Boetzges September 14, 2010 Sind da Beiträge gelöscht worden oder führst du ein Selbstgespräch mit 4 Einträgen hintereinander? Danke, wollte nur mal testen !!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NotQuiteSarah September 15, 2010 · bearbeitet September 15, 2010 von NotQuiteSarah Ein klein wenig auffällig finde ich, dass nur 20,61 Prozent des Kapitals bei der ersten Versammlung da waren. Zahlen zur zweiten Versammlung habe ich nicht, ich würde aber eine ähnliche Größenordnung vermuten. Ist der deutsche Kleinanleger wirklich so schlafmützig? Ein Gedankenexperiment: Was wäre, wenn ein großer Teil jeder Anleihe in den Händen von DEIKON-Gesellschaftern oder deren Statthaltern ist? Welchen Schaden hätten die denn von einem Zinsverzicht und einen Cut des Nennwerts ohne Besserungsschein? Bei der ersten Versammlung müssen sie natürlich nicht anwesend sein, denn es wird eh nichts beschlossen. Die nächste Versammlungsserie wird zeigen, welches Lied hier gespielt wird... Vielleicht sollte man doch besser über 80% Verlust realisieren und seiner Wege gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NotQuiteSarah September 15, 2010 Hallo Boetzges, haben wir jetzt genug getestet? Ich hoffe, da kommt noch ein Beitrag nach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondFan September 15, 2010 Hier gehts zum Testgelände --> Mein Link Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 September 15, 2010 Sind da Beiträge gelöscht worden oder führst du ein Selbstgespräch mit 4 Einträgen hintereinander? Danke, wollte nur mal testen !!! Hallo Boetzges Habe zwecks Übersichtlichkeit, Deine Antworten in den Beitrag 274 eingefügt. Wenn Du gerne wissen möchtest, wie die Zitatfunktion richtig angewendet wird, klick hier. Zum Testen einfach auf BonFans eingefügten Link klicken. LG Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Boetzges September 15, 2010 dann schau doch mal in der Bilanz der Boetzelen Real Estate AG zum 31.12.2007 unter C. Verbindlichkeiten Ziffer 1 Anleihen nach. Wer Gesellschafter, verbundene Unternehmen und die Eigentümer der Boetzeln Real Estate AG sind, findest du auf Seite 1 unter 1. Allgemeine Angaben und - viel interessanter - auf Seite 52 und 53 im Konzernabschluss zum 31.12.2008. Wer Komplementär und Kommanditist der Boetzelen AG & Co. KG (Mutterunternehmen der Boetzelen Real Estate AG) ist, ergibt sich auch aus den Abschlüssen. Interessant hierzu auch Punkt 13 auf Seite 13 (Jahreseinzelabschluss 31.12.2007) und Ziffer 4 des Jahreseinzelabschlusses zum 31.12.2008 - Lagebericht 2008 und wenn du schon mal in in den Jahresabschlüssen 2007 und 2008 bist, kannst du auch gleich festellen was mit dem Geld so alles passiert ist (z.B: auf Seite 16, 27 oder 54 im Konzernabschluss 31.12.2008 oder auf Seite 10 im Anhang zum Einzeljahresabschluss 31.12.2007 unter IV 1. usw. usw. - liest sich wie ein Drehbauch). Die Boetzelen hat nicht nur ein "innovatives Finanzinstrument", sondern auch eine innovative Buchhaltung. Übrigens stehen die verantwortlichen Personen der Gesellschaften auf Seite 14 unter Ziffer 3 des Konzernabschlusses 2008. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NotQuiteSarah September 21, 2010 Pressemitteilung vom 16.09.2010 Wichtiger Schritt zur Sanierung der DEIKON GmbH Positives Votum aller Gläubigergruppen Positive Fortführungsprognose bestätigt Weitere Gläubigerversammlungen werden einberufen Köln, 16. September 2010. Auf insgesamt drei Veranstaltungen haben alle Gläubiger der von der DEIKON GmbH emittierten Anleihen (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2 und DE000A0KAHL9) allen Beschlussvorschlägen der Verwaltung zur Sanierung im Kern zugestimmt. "Wir freuen uns über die positive Entscheidung unserer Gläubiger. Nach dem Verlauf der Gläubigerversammlungen haben wir den Eindruck, bei den Anlegern ein Verständnis für die Alternativlosigkeit der Zinsanpassung erzielt zu haben. Wir sind - ungeachtet der engen Personaldecke der DEIKON GmbH und ungeachtet der Kürze der Zeit - sehr um weitere Aufklärung bemüht. Wir werben um das Verständnis und die Zustimmung aller Beteiligten", so Karl F. Hunold, Geschäftsführer der DEIKON GmbH. Auf der Grundlage der im Rahmen der Veranstaltungen erörterten Ertrags- und Finanzplanung und des Sanierungskonzeptes bleibt die positive