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Siggyx

DZ Bank Cobold 62 Anleihe, Umtausch in Lehman-Brother Anleihe

Empfohlene Beiträge

Ramstein

Schaut doch mal in den Nachbarfaden. Auch zu dieser COBOLD-Anleihe DE000DZ1H513 gibt es keinen Eintrag bei der BaFin. Was sagt uns das?

  • Es ist üblich, die BaFin zu umgehen. (Alles eine große Verschwören des bösen Kapitals!)
  • Es ist nicht notwendig, derartige Prospekte bei der BaFin einzureichen.

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bb_florian

Die Anleihe wurde aber anscheinend wirklich nicht ganz korrekt an der Börse gelistet. Der Themenersteller gibt weiter oben (der Link wurde durch einen Edit anscheinend zerstört) einen Link auf http://kbl-archiv.boerse-stuttgart.de/bekanntmachungen_pdf/2005_06_24_bekanntmachung.pdf wo eine Anleihe unter der selben WKN / ISIN als

3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)

- WKN DZ8 F2A / ISIN DE000DZ8F2A8

gelistet wird. Was die Sache aber erst wirklich spannend machen würde, wäre eine Aussage der DZ Bank selbst, dass es sich hier um eine normale IHS handelt und nicht um ein Kreditderivat. Wenn irgendeine andere Bank das als IHS verkauft bzw. an der Börse nicht gekennzeichnet wird, ist das ja nicht die Schuld der DZ Bank...

 

Das o.g. Urteil gegen eine VoBa wegen Falschberatung im hier diskutierten Papier findet man übrigens unter http://www.lehman-zertifikat.de/LG_Rottweil_Urt_v_07052009_3_O_345_09.html ... interessanterweise hat da eine ehemalige Mitarbeiterin der Bank selbst wegen Falschberatung geklagt. Die waren anscheinend tatsächlich so **** und haben das an eigene Mitarbeiter verkauft.

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Siggyx

Ich bin kein Experte, aber müssen die Prospekte nicht nur veröffentlicht, sondern nicht auch irgendwo hinterlegt werden?

 

 

ja, genau, und zwar bei der Bafin.

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

Man findet relativ schnell ein diesjähriges Urteil, durch das eine VOBA zu Schadenersatz wegen Verkaufs der Cobold 62 verurteilt wurde. Das Urteil hebt ausschließlich auf Falschberatung ab. Die Anwaltskanzlei, die mit diesem Urteil auf ihrer Seite wirbt, hätte sich wohl kaum die Chance entgehen lassen, einen überaus prestigeträchtigen Prozess wegen Faunenverfäschung in der Tierwelt gegen die DZ zu führen, wenn irgendeine Aussicht auf Erfolg bestanden hätte. Ich folgere im Umkehrschluss daraus, dass die Vorwürfe haltlos sind.

 

Einer gewissen Komik entbehrt allerdings nicht die Anzeigengarnierung der Internetseite, die das Urteil präsentiert:

 

post-13380-1283087644,16.png

 

(übrigens aus demselben Fundus an Kleinanzeigen geschöpft, dem man begegnet, wenn man fahrlässigerweise uneingeloggt das WPF betritt)

 

Allerdings, und das sollte zu denken geben: Das Kursblatt-Archiv der Börse SG vom 24.06.2005, wo vorgeblich eine Prospektinformation zu der Anleihe hinterlegt sein soll, verweigert (mir) den Zugriff! Verschwörung?

 

Die Mandanten von der Kanzlei Eser erhielten auch keinen Verkaufsprospekt. Aber sie kauften nach dem 19.10.2006. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits die Anleihe mit 10 Mio. in Luxemburg emittiert und in Luxemburg mit der deutschen 50 Mio. Anleihe ohne Verkaufsprospekt und ohne Referenzunternehmen zusammen geführt. So erhielt die Kanzlei Eser auf Anforderung den Verkaufsprospekt.

 

Und genau durch diesen Prozess hatte ich das überhaupt ausfindig gemacht. Nachfolgend mein Bericht, den ich bereits in anderen Foren einstellte:

 

Meine Anleihe wurde am 27.06.2005 emittiert und zwei Tage später, am 29.06.2005 mit einem Volumen von 50 Mio. Euro vertrieben. An den Börsen Frankfurt und Stuttgart lief sie als normale Bankanleihe im Rahmen eines prospektfreien Daueremittentenprivilegs und ohne den Begriff Cobold. Am 19.10.2006, also rund ein Jahr und vier Monate später, emittiert man nun in Luxemburg eine Anleihe mit 10 Mio. Euro unter genau der gleichen Emissionsnummer, aber mit Referenzunternehmen. Nun führt man die deutsche normale Anleihe über 50 Mio. Euro ohne Verkaufsprospekt und ohne Referenzunternehmen und die in Luxemburg emittierte Anleihe mit Verkaufsprospekt und mit Referenzunternehmen in Luxemburg zu einer Anleihe zusammen. Somit konnte man dann in die 50 Mio. Anleihe, die schon seit dem 29.06.2005 verkauft wurde, also schon ein Jahr und vier Monate lief, die 5 Referenzbanken sozusagen nachträglich "rein schmuggeln".

