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Siggyx

DZ Bank Cobold 62 Anleihe, Umtausch in Lehman-Brother Anleihe

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Zinsen

24. Juni 2005 15:56

 

Die DZ-Bank hat eine neue Credit Linked Note begeben (WKN: DZ8F2A). Referenzunternehmen sind folgende Grossbanken: JP Morgan Chase, Morgan Stanley, Merrill Lynch, Lehman Brothers und Deutsche Bank. Der Kupon beträgt 3,20 Prozent, die Anleihe läuft bis September 2010.

Für Anleger, die auf steigende Zinsen setzen, hat die DZ Bank die Basis Plus-Zinsperformance Anleihe emittiert (WKN: DZ8F2C). Einzelheiten zu dieser strukturierten Anleihe können dem Wertpapierprospekt im Internet der Börse Stuttgart entnommen werden.

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reckoner

Hallo Siggyx,

 

sorry, aber deine Beiträge sind ja nicht zum aushalten.

 

1. Die Formatierung: Man benutzt in Internetforen normalerweise eine einzige Schriftart (und zwar den Standard), keine unterschiedlichen Größen und keine ganzen Sätze in fett oder kursiv.

 

2. Nochmals die Zitate: Meinst du echt wir möchten die alten (und teilweise unsere eigenen) Beiträge komplett nochmal lesen? Außerdem wird überhaupt nicht klar, auf welchen Aspekt du dich nun beziehst. Man zitiert grundsätzlich nur den Teil, auf den man eingehen möchte.

 

3. Du gehst nur sporadisch auf Fragen ein. Und manchmal erst 5 Beiträge später, bei so einen durcheinander kommt doch keiner mehr mit.

 

4. Du schweifst massiv vom Thema ab. Oder was hat die Kirche Oldenburg nun mit deinem Fall zu tun? Dort geht es doch um fehlerhafte Anlageberatung, nicht aber um eine angebliche Umwandlung oder Umschlüsselung einer "plain vanilla"-Anleihe in eine strukturierte. Auch berichtest du immer wieder aus dem Forum Lehman-Geschädigter, du bist aber allenfalls DZ-Bank-Geschädigt. Nicht alles, wo Lehman draufsteht, hat miteinander zu tun.

 

5. Du fühlst dich von Kleinigkeiten gleich massiv angegriffen (etwa schreibst du entrüstet, dass du keine Zertifikate und keine Wettanleihen kaufst, dabei nannte Ramstein das nur als Beispiel, wo es (auch) Basisprospekte gibt; niemand hat behauptet, du würdest in so etwas schlimmes! investieren - Anmerkung dazu: Mit den 'Opfern' von Lehman-Zertifikaten bist du aber offensichtlich solidarisch, dabei sind diese 'Lotto'-Spieler doch selbst schuld, wenn sie solch einen Schund kaufen. Oder doch nicht?)

 

Ja, sicher, nach der Insolvenz von Lehman-Brother hieß die Anlage dann auch Cobold 62. Du wirst aber bei der Börse Stuttgart und Frankfurt keinen Eintrag davor finden.

Aber zumindest bei der Börse Luxenburg. Du hast doch selbst geschrieben, dass es schon 2006 die dortige Einführung gab (mit Prospekt). Damals hat aber noch niemand von der Lehman-Pleite geträumt (Alptraum!), geschweige denn damit gerechnet und entsprechend versucht, sich vorsorglich aus der Haftung zu ziehen. Imho ein schöner Widerspruch in deiner Argumentation.

 

MfG Stefan

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harryguenter

Was willst du überhaupt?

Jammern? Ist geschehen.

Klagen über böse Banken und unfähige Politiker? Ist geschehen.

Informieren über das Unrecht, das dir getan wurde? Ist geschehen.

Hilfe für ein konkretes Problem? Dazu hast du bisher nichts gesagt.

DANKE!

Du redest mir aus der Seele. Nach all dem Überfliegen dieser Endlosbeiträge habe ich mich genau das auch gefragt.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Ja, sicher, nach der Insolvenz von Lehman-Brother hieß die Anlage dann auch Cobold 62. Du wirst aber bei der Börse Stuttgart und Frankfurt keinen Eintrag davor finden.

Da hieß die Anleihe:

 

3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)

 

Und? Hängst du dich jetzt daran auf, dass in der Bekanntmachung der Börse Stuttgart nix von "Cobold" steht?