Fortführungsprognose des Unternehmens bestehen. Nach dem positiven Abstimmungsverhalten der Anleihegläubiger geht die Geschäftsführung bis auf Weiteres davon aus, dass die DEIKON GmbH mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und darauffolgenden Geschäftsjahr zahlungsfähig bleibt. Da die erforderliche Mehrheit des jeweiligen Anlage-Nennwertes in Höhe von 50 % des jeweilig ausstehenden Anleihennennbetrages nicht zu den Versammlungen der Anleihegläubiger erschienen war, sind die Beschlüsse wegen des fehlenden Nennwertquorums nicht rechtskräftig. Mit dem positivem Gläubigervotum wurde allerdings die Möglichkeit geschaffen, weitere Gläubigerversammlungen einzuberufen, bei denen die qualifizierte Präsenzmehrheit von 75% aller abgebenen Stimmen für die Beschlussfassung ausreicht. "Die Abstimmungsergebnisse machen uns bislang zuversichtlich, dass wir bei den anschließenden Gläubigerversammlungen die erforderliche Zustimmungsmehrheit für unser Sanierungskonzept erhalten werden", sagt Karl F. Hunold, Geschäftsführer der DEIKON GmbH. Die DEIKON GmbH wird in Kürze über die Unternehmens-Website, den Bundesanzeiger, das Handelsblatt und die depotführenden Banken zu einer jeweils zweiten Gläubigerversammlung einladen. Das konkrete weitere Procedere wird in den jeweiligen Einladungen beschrieben. Wie kommt es eigentlich, dass noch keiner diese Meldung kommentiert hat? Ist jetzt also alles paletti? Zinscut, Verzicht auf Kündigungsrechte, später dann Nennwertcut? Keiner zahlt ausser den dummen Anleihegläubigern... Supi! (wenn ich Gesellschafter oder Geschäftsführer wäre) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Apophis September 24, 2010 Dem SDK kann man vertrauen. http://www.ftd.de/politik/deutschland/:wirecard-affaere-grossrazzia-gegen-anlagebetrueger/50173830.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian September 25, 2010 Deikon-Newsletter VIIIGläubigerversammlungen der Deikon GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend informieren wir Sie über den Verlauf der drei Versammlungen der Anleiheinhaber der Deikon GmbH, die vom 13. bis zum 15. September 2010 in Düsseldorf stattgefunden haben. In den ersten beiden Versammlungen repräsentierten die von der SdK vertretenen Anleihegläubiger ca. 50% des anwesenden Nennwertes der Anleihe, wobei auf beiden Versammlungen etwas weniger als ein Viertel des stimmberechtigten Nennwertes der Anleihe anwesend war. Daher konnten in beiden Versammlungen keine rechtsverbindlichen Beschlüsse bezüglich des Zinsverzichtes gefasst werden, da weniger als die gesetzlich geforderten 50% der stimmberechtigten Anleihen anwesend waren. Auf der dritten Versammlung wäre diese Quote eigentlich erreicht worden, jedoch wurde aus taktischer Sicht von Seiten der anwaltlichen Vertreter der Gläubiger einige Anleihen wieder abgemeldet, so dass auch bei der Versammlung der Inhaber der dritten Anleihe keine rechtsverbindlichen Beschlüsse gefasst werden konnten. Der Gründer der Deikon GmbH, Herr Rajcic, war auf der dritten Versammlung am 15. September mit ca. 10,3 Mio. Euro Nennwert vertreten und dominierte somit diese Versammlung mit einem Stimmengewicht von ca. 70%. Während der Versammlung konnten zahlreiche Fragen angesprochen werden. Wichtige Punkte waren folgende: Es war bisher nicht nachvollziehbar, ob die von Herrn Rajcic gezeichnete Kapitalerhöhung der Boetzelen Real Estate AG in Höhe von 14,9 Mio. Euro einbezahlt worden ist, oder ob diese mit Forderungen des Herrn Rajcic gegen die Gesellschaft verrechnet wurde. Laut Angaben der Gesellschaft ist diese in bar eingezahlt worden, und es handelte sich nur um ein rechtliches Problem in Bezug auf ein anderes Rechtsgeschäft (Rückgabe von Anleihen an die Gesellschaft durch Herrn Rajcic), welches zu formalen und buchungstechnischen Problemen bei der damals durchgeführten Kapitalerhöhung führte. Aus Sicht der SdK war die ausführliche Begründung der Geschäftsführung nachvollziehbar, und wir gehen davon aus, dass die Kapitalerhöhung auch einbezahlt worden ist. Bisher war nicht klar, in wie weit sich das mit der bzw. über die Correalcredit Bank AG abgeschlossene SWAP Geschäft auf die Liquidität der Gesellschaft auswirkt. Da der SWAP zur Absicherung der Zinsen des Darlehens bei der Correalcredit Bank AG auf ein Grundgeschäft von 75 Mio. Euro abgeschlossen