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Noggin

Riester Rente: Ehepaar, 1 Kind -- Optimierung, Zahlungsweise etc.

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Noggin

Hallo Gemeinde,

 

ich weiß, dass es dieses Thema bereits schon mal irgendwo hier gab, nur habe ich es in meiner knapp bemessenen Zeit einfach nicht gefunden.

 

Situation:

 

Ehepaar

- Mann: berufstätig, DWS TRD --> monatliche Zahlungsweise, so dass letztendlich 2.100 / Jahr eingezahlt sind

- Frau: berufstätig, DWS RRP --> monatliche Zahlungsweise (5 Stichwort "KF-Finanzmaklerproblem") - wird Ende des Jahres mit Einmalzahlung komplettiert

- 1 Kind geb. 2009, Vater ist KG - Bezieher, Mutter bekommt Zulage für das Kind

- falls Zahlen (Verdienst etc.) notwendig sind, kann ich sie posten

 

Wir haben vergangenes Jahr geheiratet und ein Kind bekommen. Ich habe es seit dem ein wenig schleifen lassen mit der Optimierung der Riester Rente hinsichtlich der neuen Situation Ehe und Kind. Nun jedoch habe ich mich wirklich mal aufgerappelt und bin dabei auf ein paar, vielleicht auch dilettantische, Fragen und Probleme gestoßen.

 

Meine Vorstellung: Ich möchte letztendlich aus meiner Situation das optimale rausholen und dabei nicht unnötig zu viel und sinnlos einzahlen.

 

Fragen:

 

1. Generell...gibt es eine grundsätzliche Empfehlung für Ehepaare hinsichtlich Riester? Quasi u.a. ...sind 2 Verträge sinnvoll. Theoretisch würde ein Vertrag des geringer verdienen ausreichen, um die kompletten Zulagen (auch mittelbar für den anderen Partner) zu bekommen?!

 

2. Sämtliche "Riester-Rechner" scheinen lediglich für einen Vertrag ausgelegt zu sein. Zwar kann man angeben, ob man verheiratet ist, nur ist für mich nicht ersichtlich ob man dann bei der Angabe für das Vorjahresbrutto den Verdienst beider Ehepartner zusammziehn muss?

 

3. Steuerlicher Aspekt: Wird bei Ehepaaren und einer "Zusammenveranlagung" die Günstigkeitsprüfung auch zusammen vorgenommen. Konkret, bei meiner jetzigen Situation mit zwei Verträgen...werden hier alle Zulagen zusammen betrachtet und mit allen eingezahlten Beiträgen und den daraus entstehenden mgl. steuerlichen Vorteilen verglichen? Oder ist es so, dass dies getrennt für jeden Ehepartner geschieht und so bei dem einen der steuerliche Vorteil und parallel bei dem anderen die Zulage greifen kann?

 

4. Zahlungsweise: Hätte eine jährliche Zahlungsweise einen grundsätzlichen Vorteil (ungeachtet der gezilmerten Abschlussgebührenproblematik) gegenüber einer monatlichen Zahlungsweise? Ich glaube hier irgendwo gelesen zu haben, dass durch eine jährliche Zahlungsweise die laufenden Kosten niedriger seien!? Zu welchem Zeitpunkt bietet sich bei der Variante erfahrungsgemäß eine jährliche Zahlung an (Anfang, Mitte, Ende)?

 

5. Was muss sonst noch beachtet werden? Tipps?

 

Danke schonmal.

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Hennes2
· bearbeitet von Hennes2

Hallo,

 

über ein paar dieser Fragen habe ich mir auch gedanken gemacht - bin z.Z. in ähnlicher Situation.

 

zu1.:

 

Ich denke 2 Verträge sind immer sinnvoll - vorrausgesetzt man hat sich für Riester entschieden und möchte so fürs Alter vorsorgen.

Für die max. Föderung müssen also beide 4% des vorjahres Bruttos einzahlen. (abzüglich Förderung + Kinderzuschlag)

 

zu 2.:

so weit ich weiß gilt für jeden sen eigenes Gehalt - hat nichts mit Zusammenveranlagung zu tun.

 

zu 3.: Von den steuerlichen Aspekten habe ich keine Ahnung - ich meine auf diesem Gebiet gibt es keine Günstigerprüfung - du bekommst immer die Zulage.

 

zu.4: Habe ich mich auch schon mal gefragt - Ich denke eine monatliche Zuzahlung wird durch den Zinseszinseffekt im laufenden Jahr ein wenig besser dastehen.

Ich zahle im Moment auch jährlich - will aber jetzt auf monatlich umstellen. Sehe ich das richtig ? Was mein ihr ?

 

 

Grüße

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vanity

zu 1.:

Ich denke 2 Verträge sind immer sinnvoll - vorrausgesetzt man hat sich für Riester entschieden und möchte so fürs Alter vorsorgen.