 

Das die Anleihe von Anfang an ein Cobold war, sieht man bspw. daran, dass es solche Pressemitteilungen gibt.

(Man achte bitte auf das Datum: Düsseldorf, Pressemitteilung vom 27.06.2005 14:24:00)

 

Ich verweise zudem auf diesen Beitrag.

 

btw:

Bevor du wieder mit dem "Daueremittentenprivilegs" kommst:

Das gilt m.E.n. nicht nur für "normale" Anleihen, sonder für Schuldverschreibungen im Allgemeinen (und eine Cobold-Anleihe gehört dazu). Das 2006 dann ein VKP herausgegeben wurde ist durchaus verständlich, den das Ding wäre ja planmäßig bis 2010 gelaufen.

 

Kurzum: Was du kritisierst kann ich nicht nachvollziehen, aber da scheine ich ja nicht der einzige zu sein. Vielmehr hast du wohl einen Cobold gekauft, ohne es zu wissen und beschwerst dich nun.

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Siggyx

Ja, sicher, nach der Insolvenz von Lehman-Brother hieß die Anlage dann auch Cobold 62. Du wirst aber bei der Börse Stuttgart und Frankfurt keinen Eintrag davor finden.

Da hieß die Anleihe:

 

3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)

 

Und? Hängst du dich jetzt daran auf, dass in der Bekanntmachung der Börse Stuttgart nix von "Cobold" steht?

 

Das die Anleihe von Anfang an ein Cobold war, sieht man bspw. daran, dass es solche Pressemitteilungen gibt.

(Man achte bitte auf das Datum: Düsseldorf, Pressemitteilung vom 27.06.2005 14:24:00)

 

Ich verweise zudem auf diesen Beitrag.

 

 

Wie schon erwähnt, sind Veröffentlichungen auf privaten Web-Seiten nicht rechtkräfitig, da nicht nachweisbar ist, wann der Eintrag wirklich erfolgte. Ich kann auf meiner perönlichen Web-Seite auch alle möglichen Daten schreiben. Ein Eintrag und eine Hinterlegung eines Verkaufsprospektes hätte bei der Bafin erfolgen müssen und eine Veöffentlichung hätte in den Börsenpflichtblättern vorgenommen werden müssen. Ein Eintrag und eine Hinterlegung eines Verkaufsprospektes bei der Bafin erfolgte aber nicht und in den Börsenpflichtblättern war es eine normale Bankschuldverschreibung innerhalb des Daueremittenprivilegs ohne Referenzunternehmen und ohne Verkaufsprospekt.

Aber diese habe ich alles schon mitgeteilt und mit den entsprechenden Links zu den Nachweisen hinterlegt.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Wie schon erwähnt, sind Veröffentlichungen auf privaten Web-Seiten nicht rechtkräfitig, da nicht nachweisbar ist, wann der Eintrag wirklich erfolgte. Ich kann auf meiner perönlichen Web-Seite auch alle möglichen Daten schreiben.

Du nimmst also einfach mal an, dass das Datum der Pressemitteilung (die man übrigens bspw. auch hier findet) ein Fake ist, ebenso wie der Beitrag den "Zinsen" verlinkt hatte?

 

Ein Eintrag und eine Hinterlegung eines Verkaufsprospektes hätte bei der Bafin erfolgen müssen und eine Veöffentlichung hätte in den Börsenpflichtblättern vorgenommen werden müssen.

Nö. Siehe Daueremittentenprivilegs.

 

Ein Eintrag und eine Hinterlegung eines Verkaufsprospektes bei der Bafin erfolgte aber nicht und in den Börsenpflichtblättern war es eine normale Bankschuldverschreibung

Und das schließt du woraus? Weil dort nur "3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005" steht, statt Cobold? :lol:

 

Beweise von dir, dass es sich bei der Emission tatsächlich um KEINE Cobold-Anleihe handelte, hab ich bisher nciht gesehen.

 

Übrigens wissen wir immer noch nicht, was du eigentlich genau willst?

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reckoner

Hallo Siggyx,

 

Wie schon erwähnt, sind Veröffentlichungen auf privaten Web-Seiten nicht rechtkräfitig, da nicht nachweisbar ist, wann der Eintrag wirklich erfolgte.
Das ist aber nur deine Meinung. Natürlich gibt es Möglichkeiten der Beweisführung. Dabei geht es mir nicht darum, ob und wer für Falschinformationen haftet, sondern nur um den Beweis, wann die Webseite veröffentlicht wurde (denn das bezweifelst du ja).