worden ist, das eigentliche Grundgeschäft jedoch nur zu 50 Mio. Euro valutiert, hat die Deikon GmbH aktuell quasi eine unnötige Zinswette" laufen. Insgesamt musste die Deikon GmbH im Schnitt der letzten Monate ca. 200.000 Euro pro Monat an den SWAP Kontrahenten zahlen. Hinzu kommt, dass das SWAP Geschäft bis 2015 läuft, das zugrunde liegende Darlehen jedoch nur bis 30.6.2009. Sollte es zu einer Sanierung der Gesellschaft kommen, würde die Correalcredit der Gesellschaft ein Darlehen bis 31.12.2011 mit Option auf ein Jahr Laufzeitverlängerung gewähren. Dieses Darlehen würde dann zu einem Sanierungszinssatz gewährt werden. Sollte sich in Zukunft die Marktzinsen nach oben bewegen, so würde die Belastung aus dem SWAP verringert werden und könnten bei einem entsprechend hohen Zinsniveaus sogar zu Zuflüssen führen. Dennoch ist bisher nicht geklärt, ob eventuell Schadensersatzforderungen gegen den für den Abschluss des SWAP zuständigen ehemaligen Vorstand geltend gemacht werden können. Die SdK wird sich hier für eine Klärung der Sachlage einsetzen. Weiter ist bisher auch ungeklärt, in wie weit Schadensersatzansprüche gegenüber Herrn Rajcic, dem Gründer und ehemaligen Vorstandmitglied bestehen. Herr Rajcic hatte während seiner Amtszeit indirekt mehrere Dienstleistungsverträge mit der Gesellschaft abgeschlossen, welchen offensichtlich keine angemessene Gegenleistung gegenüberstand. Der Wirtschaftsprüfer aus dem Jahr 2007 bezifferte die Differenz hieraus auf 1,9 Mio. Euro. Ferner wurden mehrere Datenbanken von Herrn Rajcics' Unternehmen Boetzelen AG & Co. KG an die Deikon GmbH verkauft, deren Wert auch sehr zweifelhaft erscheint. Die aktuelle Geschäftsführung der Deikon GmbH hat zugesichert, diese Transaktionen noch einmal zu überprüfen. Im Falle einer Insolvenz wäre aus Sicht der SdK davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter hier eventuelle Schadensersatzansprüche anmelden würde. Die SdK wird darauf bestehen, dass eine weitgehende Sanierung der Gesellschaft unter Einbeziehung der Anleiheinhaber nur dann erfolgen kann, wenn alle strittigen Punkte aus der Vergangenheit aufgearbeitet worden sind. Herr Rajcic, der ca. 10,3 Mio. Euro der dritten Anleihe hält, hat sich in der Versammlung zu Wort gemeldet, und einen Debt-to-Equity-Swap angeregt. Durch diesen würden die Anleihebesitzer zu Eigentümern der Gesellschaft. Damit würden die Anleihebesitzer jedoch einen Teil der Sicherheiten (Grundschulden) aufgeben, im Gegenzug aber voll an den wirtschaftlichen Chancen aber auch an den Risiken der Deikon GmbH, teilhaben. Da an einem solchen Debt-to-Equity-Swap aus Sicht der SdK jedoch alle Anleihebesitzer gleichermaßen teilnehmen müssten, stellt sich die Frage, ob man als Anleihebesitzer in Zukunft an einer Gesellschaft beteiligt sein möchte, auf die Herr Rajcic einen wesentlichen Einfluss hat. Aufgrund der zurückliegenden Vorkommnisse scheint dies aus Sicht der SdK nicht sehr vorteilhaft. In Bezug auf den Zinsverzicht ist die SdK aktuell in Gesprächen mit der Deikon GmbH bezüglich eines Besserungsscheines. Dieser sieht vor, dass die Anleihebesitzer für den Zinsverzicht an möglichen Gewinnen in Zukunft beteiligt sind. In Bezug auf die Nennwertreduktion erscheint ein Besserungsschein alleine nicht adäquat. Vielmehr müssten aus Sicht der SdK dann Gesellschaftsanteile bzw. Gesellschaftsähnliche Instrumente eingeräumt werden, um den Anleihebesitzern die Kontrolle über die Gesellschaft und die Partizipation an eventuellen zukünftigen Gewinnen zu sichern. Wir werden uns zu gegebener Zeit, wenn uns neue Informationen vorliegen, wieder über diesen Verteiler bei Ihnen melden. München, 24. September 2010 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TschüssDeikon September 27, 2010 Deikon-Newsletter VIII Insgesamt musste die Deikon GmbH im Schnitt der letzten Monate ca. 200.000 Euro pro Monat an den SWAP Kontrahenten zahlen. Hinzu kommt, dass das SWAP Geschäft bis 2015 läuft, das zugrunde liegende Darlehen jedoch nur bis 30.6.2009. Sollte es zu einer Sanierung der Gesellschaft kommen, würde die Correalcredit der Gesellschaft ein Darlehen bis 31.12.2011 mit Option auf ein Jahr Laufzeitverlängerung gewähren. München, 24. September 2010 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Ganz laienhaft gefragt: Mit welchem Recht wird der SWAP Kontrahent bedient und uns Gläubigern einfach die Zahlung der überfälligen Zinsen verwehrt? Ich möchte (nicht) wissen, welche neuen Verträge mit befreundeten/verbundenen Unternehmen oder Gesellschaftern seit Juli 2010 oder kurz vorher geschlossen wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian September 27, 2010 Mit welchem Recht wird der SWAP Kontrahent bedient und uns Gläubigern einfach die Zahlung der überfälligen Zinsen verwehrt? Meiner Erinnerung nach sind die Deikon Anleihen nachrangig, oder? Der Swap-Partner wird wohl nicht nachrangig sein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