 

Darauf muß man zuerst einmal kommen!!! Deswegen hatte ich mich sogar mit einem Anwalt gestritten.

Ich hatte mir im Mai 2009 einen vollständigen Verkaufsprospekt von der DZ-Bank angefordert. Daraufhin erhielt ich nur eine Unterlage, die als Anleihebedingungen beschriftet war. Da ist kein Herausgeber, keine Unterschrift und insbesondere noch nicht einmal ein Erstellungsdatum vorhanden. Auch nichts Gedrucktes, nur so einfach mit Computer in einem Textverarbeitungsprogramm geschrieben, was ich auch jeder Zeit aufsetzen könnte. Also juristisch von keinerlei Relevanz. Außerdem wurde mir ein unvollständiger Verkaufsprospekt übersandt, der auch so deklariert ist. Dieser hat aber nicht im Geringsten etwas mit der Cobold 62 Anleihe selber zu tun. Auch sind dort nicht diese Referenzunternehmen aufgeführt.

Die Herausgabe von solchen Anleihen müssen in den Börsenpflichtzeitungen veröffentlicht werden und der Verkaufsprospekt muß bei der Bafin hinterlegt werden. Im eBundsanzeiger war kein Eintrag. Bei der Bafin war auch kein Eintrag zu finden, dass ein Prospekt hinterlegt wurde. Nun gibt es noch die Boersen-Zeitung. Die hat es aber in sich. Jeder Eintrag, den man sich im Archiv ansieht, kostet 2,65 . Man kann zwar nach der Bank selektieren, aber man sieht vorher nicht, welches Papier es betrifft. Wenn man nun Schuldverschreibungen und Anleihen der DZ Bank in den 3 ½ Jahren aufruft, sind das mehrere Hunderte von Einträgen, also enorme Kosten. Da ich wußte, wann die Anleihe emittiert wurde, konnte ein Eintrag auch nur bei diesem Datum erfolgt sein, vielleicht 1 bis 7 Tage früher oder später. Aber auch da ergab meine Suche kein Ergebnis.

 

Also dieser Anwalt konnte nur gelogen haben, insbesondere wo mir die DZ Bank ja auch selber schriftlich bestätigte, dass es keinen Verkaufsprospekt gab.

 

Dieser Anwalt führte für seine Mandanten einen Gerichtsprozess, der von der Bank nicht angenommen wurde. Dieses Urteil bzw. auch das Aktenzeichen suchte ich im Internet, wurde aber nicht fündig. In einer weiteren Instanz kam es zu einem Vergleich. Der Vorgang wurde in dem Forum Lehman-Zertifikate-Schaden veröffentlicht, wobei dabei auch das Urteil aus erster Instanz eingestellt wurde. Nun stand da wirklich in dem Urteil. Wegen der einzelnen Eigenschaften des Papiers wird auf die endgültigen Bedingungen vom 19.10.2006 (Anlage K 8 zur Klageschrift) verwiesen."

 

Die Anleihe wurde aber am 27.06.2005 emittiert, also lief schon ein Jahr und vier Monate Das kann ja überhaupt nicht hinkommen. Das wird bestimmt nur so ein Basisprospekt sein, der dann nur so allgemeine Begriffserläuterungen beinhaltet. Naja, der Richter ist bestimmt überlastet und der Rechtsanwalt will nur neue Mandanten und schnell Kohle machen, dachte ich mir.<BR style="mso-special-character: line-break"><BR style="mso-special-character: line-break">

 

An einem Wochenende recherchierte ich dann wieder in der Boersenzeitung, wo der Aufruf eines Eintrages 2,65 kostet. Damals suchte ich nur 1 bis 7 Tage vor und nach der Emission, jetzt weitete ich schon alles auf 3 Monate aus. Naja, so etwa 150,00 Kosten entstanden mir. Trotzdem ich exakt jeden einzelnen Eintrag der DZ-Bank abrief, war seit der Emission weder 3 Monate zuvor oder danach ein Eintrag über diese Anleihe vorhanden.

