Eigentümer fallen dann entsprechend ihres Risikos aus. So sollte es laufen. Habe bis heute noch nicht gehört, dass die Eigentümer nur 1ct im Rahmen einer Kapitalerhöhung ins Unternehmen stecken wollen. Die Insolvenz ist auch mein bevorzugtes Szenario. Ich werde einer Zinsreduzierung nicht zustimmen, solange nicht die Eigentümer einen gleichen Beitrag leisten - also neues Kapital i.H.v. mindestens 10 Mio ins Unternehmen einbringen. Ich vermute, dass Herr Rajcic dem Zinsverzicht wieder zustimmen wird, denn 1. er hat auch in der ersten Versammlung zugestimmt (okay, natürlich kann er seine Meinung ändern) 2. Herr Rajcic weiß, dass die am 16.11.2010 fälligen Zinsen seiner Anleihe nur dann ausgezahlt werden, wenn dem Zinsverzicht zugestimmt wird. Bei 10,3 Mio. Euro Nennwert und 6,0 % vom 16.11.2009 bis 30.06.2010 und 1,0% vom 01.07.2010 bis 15.11.2010 macht das eine Zinszahlung über rund 425.000 Euro (vierhundert-fünfundzwamzig-tausen Euro) für ihn. Die wird er sich kaum entgehen lassen wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pause November 3, 2010 Gestern hat die dritte Gläubigerversammlung für die erste Stufe des Sanierungskonzeptes gestimmt - Zinsreduzierung auf 1%. Die Nachzahlung der ursprünglich ausgesetzten Zinszahlungen wird vorbereitet, sowie die künftige Umstellung von flat auf Stückzinsen (1%). Da die Zinszahlung den aktuellen Inhabern zufließt, hat sich ein Engagement für Spekulanten wohl gelohnt, welche die Papiere nach Juli 2010 gekauft haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TschüssDeikon November 8, 2010 Gestern hat die dritte Gläubigerversammlung für die erste Stufe des Sanierungskonzeptes gestimmt - Zinsreduzierung auf 1%. Die Nachzahlung der ursprünglich ausgesetzten Zinszahlungen wird vorbereitet, sowie die künftige Umstellung von flat auf Stückzinsen (1%). Da die Zinszahlung den aktuellen Inhabern zufließt, hat sich ein Engagement für Spekulanten wohl gelohnt, welche die Papiere nach Juli 2010 gekauft haben. Wenn das mal kein Chaos wird weil zum 30.06. eine Forderung bestand die jetzt evtl. an ganz andere Gläubiger ausgezahlt wird. Böse Vermutung: Zinsen müssen doppelt gezahlt werden bzw. werden mit viel Aufwand zurückgefordert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy November 8, 2010 Wenn das mal kein Chaos wird weil zum 30.06. eine Forderung bestand die jetzt evtl. an ganz andere Gläubiger ausgezahlt wird.Böse Vermutung: Zinsen müssen doppelt gezahlt werden bzw. werden mit viel Aufwand zurückgefordert. ... nö. Der Anspruch wird stets mit ge- bzw. verkauft - da gibts nix zu fordern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TschüssDeikon November 8, 2010 Wenn das mal kein Chaos wird weil zum 30.06. eine Forderung bestand die jetzt evtl. an ganz andere Gläubiger ausgezahlt wird.Böse Vermutung: Zinsen müssen doppelt gezahlt werden bzw. werden mit viel Aufwand zurückgefordert. ... nö. Der Anspruch wird stets mit ge- bzw. verkauft - da gibts nix zu fordern. Lt. den Ergebnissen bei Google DE000A0EPM07 ist der Kupon immer noch mit 6 % angegeben. Wer heute über eine Bank kauft muss die 6 % aufgelaufenen Zinsen seit 1.7. bezahlen obwohl 1 % beschlossen wurden? Ich glaube nicht das jemand im Juli die aufgelaufenen Zinsen (unsere Forderung zum 30.06.) bis 30.06. bezahlen musste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian November 8, 2010 Wer heute über eine Bank kauft muss die 6 % aufgelaufenen Zinsen seit 1.7. bezahlen obwohl 1 % beschlossen wurden? Die