erwin-k September 27, 2010 · bearbeitet September 27, 2010 von erwin-k Mit welchem Recht wird der SWAP Kontrahent bedient und uns Gläubigern einfach die Zahlung der überfälligen Zinsen verwehrt? Meiner Erinnerung nach sind die Deikon Anleihen nachrangig, oder? Der Swap-Partner wird wohl nicht nachrangig sein... MW sind die Anleihen senior, insofern im gleichen Rang wie die Forderungen der SWAP Partner. Nachrangig ist nur der Eintrag der Hypothek. Der Rang ist aber ohnehin erst im Falle einer Insolvenz interessant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian September 27, 2010 MW sind die Anleihen senior, insofern im gleichen Rang wie die Forderungen der SWAP Partner. Nachrangig ist nur der Eintrag der Hypothek. Der Rang ist aber ohnehin erst im Falle einer Insolvenz interessant. Oh, ich hab jetzt nochmal den Prospekt durchgeschaut und die Anleihen sind wirklich senior (eine Nachrangigkeit wird nirgendwo erwähnt, außer im Bezug auf die Sicherheiten natürlich). Damit würde ich auch mal drauf tippen, dass die Anleihen im gleichen Rang wie der Swap sind, was vielleicht ein zusätzliches Argument dafür sein könnte, die Bude lieber in die Insolvenz zu schicken (kann man z.B. einen debt-to-equity-swap nicht auch dann machen?). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TschüssDeikon September 27, 2010 Meiner Erinnerung nach sind die Deikon Anleihen nachrangig, oder? Der Swap-Partner wird wohl nicht nachrangig sein... MW sind die Anleihen senior, insofern im gleichen Rang wie die Forderungen der SWAP Partner. Nachrangig ist nur der Eintrag der Hypothek. Der Rang ist aber ohnehin erst im Falle einer Insolvenz interessant. Nachrangig spielt doch aktuell keine Rolle. Die Frage war so gemeint, das Deikon mehr Angst vor diesem zweifelhaften Vertrag hat als vor uns Gläubigern. Uns wird die fällige Zahlung einfach rückwirkend zum Juli 2009 !!! verweigert. Bis zur nächsten Versammlung wird weiter nutzlos Geld verbrannt. M. E. muss man Deikon insgesamt sehen oder wäre ein drittel insolvenz möglich wenn am ersten Tag entsprechend abgestimmt worden wäre? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity September 27, 2010 Oh, ich hab jetzt nochmal den Prospekt durchgeschaut und die Anleihen sind wirklich senior (eine Nachrangigkeit wird nirgendwo erwähnt, außer im Bezug auf die Sicherheiten natürlich). Damit würde ich auch mal drauf tippen, dass die Anleihen im gleichen Rang wie der Swap sind, was vielleicht ein zusätzliches Argument dafür sein könnte, die Bude lieber in die Insolvenz zu schicken (kann man z.B. einen debt-to-equity-swap nicht auch dann machen?). Wenn eine Anleihe senior ist, dann heißt das noch lange nicht, dass alle Gläubiger gleiche Ansprüche haben. Es heißt nur, dass sie im Rang vor nachrangigen Instrumenten stehen. Jedem ist unbenommen, sich für seine Forderungen weitere Sicherheiten einräumen zu lassen (zumindest ist es einen Versuch wert), diese werden dann verwertet, bevor es an die Aufteilung des dann verbliebenen Rests geht. Schau' mal in die Prospekte der kürzlich erfolgten Neuemissionen, z. B. von Dürr oder KTG. Sobald Bankkreditlinien laufen, werden für diese Sicherheiten gestellt und es wird im Prospekt auch darauf hingewiesen, so dass auch eine Senior Anleihe de facto oft nachrangig sein kann. Es würde mich wundern, wenn die Coreal als gewissenhaftes Kreditinstitut auf eine Absicherung der latenten Swap-Verbindlichkeiten verzichtet haben sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian September 27, 2010 Es würde mich wundern, wenn die Coreal als gewissenhaftes Kreditinstitut auf eine Absicherung der latenten Swap-Verbindlichkeiten verzichtet haben sollte. Danke für die Hinweise! Wie könnte die Sicherheit bei diesem Swap aussehen? Hat Deikon z.B. einen Geldbetrag bei Coreal hinterlegt (bzw. liquide/sichere Anleihen)? Sieht man das evtl. in der Bilanz? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