Nun fiel mir wieder das Urteil ein und das Datum 19.10.2006. Und siehe da, unter dem 20.10.2006 fand ich einen Eintrag.

Für die 50 Mio.-Anleihe gab es definitiv keine börsennotierten Veröffentlichungsanzeigen und keinen Verkaufsprospekt. Die Anleihe wurde an den Börsen auch nicht als Cobold geführt, sondern nur als normale Bank-Schuldverschreibung ohne Referenzunternehmen.

 

Nur intern, für die Kunden, war der Zusatz Cobold 62 vorhanden. Durch den Zusatz Cobold konnte man später die Kunden festnageln". Schließlich hätte der Kunde wissen müssen, dass Cobold Corporate Bond Linked Debt heißt und was dieses dann auch noch bedeutet.

 

Als dann die ersten amerikanischen Banken kriselten, musste man sich m. E. offensichtlich überlegen, wie man die Schulden den Anlegern aufdrückt. Dazu hatte man schon das Joker-Paket" Cobold 62 verkauft, was aber offiziell an den Börsen noch als normale Bankschuldverschreibung ohne Verkaufsprospekt und ohne Referenzunternehmen lief.

Nun gibt man über Luxemburg eine Anleihe mit genau der gleichen Emissionsnummer, wie sie in Deutschland schon existierte, mit einem Emissionsvolumen von nur 10 Mio. raus. Für diese 10 Mio. erstellt man nun einen Verkaufsprospekt, indem man erst jetzt die Rückzahlungsbedingungen definiert und nimmt die kriselnden Referenzbanken hinein. Diesen Verkaufsprospekt hinterlegt man dann auch ganz offiziell in Luxemburg. Nun führt man in Luxemburg die 50 Mio. Anleihe ohne Verkaufsprospekt und ohne Referenzunternehmen mit der neu emittierten Anleihe über 10 Mio. mit Referenzunternehmen zu einer Anleihe zusammen. Somit hatte man dann in die 50 Mio.-Anleihe, die bereits verkauft wurde, erfolgreich die 5 Referenzbanken nachträglich nach einem Jahr und vier Monaten rein geschmuggelt.

 

Warum erhielt ich unterschiedliche Unterlagen, als dieser Anwalt? Als ich die Unterlagen bestellte, gab ich nicht das Kaufdatum an. Die DZ-Bank konnte mir dementsprechend keinen Verkaufsprospekt zusenden, der möglicherweise zuerst nach meinem Kauf erstellt wurde. Kunden, die vor dem 19.10.2006 kauften, erhielten ebenfalls keinen Verkaufsprospekt.

 

Die Mandanten von dem Rechtsanwalt kauften aber direkt bei der Volksbank, so einen Art Untergesellschaft der DZ-Bank. Da sie zuerst nach Erstellung des Verkaufsprospektes die Anleihe erwarben, war der Verkaufsprospekt kein Problem.

 

Auffällig war auch nachfolgendes:

 

Die Anleihe wurde im Freiverkehr über die Börse Stuttgart vertrieben. Das ist so eine Art Ramschladen" vor der Börse, ohne Verkaufsprospekt und ohne jegliche Haftung. Auch dieses ging nicht aus meiner Abrechnung hervor. Es war nur Börsenplatz Stuttgart angegeben. Außerdem wurde sie im offiziellen Handel an der Börse Frankfurt im Rahmen des Daueremittentenprivilegs geführt. Bei beiden Börsen war es eine normale Bankschuldverschreibung, ohne Referenzunternehmen.

 

Normalerweise laufen Anleihen ganze Jahre. Die Anleihe war am 21. September 2010 endfällig. So wäre eine Emission am 21. September 2005 erfolgt.

 

Die Anleihe wurde aber am 27. Juni 2005 emittiert. Exakt ein Tag danach, am 28. Juni 2005 trat eine Änderung des Wertpapierprospektgesetzes in Kraft.

 

http://dejure.org/gesetze/WpPG

 

Für Anleihen, die im Freiverkehr öffentlich angeboten wurden, musste nun auch ein Verkaufsprospekt erstellt werden.

War hier evtl. etwas passiert, was die Bafin schnellstens unterbinden musste? Ich persönlich bin mir sicher, dass bei der Bafin gravierende Unterlagen über diese Anleihe liegen.

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

Schaut doch mal in den Nachbarfaden. Auch zu dieser COBOLD-Anleihe DE000DZ1H513 gibt es keinen Eintrag bei der BaFin. Was sagt uns das?