Anleihen werden seit der Pressemitteilung vom 30.06. und anschließender Aussetzung vom Handel "flat" (d.h. ohne Stückzinsen) gehandelt, d.h. die bereits aufgelaufenen Zinsen sind im Kurs enthalten. Wenn man also jetzt über die Börse kauft, bekommt man noch die Ausschüttung von 6% (ohne Gewähr!). Deikon schreibt z.B. in der Pressemitteilung vom 03.11.: Aufgrund der Beschlüsse der Gläubigerversammlungen ist es der DEIKON GmbH nun möglich, nachträglich die Zinsen aus den Anleihen ISIN DE000A0EPM07 und ISIN DE000A0JQAG2 in Höhe von nominal 6 % des Nennwerts, die seit dem 01. Juli 2010 ausgesetzt sind, zu zahlen. Da die Zinsansprüche nicht eigenständig verbrieft sind, werden die Zinsen an diejenigen Anleihegläubiger gezahlt, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zinszahlung Inhaber der jeweiligen Teilschuldverschreibung sind. Die Zinsen der Anleihe ISIN DE000A0KAHL9, die am 16. November 2010 fällig werden, werden nach aktueller Einschätzung am Fälligkeitstag geleistet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian November 9, 2010 Deikon-Newsletter X Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH Okt/Nov Sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden informieren wir Sie über den Verlauf der Gläubigerversammlungen vom 27./28. Oktober und vom 2.November 2010. Außerdem berichten wir Ihnen, wie wir im Falle einer von der Gesellschaft angestrebten Nennwertreduzierung planen vorzugehen. Die Versammlungen Die Gläubigerversammlung der Anleihe 3 (WKN: A0KAHL) wurde mit Spannung erwartet, da bis zum Zeitpunkt der Versammlung unklar war, wie sich Herr Rajcic, der die Mehrheit an dieser Anleihe hält, auf der Versammlung verhalten würde. Es stellte sich heraus, dass der anwaltliche Vertreter von Herrn Rajcic (Herr Rajcic war dieses mal nicht selbst anwesend), allen Tagesordnungspunkten bis auf Punkt 3.2 (Verzicht auf die Geltendmachung der Rechte aus den zur Besicherung der Hypotheken-Anleihe bestellten nachrangigen Grundpfandrechten) zustimmen sollte. Für längere Diskussion sorgte nur der Tagesordnungspunkt 3.1, durch dessen positiven Beschluss die Anleihegläubiger bis zum 24. August 2013 auf das Recht, die Anleihe aus wichtigem Grund zu kündigen und die vorzeitige Rückzahlung der Nominalforderung zu verlangen, verzichten würden. Die Vertreter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. gaben auf der Versammlung zunächst zu verstehen, diesen Punkt ebenso wie Tagesordnungspunkt 3.2 ablehnen zu wollen. Nach mehrstündiger Diskussion mit der Verwaltung der Deikon GmbH, deren Rechtsberatern und anderen Vertretern der Anleiheinhaber stimmte die überwiegende Mehrzahl der Anleger und auch die SdK darüber ein, diesem Punkt doch die Zustimmung zu erteilen. Der Hintergrund ist folgender: Würden die Anleger weiterhin das Recht haben, die Anleihe aus wichtigem Grund zu kündigen, könnte es zu einem Wettlauf der Anleger kommen, dies auch zu tun. Es wäre also zu erwarten, dass einige Anleger die Anleihe kündigen und die Rückzahlung der vollen 100% des Nennwertes fordern. Diejenigen Anleger, die nun diesen möglichen Anspruch, der aus unserer Sicht derzeit nicht besteht, gerichtlich am schnellsten durchsetzen könnten, würden somit eventuell eine Rückzahlung erhalten können jedoch mit der Konsequenz, dass damit im Endeffekt die Gesellschaft wirtschaftlich noch mehr geschwächt werden würde. Dies würde dann möglicherweise zu Lasten derjenigen Anleiheinvestoren gehen, die nicht geklagt haben bzw. deren Klage