erwin-k September 27, 2010 Es würde mich wundern, wenn die Coreal als gewissenhaftes Kreditinstitut auf eine Absicherung der latenten Swap-Verbindlichkeiten verzichtet haben sollte. Danke für die Hinweise! Wie könnte die Sicherheit bei diesem Swap aussehen? Hat Deikon z.B. einen Geldbetrag bei Coreal hinterlegt (bzw. liquide/sichere Anleihen)? Sieht man das evtl. in der Bilanz? In der Bilanz, praktisch das ges. FK entspricht Grundschuld. Insofern könnte ich mir vorstellen, dass aufgrund der bereits erfolgten Tilgung, der Swappartner denen neuen Kredit einräumt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TschüssDeikon Oktober 6, 2010 Was sehe ich da wieder falsch? Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der DEIKON GmbH Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Gesellschaft behalten sich vor, die Stimmrechtsrechtsvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Also wahrscheinlich kurz vor Beginn der Versammlung. DE000A0EPM07: Der erste Zinslauf beginnt am 1. Juli 2005 und endet am 30. Juni 2006. DE000A0JQAG2: Der erste Zinslauf beginnt am 16. November 2006 und endet am 15. November 2007. Wann die fälligen Zinsen vom 30. Juni 2010 für 2009/2010 gezahlt werden steht da nicht? 2011: TEUR 40.489 (unter Berücksichtigung eines außerordentlichen Ertrags in Höhe von EUR 42 Mio. durch Herabsetzung des Nennwerts der von der DEIKON GmbH ausgegebenen Hypothekenanleihen um 60 %) Also doch? Und die Zinsen von 1% beziehen sich auf die verbliebenen 40% Nennwert? Konnten die Mieten überhaupt abgetreten werden oder wäre es nicht die Aufgabe vom Treuhänder oder ? gewesen dazu NEIN zu sagen? Keine Abtretung = kein Swap und der Vertrag ist ungültig. Die nette Dame von der Bundesbank ist schon genervt weil viele anrufen um wieder eine Sperrbescheinigung zu erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
In-Soll-Wert Oktober 6, 2010 · bearbeitet Oktober 6, 2010 von In-Soll-Wert Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der DEIKON GmbH Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Gesellschaft behalten sich vor, die Stimmrechtsrechtsvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Also wahrscheinlich kurz vor Beginn der Versammlung. Wenn die Gesellschaft die Vertretungsvollmacht zurückweisen würde, würde dies die Fronten zwischen Gläubigern und Gesellschaft natürlich extrem verhärten und auch das letzte Tröpfchen Vertrauen in Luft auflösen. Aus meiner Sicht kann die Gesellschaft daran kein Interesse haben. Ich persönlich sehe es aber durchaus kritisch, sich von der Gesellschaft vertreten zu lassen. Schließlich weiß die Gesellschaft vor Beginn der Gläubigerversammlung, ob der Vertretene den Tagesordnungspunkten (TOPs) zustimmt oder nicht. Falls jemand den TOPs nicht zustimmt, wäre es natürlich denkbar, dass die Gesellschaft die Vertretung ohne Angabe von Gründen zurückweißt. Wenn man also die Möglichkeit hat sich von einer Person seines Vertrauens vertreten zu lassen, würde ich dies vorziehen. Dabei sollte man natürlich nicht außer Acht lassen, dass die Vertretung durch einen Anwalt nicht unerhebliche Kosten verursachen würde. Nun bleibt fraglich, ob die Gesellschaft die Vertretungsvollmacht kurz vor Beginn der Gläubigerversammlung zurückweisen kann, so dass Du keine Möglichkeit hast dich anderweitig vertreten zu lassen oder selbst zu erscheinen. Wenn die Gesellschaft schreibt, dass sie die Stimmrechtsvertretung zurückweisen kann, dann ist dies erstmal ihr gutes Recht. Niemand kann gezwungen werden einen Vertrag anzunehmen und ein Vertrag wird auch nur dann gültig, wenn die eine Partei es anbietet einen Vertrag einzugehen (Abschicken des Vertretungsformulars) und die andere Partei dieses Angebot auch annimmt (das Erfüllen das Vertrages gilt als Annahme ("konkludentes Handeln"). Abschließend kann ich die Frage nicht beantworten. Ich könnte mir gut vorstellen, dass bei Veröffentlichung eines Stimmrechtsvertretungsformulars nach Treu und Glauben (vergl. § 157 BGB) zunächst davon auszugehen ist, dass die Partei, die das Stimmrechtsvertretungsformular zu Verfügung