 

Ähnlich könntest du übrigens auch bei schriftlichen Dokumenten argumentieren, oder wie willst du beweisen, dass das dort angegebene Datum wirklich stimmt?

 

MfG Stefan

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

 

Bevor du wieder mit dem "Daueremittentenprivilegs" kommst:

Das gilt m.E.n. nicht nur für "normale" Anleihen, sonder für Schuldverschreibungen im Allgemeinen (und eine Cobold-Anleihe gehört dazu). Das 2006 dann ein VKP herausgegeben wurde ist durchaus verständlich, den das Ding wäre ja planmäßig bis 2010 gelaufen.

 

Das ist falsch. Da es keine normale Schuldverschreibung ist, war ein Verkaufspropekt bei Emission erforderlich. Schließlich müssen die Vertragsbedingungen und auch die die Referenzunternehmen hinterlegt werden. Sonst könnte jede Bank und jedes Unternehmen im nachhinein kommen und meinen, daß die Vertragsbedingungen und die Referenzunternehmen ganz anders waren.

Das ist in etwa zu vergleichen mit dem Grundbuchamt. Da kann auch nicht jeder im Internet auf einer privaten Homepage schreiben, daß er das Grundstück irgendwann kaufte und eine Bank eine Grundschuld hat und damit wäre dann alles rechtskräftig. Die Vertragsbedingungen sind nur rechtskräftig, wenn diese beim Grundbuchamt eingetragen sind.

 

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vanity

Wem es nicht aufgefallen ist: Der Text aus dem Link in Beitrag #52 stammt aus der freitäglichen Veröffentlichung Bonds Weekly der Börse Stuttgart (unschwer an Gliederung, Autorin und Diktion zu erkennen).

 

Zumindest die hat vor Handelseinführung schon mal nicht verschwiegen, dass es sich um eine CLN handelt und auch auf den Prospekt hingewiesen (dem Text nach war er damals auf der Börsenseite STU verfügbar, aber das ist natürlich jetzt nicht mehr nachvollziehbar). Ob jede Voba/Raiba ordentlich auf Risiken und Nebenwirkungen hingewiesen hat, sei mal dahingestellt. Ansprüche wegen Fehlberatung aus dem Jahr 2005 sind übrigens mittlerweile verjährt.

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Zinsen

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Unnu?

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

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Unnu?

 

Habe ich schon beantwortet. Siehst Du etwas von Cobold 62? Natürlich nicht. Das sind nur allgemeine Begriffserläuterungen, wie z. B. was ein Kreditereignis ist. Hier geht es nicht um Cobold 62. Auch das Wichtigste überhaupt an der Anleihe ist nicht erwähnt. Die 5 Referenzunternehmen sind nicht aufgeführt.

 

 

"DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD)[variabel verzinsliche]Anleihe mit Zusatzzahlung [sowie][Mindestzinssatz]und Anleiheandienungsrecht ohne Kapitalgarnatie (first to default)"

 

Du siehst ja schon an dem Titel, daß hier noch nicht einmal ein Zinssatz aufgeführt. Außerdem handelt es sich um keine variabel verzinsliche Anleihe, sondern die Anleihe hat einen festen Zinssatz von 3.20 Prozent jährlich. Eine Zusatzzahlung gibt es auch nicht. So siehst Du schon, daß noch nicht einmal die allgemeine Beschreibung auf Cobold 62 paßt!

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vanity
· bearbeitet von vanity

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Unnu?

Du steckst mit der Bafin und der DZ unter einer Decke! Das hat keinelei Beweiskraft, ist die Seite überhaupt echt?

 

(kann sich noch jemand an den Faden erinnern, wo jemand partout darauf bestanden hat, dass die Finanzagentur Wertpapierschulden verschwinden lässt? Wurde die Finanzagentur eigentlich mittlerweile überführt und rechtskräftig abgeurteilt?) :w00t:

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Habe ich schon beantwortet. Siehst Du etwas von Cobold 62? Natürlich nicht. Das sind nur allgemeine Begriffserläuterungen, wie z. B. was ein Kreditereignis ist. Hier geht es nicht um Cobold 62. Auch das Wichtigste überhaupt an der Anleihe ist nicht erwähnt. Die 5 Referenzunternehmen sind nicht aufgeführt.