nicht schnell genug vom Gericht entschieden worden wären. Um also eine Gleichbehandlung aller Anleger in dieser Phase der Restrukturierung zu gewährleisten, hat die SdK auch dem Tagesordnungspunkt 3.1 die Zustimmung erteilt. Auf der Versammlung der Anleiheinhaber der Anleihe 3 wurde also neben dem Verzicht auf Kündigung vor allem auch die Reduktion der Zinszahlungen vom 1. Juli 2010 bis zum 30.6.2013 beschlossen. Die Anleihe wird daher rückwirkend seit dem 01.7.2010 nur noch mit 1% pro Jahr verzinst. Die Zustimmung zur Zinsreduktion wurde u.a. auf Drängen der SdK nur unter der Bedingung gewährt, dass zukünftige Gewinne, welche über die aktuell geplanten Gewinne von 2011 bis 2013 hinausgehen, im Verhältnis 6:4 an die Anleiheinhaber ausgeschüttet werden (sog. Besserungsschein). Das heißt, von jedem Euro, den dass Unternehmen mehr verdient als in der aktuellen Planung berücksichtig, erhalten die Anleihegläubiger alle zusammen in Zukunft bis einschließlich 2013 60 Cent. Gleichlautende Beschlüsse wurden auch auf den Gläubigerversammlungen der Anleihe 1 (WKN: A0EPM0) und 2 (WKN: A0JQAG) getroffen. Ferner wurde für jede Anleihe ein so genannter gemeinsamer Vertreter gewählt: Anleihe 1: Herr Rechtsanwalt Alexander Elsmann, Düsseldorf Anleihe 2: Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt Carsten Heise, Düsseldorf Anleihe 3: Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf Was bedeuten die Beschlüsse nun für die Anleiheinhaber? Der Beschluss bezüglich des Zinsverzichtes hat zur Folge, dass die Anleihen rückwirkend seit 1. Juli 2010 nur noch mit 1% im Jahr verzinst werden. Dieser reduzierte Zinssatz ist zunächst bis zum 30.6.2013 begrenzt. Da die Anleiheinhaber der Sanierung im ersten Schritt mit diesem Zinsverzicht zugestimmt haben, können nun die noch nicht gezahlten Zinsen der Anleihen 1 und 2, welche am 1. Juli 2010 fällig gewesen wären, in voller Höhe (6%) nachgezahlt werden. Wir erwarten, dass dies innerhalb der nächsten Tage geschehen wird. Die Inhaber der Anleihe 3, deren Zinstermin der 16. November ist, erhalten zu diesem Tag nicht die vollen Zinsen in Höhe von 6%, sondern für den Zeitraum vom 17.11.2009 bis zum 30.06.2010 Zinsen in Höhe von 6% p.a., und für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis zum 16.11.2010 den reduzierten Zinssatz in Höhe von 1% p.a.. Die Zinsen werden stets an denjenigen Anleiheinhaber bezahlt, der zum Zeitpunkt der Ausschüttung der Zinsen die Anleihen hält. Wer seine Anleihen beispielsweise am 02.07.2010 verkauft hat, erhält für den Zeitraum 2009/10 keine Zinsen! Zukünftiges Vorgehen Das weitere Vorgehen der SdK wird sich am Verhalten der aktuell gewählten (s.o.) gemeinsamen Vertreter der Anleihen orientieren. Diese haben nun Einsichtsrechte in die Unterlagen der Gesellschaft und werden dadurch die Anleihegläubiger effizienter vertreten können, als es mit den öffentlich zugänglichen Daten möglich erscheint. Fakt ist zum heutigen Zeitpunkt jedenfalls: Eine von der Gesellschaft geplante und auf den Gläubigerversammlungen erneut angekündigte Nennwertreduktion darf es nur dann geben, falls diese aus wirtschaftlicher Sicht nach Meinung der gemeinsamen Vertreter unumgänglich ist, und falls im Gegenzug umfangreiche Kapitalbeteiligungen der Gläubiger an der Gesellschaft (Debt-to-Equity-Swap") und damit verbundene Kontrollrechte eingeräumt werden. Die SdK arbeitet hierzu an mehreren Modellen, welche sich aktuell in der rechtlichen und steuerlichen Prüfung befinden. Wir werden