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35sebastian

In der Bankenkrise sind viele Anleger durch falsche Bilanzen getäuscht und geschädigt worden.

Sogar die Bankenchefs fühlten sich von den Bilanzen des eigenen Unternehmens überrascht oder taten nur so, als sie gute Zahlen verkündigten, obwohl die Bank schon marode war.

 

Wie ist es nun um die Bilanzen der Banken bestellt?

Sind sie korrekt? Kann ein Anleger sich darauf verlassen?

Oder sind die Bilanzen häufig falsch und müssen korrigiert werden?

Oder werden Bilanzen wissentlich gefälscht?

 

Als konkreten Fall führe ich bewusst nicht die Bilanzen der RBS an, an deren Folgen viele Anleger im Forum gelitten haben und noch leiden.

Ausgangspunkt ist vielmehr das Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank, D.J. Nonnenmacher, mit der FAZ (19.08.2010)

 

Überschrift: Eine falsche Bilanz ist keine gefälschte Bilanz

 

Hier ein Auszug

 

 

In den vergangenen Jahren haben Sie Ihre Bilanz immer wieder korrigieren müssen. Wie häufig passiert das noch?

Solche Berichtigungen sind in der Bankenbranche nicht unüblich. Trotzdem tun sie natürlich gerade einem Finanzvorstand weh, umso mehr, wenn die Korrektur für 2009 eine gewisse Größe hatte. IT-technisch sind wir noch nicht auf dem optimalen Stand, hinzukam im konkreten Fall ein menschlicher Fehler. Entscheidend ist jedoch, dass wir unser Berichtswesen Zug um Zug weiter verbessern. Mittlerweile sind wir, verglichen mit dem, was Ende 2007 vorhanden war, Lichtjahre weiter.

 

 

Bleiben wir bei der Bilanz. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Bilanzfälschung gegen ehemalige Vorstände und gegen Sie.

Der Vorwurf der Bilanzfälschung ist absurd und wird durch Wiederholung nicht stichhaltiger. Eine falsche Bilanz ist keine gefälschte Bilanz. Offensichtlich hat die erste Ermittlergruppe der Staatsanwaltschaft das auch so gesehen und dafür plädiert, das Verfahren einzustellen. Dass dann offenbar ohne weitere Begründung deren Bericht zur Seite gelegt und eine neue Ermittlungstruppe eingesetzt wird, erschließt sich uns nicht.

 

 

Die Staatsanwaltschaft hat die Bilanzkorrektur wohl zur Kenntnis genommen. Allerdings erfolgte sie erst, nachdem der Fehler offen bekannt war.

So stimmt das nicht. Entscheidend ist, dass gewisse ursprüngliche Fehleinschätzungen durch bankinterne Prozesse festgestellt und korrigiert wurden. Den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS gemäß haben wir dann die Bilanz und GuV rückwirkend berichtigt.

 

 

 

hier weiterlesen

 

Wie denkt ihr darüber?

Ich habe mir selber schon eine Meinung dazu gebildet. Die lasse ich aber zunächst einmal außen vor.

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Gast240123

Bei der HSH Nordbank ging es meines Wissens konkret um die Auslagerung der Kreditrisiken auf eine Zweckgesellschaft. Die Auslagerung war 2007 meines Wissens zulässig - demnach würde es sich vielmehr um eine erlaubte strukturverbessernde bilanzpolitische Gestaltungsmaßnahme handeln. Der Gesetzgeber hat inzwischen reagiert. "Mit dem BilMoG geht eine Erweiterung des Konsolidierungskreises im Rahmen der Konzernrechnungslegung einher, die insbesondere darauf abzielt, bisher nicht konsolidierte Zweckgesellschaften zukünftig im Konzernabschluss zu erfassen. Diese Erweiterung des Tochterunternehmensbegriffs hat unmittelbar auch eine Ausstrahlungswirkung auf Instituts- und Finanzholdinggruppen gem. § 10a Abs. 1-3 KWG. Nunmehr können auch Zweckgesellschaften nachgeordnete Unternehmen i.S.d. § 10a Abs. 1 Satz 2 KWG und somit Bestandteil von Instituts- und Finanzholdinggruppen ("regulatorische Gruppe") sein." Quelle: Auerbach/Klotzbach, Die Berücksichtigung von Zweckgesellschaften als nachgeordnete Unternehmen im regulatorischen Konsolidierungskreis nach § 10a KWG - Eine faktische Unmöglichkeit?, in: KoR vom 03.07.2009, Heft 7-8 , Seite 452 - 460.

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