stellt, diese Stimmrechtsvertretung auch erfüllt und dass eine Zurückweisung dieser Vertretung nur dann gültig ist, wenn sie (also die Zurückweisung) der Partei, die sich vertreten lassen will, auch zugegangen ist (empfangsbedürftige Willenserklärung). Dass würde bedeuten, dass die Zurückweisung nur dann gültig ist, wenn diese Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und dieser unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis erlangen kann. Dies würde also dafür sprechen, dass eine Ablehnung kurz vor Beginn der Gläubigerversammlung (also einen Tag davor oder sogar am selben Tag) nicht gültig wäre. Andererseits kann die Gesellschaft aber eben nicht dazu gezwungen werden Dich zu vertreten. DE000A0EPM07: Der erste Zinslauf beginnt am 1. Juli 2005 und endet am 30. Juni 2006. DE000A0JQAG2: Der erste Zinslauf beginnt am 16. November 2006 und endet am 15. November 2007. Wann die fälligen Zinsen vom 30. Juni 2010 für 2009/2010 gezahlt werden steht da nicht? Doch, steht da: "Die Ausschüttungen auf die Verzinsung sind jeweils am 01.07. (Zinstermin) nachträglich fällig." (vergl. § 3 Nr. 2 der Anleihebedingungen) 2011: TEUR 40.489 (unter Berücksichtigung eines außerordentlichen Ertrags in Höhe von EUR 42 Mio. durch Herabsetzung des Nennwerts der von der DEIKON GmbH ausgegebenen Hypothekenanleihen um 60 %) Also doch? Und die Zinsen von 1% beziehen sich auf die verbliebenen 40% Nennwert? Alles, was in den Versammlungen am 27./28.10 und 02.11. beschlossen werden soll, bezieht sich auf den gegenwertigen Nennwert (also eine Anleihe = 1000 Euro Nennwert). (Vergl. Einladungen zu den Gläubigerversammlungen: "Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung [...] betreffend die (Inhaber-)Teilschuldverschreibungen [...] im Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000,00". Wird der Nennwert nach diesen Versammlungen reduziert, verlieren meines Ermessens auch die Beschlüsse, die sich auf 100% des Nennwertes beziehen, ihr Gültigkeit. Insofern wäre - nachdem der Nennwert reduziert wurde - auch eine erneute Beschlussfassung über die Verzinsung des reduzierten Nennwertes erforderlich. Konnten die Mieten überhaupt abgetreten werden oder wäre es nicht die Aufgabe vom Treuhänder oder ? gewesen dazu NEIN zu sagen? Keine Abtretung = kein Swap und der Vertrag ist ungültig. Die Mieten konnten abgetreten werden. § 6, Nr. 3 der Anleihebedingungen: "Die Gesellschaft ist weiterhin verpflichtet, zur Besicherung der Ansprüche der Anleihegläubiger auch etwaige Mietforderungen gegenüber Mietern der zu erwerbenden Immobilien bzw. einer zwischengeschalteten Vermietungsgesellschaft an den Treuhänder abzutreten, soweit diese Forderungen nicht bereits an vorrangige Gläubiger abgetreten sind." Die nette Dame von der Bundesbank ist schon genervt weil viele anrufen um wieder eine Sperrbescheinigung zu erhalten. Ich habe die Hinterlegungsbescheinigung über meine Depotbank (DAB bank) in Auftrag gegeben. Montags vormittags gefaxt, am Mittwoch im Briefkasten gehabt. Mit der Bundesbank bin ich nicht in Kontakt getreten.(bezieht sich auf die ersten Gläubigerversammlungen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
erwin-k Oktober 7, 2010 DE000A0EPM07: Der erste Zinslauf beginnt am 1. Juli 2005 und endet am 30. Juni 2006. DE000A0JQAG2: Der erste Zinslauf beginnt am 16. November 2006 und endet am 15. November 2007. Wann die fälligen Zinsen vom 30. Juni 2010 für 2009/2010 gezahlt werden steht da nicht? Doch, steht da: "Die Ausschüttungen auf die Verzinsung sind jeweils am 01.07. (Zinstermin) nachträglich fällig." (vergl. § 3 Nr. 2 der Anleihebedingungen) der war ja schon. Also wahrscheinlich ein paar Tage nachdem alle 3 Gläubigerversammlung zugestimmt haben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