hierzu berichten, wenn die Gesellschaft zu Versammlungen einberuft, die eine Nennwertreduktion beschließen sollen. München, 9. November 2010 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält je eine Anleihe von den drei von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 9, 2010 · bearbeitet November 9, 2010 von vanity ... Die Zustimmung zur Zinsreduktion wurde u.a. auf Drängen der SdK nur unter der Bedingung gewährt, dass zukünftige Gewinne, welche über die aktuell geplanten Gewinne von 2011 bis 2013 hinausgehen, im Verhältnis 6:4 an die Anleiheinhaber ausgeschüttet werden (sog. Besserungsschein). Das heißt, von jedem Euro, den dass Unternehmen mehr verdient als in der aktuellen Planung berücksichtig, erhalten die Anleihegläubiger alle zusammen in Zukunft bis einschließlich 2013 60 Cent. ... Zukünftiges Vorgehen Eine von der Gesellschaft geplante und auf den Gläubigerversammlungen erneut angekündigte Nennwertreduktion darf es nur dann geben, falls diese aus wirtschaftlicher Sicht nach Meinung der gemeinsamen Vertreter unumgänglich ist, und falls im Gegenzug umfangreiche Kapitalbeteiligungen der Gläubiger an der Gesellschaft (Debt-to-Equity-Swap") und damit verbundene Kontrollrechte eingeräumt werden. ... Ein Detail aus der Besserungsabrede, das nur zu erkennen ist, wenn man den Originaltext (auf der Deikon-Seite abrufbar) liest (nicht aber aus der SdK-Mitteilung), sollte nicht unerwähnt bleiben: Der Besserungsschein greift dann, wenn die Istgewinne über den Plangewinnen liegen. Im Plangewinn für nächstes Jahr ist ein stattlicher Posten enthalten, und der lautet (sinngemäß): außerordentlicher Ertrag aus Nennwertreduktion der umlaufenden Anleihen, ein zweistelliger Millionenbetrag. Man darf sicher davon ausgehen, dass ohne die Herabsetzung (um die nächstes Jahr gestritten werden soll), die Plangewinne nie erreicht werden - der Besserungsschein also ohne Wert ist, wenn dem Haircut nicht in voller Höhe zugestimmt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NotQuiteSarah November 12, 2010 Ein Detail aus der Besserungsabrede, das nur zu erkennen ist, wenn man den Originaltext (auf der Deikon-Seite abrufbar) liest (nicht aber aus der SdK-Mitteilung), sollte nicht unerwähnt bleiben: Der Besserungsschein greift dann, wenn die Istgewinne über den Plangewinnen liegen. Im Plangewinn für nächstes Jahr ist ein stattlicher Posten enthalten, und der lautet (sinngemäß): außerordentlicher Ertrag aus Nennwertreduktion der umlaufenden Anleihen, ein zweistelliger Millionenbetrag. Man darf sicher davon ausgehen, dass ohne die Herabsetzung (um die nächstes Jahr gestritten werden soll), die Plangewinne nie erreicht werden - der Besserungsschein also ohne Wert ist, wenn dem Haircut nicht in voller Höhe zugestimmt wird. Naja, eine Vermeidung oder Verringerung der Nennwertreduktion wäre mir etwas wichtiger als ein Besserungsschein, der dann in der Tat wertlos wäre. Die potenziellen Erträge aus dem Besserungsschein würden ohnehin wohl nicht besonders reichhaltig sein. Zumindest zeigt die Firma ein wenig Goodwill. Und die Zinsen wurden mittlerweile ja auch schon gezahlt. Schauen wir also was im nächsten Jahr passiert. NQS Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