 

 

"DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD)[variabel verzinsliche]Anleihe mit Zusatzzahlung [sowie][Mindestzinssatz]und Anleiheandienungsrecht ohne Kapitalgarnatie (first to default)"

 

Du siehst ja schon an dem Titel, daß hier noch nicht einmal ein Zinssatz aufgeführt. Außerdem handelt es sich um keine variabel verzinsliche Anleihe, sondern die Anleihe hat einen festen Zinssatz von 3.20 Prozent jährlich. Eine Zusatzzahlung gibt es auch nicht. So siehst Du schon, daß noch nicht einmal die allgemeine Beschreibung auf Cobold 62 paßt!

Der Titel ist deshalb so, weil es sich um einen Rumpfprospekt (einen unvollständigen VKP) handelt.

 

Die Pressemitteilungen sind natürlich alle gefälscht, vermutlich aus das Urteil des Landgerichts Rottweil, das eben jene Anleihe und den Rumpfprospekt vom 21.04.2005 zitiert :lol: :

http://www.lehman-zertifikat.de/LG_Rottweil_Urt_v_07052009_3_O_345_09.html

 

Daher mach ich es nochmal ganz konkret:

Warum bist du in der Annahme, dass die Anleihe bei Emission KEIN Cobold war? Und was willst du eigentlich?

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Siggyx

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Unnu?

Du steckst mit der Bafin und der DZ unter einer Decke! Das hat keinelei Beweiskraft, ist die Seite überhaupt echt?

 

Danke, die Vermutung habe ich auch. Trotzdem ist die Seite echt, sie hat nur leider nichts mit der Cobold 62 Anleihe zu tun.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Danke, die Vermutung habe ich auch. Trotzdem ist die Seite echt, sie hat nur leider nichts mit der Cobold 62 Anleihe zu tun.

Doch, das hat sie. (die WKN / ISIN ist nicht zufällig identisch) Das hast du nur nicht begriffen. Ebenso wenig, wie du vanitys Ironie begriffen hast.

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Siggyx

Habe ich schon beantwortet. Siehst Du etwas von Cobold 62? Natürlich nicht. Das sind nur allgemeine Begriffserläuterungen, wie z. B. was ein Kreditereignis ist. Hier geht es nicht um Cobold 62. Auch das Wichtigste überhaupt an der Anleihe ist nicht erwähnt. Die 5 Referenzunternehmen sind nicht aufgeführt.

 

 

"DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD)[variabel verzinsliche]Anleihe mit Zusatzzahlung [sowie][Mindestzinssatz]und Anleiheandienungsrecht ohne Kapitalgarnatie (first to default)"

 

Du siehst ja schon an dem Titel, daß hier noch nicht einmal ein Zinssatz aufgeführt. Außerdem handelt es sich um keine variabel verzinsliche Anleihe, sondern die Anleihe hat einen festen Zinssatz von 3.20 Prozent jährlich. Eine Zusatzzahlung gibt es auch nicht. So siehst Du schon, daß noch nicht einmal die allgemeine Beschreibung auf Cobold 62 paßt!

Der Titel ist deshalb so, weil es sich um einen Rumpfprospekt (einen unvollständigen VKP) handelt.

 

Die Pressemitteilungen sind natürlich alle gefälscht, vermutlich aus das Urteil des Landgerichts Rottweil, das eben jene Anleihe und den Rumpfprospekt vom 21.04.2005 zitiert laugh.gif :

http://www.lehman-ze...3_O_345_09.html

 

Daher mach ich es nochmal ganz konkret:

Warum bist du in der Annahme, dass die Anleihe bei Emission KEIN Cobold war? Und was willst du eigentlich?

 

 

Der Rumpfprospekt ist in etwa mit einer Beschreibung eines Grundbuchs zu vergleichen. Das Grundbuch erhält ein Bestandsverzeichnis, dann eine erste, zweite und dritte Abteilung u. s. w. . Das ist der Rumpf.

Nur die allgemeine Beschreibung des Grundbuches sagt nichts über deren Inhalt aus. Es geht nicht daraus hervor, ob speziell für dieses Grudnstück ein Eigentümer eingetragen ist, ob speziell für dieses Grundstück ein Wegerecht existiert, ob speziell für dieses Grundstück eine Grundschuld vorhanden ist, ob speziell für dieses Grundstück ein Vorkaufsrecht existiert u. s. w..

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Fleisch

:prost: Also ich werde den Thread jetzt nur noch überwachen, da der TO leider derart lernresistent ist und meiner mehrfachen Aufforderung nicht nachgekommen ist und auch immer noch nicht klar gemacht hat was er möchte.