  • Es ist üblich, die BaFin zu umgehen. (Alles eine große Verschwören des bösen Kapitals!)
  • Es ist nicht notwendig, derartige Prospekte bei der BaFin einzureichen.

 

Hier mußt Du unter dem neuen Recht bei der Bafin nachschauen. Die Datenbank ist bei der Bafin ist untergliedert in "altes Recht" bis 30.06.2005 und neues Recht ab 01.07.2005.

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Nixda
· bearbeitet von Nixda

Ich persönlich bin mir sicher, dass bei der Bafin gravierende Unterlagen über diese Anleihe liegen.

Dann frag doch einfach dort mal nach, bzw. lass deinen Anwalt nachfragen. Nach Informationsfreiheitsgesetz ist die Bafin zur Auskunft verpflichtet.

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Ramstein

Meine Anleihe wurde am 27.06.2005 emittiert und zwei Tage später, am 29.06.2005 mit einem Volumen von 50 Mio. Euro vertrieben.

...

Ich hatte mir im Mai 2009 einen vollständigen Verkaufsprospekt von der DZ-Bank angefordert. Daraufhin erhielt ich nur eine Unterlage, die als Anleihebedingungen beschriftet war. Da ist kein Herausgeber, keine Unterschrift und insbesondere noch nicht einmal ein Erstellungsdatum vorhanden. Auch nichts Gedrucktes, nur so einfach mit Computer in einem Textverarbeitungsprogramm geschrieben, was ich auch jeder Zeit aufsetzen könnte. Also juristisch von keinerlei Relevanz. Außerdem wurde mir ein unvollständiger Verkaufsprospekt übersandt, der auch so deklariert ist. Dieser hat aber nicht im Geringsten etwas mit der Cobold 62 Anleihe selber zu tun. Auch sind dort nicht diese Referenzunternehmen aufgeführt.

Warum hast du dann "deine Anleihe" gekauft? Bist du ein Vollpfosten?

Oder hast du die Anleihe gar nicht und machst hier den "Troll vom Dienst"?

Oder wie?

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Siggyx

Ich persönlich bin mir sicher, dass bei der Bafin gravierende Unterlagen über diese Anleihe liegen.

Dann frag doch einfach dort mal nach, bzw. lass deinen Anwalt nachfragen. Nach Informationsfreiheitsgesetz ist die Bafin zur Auskunft verpflichtet.

 

Nein, so soll es nicht sein. Gem. dem Buch "abkassiert" von Gerhart Baum, Julius Reiter und Olaf Methner hat die Bafin eine Ausnahmeregelung. Also das Informationsfreiheitsgesetz soll nicht für Die Bafin gelten. Und auch in dem Forum "Lehman-Zertifikate-Schaden" bekamen die Geschädigten keine Auskunft von der Bafin, trotzdem sie stichhaltige Beweise einreichten.

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Siggyx

Meine Anleihe wurde am 27.06.2005 emittiert und zwei Tage später, am 29.06.2005 mit einem Volumen von 50 Mio. Euro vertrieben.

...

Ich hatte mir im Mai 2009 einen vollständigen Verkaufsprospekt von der DZ-Bank angefordert. Daraufhin erhielt ich nur eine Unterlage, die als Anleihebedingungen beschriftet war. Da ist kein Herausgeber, keine Unterschrift und insbesondere noch nicht einmal ein Erstellungsdatum vorhanden. Auch nichts Gedrucktes, nur so einfach mit Computer in einem Textverarbeitungsprogramm geschrieben, was ich auch jeder Zeit aufsetzen könnte. Also juristisch von keinerlei Relevanz. Außerdem wurde mir ein unvollständiger Verkaufsprospekt übersandt, der auch so deklariert ist. Dieser hat aber nicht im Geringsten etwas mit der Cobold 62 Anleihe selber zu tun. Auch sind dort nicht diese Referenzunternehmen aufgeführt.

Warum hast du dann "deine Anleihe" gekauft? Bist du ein Vollpfosten?

Oder hast du die Anleihe gar nicht und machst hier den "Troll vom Dienst"?

Oder wie?

 

Hallo,

 

ich weiß nicht, was Du meinst. Nochmals, die Anleihe hatte ich im Jahr 2006 erworben. Ich kaufte bereits über 20 Jahren Bankanleihen, ausschließlich von deutschen Großbanken und damals auch nur über Kundenbarater. Dabei erhielt ich auf Grund des Daueremittentenprivilegs nicht einmal einen Verkaufsprospekt oder schriftliche Produktinfos. Nachrichten, wie "Vollpfosten" oder "Troll vom Dienst" werde ich auch zukünftig nicht mehr beantworten. Hier wird sachlich diskutiert!