motproduction November 12, 2010 Ich hab mal eine Frage...ich habe doch richtig verstanden, dass die Zinsen von 1. und 2. Anleihe zu 6% ausgezahlt werden. Ich bin im Besitz von DEIKON GMBH ANL.05/15 WKN: A0EPM0 und DEIKON GMBH ANL.TR2 06/16 WKN: A0JQA. Nur für die 06/16 wurden mir nur ~4,4% Zinsen ausgezahlt?! Hab ich da etwas übersehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 12, 2010 Hab ich da etwas übersehen? Vermutlich die Abgeltungssteuer! (6% x 0,736 = 4,42%). Ansonsten ist der volle Kupon bis 01.07.2010 fällig gewesen. Der reduzierte Kupon gilt erst ab 01.07.2010. Einen krummen Kupon (7,5/12 x 6% + 4,5/12 x 1% = 4,125%) hat nur die A0KAHL mit Zinstermin 16.11., also noch nicht bezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
motproduction November 12, 2010 okay, vielen Dank. Dies habe ich nicht bedacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hocko99 November 15, 2010 Hallo,also mich würde mal folgendes interessieren: Die Anleihegläubiger haben ja dem Stufenzins zugestimmt,der beinhaltet das von 2010-2012 nur 1% Zins vom Nominalwert gezahlt wird und 2013 - 2015 wieder 6%. Die 6% aber von welchem Wert,sollte man nächstes Jahr einem Haircut zustimmen? Vom alten oder dann dem neuen Nominalwert??? Vielleicht weiß es ja jemand,vielen Dank!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian November 15, 2010 Hallo,also mich würde mal folgendes interessieren: Die Anleihegläubiger haben ja dem Stufenzins zugestimmt,der beinhaltet das von 2010-2012 nur 1% Zins vom Nominalwert gezahlt wird und 2013 - 2015 wieder 6%. Die 6% aber von welchem Wert,sollte man nächstes Jahr einem Haircut zustimmen? Vom alten oder dann dem neuen Nominalwert??? Vielleicht weiß es ja jemand,vielen Dank!! Das wird denke ich erst nächstes Jahr festgelegt. Es ist einfach noch nicht klar, ob der Haircut überhaupt kommt, und wie genau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy November 15, 2010 sollte man nächstes Jahr einem Haircut zustimmen? Vom alten oder dann dem neuen Nominalwert???Vielleicht weiß es ja jemand ... das sind noch ungelegte Eier, die erst verhandelt und abgestimmt werden müssen. Berechenbar aber wie folgt: da die Bötzelwissenschaft festgestellt hat, das Unternehmen sei mit 1 vom Hundert auf Dauer überlebensfähig, soll mit einer NW-Reduzierung der Zinssatz auf x von y angepasst werden, gemäß der Absichtserklärung, dass die Zinslast über die geplanten Sanierungsjahre gleich bleiben möge. Bevor man sich ergo an die 2011er Ostereier ranmacht, gilt es zunächst Weihnachten und Sylvester heil zu überstehen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
erwin-k November 15, 2010 Hallo,also mich würde mal folgendes interessieren: Die Anleihegläubiger haben ja dem Stufenzins zugestimmt,der beinhaltet das von 2010-2012 nur 1% Zins vom Nominalwert gezahlt wird und 2013 - 2015 wieder 6%. Die 6% aber von welchem Wert,sollte man nächstes Jahr einem Haircut zustimmen? Vom alten oder dann dem neuen Nominalwert??? Vielleicht weiß es ja jemand,vielen Dank!! Geplant für 2. Gläubigerversammlung ist: HC auf 40%, dann neuer Zins von 3,5% auf den neuen Nennwert. 6% ab 2013 sind gem. Planung zur 2. GV dann gar nicht mehr vorgesehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pause Februar 4, 2011 Mit Meldung vom 16.12. hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass sie die ehemalige Geschäftsführung wegen des Zinsswaps mit 10 Mio in Anspruch nehmen will. Eine D&O Versicherung besteht. Spiele ich nun das Szenario 40% HairCut und erfolgreiches Beitreiben der Forderung durch, dann entsteht ein Bilanzgewinn, der grundsätzlich an die Eigentümer ausgeschüttet werden kann. Unglaublich - die eigentlich wertlosen Geschäftsanteile werfen dann Erträge ab. Unter