In-Soll-Wert Oktober 7, 2010 Doch, steht da: "Die Ausschüttungen auf die Verzinsung sind jeweils am 01.07. (Zinstermin) nachträglich fällig." (vergl. § 3 Nr. 2 der Anleihebedingungen) der war ja schon. Also wahrscheinlich ein paar Tage nachdem alle 3 Gläubigerversammlung zugestimmt haben? Auf den Gläubigerversammlungen am 13./14./.09.2010 wurde versprochen, dass die am 01.07.2010 fällig gewesenen Zinsen sofort nachgezahlt werden, sobald dem Zinsverzicht für alle drei Tranchen rechtswirksam zugestimmt wurde. Insofern sollte - sofern den Tagesordnungspunkten am 27./28.10 und 02.11. zugestimmt wird - die Zinszahlung der am 01.7.10 fällig gewesenen Zinsen noch in der ersten Novemberwoche erfolgen. Mich verwundert übrigens, dass sie die Gläubigerversammlung der Tranche 3 als erstes durchführen und erst danach Tr. 1 und dann Tr. 2. Das könnte damit zusammenhängen, dass der ehemaligen Geschäftsführer Rajcic ein 10 Mio. Euro Paket der Tr. 3 hält. Wenn er dem Zinsverzicht nicht zustimmt, ist recht wahrscheinlich, dass in dieser Gläubigerversammlung rechtswirksam beschlossen wird, dass es keinen Zisnverzicht gibt. Dies würde nach Unternehmensangaben zur Insolvenz führen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TschüssDeikon Oktober 8, 2010 der war ja schon. Also wahrscheinlich ein paar Tage nachdem alle 3 Gläubigerversammlung zugestimmt haben? Mich verwundert übrigens, dass sie die Gläubigerversammlung der Tranche 3 als erstes durchführen und erst danach Tr. 1 und dann Tr. 2. Das könnte damit zusammenhängen, dass der ehemaligen Geschäftsführer Rajcic ein 10 Mio. Euro Paket der Tr. 3 hält. Wenn er dem Zinsverzicht nicht zustimmt, ist recht wahrscheinlich, dass in dieser Gläubigerversammlung rechtswirksam beschlossen wird, dass es keinen Zisnverzicht gibt. Dies würde nach Unternehmensangaben zur Insolvenz führen. Tippe auf Insolvenz. Es war unterdessen genug Zeit alle nennenswerten Vermögenswerte zu verlagern und Arbeitsverträge so zu gestalten, das diese in der Rangfolge weiter oben stehen um aus der Konkursmasse vorrangig bedient zu werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hocko99 Oktober 8, 2010 Was soll das denn speziell für Geschäftsführer Rajcic bringen wenn er dem Zinsverzicht nicht zustimmt und das Unternehmen in die Insollvenz geht? Sein 10Mio Euro Paket ist ja genauso wie alle anderen Anleihen nachrangig besichert das heißt doch er würde im Insolvenzfall mit seinen Anleiheanteilen genauso hintenanstehen wie wir alle,oder nicht?? der war ja schon. Also wahrscheinlich ein paar Tage nachdem alle 3 Gläubigerversammlung zugestimmt haben? Auf den Gläubigerversammlungen am 13./14./.09.2010 wurde versprochen, dass die am 01.07.2010 fällig gewesenen Zinsen sofort nachgezahlt werden, sobald dem Zinsverzicht für alle drei Tranchen rechtswirksam zugestimmt wurde. Insofern sollte - sofern den Tagesordnungspunkten am 27./28.10 und 02.11. zugestimmt wird - die Zinszahlung der am 01.7.10 fällig gewesenen Zinsen noch in der ersten Novemberwoche erfolgen. Mich verwundert übrigens, dass sie die Gläubigerversammlung der Tranche 3 als erstes durchführen und erst danach Tr. 1 und dann Tr. 2. Das könnte damit zusammenhängen, dass der ehemaligen Geschäftsführer Rajcic ein 10 Mio. Euro Paket der Tr. 3 hält. Wenn er dem Zinsverzicht nicht zustimmt, ist recht wahrscheinlich, dass in dieser Gläubigerversammlung rechtswirksam beschlossen wird, dass es keinen Zisnverzicht gibt. Dies würde nach Unternehmensangaben zur Insolvenz führen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pause Oktober 8, 2010 Herr Rajcic hat bereits in der ersten Gläubigerversammlung geäußert, dass er grundsätzlich eine dept to equity Lösung bevorzugt. Warum soll er jetzt erst einem Zinsverzicht zustimmen, wenn er den zweiten Schritt Kapitalschnitt nicht mittragen wird. Da die Geschäftsführung einen solchen dept to equity Schritt ablehnt, kann dies wohl nur über ein Insolvenzverfahren gelingen. Erfolgt die Umwandlung der gesamten Anleihen in Eigenkapital, dann kann die Deikon das Insolvenzverfahren wieder verlassen und die jetzigen Gläubiger werden Eigentümer. Die heutigen Eigentümer fallen dann entsprechend ihres Risikos aus. So sollte es laufen. Habe bis heute noch nicht gehört, dass die Eigentümer nur 1ct im Rahmen einer Kapitalerhöhung ins Unternehmen stecken wollen. Die Insolvenz ist auch mein bevorzugtes Szenario. Ich werde einer Zinsreduzierung nicht zustimmen, solange nicht die Eigentümer einen gleichen Beitrag leisten - also neues Kapital i.H.v. mindestens 10 Mio ins Unternehmen einbringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