 

In diesem Sinne *Popcorn mampf*

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Der Rumpfprospekt ist in etwa mit einer Beschreibung eines Grundbuchs zu vergleichen. Das Grundbuch erhält ein Bestandsverzeichnis, dann eine erste, zweite und dritte Abteilung u. s. w. . Das ist der Rumpf.

Nur die allgemeine Beschreibung des Grundbuches sagt nichts über deren Inhalt aus. Es geht nicht daraus hervor, ob speziell für dieses Grudnstück ein Eigentümer eingetragen ist, ob speziell für dieses Grundstück ein Wegerecht existiert, ob speziell für dieses Grundstück eine Grundschuld vorhanden ist, ob speziell für dieses Grundstück ein Vorkaufsrecht existiert u. s. w..

So ist es (eigentlich nicht wirklich, der Vergleich hinkt), deshalb gibt es ja einen Nachtrag zum Rumpfprospekt, der ihn vollständig macht. Die von Zinsen verlinkte Seite ist dieser Nachtrag.

Das da weder der Rumpfprospekt, noch der Nachtrag zum runterladen aufgeführt ist, liegt an der Bafin.

 

Der Rumpfprospekt behandelt hier in diesem Fall Cobold-Anleihen. Die DZ Bank begibt auf Grund dieses Grundgerüstes mehrere Anleihen, die sich bspw. in der Anzahl und Art der Schuldner unterscheiden, in der Laufzeit etc., nicht aber im grundsätzlichen Aufbau, d.h. alle Anleihen die dem Rumpfprospekt unterliegen sind Cobolde. Für jede neue Anleihe macht sie einen entsprechenden Nachtrag zum Rumpfprospekt und fertig.

 

Die von dir genannte Anleihe war von Anfang an ein Cobold und nichts anderes.

 

btw:

Ich warte immer noch auf die Beantwortung der Frage, wie du darauf kommst, dass die Anleihe bei Emission kein Cobold war und was du hier eigentlich erreichen willst?

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harryguenter

geht's hier eigentlich noch um eine fachliche Hilfe oder Diskussion, oder nur noch um's Rechthaben in einer Diskussion, die weder dem Threadopener seinen Verlust wiederbringt, noch irgendjemand sonst einen sittlichen Nährwert in der Verteidung der DZ Bank hat?

*Popcorn mapf* ist gut - ignore Thread ist ein Luxus den ich mir als Nichtmoderator leisten darf. ;-)

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Siggyx

Der Rumpfprospekt ist in etwa mit einer Beschreibung eines Grundbuchs zu vergleichen. Das Grundbuch erhält ein Bestandsverzeichnis, dann eine erste, zweite und dritte Abteilung u. s. w. . Das ist der Rumpf.

Nur die allgemeine Beschreibung des Grundbuches sagt nichts über deren Inhalt aus. Es geht nicht daraus hervor, ob speziell für dieses Grudnstück ein Eigentümer eingetragen ist, ob speziell für dieses Grundstück ein Wegerecht existiert, ob speziell für dieses Grundstück eine Grundschuld vorhanden ist, ob speziell für dieses Grundstück ein Vorkaufsrecht existiert u. s. w..

So ist es (eigentlich nicht wirklich, der Vergleich hinkt), deshalb gibt es ja einen Nachtrag zum Rumpfprospekt, der ihn vollständig macht. Die von Zinsen verlinkte Seite ist dieser Nachtrag.

Das da weder der Rumpfprospekt, noch der Nachtrag zum runterladen aufgeführt ist, liegt an der Bafin.

 

Der Rumpfprospekt behandelt hier in diesem Fall Cobold-Anleihen. Die DZ Bank begibt auf Grund dieses Grundgerüstes mehrere Anleihen, die sich bspw. in der Anzahl und Art der Schuldner unterscheiden, in der Laufzeit etc., nicht aber im grundsätzlichen Aufbau, d.h. alle Anleihen die dem Rumpfprospekt unterliegen sind Cobolde. Für jede neue Anleihe macht sie einen entsprechenden Nachtrag zum Rumpfprospekt und fertig.

 

Die von dir genannte Anleihe war von Anfang an ein Cobold und nichts anderes.

 

btw:

Ich warte immer noch auf die Beantwortung der Frage, wie du darauf kommst, dass die Anleihe bei Emission kein Cobold war und was du hier eigentlich erreichen willst?