diesem Aspekt können die Gläubiger dem Forderungsverzicht nicht zustimmen. Dies wird der ehemalige Vorstand wohl auch nicht machen, denn die 10 Mio die er von Tranche 3 hält, stehen den Schadensersatzforderungen gegenüber. Großartig, die Beträge decken sich fast. Vielleicht kommt man auf den Gedanken, da vielleicht einen Tausch zu arangieren. Hat für die Gesellschaft den Vorteil, dass dann nur noch Kleinanleger in der Anleihe sind und diese besser und mit weniger Gegenwind beschnitten werden können. Im Rahmen einer möglichen Insolvenz würde ein solches Geschäft aber wohl rückabgewickelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
regdwight Februar 9, 2011 Hallo, Deikon hat geschrieben: Die Anpassung soll nach Maßgabe des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG ) vom 31.07.2009 (BGBl. I, 2512) erfolgen. Da alle Deikon-Anleihen vor dem 31.07.2009 emittiert wurden, würde ich grundsätzlich gerne wissen, ob das neue SchVG rückwirkend auch für früher begebene Anleihen gilt. Was sagt Dein Anwalt dazu? Ich bin zwar in diesem Falle zum Glück nicht betroffen, aber es wäre auch für andere riskante Anleihen gut zu wissen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Nach meinem laienhaften Verständnis steht im Gesetz jedenfalls etwas Anderes: SchVG §24 (1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schuldverschreibungen, die vor dem 5. August 2009 ausgegeben wurden. Hätten die Deikon-Jungs mal auf mich gehört, dann hätten sie sich diese neue Versammlung sparen können. DGAP-Adhoc: DEIKON GmbH : Einberufung der Gläubigerversammlungen DEIKON GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges 09.02.2011 15:34 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die Geschäftsführer der DEIKON GmbH haben mit Zustimmung der Gesellschafter am heutigen Tage beschlossen, jeweils eine Versammlung der Anleihegläubiger der von der DEIKON GmbH ausgegebenen Anleihen mit den ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9 einzuberufen. Im Rahmen der Gläubigerversammlung soll nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG) vom 31. Juli 2009 (nachfolgend auch 'Schuldverschreibungsgesetz' genannt) beschlossen werden, dass das Schuldverschreibungsgesetz auf die jeweilige Anleihe Anwendung findet. Die Bekanntmachung der Einladung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger, im Handelsblatt sowie auf der Unternehmens-Website. Die Gläubigerversammlungen werden voraussichtlich am 28.02.2011, 01.03.2011 und 02.03.2011 stattfinden. Sollte die jeweilige Versammlung nicht beschlussfähig sein, weil die Anwesenden nicht wertmäßig mehr als die Hälfte der ausstehenden Teilschuldverschreibungen vertreten, wird unverzüglich eine weitere Gläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen werden. DEIKON GmbH Geschäftsführer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian Februar 15, 2011 Schutzgemeinschaft derKapitalanleger e. V. Die Aktionärsvereinigung Newsletter XII Gläubigerversammlung / Aktueller Stand der Gespräche Sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden möchten wir Sie über die aktuelle Entwicklung im Fall Deikon" informieren. Die Gesellschaft hat mittlerweile die Gläubiger der drei Hypothekenanleihen zu einer weiteren Gläubigerversammlung geladen. Diese sollen für die einzelnen Anleihen an folgenden Terminen stattfinden: 28. Februar 2011: Anleihe I mit der WKN A0EPM0. 