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Nixda

Nein, so soll es nicht sein. Gem. dem Buch "abkassiert" von Gerhart Baum, Julius Reiter und Olaf Methner hat die Bafin eine Ausnahmeregelung. Also das Informationsfreiheitsgesetz soll nicht für Die Bafin gelten. Und auch in dem Forum "Lehman-Zertifikate-Schaden" bekamen die Geschädigten keine Auskunft von der Bafin, trotzdem sie stichhaltige Beweise einreichten.

Ach ja?

 

http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/category/behoerde/bafin/

http://www.bankundkapitalmarkt.de/newsletter/vg-frankfurt-am-gibt-klage-gegen-bafin-auf-auskunft-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-weitgehend-statt.html

http://www.topnews.de/bafin-zur-weitergabe-von-bankunterlagen-verpflichtet-385262

 

Mir ist nicht ganz klar, was Du eigentlich jetzt von den anderen Forumsteilnehmern erwartest? Jemand der dir Recht gib, dass es sich um eine himmelschreiende Ungerechtigkeit handelt, die auch noch von der Bafin gedeckt wird?

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Hallo,

 

ich weiß nicht, was Du meinst. Nochmals, die Anleihe hatte ich im Jahr 2006 erworben. Ich kaufte bereits über 20 Jahren Bankanleihen, ausschließlich von deutschen Großbanken und damals auch nur über Kundenbarater. Dabei erhielt ich auf Grund des Daueremittentenprivilegs nicht einmal einen Verkaufsprospekt oder schriftliche Produktinfos. Nachrichten, wie "Vollpfosten" oder "Troll vom Dienst" werde ich auch zukünftig nicht mehr beantworten. Hier wird sachlich diskutiert!

Tut mit leid; das war mein Fehler. Ich hatte es gelesen und zitiert, aber nicht realisiert, dass du 2006 gekauft, aber erst 2009 von den "nicht existierenden" Prospekt erfahren hast. Vermutlich war ich durch die unkonventionelle Art deiner Beiträge voreingenommen. Soll (hoffentlich) nicht wieder vorkommen.

 

Allerdings ist schwer verständlich, wie man 20 Jahre Bonds kaufen kann, ohne sich die Prospekt anzuschauen.

 

In diesem Falle gab es vermutlich einen Basisprospekt, in dem das Prinzip der COBOLD-Anleihen erläutert wurde, aber OHNE konkret die Bezugsgrößen, oder wie du es nennst "Referenzbanken" bzw. "Referenzunternehmen" zu nennen. Das ist allgemein üblich; siehst du bei jeder Zertifikateserie. Man könnte dem Emittenten vorwerfen, dass er mit COBOLD-Anleihe naive Investoren irregeführt hat, genauso wie es mit Aktienanleihen weiter passiert. Das ist dann aber allenfalls ein Fall von Falschberatung durch die Bank und kaum dem Emittenten zuzurechnen - zumindest juristisch betrachtet.

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Andreas R.

Hier wird sachlich diskutiert!

 

Leider nein.

 

Den entscheidenden Ausdruck, den du heute einstellen wolltest, suche ich immer noch vergebens.

 

Du gehst auf alles mögliche ein, deinen "Beweis" hast du noch nicht erbracht.

 

Im übrigen laufen alle alten Cobolde als Inhaberschuldverschreibungen der DZ-Bank und beeinhalten im Titel dementsprechend nur die fortlaufende Nummer. Die Notierung bei der Börse Stuttgart ist dementsprechend völlig üblich.

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Siggyx

Hallo,

 

ich weiß nicht, was Du meinst. Nochmals, die Anleihe hatte ich im Jahr 2006 erworben. Ich kaufte bereits über 20 Jahren Bankanleihen, ausschließlich von deutschen Großbanken und damals auch nur über Kundenbarater. Dabei erhielt ich auf Grund des Daueremittentenprivilegs nicht einmal einen Verkaufsprospekt oder schriftliche Produktinfos. Nachrichten, wie "Vollpfosten" oder "Troll vom Dienst" werde ich auch zukünftig nicht mehr beantworten. Hier wird sachlich diskutiert!

Tut mit leid; das war mein Fehler. Ich hatte es gelesen und zitiert, aber nicht realisiert, dass du 2006 gekauft, aber erst 2009 von den "nicht existierenden" Prospekt erfahren hast. Vermutlich war ich durch die unkonventionelle Art deiner Beiträge voreingenommen. Soll (hoffentlich) nicht wieder vorkommen.