 

Das hatte ich schon beantwortet, siehe Börse Stuttgart und Börse Frankfurt

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Chemstudent

Das hatte ich schon beantwortet, siehe Börse Stuttgart und Börse Frankfurt

Du hast gar nichts beantwortet.

Was ist denn an dem Namen "3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010" falsch? (und bitte sag jetzt nicht: "Da steht aber kein Cobold drin") :lol:

 

Das LG Rottweil bezieht sich auf den entsprechenden Prospekt, und es ist eindeutig, dass es sich um einen Cobold handelt. (und schon immer gehandelt hat)

Die Pressemitteilungen zeigen dies ebenfalls, genauso wie die Auskünfte der Bafin.

 

Was du also überhaupt willst, erschließt sich mir immer noch nicht.

 

btw: Ich stecke nciht mit der DZ Bank unter einem Hut, keine Sorge.)

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Akaman

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

Das hatte ich schon beantwortet, siehe Börse Stuttgart und Börse Frankfurt

Du hast gar nichts beantwortet.

Was ist denn an dem Namen "3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010" falsch? (und bitte sag jetzt nicht: "Da steht aber kein Cobold drin") laugh.gif

 

Das LG Rottweil bezieht sich auf den entsprechenden Prospekt, und es ist eindeutig, dass es sich um einen Cobold handelt. (und schon immer gehandelt hat)

Die Pressemitteilungen zeigen dies ebenfalls, genauso wie die Auskünfte der Bafin.

 

Was du also überhaupt willst, erschließt sich mir immer noch nicht.

 

btw: Ich stecke nciht mit der DZ Bank unter einem Hut, keine Sorge.)

 

genau, das sage ich aber. Es war eine normale Bankschuldverschreibung ohne Refrenzunternehmen und ohne Verkaufsprospekt.

 

Als Beispiel dazu eine Veröffentlichung zu einer Cobold-Anleihe:

http://kbl-archiv.bo...anntmachung.pdf

 

EUR 150.000.000,--

 

DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD 50)

 

5,00 % Anleihe Emission 3746 (Credit Linked Notes)

 

mit Anleiheandienungsrecht von 2004/2007 ohne Kapitalgarantie

 

in Bezug auf das Referenzunternehmen DaimlerChrysler AG,

 

Deutsche Telekom AG, Metro AG, ThyssenKrupp AG und TUI AG

 

- ISIN DE000A0AMTS5 -

 

 

Es ist doch schon ein Unterschied, ob eine Anleihe so heißt:

 

3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)

(ohne Referenzunternehmen) und im Rahmen einer normalen Bankschuldverschreibung ohne Verkaufsprospekt

 

oder wie in Luxemburg "DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD 62) E. 3922" heißt

 

(mit Referenzunternehmen) und Verkaufsprospekt

 

Du kannst Dich ja auch nicht "Fritz Müller" nennen und woanders "Wolfgang Schulze" heißen.

 

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Andreas R.
· bearbeitet von Andreas R.

Du kannst Dich ja auch nicht "Fritz Müller" nennen und woanders "Wolfgang Schulze" heißen.

 

Fritz Müller

 

Wolfgang Schulze

 

Verstehst du jetzt, dass die WP-Bezeichnungen von Land zu Land variieren können und der Cobold in Luxemburg schlicht und ne IHS mit Nr. in Deutschland ist und trotzdem identisch?

 

(Zur Erklärung: Das verlinkte Papier ist kein Cobold, aber das erstbeste Beispiel für oben genanntes Problem).

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

Du kannst Dich ja auch nicht "Fritz Müller" nennen und woanders "Wolfgang Schulze" heißen.

 

Fritz Müller

 

Wolfgang Schulze

 

Verstehst du jetzt, dass die WP-Bezeichnungen von Land zu Land variieren können und der Cobold in Luxemburg schlicht und ne IHS mit Nr. in Deutschland ist und trotzdem identisch?

 

(Zur Erklärung: Das verlinkte Papier ist kein Cobold, aber das erstbeste Beispiel für oben genanntes Problem).

 

 

Merkewürdiger Weise heißen aber andere Cobold-Anleihen bei der Börse Stuttgart

DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD XX)

 

und nicht "Inhaber-Teilschuldverschreibung"

 

Insbesondere sind bei anderen Cobold-Anleihen in den Börsenpflichtblättern die Referenzunternehmen angegeben!!!

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