1. März 2011: Anleihe II mit der WKN A0JQAG. 2. März 2011: Anleihe III mit der WKN A0KAHL. Alle Versammlungen finden, wie die Gläubigerversammlungen zuvor jeweils um 11:00 Uhr in der Aula des Burgwächter Castello, Karl-Hohmann-Straße 1, in 40599 Düsseldorf, statt. Gegenstand der Versammlungen sind folgende Punkte: Die Inhaber der einzelnen Hypothekenanleihen sollen der Anwendung des neuen" Schuldverschreibungsgesetzes aus dem Jahre 2009 zustimmen. Bisher gilt für alle von der Gesellschaft emittierten Anleihen das Schuldverschreibungsgesetz von 1899. Der große Unterschied zwischen den beiden Schuldverschreibungsgesetzen besteht darin, dass die Eingriffsrechte nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz von 2009 viel weitreichender sind, als nach dem alten Schuldverschreibungsgesetz von 1899. So würde zum Beispiel die geplante Nennwertreduzierung (Senkung des Rückzahlungsbetrages der Anleihen) nach dem alten Schuldverschreibungsgesetz nicht möglich sein. Da die Deikon GmbH genau einen solchen Schritt plant, um eine aus Sicht der Geschäftsführung drohende Insolvenz abzuwenden, ist es aus Sicht der Gesellschaft zwingend notwendig, dass die Gläubiger der Anwendung des neuen Schuldverschreibungsgesetzes zustimmen. Ein solcher Beschluss, das neue Schuldverschreibungsgesetz anzuwenden, muss zwingend mit einer Mehrheit von 75% des anwesenden Kapitals, wobei mindestens die Hälfte des Nennwertes der Anleihe anwesend sein muss, gefasst werden. Sollten weniger als 50% des Nennwertes einer Anleihe vertreten sein, so würde es zu einer zweiten Versammlung kommen, welche den Beschluss mit 75% Mehrheit fassen kann, ohne einem Quorum zu unterliegen. Ferner sollen die Anleihebedingungen in der Weise ergänzt werden, dass in Zukunft auch ohne eine Versammlung einzuberufen, die Gläubiger im Wege einer Abstimmung Beschlüsse fassen können. Die SdK empfiehlt, diesem ersten Schritt noch zuzustimmen. Aus unserer Sicht ermöglich die Anwendung des neuen Schuldverschreibungsgesetzes eine flexiblere Gestaltung einer Sanierung von finanziell angeschlagenen Unternehmen. Oft reicht ein reiner Zinsverzicht und einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe, wie mit dem Schuldverschreibungsgesetz von 1899 möglich, nicht aus, um langfristig eine Insolvenz von überschuldeten und/oder zahlungsunfähigen Gesellschaften abzuwenden. Dies heißt jedoch ausdrücklich nicht, dass wir der Meinung sind, dass aktuell eine Nennwertreduzierung der Anleihen der Deikon GmbH unbedingt nötig erscheint! Aktueller Stand der Gespräche Die Vertreter der SdK befinden sich seit mehreren Wochen wieder in einem regen Austausch mit der Geschäftsführung der Deikon GmbH und deren anwaltlichen Vertretern. Zunächst möchten wir klarstellen, dass wir die Ansicht der Gesellschaft und deren Vertreter, dass aufgrund gesetzlicher Grundlagen noch in diesem Jahr unbedingt ein Kapitalschnitt erfolgen muss, gegenwärtig nur schwerlich nachvollziehen können. Wir gehen jedoch davon aus, dass dieser Schritt spätestens vor dem Rückzahlungstermin der Anleihen erfolgen muss, da eine komplette Rückzahlung der Hypothekenanleihen aus derzeitiger Sicht auch mit Blick auf die Beleihungsproblematik bei den finanzierenden Banken eher unwahrscheinlich erscheint. Sollte es jedoch zu einer Nennwertreduzierung kommen, so müssten aus unserer Sicht die Gesellschaftsanteile an die Gläubiger, welche durch ihren Verzicht die Gesellschaft vor der Insolvenz bewahren, übergehen. Ein reiner Besserungsschein ist aus unserer Sicht bei einer Nennwertreduzierung nicht angemessen, da dessen Bedingungen