 

Allerdings ist schwer verständlich, wie man 20 Jahre Bonds kaufen kann, ohne sich die Prospekt anzuschauen.

 

In diesem Falle gab es vermutlich einen Basisprospekt, in dem das Prinzip der COBOLD-Anleihen erläutert wurde, aber OHNE konkret die Bezugsgrößen, oder wie du es nennst "Referenzbanken" bzw. "Referenzunternehmen" zu nennen. Das ist allgemein üblich; siehst du bei jeder Zertifikateserie. Man könnte dem Emittenten vorwerfen, dass er mit COBOLD-Anleihe naive Investoren irregeführt hat, genauso wie es mit Aktienanleihen weiter passiert. Das ist dann aber allenfalls ein Fall von Falschberatung durch die Bank und kaum dem Emittenten zuzurechnen - zumindest juristisch betrachtet.

 

Ich kaufte kein Zertifikat!!!, Cobold und auch die anderen "Wett"-Anleihen, werden nicht als Zertifikate geführt, sondern als Anleihen. Ich habe in meinem Leben noch nie ein Zertifikat gekauft, ich habe auch noch nie Lotto gespielt. Und nochmals, für Bank-Anleihen, auch Bankschuldverschreibungen genannt, gab es keine Verkaufsprospekte. Es bestand das prospektfreie Daueremittenrecht, was zuerst nach der Lehman-Pleite abgeschafft wurde. Ein Verkaufsprospekt war auf Grund der einfachen Struktur auch nicht notwendig. Es gab einen Emittenten, bzw. Schuldner, von dem einzig und allein die Rückzahlung abhing.

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Andreas R.

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reckoner

Hallo Siggyx,

 

wenn du schon so lange mit Anleihen aktiv bist, dann erklär mir doch mal, wie damals eine Neuemission ablief. Irgendwo mussten doch auch damals die Grundparameter (Emittent, Laufzeit, Kupon, Zahlweise etc.) festgelegt werden. Und gab es dann eine Urkunde?

 

MfG Stefan

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Fleisch

Viel wichtiger wäre die Frage: Wie hat er überhaupt von der Produktaustattung erfahren ? Die hat dem doch keiner einfach nur auf den Zettel geschrieben. Cobolde werden genau wie andere synthetische Papiere und entsprechenden Programmen vertrieben, aber werden jeweils mit einem Prospekt ausgestattet. Der Emittent weißt bereits in Flyern etc. auf einen möglichen Totalverlust hin. Das hat er auch schon im Jahr 2005 getan und kommt dem auch bis heute nach.

 

Ich muss ich den anderen bislang anschließen. Mir fehlt, und da wiederhol ich mich jetzt, die in sich geschlossene logische Argumentationskette mit chronologischer Auflistung der Ereignisse. Ein solcher Ansatz ist bislang nicht erbracht. "Beweise" liegen bislang nicht vor.Die Klage wird daher bis auf weiteres abgewiesen.

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

Hallo Siggyx,

 

wenn du schon so lange mit Anleihen aktiv bist, dann erklär mir doch mal, wie damals eine Neuemission ablief. Irgendwo mussten doch auch damals die Grundparameter (Emittent, Laufzeit, Kupon, Zahlweise etc.) festgelegt werden. Und gab es dann eine Urkunde?

 

MfG Stefan

 

Viel wichtiger wäre die Frage: Wie hat er überhaupt von der Produktaustattung erfahren ? Die hat dem doch keiner einfach nur auf den Zettel geschrieben. Cobolde werden genau wie andere synthetische Papiere und entsprechenden Programmen vertrieben, aber werden jeweils mit einem Prospekt ausgestattet. Der Emittent weißt bereits in Flyern etc. auf einen möglichen Totalverlust hin. Das hat er auch schon im Jahr 2005 getan und kommt dem auch bis heute nach.

 

Ich muss ich den anderen bislang anschließen. Mir fehlt, und da wiederhol ich mich jetzt, die in sich geschlossene logische Argumentationskette mit chronologischer Auflistung der Ereignisse. Ein solcher Ansatz ist bislang nicht erbracht. "Beweise" liegen bislang nicht vor.Die Klage wird daher bis auf weiteres abgewiesen.

 

Ich bin nicht in Anleihen aktiv, ich war in Anleihen aktiv. Seit Ende 2008 kaufe ich keine Anleihen mehr, nur noch Festgeld. Aber das nur nebenbei.