Für die max. Föderung müssen also beide 4% des vorjahres Bruttos einzahlen. (abzüglich Förderung + Kinderzuschlag)

Ohne zweiten Vertrag gibt's keine Zulage für denjenigen, der keinen Vetrag hat. (allein für die Kinderzulage reicht natürlich einer)

 

zu 2.:

so weit ich weiß gilt für jeden sen eigenes Gehalt - hat nichts mit Zusammenveranlagung zu tun.

Stimmt!

 

zu 3.: Von den steuerlichen Aspekten habe ich keine Ahnung - ich meine auf diesem Gebiet gibt es keine Günstigerprüfung - du bekommst immer die Zulage.

Es gibt eine Günstigerprüfung: Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug vs. Zulagen (im Prinzip wie beim Kindergeld). Die Günstigerprüfung wird von Amts wegen durchgeführt und bezieht sich (natürlich) auf die gemeinschaftlichen zu versteuernden Einkünfte.

 

zu.4: Habe ich mich auch schon mal gefragt - Ich denke eine monatliche Zuzahlung wird durch den Zinseszinseffekt im laufenden Jahr ein wenig besser dastehen.

Ich zahle im Moment auch jährlich - will aber jetzt auf monatlich umstellen. Sehe ich das richtig ? Was mein ihr ?

Normalerweise sollte eine jährliche Zahlungsweise günstiger sein, aber natürlich nur dann, wenn der Anbieter im Gegenzug einen Beitragsnachlass anbietet. Dieser sollte (grob) mindestens die Hälfte der selbst erzielbaren Zinsen betragen. Wenn es die Regelung beim Anbieter gibt, wird er natürlich auf Zahlung zum Beginn einer Vertragsperiode bestehen.

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Hennes2
· bearbeitet von Hennes2
zu.4: Habe ich mich auch schon mal gefragt - Ich denke eine monatliche Zuzahlung wird durch den Zinseszinseffekt im laufenden Jahr ein wenig besser dastehen.

Ich zahle im Moment auch jährlich - will aber jetzt auf monatlich umstellen. Sehe ich das richtig ? Was mein ihr ?

Normalerweise sollte eine jährliche Zahlungsweise günstiger sein, aber natürlich nur dann, wenn der Anbieter im Gegenzug einen Beitragsnachlass anbietet. Dieser sollte (grob) mindestens die Hälfte der selbst erzielbaren Zinsen betragen. Wenn es die Regelung beim Anbieter gibt, wird er natürlich auf Zahlung zum Beginn einer Vertragsperiode bestehen.

 

Wir reden hier doch von einer RR. Also da gibt es doch keine Beitragsnachlässe oder ? z.B. bei der RRP der DWS kann ich meine Zahlungen ja machen wann ich will - monatlich oder jährlich völlig egal. Ich muss nur am Ende des Jahres auf meine 4% kommen damit ich die volle Förderung bekomme. Was ich meinte ist der Zinseffekt der dadurch zustande kommt, dass wenn ich 70€ pro Monat einzahle diese 70€ ja auch schon im Januer -Feb -usw. angelegt werden also zinsen bringen sollten - wenn ich im Gegesatz dazu am Ende des Jahres 840€ auf einmal einzahle wird das erst im Dez. angelegt und bringt mir für das laufende Jahr kaum noch Zinsen.

 

Oder ?

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vanity

Sorry, falscher Film!

 

Die Frage lässt sich pauschal sicher nicht beantworten. So hängt es ab von der Wertstellungspraxis und von der Rendite, die du mit freien Mitteln erwirtschaften kannst.

 

Gehen wir davon aus, dass das Kapital in der RR eine höhere Rendite erwirtschaftet als du es mit sonstigen Anlagen schaffst und zeitnah wertgestellt wird, ist natürlich eine möglichst frühe Zahlung sinnvoll (alles zu Jahresbeginn).

 

Betrachtet man die RR isoliert, ist wiederum für deren Rendite eine möglichst späte Zahlung am besten, da der Renditeanteil, der durch die Zulagen zustandekommt und nicht unerheblich ist, zeitlich unabhängig vom Zahlungszeitpunkt erfolgt. Diese Betrachtungsweise führt aber in die Irre (Teiloptimierung).

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Noggin
Es gibt eine Günstigerprüfung: Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug vs. Zulagen (im Prinzip wie beim Kindergeld). Die Günstigerprüfung wird von Amts wegen durchgeführt und bezieht sich (natürlich) auf die gemeinschaftlichen zu versteuernden Einkünfte.

 

Habe meine Steuerklärung mit WISO gemacht und soweit ich weiß macht das Programm an sich auch schon eine Günstigkeitsprüfung. Nun kam mit dem Bescheid natürlich die Überraschung. Das FA hat den beantragten Sonderabzug quasi wieder abgezogen. Das hat mich so verwirrt, dass ich nun ein bißchen blöd dastehe und krampfhaft versuche den Rechenweg nachzuverfolgen und irgendwie herausbekommen will, was nun für meine Einkunfts- und Familienverhältnisse die optimale Herangehensweise ist.

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