oft durch Bilanzpolitik und anderen Taschenspielertricks" ausgehöhlt werden können, und somit am Ende häufig keine nennenswerten Rückflüsse an die Gläubiger zu verzeichnen sind. Die Gesellschafter, allem voran die UBS, lehnten in der Diskussion jedoch einen Übertrag von Gesellschaftsanteilen bisher kategorisch ab. Dies ist für uns ein deutliches Zeichen, dass hier versucht werden soll, auf Grundlage eines Verzichts der Gläubiger, die aktuell wertlosen und im Falle der Insolvenz sicherlich wertlosen Gesellschaftsanteile, in Zukunft zu vergolden. Eine derartige Blockadepolitik" der Altgesellschafter kann die SdK nicht nachvollziehen und wird die SdK in dieser Form auch nicht unterstützen. Richtig ist allerdings, dass es bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf die Anleihegläubiger steuerliche Restriktionen gibt, die es zu beachten und zu lösen gilt (Erhalt der Verlustvorträge, Grunderwerbssteuerproblematik, Besteuerung des Veräußerungsgewinnes bei wesentlicher Beteiligung). Zum heutigen Zeitpunkt dauern die Gespräche der SdK über eine mögliche Kompensation einer Nennwertherabsetzung an. Teilnahme an der Gläubigerversammlung Diejenigen Anleiheinhaber, welche nicht selbst an der betreffenden, oben aufgeführten Gläubigerversammlung teilnehmen können, können sich wie gewohnt von der SdK vertreten lassen. Hierfür bitten wir Sie, die beigefügte Vollmacht auszufüllen und uns zukommen zu lassen. Ferner benötigen wir eine Depotbestätigung Ihres depotführenden Instituts, welche bestätigt, dass Sie Inhaber der Anleihen (die Bestätigung muss zwingend die Anzahl der Anleihen, den Nennwert der Anleihen, die Wertpapierkennnummer und den Inhaber der Anleihen enthalten) der Deikon GmbH sind, und diese bis zum Ablauf der betreffenden Gläubigerversammlung gesperrt gehalten werden. Instituts erfolgen. Die Depotbescheinigung bitten wir Sie uns nur per Post an unsere neue Adresse (Hackenstr. 7b, 80331 München) zusammen mit der Vollmacht bis spätestens 23. Februar bei uns eingehend zukommen zu lassen. Mitglieder, die dem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen wollen, können uns gesonderte Weisung erteilen. Weisungen von Nicht-Mitgliedern können wir nicht entgegennehmen und somit auch nicht ausführen. München, 15. Februar 2010 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält je eine Anleihe von den drei von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
osterhase Februar 15, 2011 Hallo an alle,die abgezockt werden sollen! Der Deikon-Versuch,das Schuldverschreibungsgesetz 2009 zur Anwendung zu bringen ist verständlich, denn dieses Gesetz erlaubt es den Gesellschaftern (die den Laden an die Wand gefahren haben) fortzufahren,sich allein zu Lasten der Anleihegläubiger zu sanieren.(Forderungsverzicht um 60%) ohne einen eigenen Beitrag zu erbringen. Mal im Schuldverschreibungsgesetz 2009 nachlesen, was da alles möglich ist. Also: keinesfalls zustimmen, bevor nicht ein akzeptables Angebot für die Anleihegläubiger ausgehandelt ist. Hier sind die Gläubigervertreter und die SdK gefordert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pause Februar 28, 2011 Pünktlich zu Begin der Gläubigerversammlungen hat Deikon die vorläufigen Zahlen für 2010 veröffentlicht: http://www.deikon.de/media/pressemitteilungen/ad-hoc-28022011.html Das Eigenkapital liegt jetzt bei - 4,06 Mio EUR. Normalerweise würde da der Insolvenzverwalter die Gläubigerversammlung führen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag