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epo2001

BU - Welche Ausschlussformulierung eher akzeptabel?

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epo2001
· bearbeitet von epo2001

Hallo,

 

über meinen Versicherungsmakler habe ich zwei Angebote eingeholt die beide preislich und in der Leistung recht interessant sind. Aufgrund von Vorerkrankungen gibt es in beiden Fällen einen Risikozuschlag und Ausschluss der Wirbelsäule. Die Frage ist nun, welche der Formulierungen ist eher zu akzeptieren -oder tun die sich nichts?

 

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A ) Volkswohlb.

 

Vom versicherten Berufsunfähigkeitsschutz ausgeschlossen ist die Wirbelsäule und alle ursächlich damit in Zusammenhang stehenden Beschwerden.

 

Berufsunfähigkeitsleistungen werden nur dann erbracht, wenn über die Leistungseinschränkung hinaus aufgrund anderer gesundheitlicher Beeinträchtigungen ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 %besteht.

 

Selbstverständlich mitversichert sind nach Vertragsabschluss ärztlich diagnostizierte

 

- Folgen von nach Vertragsabschluss zugezogenen Frakturen

 

- Tumorerkrankungen

 

- Tuberkulose und vergleichbare spezifische Infektionen.

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B ) Stuttg. Vers.

 

Es ist vereinbart, dass bei Berufsunfähigkeit wegen Erkrankungen der Wirbelsäule einschließlich dazugehöriger Bänder, Bandscheiben und Nerven und allen Leiden einschließlich möglicher Operationsfolgen, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, keine Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung erbracht wird.

 

Bestehen andere unabhängige Erkrankungen bzw. Leiden, so sind ausschließlich diese für die Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit sowie die Bewertung der Pflegestufe im Falle von Pflegebedürftigkeit maßgebend. Treten nach Beginn des Versicherungsschutzes -traumatisch bedingte Wirbelkörperfrakturen mit nachfolgender Querschnittslähmung, -Tumoren im Bereich der Wirbelsäule, -rheumatische Erkrankungen im Bereich der Wirbelsäule, -Infektionen im Bereich der Wirbelsäule inklusive Knochentuberkulose auf, besteht hierfür jedoch Versicherungsschutz.

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Danke für euren Rat

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börse2009

Nurn Tipp, soweit ich weiss kann man diese Risikoaufschläge befristen auf ein paar Jahre.

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Sunni

Hallo, ich kann dir leider nicht sagen welcher Passus "besser" ist, bin aber daran interessiert was zum Ausschluss geführt hat. Einfacher Rückenschmerz den der Arzt als LWS-Syndrom "diagnostiziert" hat oder war da mehr? Viele Grüße,

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