 

Die Banken haben den Zinssatz und die Laufzeit und die normalen evtl. Klassifizierungen von Besonderheiten wie z. B. nachrangig" in den Börsenzeitungen veröffentlicht. So wie es bei dieser Anleihe auch war. Hier wurde veröffentlich: 3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010). Wobei für einen Laien noch erwähnt sei, dass sich das Wort Teil" nur darauf bezieht, dass der Investor auch Teile von der Emission erwerben kann. Der Investor konnte Teile dieser Anleihe in einer Stückelung von je 1.000,00 erwerben.

 

Wenn bei mir Anleihen ausliefen und ich neu anlegen wollte, rief ich die Kundenberater an. Ich gab eine Laufzeit von z. B. 3 bis 4 Jahre vor. Dann suchten mir die Kundenberater etwa fünf Anleihen raus. Z. B. Landesbank 4 Jahre 3 % p. a., Commerzbank 3 ½ Jahre 3,3 % p. a,, Deutsche Bank 3 ¾ Jahre nachrangig" 4,1 % und so weiter. Danach hatte ich mich dann für eine Anleihe entschieden. So war das immer bei festverzinslichen Bankschuldverschreibungen. Es gab für den Kunden keine schriftlichen Produktinfos.

 

Wie oft soll ich es noch sagen, Cobold 62 lief an den Börsen im Rahmen des Dauemittentenprivilegs als normale Inhaberbankschuldverschreibung. Es gab keinen Verkaufsprospekt und es gab auch keine Referenzunternehmen.

 

Börse Stuttgart:

 

3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)

 

http://kbl-archiv.bo...anntmachung.pdf

 

S. 37

 

Bzw. Börse Frankfurt:

 

DZ Bank ITV.E.3922

 

http://www.fazfinanc...Wertpapier.html

 

Die Beweise hatte ich beigebracht. Das Einzigste, was noch fehlt, ist die Mail der DZ Bank mit Anlagen. Wie schon erwähnt, bin ich zur Zeit auswärts. Deshalb stelle ich diese Unterlagen spätestens am Donnerstag/Freitag hier ein.

Sorry, aber mir kommst es fast so vor, als wenn Du hier für eine Bank oder Bankinstitution arbeitest.

 

 

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fireball

Unterlasse dich bitte solche Behauptungen und Unterstellungen.

Wenn jemand dir mitteilt was durchaus verständlich ist das deine bisherigen Aussagen belegen sollen, passt das leider überhaupt nicht zu deinen Anschuldigungen.

 

Um hier und noch vielmehr vor Gericht bestehen zu können, musst du Stichhaltige beweise liefern, das fängt an bei kaufunterlagen der entsprechenden Anleihe, Beweise das die nachträgliche umfirmierung deiner gekauften Anleihe in Lux stattgefunden hat bis hin das es sich ursprünglich um eine klassische Teilschuldverschreibung und nicht um einen cobold handelt.

 

Deine Aussagen aus der Erinnerung heraus bringen das nichts, Sonden du musst schon für jeden Schritt deiner erlebnissgeschichte stichhaltige Beweise aufführen.

 

Ich an deiner Stelle würde mich da einfach mal an die Börse Lux wenden....

 

Im bisherigen Stil wird das so leider nix.

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Ramstein

Ich vermute mal stark, dass dieser Link zum TO-Kreuzzug führt, der eine etwas kohärentere Darstellung der Angelegenheit enthält.

Leichte Heiterkeit bei mir löste in dem Schreiben an Ilse Aigner die Passage "Für einen Laien sei noch erklärt, ...." aus.

 

Mein Eindruck: Der TO in 2005 hat eine CLN erworben, ohne es zu wissen. Damals waren die 5 Referenzbanken alle noch ein sehr gutes Rating, daher die Zinsen niedrig.

 

Weiterhin hat der TO vielleicht missverstanden, dass das Emittentenrating nicht unbedingt etwas über die Sicherheit der Anlage sagt (CLN, Zertifikate, Aktienanleihen, etc.).

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Akaman

Ich vermute mal stark, dass dieser Link zum TO-Kreuzzug führt,

Bingo!

:thumbsup:

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

Die Anleihe wurde aber anscheinend wirklich nicht ganz korrekt an der Börse gelistet. Der Themenersteller gibt weiter oben (der Link wurde durch einen Edit anscheinend zerstört) einen Link auf http://kbl-archiv.bo...anntmachung.pdf wo eine Anleihe unter der selben WKN / ISIN als

3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)

- WKN DZ8 F2A / ISIN DE000DZ8F2A8 –

gelistet wird. Was die Sache aber erst wirklich spannend machen würde, wäre eine Aussage der DZ Bank selbst, dass es sich hier um eine normale IHS handelt und nicht um ein Kreditderivat. Wenn irgendeine andere Bank das als IHS verkauft bzw. an der Börse nicht gekennzeichnet wird, ist das ja nicht die Schuld der DZ Bank...

 

Das o.g. Urteil gegen eine VoBa wegen Falschberatung im hier diskutierten Papier findet man übrigens unter http://www.lehman-ze...3_O_345_09.html ... interessanterweise hat da eine ehemalige Mitarbeiterin der Bank selbst wegen Falschberatung geklagt. Die waren anscheinend tatsächlich so **** und haben das an eigene Mitarbeiter verkauft.

 

Bzgl. des Urteils weise ich noch auf nachfolgenden Sachverhalt hin:

 

"(vgl. § 4 der Anleihebedingungen; Seite 27 des Prospekts vom 21.04.2005; K 11/Bl. 155ff der Akte). Für den Fall des Eintritts des Kreditereignisses enthält § 4 der Anleihebedingungen folgende Regelung:"

 

Hier handelt es sich nicht um einen Verkaufsprospekt. Es geht lediglich um den von mir beschriebenen unvollständigien Verkaufsprospekt, der auch so deklariert ist. In diesen Unterlagen sind nur die allgemeinen Begriffe wie z. B. Kreditereignis erläutert. Der Prospekt hat nichts mit Cobold 62 zu tun. Es fällt weder der Name "Cobold 62" und es sind auch nicht die Referenzunternehmen aufgeführt.

 

Es ist auch schon etwas kurios bzw. bestätigt doch meine Aussage. Selbst der Kundenberater wußte nicht, daß für die Anleihe ein Verkaufsprospekt existieren könnte.

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

da gibt's noch mehr von wink.gif Google ist mächtig.

 

http://kbl-archiv.bo...tion/DZ8F2A.pdf

 

Ich möchte hierbei ganz deutlich auf die Abkürzungen § und Wort Bedingungen verweisen.

 

 

Ja, sicher, nach der Insolvenz von Lehman-Brother hieß die Anlage dann auch Cobold 62. Du wirst aber bei der Börse Stuttgart und Frankfurt keinen Eintrag davor finden.

Da hieß die Anleihe:

 

3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)

 

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Siggyx

Unterlasse dich bitte solche Behauptungen und Unterstellungen.

Wenn jemand dir mitteilt was durchaus verständlich ist das deine bisherigen Aussagen belegen sollen, passt das leider überhaupt nicht zu deinen Anschuldigungen.

 

Um hier und noch vielmehr vor Gericht bestehen zu können, musst du Stichhaltige beweise liefern, das fängt an bei kaufunterlagen der entsprechenden Anleihe, Beweise das die nachträgliche umfirmierung deiner gekauften Anleihe in Lux stattgefunden hat bis hin das es sich ursprünglich um eine klassische Teilschuldverschreibung und nicht um einen cobold handelt.

 

Deine Aussagen aus der Erinnerung heraus bringen das nichts, Sonden du musst schon für jeden Schritt deiner erlebnissgeschichte stichhaltige Beweise aufführen.

 

Ich an deiner Stelle würde mich da einfach mal an die Börse Lux wenden....

 

Im bisherigen Stil wird das so leider nix.

 

 

Die Anleihe wurde nicht umfirmiert. Es wurde nach einem Jahr und 4 Monaten, nach dem die Anleihe bereits verkauft wurde, eine Anleihe mit gleicher Emissionsnummer in Luxemburg über 10 Mio. emittiert. Dann wurde die deutsche Anleihe mit 50 Mio. ohne Verkaufsprospekt und ohne Referenzunternehmen in Luxemburg mit der 10 Mio. Anleihe mit Verkaufsprospekt und mit Referenzunternehmen verbunden. Ich brauche mich nicht an die Börse Luxemburg zu wenden. Den Link der Veröfflichung am 20.10.2006 in der Börsenzeitung hatte ich schon eingestellt. Bitte lest Euch meine Beiträge zuerst einmal durch, bevor ihr hier mitteilt, daß die Beweise fehlen.

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Ramstein

Hallo Siggyx, die ganze Diskussion hier könnte durch eine Aussage von dir gewinnen.

 

Was willst du überhaupt?

 

Jammern? Ist geschehen.

Klagen über böse Banken und unfähige Politiker? Ist geschehen.

Informieren über das Unrecht, das dir getan wurde? Ist geschehen.

Hilfe für ein konkretes Problem? Dazu hast du bisher nichts gesagt.

 

In diesem Sinne.

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