In-Soll-Wert Oktober 10, 2010 Herr Rajcic hat bereits in der ersten Gläubigerversammlung geäußert, dass er grundsätzlich eine dept to equity Lösung bevorzugt. Warum soll er jetzt erst einem Zinsverzicht zustimmen, wenn er den zweiten Schritt Kapitalschnitt nicht mittragen wird. Da die Geschäftsführung einen solchen dept to equity Schritt ablehnt, kann dies wohl nur über ein Insolvenzverfahren gelingen. Erfolgt die Umwandlung der gesamten Anleihen in Eigenkapital, dann kann die Deikon das Insolvenzverfahren wieder verlassen und die jetzigen Gläubiger werden Eigentümer. Die heutigen Eigentümer fallen dann entsprechend ihres Risikos aus. So sollte es laufen. Habe bis heute noch nicht gehört, dass die Eigentümer nur 1ct im Rahmen einer Kapitalerhöhung ins Unternehmen stecken wollen. Die Insolvenz ist auch mein bevorzugtes Szenario. Ich werde einer Zinsreduzierung nicht zustimmen, solange nicht die Eigentümer einen gleichen Beitrag leisten - also neues Kapital i.H.v. mindestens 10 Mio ins Unternehmen einbringen. Eine Insolvenz halte ich nicht für Vorteilhaft für uns Anleihegläubiger. Bei einer Vollständigen Liquidierung der Vermögenswerte würden wohl gerade einmal die Banken ausgezahlt werden und wir Anleihegläubiger würden vermutlich alles verlieren. Die Immobilien sind realistischer Weise wohl mit einem Marktwert von ca. 150 bis 180 Mio. Euro zu bewerten (diese Zahlen stammen von der SdK und von der Deikon GmbH selbst). Ob sie in einer Insolvenz dafür verkauft werden können, ist fraglich. Der Insolvenzverwalter würde sich bei der Deikon wohl freuen. Dessen Vergütung richtet sich nach dem Wert der Gesellschaft am Ende des Insolvenzverfahrens. Die Kosten einer Insolvenz dürften ca. 10 Mio. Euro betragen (laut SdK). Erst wenn Insolvenzverwalter und Banken vollständig ausgezahlt sind, würden wir Anleihegläubiger Geld bekommen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wir da viel bekommen würden. Die 2. Gläubigerversammlung entscheidet mit einer Zustimmung von 75% des anwesenden Kapitals. Da Herr Rajcic 10 Mio. Euro Nennwert der Anleihe hält (33,33% des Gesamtvolumens) besitzt er eine Sperrminderheit ("Sperrminorität"). Eine Ablehnung der Beschlussfassung von Herrn Rajcic würde folglich dazu führen, dass die Beschlussvorschläge insgesamt abgelehnt werden würden. Sprich: Herr Rajcic kann über das Wohl und Wehe der Gläubiger der 3. Anleihe praltisch alleine entscheiden. Ich bevorzuge auch kein Debt-to-Equity Modell. Dabei würde meine Anleiheforderung vollständig in Eigenkapital der Gesellschaft umgewandelt werden und die Anleihegläubiger würden die neuen Gesellschafter der Deikon GmbH werden. Wie soll dies praktiziert werden? Es gibt nach meinen Informationen ca. 4500 Anleihegläubiger der Deikon. Bei einem Debt-to-Equity Modell hätte die Gesellschaft dann 4500 Gesellschafter, da werden Gesellschafterversammlungen kaum praktikabel sein. GmbH-Anteile (die wir Anleihegläubiger bei einem Debt-to-Equity Modell erhalten würden) sind auch nicht fungibel (sie sind nicht "leicht austauschbar"). Sie können nicht über eine Börse verkauft werden (sind ja keine Aktien) sondern können nur mit notariellem Kaufvertrag übertragen werden! Sprich: Wer irgendwann einmal seine heutigen Anleiheforderungen zuück erhalten möchte, müsste bei einem Debt-to-Equity Modell zunächst privat einen Käufer finden und die Anteile dann mittels notariellem Vertrag übertragen. Das ist zeitaufwändig und sehr teuer (vorallem, wenn man "nur" einige Tausend Euro Nennwert an den Anleihen hält, wie es bei den meisten Privatpersonen der Fall sein dürfte). Ich kann Herrn Rajcic verstehen, dass er mit seinem 10 Mio. Euro Paket ein Debt-to-Equity Modell bevorzugt, ich bin Gläubiger mit einem Nennwert von 23.000 Euro und möchte kein Debt-to-Equity-Modell! Ich frage mich allerdings, ob es möglich wäre nur die 3. Anleihe in einem Debt-to-Equity- Modell in Eigenkapital der Deikon umzuwandeln. Herr Rajcic würde dann seinen Willen durchsetzen können. Die Gläubiger der 1. und 2. Anleihentranche könnten dann dadurch profitieren, dass der Gesellschaft 30 Mio. Euro an Eigenkapital zufließen würden - das würde den geplanten Haircut im nächsten Jahr überflüssig machen. Ich bin Gläubiger der zweiten und dritten Anleihe und würde dann auch Gesellschafter werden. Es ist mir aber immer noch lieber nur das Geld, welches ich in die 3. Anleihe investiert habe, mit einem Debt-to-Equity Modell in Eigenkapital der Deikon umzuwandeln, als alles durch eine Insolvenz zu verlieren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag